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Titel :
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DEU-Bonn - Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung Frauengesundheit
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026012206331359287 / 2002035-2026
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Veröffentlicht :
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22.01.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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13.02.2026
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Angebotsabgabe bis :
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13.02.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Vertragstyp :
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Dienstleistungsauftrag
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Verfahrensart :
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Offenes Verfahren
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Unterteilung des Auftrags :
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Gesamtangebot
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Zuschlagkriterien :
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Wirtschaftlichstes Angebot
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Produkt-Codes :
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73110000 - Forschungsdienste
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Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung Frauengesundheit
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Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartnerinnen sind:
Dr. Katja Nagler
Telefon: +49 228 3821-2473
Dr. Karin Hummel
Telefon: +49 228 3821-1848
E-Mail: projekttraeger-bmg@dlr.de
Öffentliche Förderrichtlinie des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Thema
Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung Frauengesundheit
veröffentlicht am 14.01.2026
auf www.service.bund.de
1. Ziel der Förderung
Frauen werden in der Gesundheitsforschung nach wie vor seltener berücksichtigt als
Männer. Das hat zur Folge, dass noch immer viele diagnostische und therapeutische Verfahren primär auf männlichen
Referenzwerten und Krankheitsverläufen basieren.
Dadurch können Symptome bei Frauen übersehen oder fehlinterpretiert werden, was zu
Fehlversorgung führen kann. Im weiblichen Lebenszyklus finden sich darüber hinaus besondere Anforderungen durch Menstruation,
Schwangerschaft und Geburt sowie Wechseljahre. Außerdem sind Frauen einerseits von spezifischen Krankheiten betroffen, wie
Endometriose oder dem Polyzystischem Ovarialsyndrom, und andererseits bei zahlreichen Erkrankungen überproportional oder in
spezifischer Weise belastet. Beispielsweise
treten Angststörungen, Autoimmunkrankheiten, Depressionen, Migräne und chronische
Schmerzkrankheiten bei Frauen deutlich häufiger auf als bei Männern oder zeigen andere
Verläufe. Für eine nachhaltige Verankerung der Versorgungsforschung zu Frauengesundheit in Deutschland ist ein Kapazitäts-
und Strukturaufbau in der Forschung unerlässlich.
Ziel der vorliegenden Fördermaßnahme Nachwuchsgruppen Versorgungsforschung
Frauengesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist es, Nachwuchsgruppen im Themenfeld Frauengesundheit
aufzubauen und den Aufbau von institutionellen Kapazitäten in der Versorgungsforschung anzustoßen. Mit dem Aufbau und der
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Leitung eigener Forschungsgruppen zur Umsetzung eigenständig und längerfristig konzipierter Forschungsprojekte wird
herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit eröffnet, sich national wie international zu
profilieren und ihre
Führungsqualitäten weiter auszubauen.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind selbständige Forschungsgruppen, die von promovierten
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern geleitet werden und Fragestellungen zum Thema Frauengesundheitsversorgung
unabhängig bearbeiten. Ihnen soll
hierdurch die Möglichkeit eröffnet werden, sich langfristig im Wissenschaftssystem zu
etablieren und für die Übernahme einer Professur zu qualifizieren.
Die Nachwuchsgruppen bearbeiten während der Förderdauer jeweils ein Forschungsprojekt, welches mit der Antragstellung
skizziert werden muss. Die durch die Nachwuchsgruppen bearbeiteten Projekte sollen einen Beitrag zur Verbesserung der
Versorgung von
Frauen leisten. Die Definition der wissenschaftlichen Aufgabenstellung des Forschungsprojekts obliegt der Bewerberin bzw. dem
Bewerber für die Forschungsgruppenleitung.
