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Titel :
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DEU-Bonn - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebs und die (Weiter-)Entwicklung des Produktes PMflexOne
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026072901032044448 / 525181-2026
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Veröffentlicht :
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29.07.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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27.08.2026
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Angebotsabgabe bis :
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27.08.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
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DEU-Bonn: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebs und die
(Weiter-)Entwicklung des Produktes PMflexOne
2026/S 144/2026 525181
Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebs und die (Weiter-)Entwicklung des Produktes
PMflexOne
OJ S 144/2026 29/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebs und die (Weiter-)Entwicklung des
Produktes PMflexOne
Beschreibung: Das ITZBund benötigt externe Unterstützung zur Sicherstellung des Betriebs,
zur Pflege, zum Support sowie zur (Weiter-) Entwicklung der auf der Open Source Anwendung
Reference Repository for Steering Processes (RRSP) basierenden
Projektmanagementanwendung PMflexONE mit angrenzenden Anwendungen, beispielsweise
für das Monitoring oder die Erfassung und Überwachung von Dienstleistungszeiten. Darüber
hinaus werden produktbezogene Schulungsleistungen benötigt. PMflexONE ist Bestandteil
einer übergeordneten Strategie des ITZBund zur Bereitstellung und Weiterentwicklung
standardisierter Softwareentwicklungs-, Projektmanagement- und Kollaborationslösungen. Die
im Rahmen dieser Ausschreibung zu erbringenden Leistungen leisten einen Beitrag zur
Sicherstellung eines konsistenten, leistungsfähigen und zukunftsfähigen Werkzeugportfolios
des ITZBund. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die
zuvor genannten Leistungen. Dies beinhaltet insbesondere die Unterstützung im Rahmen der
folgenden Tätigkeiten: Weiterentwicklung von PMflexONE und angrenzenden Anwendungen,
wie Monito-ring, Erfassung und Überwachung von Dienstleistungszeiten Erweiterung von
PMflexONE um KI-Funktionalitäten Jährliche Pflege der Anwendung PMflexONE
Technischer Support für den laufenden Betrieb der Anwendung PMflexONE Fachlicher
Support für die Anwendung PMflexONE Konzepterstellung und Dokumentation
Produktbezogene Schulungsleistungen
Kennung des Verfahrens: 73d55aca-8156-47b5-a98d-bc718376c7a0
Interne Kennung: Z42-2026-0104
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 3.2.4 Die Beratungs- und
Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich remote (innerhalb des Gebiets der
Bundesrepublik Deutschland) oder vor Ort bundesweit an allen Standorten insbesondere an
dem Standort Köln des ITZBund sowie an den Dienstsitzen seiner Auftraggeber innerhalb des
Bundesgebietes, zu erbringen. Insgesamt wird der Vor-Ort-Einsatz des Auftragnehmers an
einem Standort des Auftraggebers auf einen Anteil von max. 20 % der
Gesamtleistungsanforderung geschätzt.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über
das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB)
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
(§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263
des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist
(§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§
124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§
123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvertrag zur Sicherstellung des Betriebs und die (Weiter-)Entwicklung des
Produktes PMflexOne
Beschreibung: Das geschätzte Abrufvolumen für die o.g. Unterstützungsleistungen beträgt
bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags von vier Jahren rund
167.200 Personenstunden bzw. 20.900 Personentage.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
5.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 3.2.4 Die Beratungs- und
Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich remote (innerhalb des Gebiets der
Bundesrepublik Deutschland) oder vor Ort bundesweit an allen Standorten insbesondere an
dem Standort Köln des ITZBund sowie an den Dienstsitzen seiner Auftraggeber innerhalb des
Bundesgebietes, zu erbringen. Insgesamt wird der Vor-Ort-Einsatz des Auftragnehmers an
einem Standort des Auftraggebers auf einen Anteil von max. 20 % der
Gesamtleistungsanforderung geschätzt.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Verpflichtungserklärung soziale Nachhaltigkeit
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des
Bieters 1.1 Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
reichen Sie bitte mittels der Vorlage Referenzen insgesamt 5 geeignete Referenzen in Bezug
zur gegenständlichen Leistung (Sicherstellung des Betriebs und die (Weiter-)Entwicklung der
Open Source Anwendung PMflexONE) wie folgt ein: a) Mindestens zwei Referenzen im
Bereich Entwicklung und Rollout einer auf Basis des Signum-Frameworks erstellten
Anwendung im Kundenauftrag b) Mindestens eine Referenz im Bereich Entwicklung einer
Anwendung auf Basis des Signum-Frameworks mit KI-Funktionalitäten c) Mindestens eine
Referenz im Bereich Einsatz der als Leistungsgegenstand beschriebenen Anwendung
PMflexONE in einem gemeinsamen Kundenprojekt d) Mindestens eine Referenz im Bereich
Wissensvermittlung zu Funktionalitäten der als Leistungsgegenstand beschriebenen
Anwendung PMflexONE in einem gemeinsamen Kundenprojekt Die Leistungsbereiche
umfassen dabei die in den Anforderungen an die zu erbringende Leistung aufgeführten
Schwerpunkte. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür
relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Im Falle von Bietergemeinschaften und
Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Vordruck
Referenzen im Feld Referenz des Bewerbers / Bieters der Leistungserbringer der Referenz,
d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende
Unternehmen, anzugeben. Nutzen Sie die Vorlage Referenzen, soweit erforderlich, bitte
mehrfach. Zu den Referenzen sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den
maßgeblichen Referenzeitraum, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen
Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber
hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: a) Der
Auftragsgegenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich Entwicklung und Rollout einer auf
Basis des Signum-Frameworks erstellten Anwendung im Kundenauftrag mit folgenden
Inhalten (2 Referenzen): Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das
Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der
Auftragsbekanntmachung); Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige
Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die
bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit) b) Der
Auftragsgenstand umfasst Dienstleistungen im Bereich Entwicklung einer Anwendung auf
Basis des Signum-Frameworks mit KI-Funktionalitäten mit folgenden Inhalten (1 Referenz):
Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten
Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); Die Referenz
hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung
zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der
Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit) c) Der Auftragsgenstand umfasst
Dienstleistungen im Bereich Einsatz der als Leistungsgegenstand beschriebenen Anwendung
PMflexONE in einem gemeinsamen Kundenprojekt mit folgenden Inhalten (1 Referenz): Die
Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten
Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung); Die Referenz
hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung
zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der
Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit) d) Der Auftragsgegenstand umfasst
Dienstleistungen im Bereich Wissensvermittlung zu Funktionalitäten der als
Leistungsgegenstand beschriebenen Anwendung PMflexONE in einem gemeinsamen
Kundenprojektmit folgenden Inhalten (1 Referenz): Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre
sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum
der Auftragsbekanntmachung) Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht
abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht
realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Es sind hier nur fünf
Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das
Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte
bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den
Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste
von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das ITZBund
behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung
nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus
berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie
diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des
Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die
Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein
Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem
Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte
berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des
Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und
200.000 EUR).
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Dieses Feld wird hilfsweise genutzt: 1.2 Personelle
Leistungsfähigkeit 1.2.1 Projektleiter Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben
Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an,
die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der
Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: Projektleiter: 2
technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten
Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die
Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die
andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes
eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es
gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die
Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal
gemäß Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkraft Projektleiter muss die
folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung: mindestens 5 Jahre
Berufserfahrung in der Softwareentwicklung, darunter mindestens 4 Jahre in einer leitenden
Position (z.B. Teamleiter, Projektleiter) Erfahrung in agilen Projektmethoden (z.B. Scrum,
Kanban) und der Arbeit in interdisziplinären Teams Erfahrung in der Planung, Durchführung
und Abwicklung von Softwareprojekten, einschließlich Budgetierung, Terminplanung und
Risikomanagement Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen: Erfahrung in der
effektiven Führung und Motivation von Entwicklerteams, insbesondere in agilen Umgebungen.
Praktische Erfahrung in der Implementierung von Qualitätssicherungs- und Teststrategien,
einschließlich der Einrichtung von CI/CD-Pipelines und der Überwachung von
Softwarequalität. Risikomanagement in Betrieb und / oder in Migrationsvorhaben in IT-
Projekten Erfahrungen in Steuerungsmethoden in IT-Projekten Konzeption, Moderation,
Visualisierung und Dokumentation von Workshops, auch zu informationstechnischen
Detailthemen Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien: Kenntnisse in der
Verwendung von Projektmanagement-Tools wie Jira, Microsoft Project, RRSP Erfahrung in
der Verwendung von Kommunikations-Tools wie Microsoft Teams, WebEx Methoden:
Scrum, Kanban, PMflex Projektmanagement und agil sowie Progromm und
Portfoliomanagement 1.2.2 Senior IT-Architekt Zum Nachweis der personellen
Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der
technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr
gefordert: Senior IT-Architekt: 4 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen
Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von
Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation
addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage
Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen
eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen
an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung
erfüllen. Die Fachkraft Senior IT-Architekt muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs-
und Projekterfahrung: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als SW-Architekt mindestens 1
Jahr Berufserfahrung in der Entwicklung von Architekturen zur Nutzung von KI-Agenten in
Anwendungen Erfahrung in der Umsetzung und Optimierung von Individualsoftware.
