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Titel :
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DEU-Potsdam - Deutschland Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026032600504721229 / 208258-2026
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Veröffentlicht :
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26.03.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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10.04.2026
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Angebotsabgabe bis :
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21.04.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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79620000 - Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
79621000 - Überlassung von Bürokräften
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DEU-Potsdam: Deutschland Überlassung von Personal einschließlich
Zeitarbeitskräfte Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur
Arbeitnehmerüberlassung
2026/S 60/2026 208258
Deutschland Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte Beschaffung einer
Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
OJ S 60/2026 26/03/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des
öffentlichen Rechts
E-Mail: einkauf@ilb.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
Beschreibung: Der Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von
Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung,
befristeten Projekten oder Kapazitätsengpässen. Der Auftraggeber schließt zu diesem Zwecke
eine Rahmenvereinbarung für die Arbeitnehmerüberlassung mit höchstens drei
Rahmenvertragspartnern ab.
Kennung des Verfahrens: 88710cee-db5e-4e5c-9ee0-3ca95cfff90a
Interne Kennung: ILB-2025-433
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79621000 Überlassung von Bürokräften
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Babelsberger Straße 21
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 900 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 900 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1HAWN# 1. Bietergemeinschaft:
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem
vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft)
unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als
Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat
für diese Erklärung die Anlage 212 Bietergemeinschaft zu verwenden. Die Anlage ist von
dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die
Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese
anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und
nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter andere
Unternehmen sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht
identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt
hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum
Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter /
eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204
Eignungsleihe auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und
diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner
einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft
die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispiels-weise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer
/ Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des
Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu
benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in
diesem Fall die Anlage 303 Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil
des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen,
die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im
Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer
Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigun-gen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristi-sche Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder we-gen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereit-stellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Ab-satz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzuläs-sige Interessenwahrnehmung), -
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Be-stechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusam-menhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern,
Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe
des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichba-res Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt
wor-den ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liqui-dation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Un-ternehmen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessi-
onsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder
das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auf-
traggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen
zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftragebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben
aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie
beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese
Erklärung die Anlage 201 Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
Beschreibung: Der Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von
Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung,
befristeten Projekten oder Kapazitätsengpässen. Der Auftraggeber schließt zu diesem Zwecke
eine Rahmenvereinbarung für die Arbeitnehmerüberlassung mit höchstens drei
Rahmenvertragspartnern ab. Aus dieser Rahmenvereinbarung kann der Auftraggeber
Leistungen aus den folgenden fünf Cluster-Profilen abrufen: - Cluster 1: Profil für
Administration mit operativem Schwerpunkt - Cluster 2: Profil für Administration mit
strategischem Schwerpunkt - Cluster 3: Profil IT-Spezialistxin - Cluster 4: Profil
Projektmitarbeiterxin - Cluster 5: Profil (Teil) Projektmanagerxin Für den Auftraggeber besteht
keine Abnahmeverpflichtung.
Interne Kennung: ILB-2025-433
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79621000 Überlassung von Bürokräften
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Babelsberger Straße 21
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt
zwei (2) Jahre. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der formwirksamen Erteilung des
Zuschlags. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12
Monate, wenn nicht der Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der
jeweiligen Vertragslaufzeit den Auftragnehmern gegenüber der automatischen Verlängerung
widerspricht. Maximal zwei (2) Verlängerungen sind möglich.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Ergänzende Angaben zu dem geschätzten Höchstwert (netto) der
Rahmenvereinbarung: Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) beträgt 5,9 Mio.
EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der
Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers gegenüber einem den Auftragnehmern in
Summe einseitig beauftragter Leistungen, zu deren Erbringung dieser Auftragnehmer
verpflichtet ist. Beauftragte Leistungen gegenüber den Auftragnehmern sind diejenigen
Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der
Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung
inklusive aller Verlängerungen, maximal von den Auftragnehmern einseitig abrufen darf. Ist
durch die durch Einzelabrufe gegenüber den Auftragnehmern beauftragten Leistungen der
Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber über diesen Höchstwert (netto) hinaus
einseitig gegenüber den Auftragnehmern keine Leistungen mehr aus der
Rahmenvereinbarung abrufen. Diese Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts
(netto) nicht mehr verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zu erbringen. Die
Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Unabhängig
von dem Vorstehenden bleibt es dem Auftraggeber gemeinsam mit den Auftragnehmern
unbenommen, in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in allseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.