Vorausgesetzt wird dabei, dass die Fragestellungen der Forschungsprojekte eine hohe Relevanz für die Versorgung von Frauen in
Deutschland haben. Besonderes Förderinteresse
gilt Vorhaben, die einen oder mehrere der folgenden thematischen Schwerpunkte adressieren:
Versorgung von frauenspezifischen Erkrankungen;
Versorgung von Erkrankungen mit frauenspezifischen Ausprägungen, beispielsweise hinsichtlich Prävalenz, Inzidenz,
Symptomatik, Krankheitslast, Verläufen,
Therapieansätzen oder Therapieansprechen;
Auswirkungen sozialer Ungleichheit auf die Gesundheitsversorgung von Frauen
in Deutschland; Ungleichheiten im Zugang zum Gesundheitssystem, der Versorgungsqualität oder der Inanspruchnahme von
Leistungen;
Auswirkungen des Gender Data Gaps auf die Gesundheitsversorgung von Frauen
in Deutschland; Verhinderung von Genderbias in Algorithmen und KI-Systemen
im Gesundheitswesen;
Bereitstellung, Kuratierung und Analyse von frauenbezogenen Routine- und Registerdaten zur Verbesserung der
Gesundheitsversorgung in Deutschland;
Versorgung von Frauen mit Endometriose mit dem Fokus auf versorgungspraktische und psychosoziale Aspekte,
Gesundheitskompetenz, Kommunikation zwischen behandelnder und behandelter Person und Information/Aufklärung;
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Versorgung von Frauen in den Wechseljahren, einschließlich Prä-, Peri- und Postmenopause;
Versorgung rund um Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett;
Versorgung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind.
Neben diesen Themen, an denen ein besonderes Förderinteresse besteht, sind eigene Themenvorschläge ausdrücklich erwünscht,
mit Ausnahme der von einer Förderung ausgeschlossenen Themen und Forschungsansätze (siehe unten).
Die Nachwuchsgruppen sollen zudem die Möglichkeit zur Anfertigung von Qualifizierungsarbeiten wie Masterarbeiten oder
Dissertationen bieten.
Um einen kooperativen Austausch mit dem Mittelgeber und unter den geförderten Vorhaben zu gewährleisten, soll im Rahmen der
Fördermaßnahme eine Kick-off-Veranstaltung durchgeführt werden. Eine Teilnahme der Projektleitungen und ggf. weiterer
ausgewählter Vertreterinnen oder Vertreter des Konsortiums an diesem Treffen ist erforderlich.
Darüber hinaus ist im Sinne der wissenschaftlichen Vernetzung ein kontinuierlicher interdisziplinärer wissenschaftlicher
Austausch zwischen den geförderten Nachwuchsgruppen vorgesehen. Die Grundlage hierfür ist ein gemeinsam entwickeltes Konzept
der Nachwuchsgruppen für Vernetzungsaktivitäten, wie z. B. jährliche Workshops. In dem Konzept
ist eine arbeitsteilige Organisation der Aktivitäten durch die beteiligten Arbeitsgruppen
vorzusehen. Eigene Vorstellungen zur Vernetzung der Nachwuchsgruppen müssen bereits Teil der Projektbeschreibung sein und in
der Projektfinanzierung entsprechend berücksichtigt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Nachwuchsgruppen zu folgenden Themen und
Inhalten:
Klinische Studien gemäß Arzneimittelgesetz (AMG);
Klinische Studien gemäß Medizinproduktegesetz (MPG);
Evaluierung der Wirksamkeit von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA);
Vergleichende Untersuchungen neuer Versorgungsansätze gegenüber dem Versorgungsstandard;
Tierexperimentelle Arbeiten;
Ernährungsstudien, Forschung zu Nahrungsergänzungsmitteln;
Betriebliches Gesundheitsmanagement;
Long COVID/Post COVID (in gesonderten Förderrichtlinien behandelt);
ME/CFS (in gesonderten Förderrichtlinien behandelt);
Förderung von Leitlinienentwicklung.
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3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche (Fach-) Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung
sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche
Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen1 Tätigkeiten und ihre
Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt
werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem
Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Unionsrahmen für staatliche Beihilfen
zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI-Unionsrahmen)2
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden sowie Ressortforschungseinrichtungen
können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für ihren zusätzlichen vorhabenbedingten Aufwand bewilligt
werden.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung
(Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung,
die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland
verlangt.
