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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Aachen - Deutschland Laserdrucker Austausch und Erneuerung der Druckerflotte (Outputmanagement)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026042800415402806 / 288161-2026
Veröffentlicht :
28.04.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
20.05.2026
Angebotsabgabe bis :
28.05.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
30121100 - Fotokopierer
30125110 - Toner für Laserdrucker/Fax-Geräte
30125120 - Toner für Fotokopierer
30192113 - Tonerkassetten
30232110 - Laserdrucker
32581200 - Faxgeräte
50313100 - Reparatur von Fotokopiergeräten
50313200 - Wartung von Fotokopiergeräten
DEU-Aachen: Deutschland Laserdrucker Austausch und Erneuerung der
Druckerflotte (Outputmanagement)

2026/S 82/2026 288161

Deutschland Laserdrucker Austausch und Erneuerung der Druckerflotte
(Outputmanagement)
OJ S 82/2026 28/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Austausch und Erneuerung der Druckerflotte (Outputmanagement)
Beschreibung: Dieses Verfahren betrifft die Mietbereitstellung sowie Wartung von Druck- und
Kopiergeräten (Systemen) in der Uniklinik RWTH Aachen und deren Einbindung in die
vorhandene Infrastruk tur. Der Auftragnehmer stellt die Geräte per Mietvertrag/ Kauf zur
Verfügung und übernimmt die Wartung aller vorhandenen Bestandsgeräte einschließlich der
Etikettendrucker. Die beteiligten Parteien verfolgen mit der Realisierung eines Druck- und
Kopierkonzeptes nachfolgende Zielsetzungen: - Austausch / Modernisierung der Druck- und
Multifunktionssysteme - Bereitstellung des Services für die Bestandsysteme (Kaufsysteme)
des Herstellers Lexmark - Einbindung aller Systeme in die vorhandene Netzwerkinfrastruktur -
Implementierung der Systeme in das bereitgestellte Printmanagementsystem IQ4Docs bzw.
KyoControl inkl. Übernahme der definierten Scan-Workflows. - Abrechnung der Dienstleistung
auf Basis von Grundmietpreisen zzgl. eines Kartuschen-basierenden Abrechnungsmodelles
(s. Anhang 2) Der Auftraggeber (AG) erwartet eine hohe Verfügbarkeit der Systeme und eine
verlässliche, gleichbleibende Servicequalität.
Kennung des Verfahrens: 8782262d-c77b-483b-80b9-44dbb80ef44d
Vorherige Bekanntmachung: 643696-2025
Interne Kennung: 2025-0396-CLx
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30232110 Laserdrucker
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30121100 Fotokopierer, 30125110 Toner für Laserdrucker/Fax-
Geräte, 30125120 Toner für Fotokopierer, 30192113 Tonerkassetten, 32581200 Faxgeräte,
50313100 Reparatur von Fotokopiergeräten, 50313200 Wartung von Fotokopiergeräten

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen

Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sowie diverser Nebengebäude auf dem RWTH-Campus und der
Städteregion Aachen (siehe Preis- und Kriterienkatalog)

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYT8G9SMJC# Die in diesen
Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie
nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie
Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und
nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber
hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte
gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt
von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben,
sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem
Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz
empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die
Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann
erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der
Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem
Vergabemarktplatz des Landes NRW. x Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor
vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des
Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB) x Jegliche Kommunikation
zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen

zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrug: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5,
den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem.
§123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen

zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124
GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
§124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer

vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat,
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Gem. § 124 GWB
Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Austausch und Erneuerung der Druckerflotte (Outputmanagement)
Beschreibung: Zwischen AG und AN wird ein Vertrag über eine gesamte Vertragslaufzeit von
60 Monaten ab geschlossen. Eine Verlängerungsoption um weitere 12 Monate (Insgesamt 72
Monate) ist ebenfalls Vertrags bestanteil. Nach Abschluss des initialen Rollouts der in Anlage
2 Preis- und Kriterienkatalog definierten Systeme, werden für diese jeweils Mietverträge über
eine Refinanzierungslaufzeit von 30 Mo naten abgeschlossen. Nach Ablauf dieser 30 Monate
sind diese Systeme bis zum Ablauf des 60. Monates + der gegeben falls beauftragten
Verlängerungsoption von 12 Monaten, dem AG mietfrei zur Verfügung zu stellen. Analog
verhält sich dies für alle bis einschließlich dem 30. Monat nachbestellten Sys teme. Ab dem
31. Vertragsmonat werden alle nachzubestellenden Systeme vom AG gekauft. Die Systeme
für den Bereich Lehre und Forschung werden immer vom AG gekauft. Die hierfür definierten
Festpreise gem. Preis- und Kriterienkatalog gelten für 60 Monate zzgl. der
Verlängerungsoption von 12 Monaten.
Interne Kennung: 2025-0396-CLx

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30232110 Laserdrucker
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30121100 Fotokopierer, 30125110 Toner für Laserdrucker/Fax-
Geräte, 30125120 Toner für Fotokopierer, 30192113 Tonerkassetten, 32581200 Faxgeräte,
50313100 Reparatur von Fotokopiergeräten, 50313200 Wartung von Fotokopiergeräten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: s. Leistungsbeschreibung und Preis- und Kriterienkatalog

