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Titel :
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DEU-Brilon - Deutschland Rohbauarbeiten Offenes Verfahren: VE4 Erd- und Rohbauarbeiten Bestand Petrinum
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026040900490654752 / 241022-2026
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Veröffentlicht :
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09.04.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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04.05.2026
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Angebotsabgabe bis :
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11.05.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45223220 - Rohbauarbeiten
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DEU-Brilon: Deutschland Rohbauarbeiten Offenes Verfahren: VE4 Erd- und
Rohbauarbeiten Bestand Petrinum
2026/S 69/2026 241022
Deutschland Rohbauarbeiten Offenes Verfahren: VE4 Erd- und Rohbauarbeiten Bestand
Petrinum
OJ S 69/2026 09/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Brilon
E-Mail: submission@brilon.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Offenes Verfahren: VE4 Erd- und Rohbauarbeiten Bestand Petrinum
Beschreibung: m Schulzentrum in Brilon, bestehend aus der Heinrich-Lübke-Schule (HLS) und
dem Gymnasium Petrinum (PET), wurde eine Schadstoffbelastung (PCB, KMF) festgestellt,
woraufhin ein Konzept aus Teilsanierung, Teilrückbau und Teilneubau entwickelt wurde. Die
Erd- und Rohbauarbeiten, die in diesem LV ausgeschrieben sind, beziehen sich auf das
Petrinum Gymnasium. Bei diesen handelt es sich überwiegend um eine Sanierung im
Bestand. Um die Bedarfe der Schule abdecken zu können, wird im Erdgeschoss eine
Erweiterungen in Massivbauweise ergänzt. In diesem Leistungsverzeichnis werden die Erd-
und Rohbauarbeiten für das Petrinum beschrieben. Die Arbeiten umfassen, das Herstellen
eines Aufzugschachtes, sowie der Erweiterung der Verwaltung inkl. der Erweiterungen der
Deckenplatte in der Pausenhalle und der Aula. Außerdem werden einige Innenwände neu
gemauert. Die Leistungen sind während des laufenden Schulbetriebes auszuführen, daher
gliedern sich die Leistungen in insg. drei von einander zeitlich getrennte Bauabschnitte,
welche dem beiliegenden Bauablaufplan zu entnehmen sind.
Kennung des Verfahrens: 9c7fe225-79b0-45df-9bf2-b29027607f40
Interne Kennung: 26-05-11-035
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Zur Jakobuslinde 19/21
Stadt: Brilon
Postleitzahl: 59929
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYT8FN6HLX# Gem. § 11 VOB/A
der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erfolgt der Informationsaustausch
zwischen Auftraggeber und Bewerber ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen.
Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt;
etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich
über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen
Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Informationen hinsichtlich der
Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite der Stadt Brilon https://www.brilon.de
/metanavigation/datenschutz/informationspflicht-bei-datenerhebungen-(dsgvo)/ abzurufen. Bei
den meisten Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis in digitaler Form (GAEB-
Standard 2000 P83 und XML.3,0 X83) und als Pdf-Format bereitgestellt. Preise und
Bieterangaben tragen Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware ein. In diesen Fällen wird
Ihr vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis mindestens als lesbare PDF-Version zurück
benötigt. Die Abgabe einer zusätzlichen GAEB-Datei ist erwünscht. Bitte beachten Sie, dass
wir Ihr Angebot ggf. ausschließen müssen, wenn die von Ihnen hochgeladene GAEB-Datei
nicht lesbar sein sollte und Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis nicht zusätzlich als PDF-
Version hochgeladen haben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Nach § 123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind
danach die Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
wegen bestimmter Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung,
Betrug, Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung,
Menschenhandel usw.)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören
u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und
Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der
Bestechung.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10
GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer
Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die
Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der
Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Betrug: Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller und
terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-
Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.