4. Fördervoraussetzungen/Zuwendungsvoraussetzungen
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Ein Eigeninteresse wird vorausgesetzt. Dieses ist durch die Einbringung eines Eigenanteils
(Eigenmittel oder Eigenleistung) in Höhe von mindestens 10 % der in Zusammenhang mit
dem Vorhaben stehenden finanziellen Aufwendungen deutlich zu machen.
Die Beantragung einer Forschungsgruppe muss von der beantragenden Wissenschaftlerin
bzw. Wissenschaftler zusammen mit einer entsprechenden Hochschule bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtung
(antragstellende Einrichtung) erfolgen. Die antragstellende Einrichtung verpflichtet sich, die Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler und
den Aufbau ihrer selbständigen Forschungsgruppe umfassend zu unterstützen und unter
anderem notwendige Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
Die antragstellende Einrichtung hat darzulegen, welche Unterstützungsangebote für den
wissenschaftlichen Nachwuchs sowohl für die Gruppenleitung als auch die Mitglieder
der Nachwuchsgruppe zur Verfügung stehen. Dazu gehören zum Beispiel Angebote zur
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wie z. B. für Kinderbetreuung aber
auch Angebote zur fachlichen und persönlichen Fortbildung wie z. B. ein umfassendes
Laufbahnkonzept und verbindliches Mentoring.
Personelle Aspekte
Die Fördermaßnahme richtet sich an exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Promotion oder Habilitation
(Postdocs bis einschließlich Juniorprofessorinnen
und Juniorprofessoren-W1 beziehungsweise W2 ohne Tenure Track), die an einer deutschen Hochschule bzw. außeruniversitären
Forschungseinrichtung mit dem Schwerpunkt auf Gesundheitsforschung arbeiten bzw. arbeiten wollen. Inhaberinnen und Inhaber von
befristeten Junior- (W1) oder vergleichbaren Qualifizierungsprofessuren (W2)
ohne Tenure Track sind antragsberechtigt. Positiv zwischenevaluierte Juniorprofessorinnen und -professoren, Inhaberinnen und
Inhaber vergleichbarer Qualifizierungsprofessuren mit Tenure Track sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bereits
berufen sind, beziehungsweise vergleichbare Leitungspositionen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen besetzen,
können nicht gefördert werden.
Vorleistungen
Die Nachwuchsgruppenleitungen müssen durch einschlägige Vorarbeiten in Forschung
und Entwicklung (FuE) zu Themen der Versorgungsforschung ausgewiesen sein. Die einschlägige Qualifizierung (Promotion und
mindestens ca. zweijährige Postdoc-Phase, Erfahrungen in der Leitung von wissenschaftlichen Projekten) der Projektleitung ist
u. a.
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durch entsprechende Publikationen zu dokumentieren. Eine Altersgrenze für den wissenschaftlichen Nachwuchs besteht nicht. Der
Abschluss der Promotion sollte bei Vorlage der
Projektskizze nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. Die Promotion kann länger zurückliegen, wenn Zeiten der
beruflichen Weiterbildung (Facharztausbildung, Erlangung
weiterer Studienabschlüsse) und/oder Zeiten der Kindererziehung nachgewiesen werden.
Erziehungszeiten werden innerhalb der Frist mit pauschal zwei Jahren pro Kind unter 12
Jahren angerechnet. Nachweisbare Zeiten der Pflege von Angehörigen innerhalb der Frist
können in begründeten Fällen ebenfalls anerkannt werden.
Verbundvorhaben
Verbundvorhaben sind nicht förderfähig. Unter der vorliegenden Förderrichtlinie können
ausschließlich Einzelvorhaben gefördert werden.