Die Rahmenvereinbarung endet dann gemäß dem zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmern Vereinbarten.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für jedes
Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) - hierbei handelt es sich um die fünf Profilcluster gemäß Anlage 802
Leistungsbeschreibung - mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene
Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen der Personaldienstleistung einzureichen.
Bei 5 Clustern ergeben sich somit 10 unternehmensbezogene Referenzprojekte. Der Bieter
hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: -
Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag
ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Personaldienstleistungen; -
Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender
Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender
Unterauftragnehmer); - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Besetzung
von zwei mit dem jeweiligen Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) wie in der Leistungsbeschreibung
beschrieben vergleichbaren Leiharbeitenden über einen Zeitraum von jeweils mindestens drei
(3) Monaten; anzugeben ist das Anfangs-Datum sowie das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der
Leistungserbringung. Unter Leistungserbringung ist der Zeitraum zu verstehen, innerhalb
dessen die vermittelte Leiharbeitnehmerin bzw. der der vermittelte Leiharbeitnehmer im
zugehörigen Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) für den Referenzgeber tätig war. Hinweis zum
Bemessungszeitraum: Maßgeblich ist ausschließlich der Zeitraum der Leistungserbringung
innerhalb des Bemessungszeitraums vom 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem
hier gegenständlichen Vergabeverfahren. Die Leistung muss innerhalb dieses
Bemessungszeitraums erbracht worden sein; dabei ist es unschädlich, wenn die
Leistungserbringung bereits vor dem 01.01.2023 begonnen hat, sofern im genannten
Bemessungszeitraum die geforderte Mindestdauer erreicht wird. - Öffentlicher oder privater
Leistungsempfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also
maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten,
gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der
unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder
darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch
in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht
berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil
der Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0
Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb
sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2)
unternehmensbezogene Referenzprojekte für jedes Cluster angeben, die alle aufgestellten
Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften
sind in Summe mindestens zwei (2) für jedes Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) geeignete
unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten
Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem
unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht
hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft
zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich
irreführender In-formationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche
Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen
an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der
Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat /
haben für diese Erklärung die Anlage 206 Unternehmensbezogene Referenzprojekte zu
verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese
Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungskonzept
Beschreibung: Bewertet wird das vom Bieter einzureichende, auftragsbezogene
Ausführungskonzept, in dem der Bieter darstellt, wie er die Leistungen im Falle der
Auftragserteilung konkret erbringen wird, um die nachfolgend definierten Zielvorgaben
bestmöglich zu erreichen. Das Ausführungskonzept besteht aus zwei (2) Unterkriterien. Jedes
Unterkriterium wird mit 0 bis 5 Bewertungspunkten bewertet. Die Punkte je Unterkriterium
werden mit dem jeweils angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Ziel der Bewertung ist
eine vergleichende Beurteilung der Konzepte anhand messbarer, nachvollziehbarer
Qualitätsmerkmale (Konkretheit, Plausibilität, Nachweisbarkeit, Umsetzbarkeit und
Risikoabsicherung). Unterkriterium 1: Rekrutierungs- und Poolstrategie (Zielerreichung
Verfügbarkeit ) Zielvorgabe des Auftraggebers: Der Auftraggeber benötigt über die gesamte
Vertragslaufzeit einen stabilen, qualitätsgesicherten und kurzfristig aktivierbaren Pool an
geeigneten Leiharbeitenden für die jeweils angefragten Profile. Bestmöglich soll erreicht
werden: 1. Zeitliche Verfügbarkeit: Besetzungen sollen innerhalb der vom Auftraggeber
vorgegebenen Fristen erfolgen (Unter-Unterkriterium 1: Schnelligkeit). (0 bis 5
Bewertungspunkte) 2. Qualität der Profile: Die vorgeschlagenen Kandidaten müssen die
Anforderungsprofile nachweisbar erfüllen (Unter-Unterkriterium 2: Treffsicherheit). (0 bis 5
Bewertungspunkte) 3. Resilienz bei Engpässen: Auch bei angespanntem Markt sollen
handhabbare Maßnahmen bestehen, um den Bedarf dennoch bestmöglich zu decken (Unter-
Unterkriterium 3: Robustheit). (0 bis 5 Bewertungspunkte) Das Ausführungskonzept muss
mindestens enthalten: - eine Beschreibung der Rekrutierungskanäle (mindestens drei
unterschiedliche Kanäle/Methoden) und deren Einsatzlogik, - einen standardisierten Prozess
vom Anfrageeingang bis Kandidatenvorschlag (inkl. Screening/Qualitätscheck), - konkrete
Maßnahmen bei Marktverknappung (mindestens drei), - ein Qualitätssicherungskonzept (z. B.
