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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bad - Deutschland Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung Leistungen der Brandschutzplanung nach Ziffer 1.4. des Heftes Nr. 17 der AHO-Fachkommission Brandschutz
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026110500483599507 / 767692-2026
Veröffentlicht :
05.11.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
12.11.2026
Angebotsabgabe bis :
19.11.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71317100 - Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung
71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen
DEU-Bad: Deutschland Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und
-überwachung Leistungen der Brandschutzplanung nach Ziffer 1.4. des Heftes
Nr. 17 der AHO-Fachkommission Brandschutz

2026/S 215/2026 767692

Deutschland Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung
Leistungen der Brandschutzplanung nach Ziffer 1.4. des Heftes Nr. 17 der AHO-Fachkommission
Brandschutz
OJ S 215/2026 05/11/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Wörishofen
E-Mail: hochbau@bad-woerishofen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Leistungen der Brandschutzplanung nach Ziffer 1.4. des Heftes Nr. 17 der AHO-
Fachkommission Brandschutz
Beschreibung: Leistungen der Brandschutzplanung nach Ziffer 1.4. des Heftes Nr. 17 der
AHO-Fachkommission Brandschutz , Leistungsphasen (LPH) 1 bis 5 und 8 - stufenweise - für
den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule.
Kennung des Verfahrens: 18804a16-ef7a-4570-95ee-7baac961ff66
Interne Kennung: Bad Wörishofen_777_0002_06
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Angebotsfrist wird wegen hinreichend
begründeter Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV verkürzt. Die Leistungen der
Brandschutzplanung sind für die Fortführung der Planung des Ersatzneubaus und der
Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule kurzfristig erforderlich. Die
bereits beauftragten Planer benötigen die brandschutztechnischen Vorgaben und
Planungsergebnisse als Grundlage für die weitere Bearbeitung ihrer Leistungen. Ohne die
Einbindung des Brandschutzplaners können die hiervon abhängigen Planungsleistungen nicht
fortgeführt werden. Zugleich sind förderrechtliche Zeitvorgaben einzuhalten. Eine Verzögerung
der Brandschutzplanung würde sich auf die darauf aufbauenden Planungsleistungen
auswirken und die Einhaltung dieser Vorgaben gefährden. Unter Berücksichtigung des
erforderlichen Zeitraums für die Angebotsprüfung und -wertung sowie der gesetzlichen
Informations- und Wartefrist ist eine Verkürzung der Angebotsfrist erforderlich, um die
Zuschlagserteilung am 18.12.2026 und den unmittelbar anschließenden Leistungsbeginn am
21.12.2026 zu ermöglichen. Der Auftragnehmer muss daher über die erforderlichen
Kapazitäten verfügen, um die Leistungen ab dem 21.12.2026 aufzunehmen und die
Vertragstermine einzuhalten.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71317100 Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -
überwachung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kaufbeurer Str. 12
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMWVG# 1. Bietergemeinschaft:
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem
vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft)
unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als
Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat
für diese Erklärung die Anlage 212 Bietergemeinschaft zu verwenden. Die Anlage ist von
dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die
Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese
anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und
nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter andere
Unternehmen sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht
identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt
hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum
Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter /
eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender

Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204
Eignungsleihe auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und
diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner
einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft
die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer
/ Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des
Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu
benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in
diesem Fall die Anlage 303 Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil
des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen,
die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). 4.Erklärung
Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli
2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der
Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli
2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen
oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende
Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am
Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter /
die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327
Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied
der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB: Eigenerklärung
(gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils
wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen),
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1
GWB), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu

begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), - § 263
des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB), - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7
GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB), oder - den §§ 232 und 233 des
Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des
Menschenhandels) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung
zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB: Eigenerklärung
(gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht
nachweislich gegen geltende umwelt- , sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB), - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über
das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) - kein öffentlicher
Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass weder das Unternehmen noch eine
rechtkräftig verurteilte Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher
gehandelt hat und deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; Verantwortlicher für die Leitung des Unternehmens sind
dabei auch Personen, die die Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübungen
von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wahrgenommen haben (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 in
Verbindung mit § 123 Abs. 3 GWB), - das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
(§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB), - keine Wettbewerbsverzerrung daraus
resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - das Unternehmen bei der Erfüllung einer
wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die
Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach
Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben (§ 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB), - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eig-
nungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8