Auswahlkriterien
Die Auswahl erfolgt in einem offenen Wettbewerb unter Hinzuziehung externer Expertinnen und Experten nach den im Folgenden
genannten Förderkriterien.
a. Gesundheitspolitische Relevanz und wissenschaftliche Qualität
Das vorgeschlagene Vorhaben muss den aktuellen Stand der Forschung berücksichtigen
und darauf aufsetzen. Dabei sind aktuelle Bedarfe und Herausforderungen frauenspezifischer Versorgungsaspekte sowie die
Relevanz der Vorhaben für das deutsche Gesundheitssystem darzustellen und in der Projektkonzeption zu berücksichtigen.
b. Methodische Qualität und Machbarkeit
Die Projektbeschreibung muss von hoher methodischer Qualität sein. Es ist darzulegen,
dass in der Gesamtförderdauer (siehe 5. Umfang der Förderung) die Vorhabenziele und
belastbare Aussagen zu den Fragestellungen zu erreichen sind. Dementsprechend muss
der Arbeits- und Zeitplan realistisch und in der Laufzeit des Vorhabens durchführbar sein.
Falls spezifische Bevölkerungsgruppen in das Projekt einbezogen werden sollen, muss die
geplante Kontaktierung sowie der Zugang zu dieser Bevölkerungsgruppe dargelegt werden.
c. Forschungsinfrastruktur und Kooperationspartner
Eine geeignete Forschungskompetenz und -infrastruktur einschließlich struktureller Verankerung der Nachwuchsgruppe muss
gewährleistet werden. Für das Vorhaben relevante
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Kooperationspartner sind in das Vorhaben einzubeziehen. Es sind formlose Absichtserklärungen oder Unterstützungsschreiben
vorzulegen.
d. Expertise und Vorerfahrungen
Die wissenschaftliche Exzellenz und die relevante Expertise zur Durchführung von Versorgungsforschung sind durch entsprechende
Vorarbeiten und einschlägige Veröffentlichungen in internationalen Fachzeitschriften mit Peer-Review-Verfahren nachzuweisen.
e. Nachhaltigkeit
In der Projektbeschreibung muss dargelegt werden, wie die erarbeiteten Projektergebnisse
(z. B. Leitfäden, Angebote) nach Auslaufen der Bundesförderung durch andere Akteure
weiterhin genutzt werden können. Hierzu sind ggf. Kooperationen mit geeigneten Partnern einzugehen. Es muss auch dargestellt
werden, wie die Ergebnisse des Projekts der
Fachöffentlichkeit und weiteren Interessierten zugänglich gemacht werden sollen.
Bei der Projektauswahl sollen insbesondere die Vorhaben berücksichtigt werden, die so
denn möglich eine langfristige Nutzbarmachung der Projektresultate anstreben. Für die
Verstetigung der Nachwuchsgruppe ist auch ein Konzept für eine Anschlussfinanzierung
nach Auslaufen der Bundesförderung darzulegen.
f. Gender-Mainstreaming-Aspekte
Im Rahmen der Planung, Durchführung und Auswertung des geplanten Vorhabens sind
Gender-Mainstreaming-Aspekte organisatorisch, strukturell sowie inhaltlich durchgängig zu berücksichtigen und gleichfalls
umzusetzen. Organisatorische und strukturelle
Gender-Mainstreaming-Aspekte beziehen sich auf die personelle Besetzung von Projektteams und projektspezifischen Gremien und
Strukturen (z. B. Beiräte, Advisory Boards,
etc.) sowie die Berücksichtigung von gendergerechter Sprache. Inhaltliche GenderMainstreaming-Aspekte beziehen sich auf das
Projektdesign und die differenzierte Datenauswertung nach Geschlechtern bzw. genderspezifischen Merkmalen. Nähere
Informationen hierzu sind im verlinkten Dokument beschrieben:
https://projekttraeger.dlr.de/sites/default/files/documents/documents/foerderangebote/bmg-Checklistegender.pdf
g. Partizipation
Für das Vorhaben relevante Zielgruppen sind grundsätzlich und in angemessenem Maße
in die Durchführung des Vorhabens einzubeziehen. Bei den Forschungsvorhaben sind die
Lebenswelten der adressierten Zielgruppen jeweils bedarfsgerecht und adäquat zu berücksichtigen.