Korruption: Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache
bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332,
335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333
StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gem. §
123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Nichtentrichten von
Steuern oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Nach der
Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen
vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen
umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im
Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124
GWB)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat. (§ 124 GWB)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
ist jedes fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des
betreffenden Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische
Regelungen im engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört,
die durch das Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige
Gerichtsentscheidung festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 -
Forposta , Rn. 27.) Schwer ist eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde
und erhebliche Auswirkungen hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK
Bund Beschl. v. 15.05.2009 - VK 2-21/09)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete
Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im
gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124
I Nr. 4 GWB geregelt.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der rechtliche
Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein
Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss
wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Angebote von
Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete Vergabe in
wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im gesamten
Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124 I Nr. 4
GWB geregelt.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Offenes Verfahren: VE4 Erd- und Rohbauarbeiten Bestand Petrinum
Beschreibung: Massenangeben ca. : - Innenwände Mauerwerk (d=11,5cm bis d=30,0cm):
1.335,0 m2 - Außenwände Mauerwerk (d=30cm): 145,0 m2 - Stahlbetonwände: 136,0 m2 -
Stahlbetonunter- und überzüge: 156,0 m
Interne Kennung: 26-05-11-035
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45223220 Rohbauarbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Zur Jakobuslinde 19/21
Stadt: Brilon
Postleitzahl: 59929
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: § 22 EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A stellt klar, dass
Änderungen eines bereits geschlossenen Vertrages grundsätzlich nur dann eine
Ausschreibungspflicht begründen können, wenn es sich um eine wesentliche Änderung
handelt. Wesentlich sind Änderungen grundsätzlich dann, wenn sich der Auftrag infolge der
Änderung während der Vertragslaufzeit erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag
unterscheidet.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Die vorausschtlichen
Ausführungszeiten sind: Erd- und Rohbauarbeiten BA 14 Beginn: Anfang Februar 2027 Erd-
und Rohbauarbeiten BA 14 Dauer: 19 Arbeitstage Erd- und Rohbauarbeiten BA 20 Beginn:
Mitte Dezember 2027 Erd- und Rohbauarbeiten BA 20 Dauer: 22 Arbeitstage Erd- und
Rohbauarbeiten BA 22 Beginn: Anfang Mai 2028 Erd- und Rohbauarbeiten BA 22 Dauer: 35
Arbeitstage Mit den im LV aufgeführten Arbeiten ist, gemäß VOB Teil B, 12 Tage nach
Aufforderung durch den AG zu beginnen und die Ausführungszeiten sind zwingend
einzuhalten.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (Nur wenn
das Unternehmen zur Eintragung verpflichtet ist.) Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. §
123 Abs. 1 bis 3 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB; Es sind die Formblätter aus den
Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem
Mitglied vorzulegen. Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor
Auftragsvergabe einzureichen; - Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung
aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
- Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben über die Ausführung von mindesten 3 Referenzen
in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem ähnlich hohen oder höheren
Schwierigkeitsgrad der technischen Ausführung der angegebenen Referenzen. Die
Auftragssummen der Referenzen müssen einen ähnlichen oder höheren Betrag ausweisen,
verglichen mit dem Auftragswert der ausgeschriebenen. Mindestens eine der Referenzen
muss aus dem Bereich Bauen im Bestand öffentlicher Bauten (z.B. Schul- und
Bildungsbau, Kindertagesstätten, Büro- und Verwaltungsbau oder allg. öffentliche Bauten)
stammen. Die Einreichung der Referenzen kann formlos auf einem Formblatt des Bieters
unter Angabe folgender Inhalte erfolgen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung;
Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Ausführungsort; stichwortartige Benennung des mit
eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; ggf.
stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen
Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) ggf. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme
(Neubau, Umbau, Denkmal); ggf. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem
Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung. Als Auftraggeber ist der Bauherr zu verstehen,
Referenzbescheinigungen durch Generalunternehmer oder Hauptauftragnehmer sind durch
Bescheinigungen des eigentlichen Bauherren zu ergänzen unter Angabe deren Kontaktdaten.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenem
Leitungspersonal (Siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen -124 )
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit
dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit
dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vom Bieter ist ein Nachweis seiner
Betriebshaftpflichtversicherung mit Angebotsabgabe vorzubringen. Die Versicherungssumme
zur Betriebshaftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall mindestens 2,5 Mio. EUR
pauschal für Personen-, Sach- und/ oder Vermögensschäden.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit
dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
wurde oder ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet - Nachweise/
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den
Vergabeunterlagen); Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen -124 (mittels
Eigenerklärung vorzulegen) - Nicht erforderlich bei präqualifizierten Unternehmen, die Ihre PQ-
Nummer im Formblatt 213 angegeben haben
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXS0Y4JYT8FN6HLX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYT8FN6HLX
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
/CXS0Y4JYT8FN6HLX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Oberhalb eines Auftragswerts von 250.000,00 Euro
hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsmäßige Durchführung und für die
Gewährleistung der übernommenen Bestellung zu stellen: als Vertragserfüllungsbürgschaft in
Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme einschließlich aller Nachträge. Unterhalb eines
Auftragswertes von 250.000,00 Euro kann der Auftraggeber für die Gewährleistung der
übernommenen Bestellung eine Sicherheit als Mängelgewährleistungsbürgschaft in Höhe von
3 v. H. der Auftragssumme verlangen.
Frist für den Eingang der Angebote: 11/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht
erlaubt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 11/05/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus der Stadt Brilon, Raum 26; Am Markt 1, 59929 Brilon
Eröffnungstermin Beschreibung: Es sind keine Bieter bei der Öffnung vorgesehen. (§ 14
Abs. 1 VOB/A EU)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der
zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B.
nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische
Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig , immer
gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Es dürfen nur Materialien und
Geräte verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und, soweit
gegeben, Güte- bzw. Verbandszeichen (DIN, DVGW, VDE usw.) tragen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtverwaltung Brilon
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Brilon
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Brilon
Registrierungsnummer: 059580012012-31001-34
Postanschrift: Am Markt 1
Stadt: Brilon
Postleitzahl: 59929
Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: submission@brilon.de
Telefon: +49 2961794103
Fax: +49 2961794108
Internetadresse: https://www.brilon.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht
/vergabekammer_westfalen/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 02fc1bcc-814b-421e-9e65-73f8a8e0750c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/04/2026 12:11:06 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 69/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/04/2026
Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
https://www.brilon.de/
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYT8FN6HLX
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYT8FN6HLX/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-241022-2026-DEU.txt
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