GWB), - das Unternehmen o nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 Buchstabe a) GWB),
o nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren erlangen könnte (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 Buchstabe b) GWB), oder o nicht
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 Buchstabe c) GWB).
Fortsetzung der Beschreibung der Ausschlussgründe unter zusätzliche Angabenxxx.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der Brandschutzplanung nach Ziffer 1.4. des Heftes Nr. 17 der AHO-
Fachkommission Brandschutz
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in
Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstrukturierung soll insbesondere die Alte
Turnhalle abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die
Umstrukturierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch BA 1
genannt) und Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch BA 2 genannt). Das Bauvorhaben soll mit
Fördermitteln nach Art. 10 BayFAG sowie nach dem Landesförderprogramm Ganztagsausbau
realisiert werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen
für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz, Leistungsphasen 1 bis 5 und 8 des
Bauabschnitts 1 in Anlehnung an Heft Nr. 17 Leistungen für den bauordnungsrechtlichen
Brandschutz , Stand: Dezember 2022, erarbeitet von der AHO-Fachkommission
Brandschutz , sowie Beratungs- / Besondere Leistungen für den Bauabschnitt 2, für das
Projekt Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in
Bad Wörishofen . Dem gegenständlichen Vertrag liegt eine stufenweise Beauftragung des
Auftragnehmers in drei (3) Stufen zugrunde. In den Stufen sind die erforderlichen Leistungen
für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz zum Erhalt einer Baugenehmigung sowie zur
Realisierung des Bauvorhabens zu erbringen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die
nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 810 -
Projektspezifische Unterlagen; - Anlage 906 - Vertrag.
Interne Kennung: Bad Wörishofen_777_0002_06

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71317100 Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -
überwachung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. 2. Stufenweise
Beauftragung: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach dem Vertrag sind
folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitt 1: -
Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1); - Vorplanung (Leistungsphase 2); -
Entwurfsplanung (Leistungsphase 3); - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4).
Bauabschnitt 2: - Beratungs- / Besondere Leistungen. Leistungsstufe 2: Bauabschnitt 1: -
Ausführungsplanung (Leistungsphase 5). Leistungsstufe 3: Bauabschnitt 1: -
Objektüberwachung (Leistungsphase 8). Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung
zunächst nur die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags und Beratungs- und
Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufe 1 für den

Bauabschnitt 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des
Vertrags der Leistungsstufen 2 und 3 und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen
gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1 für den Bauabschnitt 2, 2 und 3 zu
beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, - Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß
Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufe 1 für den Bauabschnitt 2 zu beauftragen, wenn
diese erforderlich werden; - Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags und /
oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) der Leistungsstufe
2 zu beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über den vorzeitigen
Maßnahmebeginn vorliegt; - Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags und /
oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) der Leistungsstufe
3 zu beauftragen, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde und der Fördermittelbescheid
vorliegt. Die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2 und 3 und /
oder die Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der
Leistungsstufen 1 (Bauabschnitt 2), 2 und 3 hat der Auftragnehmer entsprechend den
Regelungen des Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf
in Textform beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte
Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile und /
oder Bauabschnitte. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens
aber nach einer (1) Woche, mit den abgerufenen Leistungen zu beginnen. Ein
Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder allen)
Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2 und 3 und /
oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der
Leistungsstufen 1 (Bauabschnitt 2), 2 und 3) besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer
keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine
Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung
und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der
Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend
machen. Der Abruf weiterer Leistungen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über
die abgerufene Leistung, sondern führt zu einer Erweiterung des Vertrages. Für
weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf den Vertrag (Anlage 906).

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kaufbeurer Str. 12
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Vorabinformation nach §
134 GWB: Gemäß § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB informiert der Auftraggeber die Bieter, deren

Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll (= Bestbieter), über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Die Informationspflicht gilt gemäß § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB auch gegenüber Bewerbern, denen eine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung nicht bereits vor der Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieter zur Verfügung gestellt wurde. Bewerber, die bereits vor der Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung darüber informiert wurden, dass ihre Bewerbung bzw. ihr
Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt wird und sie daher nicht zur Abgabe eines Angebots und
- soweit vorgesehen - zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert werden, erhalten keine
Vorabinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Der Auftraggeber wird die Gründe für die
vorgesehene Nichtberücksichtigung des jeweiligen Angebots unter Berücksichtigung der
Umstände des Einzelfalls mitteilen. Soweit ein Bewerber über die Ablehnung seiner
Bewerbung zu informieren ist, werden die hierfür maßgeblichen Gründe mitgeteilt. Ablehnung
einer Bewerbung oder Ausschluss eines Angebots: Ist ein Bewerber nach § 134 Abs. 1 Satz 2
GWB über die Ablehnung seiner Bewerbung zu informieren, werden die für die Ablehnung
maßgeblichen Gründe mitgeteilt. Soll ein Angebot aufgrund eines Ausschlussgrundes nicht
berücksichtigt werden, werden die für den Ausschluss maßgeblichen Gründe mitgeteilt.
Information über das Ergebnis der Angebotswertung Soweit ein Angebot in die
Angebotswertung einbezogen wurde, wird die Information grundsätzlich folgende Angaben
enthalten: 1. die Bewertungsergebnisse des Angebots des betreffenden unterlegenen Bieters,
insbesondere - die bei den einzelnen qualitativen Zuschlagskriterien und Unterkriterien
erreichten Leistungspunkte; - den nach Maßgabe der Vergabeunterlagen für die Preiswertung
zugrunde gelegten Preis (wertungsrelevanter Preis); sowie - das nach Anwendung der
bekannt gemachten Wertungsmethode erzielte Gesamtergebnis. 2. die Bewertung des
Angebots des Bestbieters im Vergleich zu dem Angebot des betreffenden unterlegenen
Bieters, insbesondere - die Angabe, bei welchen qualitativen Zuschlagskriterien und
Unterkriterien das erfolgreiche Angebot mehr, weniger oder gleich viele Leistungspunkte
erreicht hat; - den wertungsrelevanten Preis; sowie - die Angabe, dass das erfolgreiche
Angebot nach Anwendung der bekannt gemachten Wertungsmethode ein besseres
Gesamtergebnis erzielt hat. 3. eine zusammenfassende vergleichende Darstellung der
wesentlichen Erwägungen, die für die jeweilige Höher-, Niedriger- oder Gleichbewertung des
erfolgreichen Angebots gegenüber dem Angebot des betreffenden unterlegenen Bieters
maßgeblich waren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Die Bieter haben die Möglichkeit
und werden gebeten, diejenigen konkreten Bestandteile ihres Angebots, die nach ihrer
Auffassung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, bei Abgabe des Angebots
eindeutig als solche zu kennzeichnen. Soweit die Geheimhaltungsbedürftigkeit nicht bereits
aus der Art der betreffenden Information erkennbar ist, soll sie kurz begründet werden. Die
Kennzeichnung soll sich auf konkrete Angaben oder Angebotsbestandteile beschränken. Eine
pauschale Kennzeichnung des gesamten Angebots als vertraulich ist nicht ausreichend. Die
Kennzeichnung einer Information als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis führt nicht
automatisch dazu, dass diese Information von einer gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilung
oder Offenlegung ausgenommen ist. Der Auftraggeber prüft im Einzelfall, ob und in welchem
Umfang die gekennzeichneten Informationen geheimhaltungsbedürftig sind und ob ihrer
Offenlegung gesetzliche Informations- und Transparenzpflichten entgegenstehen. Beginn der
Fortsetzung der Beschreibung der Ausschlussgründexxx: Fakultativer Ausschlussgrund des §
20 ÖkodesignG: Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen
eines Verstoßes nach § 18 Abs. 1 oder § 18 Abs. 2 Nr. 5 oder 6 oder § 19 Abs. 1 oder 2 des
Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung von Produkten (Ökodesign-Gesetz -

ÖkodesignG) mit einer Geldbuße von wenigstens siebentausendfünfhundert Euro (7.500,-
Euro) belegt worden ist (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ÖkodesignG). Falls eine oder mehrere der oben
aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie
beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese
Erklärung die Anlage 201 Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche
Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5
Satz 1 VgV). Dem Bieter / vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es
freigestellt, bereits bei Abgabe seines Angebots die Erklärung der Anlage 201
Ausschlussgründe für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage
201 Ausschlussgründe für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine
verbindliche Vorgabe. Ende der Fortsetzung der Beschreibung der Ausschlussgründexxx.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Unternehmensbezogene Referenzprojekte: Der Bieter
hat mit dem Angebot mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt
über früher ausgeführte Leistungen der Brandschutzplanung einzureichen. [Die
unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen
Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Das unternehmensbezogene
Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das unternehmensbezogene
Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der Brandschutzplanung für
mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 4, 5 und 8 für den Neubau, den Umbau oder die
Erweiterung eines Gebäudes umfasst haben; - Erbringungszeitraum - die Leistungsphase 2
darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum
Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen
worden sein; anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das
End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; die Datumsangaben sind grundsätzlich
taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen
Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt
werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase
ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. - Angabe der
Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von
mindestens 2.000 m²; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) in dem
unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die Leistungen der Brandschutzplanung für
mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 4, 5 und 8] von mindestens 25.000,- EUR (netto). - Der
Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes
anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den
Referenzauftrag ausgeführt hat); - Kurzbeschreibung der früher ausgeführten Leistung; der
Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der