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Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem
Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.
Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer
11a zu 44 BHO sind die Ziele des Vorhabens inklusive Angaben zur Messung der Zielerreichung in der Projektschreibung bzw. im
Projektantrag darzustellen.
5. Umfang der Förderung
Für die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie stehen bis zu 5 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Förderung des
Vorhabens kann grundsätzlich über einen Zeitraum von bis
zu fünf Jahren eine nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Projektförderung gewährt werden. Nach Ablauf von drei Jahren
werden die Nachwuchsgruppen einer Zwischenevaluation unterzogen. Die erfolgreiche Zwischenevaluation ist Voraussetzung für
die Förderung der vollen Laufzeit. Dies ist bei der Konzipierung des Forschungsprojekts
zu berücksichtigen. Die Projekte sollten spätestens zum 01.01.2027 starten.
Zuwendungsfähig sind der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und
Reisemittel sowie (ausnahmsweise) vorhabenbezogene Investitionen, die nicht der
Grundausstattung zuzurechnen sind. Aufgabenpakete können auch per Auftrag an Dritte
vergeben werden. Ausgaben für Publikationsgebühren, die während der Laufzeit des Vorhabens für die Open
Access-Veröffentlichung der Ergebnisse entstehen, können grundsätzlich erstattet werden. Nicht zuwendungsfähig sind
Ausgaben für grundfinanziertes
Stammpersonal.
Der Umfang der Förderung richtet sich nach dem Arbeitsprogramm des Forschungsprojekts. Hinsichtlich der personellen
Ausstattung werden in der Regel neben der Stelle der
Nachwuchsgruppenleitung maximal zwei Doktoranden und Doktorandinnen sowie z. B.
eine Study Nurse oder ein Dokumentar oder eine Dokumentarin bzw. technische Assistenz gefördert. Der Bedarf an Personalstellen
ist durch das Forschungsprojekt zu rechtfertigen.
Bei zeitweisem Ausfall der Leitung, z. B. durch Elternzeit, ist eine Delegation der wichtigsten Aufgaben an qualifizierte
Mitarbeitende sicherzustellen. Die bewilligten Mittel können gegebenenfalls auch für eine Vertretung eingesetzt werden.
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Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten
fallen, sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Ausgaben (bei der FraunhoferGesellschaft und ggf. bei Helmholtz-Zentren
die zuwendungsfähigen projektbezogenen
Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu
100 % gefördert werden können.
6. Rechtsgrundlage
Die Gewährung von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der
23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Ein Rechtsanspruch der
Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das BMG aufgrund seines pflichtgemäßen
Ermessens im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. in
besonderen Ausnahmefällen auf Kostenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für
Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, ANBest-P Kosten in der jeweils geltenden
Fassung).
Die Zuwendungen erfolgen unter der Voraussetzung, dass die Vorhaben keine Beihilfe im
Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) sind und dem Bereich der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Einrichtungen für
Forschung und Wissensverbreitung zugeordnet sind.
7. Hinweise zu Nutzungsrechten
Es liegt im Interesse des BMG, Ergebnisse des Vorhabens für alle Interessenten im Gesundheitssystem nutzbar zu machen. Für
die im Rahmen der Förderung erzielten Ergebnisse
und Entwicklungen liegen die Urheber- und Nutzungsrechte zwar grundsätzlich beim Zuwendungsempfänger, in Ergänzung hierzu
haben jedoch das BMG und seine nachgeordneten Behörden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches
Nutzungsrecht auf alle Nutzungsarten an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorhabens.
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Das Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. Diese Grundsätze
gelten auch, wenn der Zuwendungsempfänger die ihm zustehenden Nutzungsrechte auf
Dritte überträgt oder Dritten Nutzungsrechte einräumt bzw. verkauft. In Verträge mit Kooperationspartnern bzw.
entsprechenden Geschäftspartnern ist daher folgende Passage
aufzunehmen: Dem BMG und seinen nachgeordneten Behörden wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares,
unentgeltliches Nutzungsrecht auf alle Nutzungsarten
an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorhabens eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist
räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt."