Referenzprüfung, Skill-Matching, Interview-/Testlogik) Unterkriterium 2: Projektumsetzung und
Servicekonzept (Zielerreichung Steuerbarkeit & Skalierung ) Zielvorgabe des Auftraggebers:
Der Auftraggeber benötigt eine verlässliche, steuerbare und skalierbare Leistungserbringung
über die gesamte Vertragslaufzeit. Bestmöglich soll erreicht werden: 1. Unter-Unterkriterium 1:
Verbindliche Reaktions- und Umsetzungsfähigkeit (z. B. schnelle Nachbesetzung, Ersatz bei
Ausfall). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 2. Unter-Unterkriterium 2: Skalierbarkeit bei Mehrbedarf
(quantitativ) ohne Qualitätsverlust (qualitativ). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 3. Unter-
Unterkriterium 3: Transparente Steuerung durch feste Ansprechpartner, Reporting und
Eskalationsmechanismen. (0 bis 5 Bewertungspunkte) Das Ausführungskonzept muss
mindestens enthalten: - Rollenmodell: Account-/Projektleitung und Vertretung, - Service-
Prozess (Anfrage ? Kandidatenvorschlag ? Auswahl ? Einsatzstart), - Eskalationsmodell
(Stufe 1-3, Ansprechpartner, Fristen), - Skalierungsmechanik (wie wird Mehrbedarf bedient,
wie werden Ressourcen gesichert), - Reporting (mindestens monatlich: Besetzungsstatus,
KPIs, Risiken). Der Umfang je Unterkriterium (1 und 2) darf maximal drei (3) einseitig
bedruckte DIN-A4-Seiten (Schrift Arial 12 pt, Zeilenabstand 1,5) betragen. Inhalte ab Seite 4
bleiben unberücksichtigt. Fehlt das Ausführungskonzept, ist das Angebot zwingend
auszuschließen; eine Nachforderung erfolgt insoweit nicht. Vertragsbindung: Im Fall der
Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem
Ausführungskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich abweichende
Anordnungen trifft. Die im Ausführungskonzept gemachten Zusagen gelten als vereinbarte
Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt können für das Ausführungskonzept 30
Bewertungspunkte (6 x 5 Bewertungspunkte) erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte
werden mit dem Gewichtungsfaktor 1,6667 multipliziert. Insgesamt können maximal 50
qualitative Leistungspunkte erzielt werden (mathematisch gerundet auf zwei (2)
Nachkommastellen).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis (brutto)
Beschreibung: Wertungsrelevanter Preis (P) = Kalkulatorischer Angebotspreis (netto) gemäß
Anlage 803 Preisblatt .
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YD1HAWN/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg (VBB).
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD1HAWN
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YD1HAWN
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende
Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit
dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1
VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56
Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem
Leistungs- und Vergütungskatalog werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht
insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von
dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- /
Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
(§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 21/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg (VBB)
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht
zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen [Anlage 906]. Die
Rahmenvereinbarung kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform
zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. 2.
Datenschutz: 2.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren,
insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von
Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur
Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen
vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei
(Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw.
Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 4
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Investitionsbank des Landes
Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des
öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: 12-121092720735759-76
Postanschrift: Babelsberger Straße 21
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
E-Mail: einkauf@ilb.de
Telefon: +49 331 660 2946
Fax: +49 331 660 62946
Internetadresse: https://www.ilb.de/de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft und Energie
Registrierungsnummer: 03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@MWAEK.Brandenburg.de
Telefon: +49 331 8661719
Fax: +49 331 8661652
Internetadresse: https://mwaek.brandenburg.de/sixcms/detail.php/156060
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 96b3a1f7-2a9d-4fe3-97d8-2da0eaf6cdfa - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/03/2026 20:33:23 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 60/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/03/2026
Referenzen:
https://mwaek.brandenburg.de/sixcms/detail.php/156060
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD1HAWN
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD1HAWN/documents
https://www.ilb.de/de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202603/ausschreibung-208258-2026-DEU.txt
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