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Sowie diverser Nebengebäude auf dem RWTH-Campus und der
Städteregion Aachen (siehe Preis- und Kriterienkatalog)

5.1.3. Geschätzte Dauer

Laufzeit: 60 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Vertragslaufzeit von 60 Monaten mit der Option der
12-monatigen Verlängerung

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 643696-2025
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Der Angebotspreis wird mit
50 %, die Qualität gemäß Kriterienkatalog mit 30 % gewertet und die Teststellung mit 20 %
gewertet.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Nachweis Energieeinsparung durch entsprechende Zertifikate gemäß
Kriterienkatalog.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot;
Mittels Dritterklärung): Gültiger Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des
Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels
Dritterklärung): Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (getrennt nach Personen-, Sach-
und Vermögensschäden). Die Deckungssummen müssen je Schadensart mindestens
1.000.000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 2.500.000 EUR je Versicherungsjahr
betragen. Sofern Sie Ihre Angaben als gesonderte Anlage beifügen, nennen Sie an dieser
Stelle bitte die Bezeichnung der Anlage.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: VgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Der Bieter hat mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den
letzten drei Geschäftsjahren nachzuweisen. Eine Referenz im vorstehenden Sinne ist
geeignet, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Umfang, Komplexität und
Anforderungen so ähnlich ist, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die
Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung zulässt. Die Referenzen sind

in einem gesonderten Anhang mit folgenden Mindestangaben aufzuführen: Name und
Anschrift, Mindestumsatz pro Jahr, Anzahl der betreffenden Systeme, Vertragslaufzeit und
Zeitraum; Beschreibung der Leistung Mindestanforderung: Es muss sich bei den
referenzgegenständlichen Leistungen um die Umset-zung eines Paper-Output-Management
als Full-Service-Lösung mit mindestens 1.000 Systemen bei öffentlichen Auftraggebern
handeln. Darüber hinaus müssen die Leistungen zum Zeitpunkt des Datums der
Auftragsbekanntmachung seit mindestens 6 Monaten im Produktivbetrieb erbracht werden
und eine Laufzeit von mindestens 4 Jahren haben.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zertifizierte technische Fachkräfte (Mit dem Angebot;
Mittels Dritterklärung): Nachweise über die Anzahl beim Bieter Vollzeit angestellte,
entsprechend geschulte und zertifizierten technischen Fachkräfte im Bereich des POM-
Services, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden können.
Mindestanforderung: - Mindestens zwei auf die angebotenen Systeme vom Hardwareersteller
geschulte Servicetechniker. - Mindestens zwei auf die sich beim Auftraggeber im Einsatz
befindende aktuelle Version der Printmanagementlösung (IQ4docs oder alternativ KyoControl)
geschulte Supporter. Diese Nachweise, nicht älter als zwei Jahre, sind mit Angebotsabgabe
einzureichen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung): Eigenklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei
Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich der Leistung. Soweit der Bieter seine
Geschäftstätigkeit noch keine drei Geschäftsjahre ausübt, genügt die Angabe der
Umsatzzahlen der (Rumpf-)Geschäftsjahre ab Beginn der Geschäftstätigkeit. Für
Rumpfgeschäftsjahre wird der Umsatz auf volle Geschäftsjahre hochgerechnet;
Mindestanforderung: Der Bieter hat in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen
Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro erzielt. Sofern Sie Ihre Angaben
als gesonderte Anlage beifügen, nennen Sie an dieser Stelle bitte die Bezeichnung der
Anlage. Wir behalten uns vor, Nachweise hierfür anzufordern.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YYJYT8G9SMJC/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT8G9SMJC

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YYJYT8G9SMJC
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 28/05/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch
den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen
und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der
von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 28/05/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: x Mit dem Angebot
xx Mittels Eigenerklärung: - 521 EU - Eigenerklärungen Ausschlussgründe: Erklärung, dass
keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG) - 523 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU:
Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU)
2022_576 nicht vorliegen - Eigenerklärung Eignung (124): Eigenerklärung zur Eignung für
nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über
die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach §
24 Absatz 1 Lieferkettensorgfalt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus
den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die
Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit
ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland

Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum Aachen AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ES SIND NUR ELEKTRONISCHE
ANGEBOTE ZUGELASSEN

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Pauwelsstraße 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Telefon: +49 2418080007
Internetadresse: https://www.ukaachen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667

Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftszimmer
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ES SIND NUR ELEKTRONISCHE ANGEBOTE ZUGELASSEN
Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: ELEKTRONISCHE ANGEBOTE
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Telefon: +492418080007
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 232ea882-9fca-490d-a309-cef637b1269d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/04/2026 11:33:14 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 82/2026
Datum der Veröffentlichung: 28/04/2026

Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT8G9SMJC
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT8G9SMJC/documents
https://www.ukaachen.de
http://www.bezreg-koeln.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-288161-2026-DEU.txt

 
 
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