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Titel :
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DEU-Hannover - Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Rahmenvereinbarung Arbeitsschutzmanagement Software
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026012900562575681 / 65866-2026
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Veröffentlicht :
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29.01.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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13.02.2026
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Angebotsabgabe bis :
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02.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
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DEU-Hannover: Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme
Rahmenvereinbarung Arbeitsschutzmanagement Software
2026/S 20/2026 65866
Deutschland Softwarepaket und Informationssysteme Rahmenvereinbarung
Arbeitsschutzmanagement Software
OJ S 20/2026 29/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 -
Zentrale Vergabestelle IT
E-Mail: crispinsilvester.czernetzki@it.niedersachsen.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung Arbeitsschutzmanagement Software
Beschreibung: Rahmenvereinbarung für eine Arbeitsschutzmanagement-Software
Kennung des Verfahrens: 3bb4b599-55f9-49eb-ab76-a2370ad4a5a4
Interne Kennung: 25/278
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung ist für IT.Niedersachsen bestimmt. Der Ort der
Leistungserbringung ist das Rechenzentrum Hamburg.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YTL9WBVP5# Wenn Sie für die
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Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
(siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausgeschlossen wird ein
Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen,
welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen,
welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 1. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen,
welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht
nachkommt. (siehe A25_Anlage_V_Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_EU_V1 ).
2. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Zahlungsunfähigkeit: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind,
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausgeschlossen wird ein
Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches
zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen
des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
(siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausgeschlossen wird
ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
(siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ) .
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem eine Wettbewerbsverzerrung daraus
resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ausgeschlossen
wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe
A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ).
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung Arbeitsschutzmanagement Software
Beschreibung: Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung einer deutschsprachigen
Arbeitsschutzmanagement-Software, inklusive Einführung, Bereitstellung, Schulung und
Pflege. Als zentraler IT-Dienstleister des Landes Niedersachsen wird die Software in den
Rechenzentren des IT.N für verschiedene Kunden der öffentlichen Verwaltung on-premise
betrieben. Weiteres Ziel ist die Containerisierung der Arbeitsschutzmanagement-Software in
der Umgebung des IT.N. Die private cloud des IT.N ConPlus ist ein Kubernetes Open-
Source-System, das durch IT.N für den Cloudbetrieb mit einer Standard k8s-Umgebung
eingesetzt wird. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu, die
notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und sicherzustellen, dass diese
Maßnahmen regelmäßig überprüft werden. Zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen
Anforderungen ist das Land Niedersachsen verpflichtet, alle relevanten Gesetze und
Verordnungen zu kennen und deren Umsetzung sicherzustellen. Hierfür wird eine on-premise
Softwarelösung benötigt, welche die Anwender:innen in verschiedenen und vielschichtigen
Arbeitsbereichen des Arbeitsschutzes softwarebasiert unterstützt: - bei der
Gefährdungsbeurteilung - bei der Erstellung und Dokumentation von Betriebsanweisungen zu
Betriebsmitteln und Tätigkeiten sowie deren Revision - bei der Verwaltung, Überwachung und
Dokumentation der Gefahrstoffe - bei der Wahrnehmung von Unterweisungspflichten - bei der
Durchführung des Vorfall-Unfall Management - bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge - bei
der Prüfung und Dokumentation eingesetzter Arbeitsmittel Derzeit wird von einigen Mandaten
(Kunden des IT.N) die Handlungshilfe 4.0 verwendet.
Interne Kennung: 25/278
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Eventualposition Der Auftragnehmer kann IT.N bei dem Umzug in
die Cloud von IT.N fach-technisch unterstützen. (Unterstützung bei dem Umzug in die IT.N-
Cloud entsprechend Kriterium [B] 3.4.4.3 der Leistungsbeschreibung)
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung ist für IT.Niedersachsen bestimmt. Der Ort der
Leistungserbringung ist das Rechenzentrum Hamburg.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate
(Mindestvertragsdauer) mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten,
wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale
Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Für den Auftragnehmer besteht während der 48 Monate
Vertragslaufzeit kein Kündigungsrecht. Davon ausgenommen ist die außerordentliche
Kündigung.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Bezugsberechtigte Stelle ist
das Land Niedersachsen, hier vertreten durch das IT.Niedersachsen. IT.Niedersachsen erhält
das Recht, die auf der Basis der Rahmenvereinbarung erworbenen Produkte und Leistungen
an die Nutzungsberechtigten weiter zu vertreiben. IT.Niedersachsen geht davon aus, dass
aufgrund der Funktion als zentraler IT-Dienstleister für die niedersächsische
Landesverwaltung sowie für niedersächsische Kommunen auch aus dieser Aufträge an IT.