Erfahrung in agilen Projektmethoden (z.B. Scrum, Kanban) und der Arbeit in interdisziplinären
Teams Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen: Erstellung und Optimierung von
Softwarearchitekturen, insbesondere in Bezug auf Skalierbarkeit, Sicherheit und Wartbarkeit.
Erstellung von Architekturen zur Nutzung von KI-Agenten in Anwendungen Analysieren,
Modellieren von Software Projektmanagementmethoden für IT-Projekte Praktische
Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien: Programmiersprachen: Java, JavaScript
Webentwicklung und Erfahrung mit relevanten Frameworks wie Spring Boot, Angular, Swing
Mehrjährige Erfahrungen der Architektur des Signum-Frameworks Mehrjährige Erfahrung mit
relationalen Datenbanken Praktische Kenntnisse in der Verwendung von DevOps-Tools zur
Automatisierung von Build-, Test- und Deployment-Prozessen, z.B. Jenkins, Docker, Puppet
Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
Durchschnittliche jährliche Belegschaft für die Kriterien der Techniker oder technische
Stellen zur Durchführung der Arbeiten mitgenutzt: 1.2.3 Senior Developer Signum-Framework
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage
Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen wird
folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: Senior Developer Signum-Framework: 6
technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten
Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die
Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die
andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes
eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es
gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die
Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal
gemäß Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkraft Senior Developer
Signum-Framework muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung:
mindestens 2 Jahre nachweisbare Projekterfahrung in der Entwicklung produktiver
Anwendungen mit dem Signum Framework Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
Fundierte Kenntnisse in der Architektur und den Kernkonzepten des Signum Frameworks
(Entity-System, Logic Layer, Operations, Dynamic Queries, UI-Komposition) Sehr gute
Kenntnisse in LINQ, insbesondere im Kontext komplexer Abfragen, Expression Trees und
Performance-Optimierung Verständnis des Signum-eigenen OR-Mappers und der Abbildung
zwischen Domänenmodell und Persistenzschicht Praktische Kenntnisse in folgenden Tools /
Technologien: Sehr gute Kenntnisse in .NET (aktuelle LTS-Versionen) Sehr gute
Kenntnisse in C# Erfahrung mit ASP.NET Web API Tiefgehendes Verständnis von LINQ-to-
Entities, Query-Optimierung und Abfrageanalyse Kenntnisse in der Verwendung von
Projektmanagement-Tools wie Jira, Microsoft Project, RRSP Erfahrung in der Verwendung
von Kommunikations-Tools wie Microsoft Teams, WebEx Methoden: Scrum, Kanban, PMflex
Projektmanagement und agil sowie Programm und Portfoliomanagement 1.2.4 Senior
Developer KI - Entwicklung Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte
in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der
Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: Senior Developer KI -
Entwicklung: 10 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form
der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von Bietergemeinschaften
werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von
Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes
eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es
gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die
Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal
gemäß Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkraft Senior Developer KI -
Entwicklung muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung:
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Softwareentwicklung, insbesondere in der Pflege
und Weiterentwicklung von Anwendungen Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der
Entwicklung von KI-Agenten für die Einbindung in Anwendungen Erfahrung in der
Entwicklung, Implementierung und Wartung von Softwarelösungen Erfahrung in agilen
Projektmethoden (z.B. Scrum, Kanban) und der Arbeit in interdisziplinären Teams Praktische
Erfahrungen in folgenden Bereichen: Entwicklung von Frontend- und/oder
Backendkomponenten für Java und Webentwicklung Entwicklung mit React und TypeScript
Debugging und Optimierung bestehender Software Implementierung von Unit-Tests und
Integrationstest Erfahrung in der Entwicklung serviceorientierter Architekturen Sicherer
Umgang mit Dependency Injection, Logging, Testing und Debugging Anwendung von KI-
Codingassistenten (z.B. Claude Code, Cursor, Codex) Anwendung Prompt-Engineering
Anwendung von KI-APIs (z.B.API von OpenAI) Docker und CI/CD Praktische Kenntnisse in
folgenden Tools / Technologien: Kenntnisse im Bereich der Virtualisierung Kenntnisse im
Einsatz von Loadbalancer Implementierung von Sicherheitslösungen Verwendung von
Versionsverwaltungstools Kenntnisse in der Verwendung von Projektmanagement-Tools wie
Jira, Microsoft Project, RRSP Erfahrung in der Verwendung von Kommunikations-Tools wie
Microsoft Teams, WebEx Methoden: Scrum, Kanban, PMflex Projektmanagement und agil
sowie Programm und Portfoliomanagement
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur
Anzahl der Führungskräfte für die Kriterien der Techniker oder technische Stellen zur
Durchführung der Arbeiten mitgenutzt: 1.2.5 Senior IT-Administrator Zum Nachweis der
personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die
Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen. Im Bereich der Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro
Vertragsjahr gefordert: Senior IT - Administrator: 3 technische Fachkräfte (VZÄ). Reichen Sie
dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen
Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der
Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte
Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen
eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkräfte müssen die allgemeinen Anforderungen
an das externe Unterstützungspersonal gemäß Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung
erfüllen. Die Fachkraft Senior IT - Administrator muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Berufs- und Projekterfahrung: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Administration von
produktiv betriebenen Anwendungen in on-premise Umgebungen bei Kunden Praktische
Erfahrungen in folgenden Bereichen: Administration und Audit-Logging Entwicklung einer
Monitoring-Strategie Einsatz und Nutzung von Telemetrie und KPI s Erstellung von
Betriebskonzepten Erstellung einer Kapazitätsplanung Anwendung Incident- und
Problemmanagement nach ITIL v4 Praktische Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien:
Informationssicherheit nach den Vorgaben des BSI Unix/Linux Windows 11
Shellprogrammierung 1.2.6 Dozent Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben
Sie bitte in der Anlage Eigenerklärung Fachkräfte die Anzahl der technischen Fachkräfte an,
die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Im Bereich der
Dienstleistungen wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert: Dozent: 2 Fachkräfte
(VZÄ). Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage
Eigenerklärung Fachkräfte ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der
Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere
Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende
Unternehmen die ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Fachkräfte ein. Es gelten daher die
Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Die Fachkräfte
müssen die allgemeinen Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal gemäß
Kapitel 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Fachkraft Dozent muss die folgenden
Anforderungen erfüllen: Berufs- und Projekterfahrung: mindestens 5 Jahre praktische
Erfahrung im Projektmanagement mindestens 3 Jahre Erfahrung als Trainer oder Dozent
Erfahrung in der Schulung der eingesetzten Software Referenzen vergleichbarer
Schulungsprojekte Praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen: fundierte Kenntnisse in
der Anwendung der zu schulenden Software PMflexONE, praktische Erfahrung in der
Anwendung anerkannter Projektmanagement-Standards (z. B. klassisch, agil oder hybrid)
Verständnis von Projektlebenszyklen, Rollen, Prozessen und Governance, Kenntnisse in den
Bereichen Projektplanung, Termin- und Ressourcenmanagement, Kostensteuerung,
Risikomanagement, Stakeholdermanagement sowie Berichtswesen Erfahrung mit der
Einführung oder Anwendung von Projektmanagementmethoden in Organisationen fundierte
Kenntnisse der Zusammenhänge zwischen den Funktionen der Anwendung PKflexONE und
den zugrunde liegenden Projektmanagementprozessen nach dem Standard PMflex
Weiterführende Kenntnisse zu PM² und deren Schulungsangebote Geeignete Kenntnisse
über die Strukturen in öffentlichen Behörden, um praxisnahe Szenarien erstellen zu können
Tiefgreifende Kenntnisse zur softwaretechnischen Abbildung von Portfolios, Programmen und
Projektstrukturen Erfahrung in der Erwachsenenbildung Fähigkeit, komplexe fachliche
Zusammenhänge verständlich zu vermitteln Erfahrung mit Präsenz-, Online- und
Hybridschulungen Fähigkeit, praktische Übungen anhand realistischer Projektszenarien
durchzuführen Kompetenz im Umgang mit heterogenen Teilnehmergruppen Erfahrung bei
der verständlichen Vermittlung von Projektmanagementprozessen und deren Erläuterung auf
Basis von praktischen Anwendungsfällen mit Best Practice Beispielen Erfahrung im Bereich
trainingsrelevante Materialien (z.B. Handbücher, Präsentationen, Übungsblätter) zu entwickeln
und anzupassen, um die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen zu erfüllen Praktische
Kenntnisse in folgenden Tools / Technologien: Kenntnisse in der Verwendung von Lehr- und
Präsentations-Tools wie z. B Microsoft PowerPoint Kenntnisse in der Verwendung von
interaktiven Whiteboards Kenntnisse im Umgang mit Videokonferenztools sowie E-Learning
Plattformen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem
Leistungsverzeich-nis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die
reine Preiswertung nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) zugrunde.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=879004
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=879004
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und Nachweise
soweit gesetzlich zulässig, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist
hierzu jedoch nicht verpflichtet (Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV und/oder § 36 Abs. 1 VgV)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne
erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Registrierungsnummer: 9911820259
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internetadresse: https://www.itzbund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 36ef0d44-c7d0-4715-99c0-bef8f20e11c5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/07/2026 10:39:30 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 144/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/07/2026
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=879004
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=879004
https://www.itzbund.de
http://www.bundeskartellamt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202607/ausschreibung-525181-2026-DEU.txt
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