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Titel :
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DEU-Viersen - Deutschland Bau von Kläranlagen BT 03 Optimierung Nachklärung 1. Bauabschnitt Betonbau und -instandsetzung NKB 7
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026110200590689095 / 757126-2026
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Veröffentlicht :
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02.11.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.08.2027
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Angebotsabgabe bis :
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09.12.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45000000 - Bauarbeiten
45210000 - Bauleistungen im Hochbau
45223500 - Stahlbetonkonstruktionen
45232420 - Bauarbeiten für Abwasserbeseitigungsanlagen
45252100 - Bau von Kläranlagen
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DEU-Viersen: Deutschland Bau von Kläranlagen BT 03 Optimierung
Nachklärung 1. Bauabschnitt Betonbau und -instandsetzung NKB 7
2026/S 212/2026 757126
Deutschland Bau von Kläranlagen BT 03 Optimierung Nachklärung 1. Bauabschnitt
Betonbau und -instandsetzung NKB 7
OJ S 212/2026 02/11/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niersverband
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: BT 03 Optimierung Nachklärung 1. Bauabschnitt Betonbau und -instandsetzung
NKB 7
Beschreibung: Betoninstandsetzung des Bestandsbeckens Betonage neuer Königsstuhl.
Aufbetonage der Außenwand um 1,5 m
Kennung des Verfahrens: 6b2d70ee-2522-4e29-9276-1fc5ed633966
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45252100 Bau von Kläranlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45223500
Stahlbetonkonstruktionen, 45232420 Bauarbeiten für Abwasserbeseitigungsanlagen,
45000000 Bauarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Kläranlage MG-Neuwerk
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und
zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Betrug: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar
aus §123 GWB und §124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe
ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Katalog der zwingenden
Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe
ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der
Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123
GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der zwingenden
Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der zwingenden
Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Katalog der zwingenden
Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123
GWB und §124 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe
ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der Katalog der
zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124
GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Katalog der
zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124
GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Katalog
der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und
§124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Katalog
der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und
§124 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB
und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der
Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123
GWB und §124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Katalog der zwingenden
Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt
sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem
GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Katalog der zwingenden
Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der
Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123
GWB und §124 GWB.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: KA MG-Neuwerk Optimierung Nachklärung 1. Bauabschnitt BT 03 Betonbau und -
instandsetzung NKB 7
Beschreibung: KA MG-Neuwerk Optimierung Nachklärung 1. Bauabschnitt BT 03
Betonbau und -instandsetzung NKB 7
Interne Kennung: LOT-0001 100.484
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45252100 Bau von Kläranlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45210000 Bauleistungen im Hochbau, 45223500
Stahlbetonkonstruktionen, 45232420 Bauarbeiten für Abwasserbeseitigungsanlagen,
45000000 Bauarbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt (DEA15)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Kläranlage MG-Neuwerk
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter erklärt, dass er in den letzten 5 Jahren
vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, wird
er nach Aufforderung des Auftraggebers drei Referenznachweise mit i.d.R. folgenden
Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten
maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer, ..).
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter erklärt, dass er die für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls sein Angebot in die engere
Wahl gelangt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Drei Mitarbeiter vor Ort mit gültigem SIVV Schein
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1. Nachweis über aktive Mitgliedschaft der
Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e. V. oder einer
vergleichbaren Gütegemeinschaft mit dem Schwerpunkt Instandsetzung von Betonbauwerken
2. RAL-Gütezeichen 519 Instandsetzung von Betonbauwerken, oder ein Vergleichbares
Gütezeichen mit dem Schwerpunkt Instandsetzung von Betonbauwerken
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls sein Angebot
/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: 0,6 Mio. Umsatz des Unternehmens in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter ist Mitglied der Berufsgenossenschaft Falls
sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des
Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Projektleiter
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder
Wohnsitzes: - Der Bieter ist im Handelsregister eingetragen. - Der Bieter ist nicht zur
Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die
engere Wahl kommt, wird er wir nach Aufforderung des Auftraggebers zur Bestätigung seiner
Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E58223692
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E58223692
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Gemäß § 12 der Vertragsbedingungen (siehe
Verdingungsunterlagen): § 12 Sicherheiten (1) Sicherheiten zugunsten des NV: Wenn der
Auftragswert 250.000 netto erreicht oder überschreitet oder wenn in der Leistungs-
beschreibung explizit angeordnet, gelten folgende Sicherheiten als vereinbart: 1.