Niedersachsen erteilt werden, zu deren Erfüllung sich IT.Niedersachsen der Leistungen aus
der hier zu vergebenden Rahmenvereinbarung bedienen muss. Diesbezügliche
Bedarfsschätzungen sind in die Gesamtbedarfsschätzung mit eingeflossen.
Nutzungsberechtigte Stellen dieser Rahmenvereinbarung sind sämtliche Dienststellen der
unmittelbaren und mittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung. Sollte IT.Niedersachsen
von weiteren öffentlichen Institutionen beauftragt werden können (Beispiel: Inhouse), wird IT.
Niedersachsen sich ebenfalls aus der hier zu vergebenden Rahmenvereinbarung bedienen.
Diesbezügliche Bedarfsschätzungen sind ebenfalls in die Gesamtbedarfsschätzung
eingeflossen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der
öffentlichen Beschaffung
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der
öffentlichen Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
, Klimaschutz, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der
Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen
Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Netto-Mindestjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels
Eigenerklärung): Der Netto-Mindestjahresumsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt jeweils 4.500.000,00 Euro. (Hinweis: Ergibt sich
aus der Summe der Angaben des Einzelbieters bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft
und den Unterauftragnehmern im Falle der Eignungsleihe.)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Darstellung Leistungsspektrum des Unternehmens im
Bezug auf den Leistungsgegenstand (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige
Formerfordernis): Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungs-spektrum mit Bezug zum
ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in einem separaten Dokument (maximal 3 Seiten)
dar. (Hinweis: Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern im Fall
der Eignungsleihe sind die Angaben getrennt vorzunehmen.)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis Referenzen (Mit dem Angebot; Keine oder
anderweitige Formerfordernis): Es sind zwei (2) Referenzprojekte aus den letzten fünf (5)
Jahren nachzuweisen, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich des
Leistungsgegenstands mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist. Hierfür sind
ausschließlich die Formblätter ( Formblatt_Referenz ) zu nutzen und die folgen-den Hinweise
zu beachten. Für jede Referenz ist ein separates Formblatt auszufüllen. Die Vergleichbarkeit
des Leistungsgegenstandes ist anhand folgender Parameter definiert: - Der Leistungsbeginn
muss innerhalb des 5-Jahreszeitraums liegen. Die Leistung (Auftrag) muss abgeschlossen
sein oder bei Rahmenvereinbarungen mindestens 2 Jahre laufen. Der Leistungszeitraum
beträgt mindestens 12 Monate. - Das Auftragsvolumen (netto) beträgt mindestens 132.000,00
EUR. - Die Arbeitsschutzmanagementsoftware wurde on-premise bei einem Auftraggeber
betrieben. - Es sind mindestens 5.500 Lizenzen angefallen. - Es wurde der 3rd Level Support
für den on-premise Betrieb durch den Auftragnehmer gestellt. Zudem ist Folgendes zu
beachten: Die nachfolgenden Angaben können vom Einzelbieter bzw. dem bevollmächtigten
Vertreter der Bietergemeinschaft, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den
eignungsrelevanten Unterauftragnehmern erfolgen. Das Austauschen einer fehlerhaften
Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz ist nicht
möglich und zieht in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich. Die
Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die
einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen die geforderten Angaben nicht machen
können, wählen Sie bitte vor Abgabe des Teilnahmeantrags oder des Angebots eine andere
geeignete Referenz aus. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren)
Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr
möglich.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0Y51YTL9WBVP5/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTL9WBVP5
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0Y51YTL9WBVP5
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/03/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 88 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: - Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der
Ermessensausübung entschieden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/03/2026 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn
gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG - Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards
in der öffentlichen ITK-Beschaffung - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt,
ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der
Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem
Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land
Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch IT.
Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 -
Zentrale Vergabestelle IT
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30459
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: crispinsilvester.czernetzki@it.niedersachsen.de
Telefon: 000
Internetadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder
Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 34c0eab9-e57c-4b08-b6b8-1c808d7b3044 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/01/2026 00:00:00 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 20/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/01/2026
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTL9WBVP5
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTL9WBVP5/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-65866-2026-DEU.txt
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