jeweiligen Mindestanforderungen - die Erbringung von Leistungen der Brandschutzplanung für
mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 4, 5 und 8 für den Neubau, den Umbau oder die
Erweiterung eines Gebäudes - aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar
hervorgeht; - Angaben zu den übrigen Mindestanforderungen entsprechend der Anlage 206
Unternehmensbezogene Referenzprojekte ; - Name des Auftraggebers. Je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also
maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des
Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur.
Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht
berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene
Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren,
Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden
Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen
berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2
VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote
mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) geeignetes
unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten Anforderungen
erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe
mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben, das die
aufgestellten Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in
welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft
erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der
Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der
Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Die Anlage 206
Unternehmensbezogene Referenzprojekte ist wahrheitsgemäß auszufüllen.
Auswahlkästchen dürfen nur angekreuzt werden, wenn die jeweils bezeichnete Anforderung in
dem angegebenen Referenzprojekt tatsächlich erfüllt ist. Der Auftraggeber kann ein
Unternehmen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 8 oder Nr. 9 Buchstabe c GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8
GWB), oder - das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1
Nr. 9 Buchstabe c GWB). Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 124
GWB vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB
ergriffen hat, darf es gemäß § 126 Nr. 2 GWB bis zu drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis
von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 3. Hinweise Die
vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen
Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206
Unternehmensbezogene Referenzprojekte zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams

Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem
Projektleiter, und - einem stellvertretenden Projektleiter anhand von vergleichbaren
persönlichen Referenzprojekten über Leistungen der Brandschutzplanung nach Ziffer 1.4. des
Heftes Nr. 17 der AHO-Fachkommission Brandschutz . Der Bieter hat für den in dem
Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren
einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches
Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)
Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche
Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das
für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender
Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die
Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des
stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Mindestanforderungen an die
persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters: -
Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der
Brandschutzplanung für mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 4, 5 und 8 für den Neubau, den
Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudes umfasst haben. - Die Leistungsphase 2 darf
nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf
der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden
sein; anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 2 und das End-
Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau
im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen
Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt
werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase
ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. - Angabe der
Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen Referenzprojekts von mindestens
2.000 m². - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der
Brandschutzplanung für mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 4, 5 und 8, die der Projektleiter
als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als
stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 25.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht
mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des
Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die
oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je
persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem
gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; -
Kurzbeschreibung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils
persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; der Bieter hat die früher ausgeführten
Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus
der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht entsprechend der Anlage
601 Erfahrung des Projektteams . - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Name des Unternehmens,
welches die Leistungen der Brandschutzplanung des persönlichen Referenzprojekts, die der
Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet
hat, ausgeführt hat; - Ausführungen zu den angegebenen Mindestanforderungen an den Inhalt
der persönlichen Referenzprojekte entsprechend der Anlage 601 Erfahrung des
Projektteams . (ii.) Die Bewertungssystematik ist wie folgt: Die Bewertungssystematik ist
sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen
Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF)
(nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 4.000 m² = 5 Punkte; = 2.000 m² = 0