Vorauszahlungssicherheit: Ist im Leistungsverzeichnis zugunsten des AN eine Vorauszahlung
vertraglich vorgesehen, so hat der AN eine unbefristete selbstschuldnerische
Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstitutes oder Kreditversicherers, die den
Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entspricht, unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771
BGB und in Höhe der Brutto-Vorauszahlung zu stellen sowie in Höhe der jeweils noch nicht
durch Verrechnung erloschenen Vorauszahlung aufrecht zu erhalten. Die Zahlung hat auf
erstes Anfordern zu erfolgen. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist
schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Die
Vorauszahlungsbürgschaft sichert Ansprüche des NV auf Rückzahlung von Vorauszahlungen
einschließlich Zinsen und Kosten, die dem NV im Rahmen dieses Vertrages gegen den AN
zustehen, soweit sich aus der Abrechnung der erbrachten Leistungen im Hinblick auf den
noch nicht vom NV verrechneten Teil der Vorauszahlung eine Überzahlung des AN ergibt. Die
Vorauszahlungsbürgschaft sichert keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. Der AN
kann den Austausch der Bürgschaftsurkunde Zug um Zug gegen eine in der jeweils aktuellen
noch valutierten Vorauszahlungshöhe zu stellende, im Übrigen jedoch denselben
Anforderungen genügende Vorauszahlungsbürgschaft verlangen, alternativ eine
entsprechende schriftliche Enthaftungserklärung des NV einholen. Im Übrigen wird die
Urkunde über die Voraus-zahlungsbürgschaft spätestens dann zurückgegeben, wenn die
Vorauszahlung vollständig auf fällige Zahlungen für erbrachte Leistungen angerechnet worden
ist. 2. Vertragserfüllungssicherheit: Der AN leistet in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme
eine Vertragserfüllungssicherheit durch Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder
Kreditversicherers, die den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entspricht, unter Verzicht
auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist
schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die
Bürgschaft nicht spätestens binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss vor, so ist der NV
berechtigt, Abschlagszahlungen an den AN einzubehalten bis der vereinbarte
Sicherheitsbetrag erreicht ist. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen
Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag
wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit der AN eine vertragsgerechte
Erfüllungsbürgschaft nachgereicht hat. Abschlagszahlungen dürfen dabei jeweils um
höchstens 10 % gekürzt werden. Das Recht des NV, die Vertragserfüllungsbürgschaft im
Klageweg einzufordern, bleibt unberührt. Der AN erhält vom NV nach der Abnahme die
Vertragserfüllungssicherheit Zug um Zug gegen Gestellung der vereinbarten
Gewährleistungssicherheit zurück. Bis zu diesem Sicherheiten-austausch gilt: Mit der
Abnahme sichert die Vertragserfüllungssicherheit etwaige Mängel-ansprüche des NV nur noch
in Höhe von maximal 3 % der Brutto-Auftragssumme. 3. Gewährleistungssicherheit: Der AN
leistet in Höhe von 3 % der geprüften Brutto-Schlussabrechnungssumme eine
Gewährleistungssicherheit durch eine Bürgschaft, die den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB
/B entspricht, unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kredit-
instituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches
Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens mit der Schlussrechnung vor, so ist der
NV berechtigt, den Sicherheitsbetrag von der Schlussrechnung einzubehalten. In diesem Fall
ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto
einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und
soweit entweder der AN eine vertragsgerechte Gewährleistungsbürgschaft nachgereicht hat
oder sobald die Gewährleistungszeit abgelaufen ist, ohne dass noch Mängelansprüche offen
sind. Das Recht des NV, die Gewährleistungsbürgschaft im Klageweg einzufordern, bleibt
unberührt. Für die Bürgschaften sind die vom NV vorgegebenen zu verwenden bzw. sie
müssen textlich voll inhaltlich mit diesen übereinstimmen. Die Formblätter werden dem AN
vom NV zur Verfügung gestellt. Sollte der AN eine Bietergemeinschaft oder ARGE sein, so
sind die Bürgschaften auf den Namen der Bietergemeinschaft / ARGE auszustellen, nicht auf
die beteiligten Partner. (2) Übergabe und Form der Bürgschaften Der AN hat die Bürgschaften
dem NV in Papierform postalisch oder persönlich zuzuleiten. Bei postalischer Zusendung ist
entsprechend durch beiliegenden Schriftsatz oder anderweitig klar zu kennzeichnen, dass es
sich bei den zugesandten Dokumenten um Bürgschaften handelt. (3) Rückgabe der
Bürgschaften Die Rückgabe gestellter Bürgschaften erfolgt erst, wenn keine durch die
Bürgschaft gesicherten Ansprüche mehr möglich sind, also z.B. nach Ablauf des nach dem
Vertrag bestimmten Gewährleistungszeitraumes für die Gewährleistungsbürgschaft, wenn zu
diesem Zeitpunkt keine offenen Mängel mehr bestehen. (4) Sofern der NV Schuldner der
Umsatzsteuer ist, muss der AN Bürgschaften nach § 12 (1) lediglich in Höhe der jeweiligen
Netto-Summe einreichen.
Frist für den Eingang der Angebote: 09/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 69 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Unterlagen sind möglichst zum Zeitpunkt der Submission dem
Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise sind auf Anforderung des Niersverbandes zeitnah
nachzureichen: - Eigenerklärung über Eignung, Referenzen, Präqualifikation (separate Datei) -
Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (separate Datei) - Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen (ZTV) mit den Eintragungen bzgl. Punkt 8 Angaben zur Entsorgung
(sofern zutreffend) separate Datei - Eigenerklärung Russlandsanktionen (separate Datei) -
Eigenerklärung Mindestlohngesetz (separate Datei)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 09/12/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfahlen c/o Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug: Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der
Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz
1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1
Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach
Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2
S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach
der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB). Gemäß § 135
Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134
verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§
135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Niersverband
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niersverband
Registrierungsnummer: Leitweg ID: 051660032032-31003-25
Postanschrift: Am Niersverband 10
Stadt: Viersen
Postleitzahl: 41747
Land, Gliederung (NUTS): Viersen (DEA1E)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de
Telefon: +49 21 62 37 04-0
Internetadresse: https://www.niersverband.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfahlen c/o Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: Leitweg ID: 05515-03004-07
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Überprüfungsstelle
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
Telefon: +49251411-0
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f63ca716-242d-43cc-a476-86dba3fefdc9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/10/2026 09:48:51 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 212/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/11/2026
Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de
https://www.niersverband.de
https://www.subreport.de/E58223692
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202611/ausschreibung-757126-2026-DEU.txt
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