Barrierefreiheit
Die EU hat die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen
öffentlicher Stellen verabschiedet, die am 23.12.2016 in Kraft getreten ist. Sie wurde mit
der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 10.7.2018 in nationales
Recht umgesetzt (vgl. https://bik-fuer-alle.de/eu-richtlinie-barrierefreie-webangebote-oeffentlicher-stellen.html).
Die Behörden des Bundes sind daher verpflichtet, ihre (sämtlichen) Inhalte im Internet
(und in den sozialen Medien) barrierefrei zu gestalten. Die im Zusammenhang mit diesem
Projekt veröffentlichten Dateien (vor allem PDF-Dateien) müssen daher barrierefrei sein.
Dies betrifft auch Veröffentlichungen aus den geförderten Projekten außerhalb wissenschaftlicher Zeitschriften.
Open Access-Veröffentlichung
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer
wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies vorrangig so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche
elektronische Zugriff (OpenAccess) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer
der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht
wird.
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8. Verfahren
8.1. Einschaltung eines Projektträgers, Projektbeschreibung und sonstige
Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMG folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartnerinnen sind:
Dr. Katja Nagler
Telefon: +49 228 3821-2473
Dr. Karin Hummel
Telefon: +49 228 3821-1848
E-Mail: projekttraeger-bmg@dlr.de
8.2. Verfahren
Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe werden Projektbeschreibungen
ausgewählt. Erst in der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge gestellt.
In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger bis spätestens zum
13.02.2026, 12:00 Uhr
eine Projektbeschreibung in elektronischer Form auf folgender Internetseite:
https://ptoutline.eu/app/NWG_FG
in deutscher Sprache hochzuladen.
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Die Projektbeschreibung ist gemäß dem Leitfaden zur Erstellung einer Projektbeschreibung zu strukturieren. Der Leitfaden kann
auf folgender Internetseite des DLR Projektträger heruntergeladen werden:
https://projekttraeger.dlr.de/de/foerderung/foerderangebote-und-programme/NWGFG
Die Projektbeschreibung muss alle Informationen beinhalten, die für eine sachgerechte
Beurteilung erforderlich sind, und sie muss aus sich selbst heraus, ohne Lektüre der zitierten Literatur, verständlich sein.
Die vorgelegten Projektbeschreibungen werden unter Hinzuziehung eines Kreises von
unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien bewertet (siehe auch 4.
Fördervoraussetzungen). Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für die Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt.
Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt. Aus der
Vorlage der Projektbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet
werden.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen bzw. Verfasser der positiv bewerteten Projektbeschreibungen unter
Angabe eines Termins schriftlich aufgefordert, einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Antragsformulare und
Ausfüllungshinweise werden den Antragstellenden zur Verfügung gestellt. Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen sind im
förmlichen Förderantrag zu beachten und umzusetzen.
Aus der Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.
Nach abschließender Prüfung des förmlichen Förderantrags entscheidet das BMG auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und
nach den genannten Kriterien durch Bescheid
über die Bewilligung des vorgelegten Antrags.
Es wird empfohlen, für die Antragsberatung mit dem zuständigen Projektträger Kontakt
aufzunehmen.
8.3. Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die
gegebenenfalls erforderliche Aufhebung
des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die
Verwaltungsvorschriften zu 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie die 48 bis 49a des
Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit
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nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß 91 BHO zur Prüfung berechtigt.
9. Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung unter www.service.bund.de in
Kraft und ist bis zum Ablauf des 31.12.2035 gültig.
Bonn, den 14.01.2026
Bundesministerium für Gesundheit
Im Auftrag
Dr. Birgit Cobbers
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesministerium-fuer-Gesundheit/2026/01/6373542.html
Data Acquisition via: p8000000
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