Punkte; < 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF)
(nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 4.000 m² liegt,
werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei
Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des
persönlichen Referenzprojekts von 3.000 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Auftragswert
(netto) des persönlichen Referenzprojekts: >= 50.000 EUR (netto) = 5 Punkte; = 25.000 EUR
(netto) = 0 Punkte; < 25.000 EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit der
Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 25.000 EUR (netto) und
50.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch
gerundet auf zwei Nachkommastellen. Fortsetzung folgtxxx.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Beginn der Fortsetzungxxx: Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen
Referenzprojekts von 37.500 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. (3.) Nutzungsart: Ja,
die Planungsleistungen betrafen ein Schulgebäude = 3 Punkte. Nein, die Planungsleistungen
betrafen kein Schulgebäude = 0 Punkte. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF)
(nach DIN 277) (1.), den Auftragswert (netto) (2.) und die Nutzungsart (3.) werden addiert. Je
eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 13,00 Punkte (5,00 + 5,00 +
3,00) erzielt werden. Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann für die mit dem
Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des
stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen
erfüllen - maximal 39 Punkte erzielen; das heißt 78 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter
kann in dem Zuschlagskriterium Persönliche Erfahrung des Projektteams maximal 30,00
qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden
die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des
Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 5/13
multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Zur
Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 601 Erfahrung des
Projektteams vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in
elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 601 Erfahrung des Projektteams fehlen,
führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht
möglich. Jeweils für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter werden maximal
drei (3) persönliche Referenzprojekte geprüft und bewertet. Maßgeblich ist die Reihenfolge, in
der die persönlichen Referenzprojekte in der Anlage 601 aufgeführt sind. Werden mehr als
drei (3) persönliche Referenzprojekte je Person eingereicht, bleiben die darüber hinaus
aufgeführten persönlichen Referenzprojekte unberücksichtigt. WICHTIGER HINWEIS ZUM
AUSFÜLLEN DER ANLAGE: Der Bieter hat sicherzustellen, dass sämtliche in dieser Anlage
vorgesehenen Auswahlfelder vollständig und zutreffend ausgefüllt werden. Insbesondere ist
bei allen mit ja oder nein zu beantwortenden Erklärungen das jeweils zutreffende
Auswahlkästchen anzukreuzen. Fehlende Ankreuzungen werden nicht nachgefordert. Wird bei
einer Erklärung weder Ja noch Nein angekreuzt, gilt die betreffende Anforderung als nicht
nachgewiesen. Dies hat folgende Konsequenzen: - Mindestanforderungen: Betrifft die
fehlende Ankreuzung eine Mindestanforderung, gilt diese als nicht nachgewiesen. Dies kann
zum Ausschluss des Angebots führen. - Bewertungsmerkmale: Betrifft die fehlende
Ankreuzung ein bewertungsrelevantes Merkmal, werden hierfür keine Punkte vergeben. Der
Bieter wird daher darauf hingewiesen, sämtliche Auswahlkästchen vor Einreichung des
Angebots sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Je persönlichem

Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig
bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen
Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese
Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die
Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 601 Erfahrung des
Projektteams . Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die
Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen.
Der benannte Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur bei Zustimmung
durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf
den Vertrag (Anlage 906) verwiesen. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu
verweigern, wenn der neue Projektleiter oder der neue stellvertretende Projektleiter nicht
mindestens genauso erfahren ist wie die zu ersetzende Person. Dies ist der Fall, wenn die
Ersatzperson bei einer Bewertung nach den für die jeweilige Funktion geltenden
Zuschlagskriterien des Vergabeverfahrens mindestens die gleiche Punktzahl erzielt hätte wie
die zu ersetzende Person. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue
stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person.
Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn diese Voraussetzung
nicht erfüllt ist. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der
Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens
(je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden
wäre. Wahrheitsgemäße Angaben: Die Angaben zu den angebotenen Personen und ihren
persönlichen Referenzprojekten sind wahrheitsgemäß zu machen. Auswahlkästchen dürfen
nur angekreuzt werden, wenn das Referenzprojekt die jeweils bezeichneten projektbezogenen
Anforderungen erfüllt und die angebotene Person die angegebenen Leistungen tatsächlich
selbst erbracht hat. Der Auftraggeber kann ein Unternehmen unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 9 Buchstabe c GWB von der
Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen fahrlässig oder
vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln. Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach §
124 GWB vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125
GWB ergriffen hat, darf es gemäß § 126 Nr. 2 GWB bis zu drei Jahre ab dem betreffenden
Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Ende der
Fortsetzungxxx
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801 Leistungs- und
Vergütungskatalog . Sollte die Anlage 801 Leistungs- und Vergütungskatalog fehlen, führt
dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/11/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMWVG
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP).
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMWVG

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMWVG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit
dem Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der Auftraggeber wird inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen, fehlende / unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der
Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben nicht nachfordern (§ 56 Abs. 3
Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus.
§ 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem
Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der
Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die
Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der
Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
(§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 19/11/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP)).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Auftragnehmer hat die
Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf
Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den

Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der
Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer
gegolten hat. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung: Als Mindestanforderungen
an die Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu
erfolgen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,

jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad
Wörishofen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bad Wörishofen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Wörishofen
Registrierungsnummer: DE129098408
Postanschrift: Bürgermeister-Ledermann-Str. 1
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland
E-Mail: hochbau@bad-woerishofen.de
Telefon: +49 82 47 96 90 0
Fax: +49 82 47 96 90 199
Internetadresse: https://www.bad-woerishofen.info/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762 411
Fax: +49 8921762 847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d8567cf7-d1ab-4259-a1e7-f4f27bf62b84 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/11/2026 16:11:47 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 215/2026
Datum der Veröffentlichung: 05/11/2026

Referenzen:
https://www.bad-woerishofen.info/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMWVG
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMWVG/documents
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202611/ausschreibung-767692-2026-DEU.txt

 
 
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