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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Ludwigshafen - Deutschland Auslieferung von Mahlzeiten Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Mittagsverpflegung für Krippenkinder, Kitakinder und Hortkinder in Ludwigshafen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026012201221858665 / 48863-2026
Veröffentlicht :
22.01.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
30.04.2027
Angebotsabgabe bis :
24.02.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
55520000 - Verpflegungsdienste
55521200 - Auslieferung von Mahlzeiten
DEU-Ludwigshafen: Deutschland Auslieferung von Mahlzeiten
Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Mittagsverpflegung für Krippenkinder,
Kitakinder und Hortkinder in Ludwigshafen

2026/S 15/2026 48863

Deutschland Auslieferung von Mahlzeiten Rahmenvereinbarung zur Lieferung der
Mittagsverpflegung für Krippenkinder, Kitakinder und Hortkinder in Ludwigshafen
OJ S 15/2026 22/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
E-Mail: ZentraleVergabestelle@ludwigshafen.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Mittagsverpflegung für Krippenkinder, Kitakinder
und Hortkinder in Ludwigshafen
Beschreibung: Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Mittagsverpflegung für Krippenkinder,
Kitakinder und Hortkinder in Ludwigshafen am Rhein
Kennung des Verfahrens: 0bc16bd4-9027-4f13-a587-bab6dd0fc75e
Interne Kennung: 2026 / 023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 15 133 439,27 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 8
Auftragsbedingungen:

Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 8

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Korruption: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48
VgV
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, §
48 VgV
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48
VgV
Betrug: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124
GWB, § 48 VgV
Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, §
48 VgV
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgrund gem. §§
123, 124 GWB, § 48 VgV
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ausschlussgrund
gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgrund
gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48
VgV
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, §
48 VgV
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschlussgrund gem. §§ 123,
124 GWB, § 48 VgV
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 48 VgV

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: KTS EKH, KTS H, ASK, KTS M, KTS W

Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von
Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026
(Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag
nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12
Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum
Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 257 426,65 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 1:
1.747.527,14 EUR

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit
insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen
Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden.
Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten
mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein.

Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass
Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden.
Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren
Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und
Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für
Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere
Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller,
sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen:
Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger
Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss.
Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger
Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel -
ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung
von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden
Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene
Verpackungen der Speisen / Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der
Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit
die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig,
wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur
Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die
zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten
bestehen. Im Zusammenhang bedeutet ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-
Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen
schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze
Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr
pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich
geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische
Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger
Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.B. MSC, ASC). - Vermeidung von
Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative
Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel
ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend
und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf
die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei
der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im
Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den
nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, -
Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten
Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus
Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar

sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter
Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.B. nicht täglich Fleisch oder
immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten- Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. Soja- Schnitzel . Vermeidung
von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa-Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen -
erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht
Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in
der Namensgebung, z.?B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim
Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so
spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis,
Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-
Alltag. Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen
klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z.?B. Soja- Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen

wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-
und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit
insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den
Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet
werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair
angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale
Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch
soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: -
Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau,
bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire
Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der
Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um
sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den
Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne Fair-Trade-Produkte als Symbol, sondern
möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale
Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. -
Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards
einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von
Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die
Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende
Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses
Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind
Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum
Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel,
Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale,
ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere
Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge
der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder
gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels
Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für
die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es
sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs.
einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu
recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit
bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen
geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: -
Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen
kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme
nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale
Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf
Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. -
Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial,
kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall
entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten
sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet
weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt
ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein
konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von
übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer
verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen:
- das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /
Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen,
Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder
kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von
Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne
der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet
ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt
möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und
regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch,
Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst,
Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. -
Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den
Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B.
MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte
Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer
Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch

ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung
von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen.
Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend.
Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und
gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass
fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die
auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der
Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret
auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten
und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs
einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret
vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit
Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, -
Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege,
Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die
vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und
inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen,
erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter
Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch

oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE#Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten-Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. Soja-Schnitzel . Vermeidung von
Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa-Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen - erklärt
und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker,
Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der
Namensgebung, z. B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen,
was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch
Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und
Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag.
Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar
und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z. B. Soja-Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-
und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt
124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46
Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu
Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem
Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4
GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung
erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019
(GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen
Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -
Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung
zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder
Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: -
Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische
Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der
Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei
Leistungsverzeichnis.xlsx ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem
niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich
der GPP durch die Formel: (Niedrigster Gesamtbetrag brutto / Gesamtbetrag brutto des
Bieters) x 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19bdaccbd1a-
4830cd09ae470d3d

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung
einzureichender Unterlagen Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung CSX 59 -
Eigenerklaerung Informationen zum Bieter Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland
Einsatz von firmeneigenen Geräten Erklärung zur Beteiligungsform Konzept zur
Vermeidung von übermäßigem Abfall Konzept zur Verwendung von Bioprodukten Konzept
zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln Leistungsverzeichnis
Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 Speiseplan Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen Angaben zu Arbeitskräften
/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten

Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung

5.1. Los: LOT-0002
Titel: KTS AS, KTS B, AU, KTS E, KTS M, AM, KTS VWS
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von
Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026
(Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag
nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12
Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum
Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 346 979,31 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 2:
2.355.450,61 EUR

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt

Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit
insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen
Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden.
Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten
mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein.
Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass
Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden.
Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren
Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und
Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für
Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere
Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller,
sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen:
Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger
Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss.
Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger
Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel -
ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung
von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden
Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene
Verpackungen der Speisen /Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der
Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit
die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig,
wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur
Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die
zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten
bestehen. Im Zusammenhang bedeutet ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-
Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen
schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze
Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr
pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich
geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische
Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger
Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.?B. MSC, ASC). - Vermeidung von
Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative
Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel
ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend
und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf
die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei
der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im
Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den
nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, -
Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten
Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene

Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus
Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter
Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.?B. nicht täglich Fleisch
oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten- Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. Soja- Schnitzel . Vermeidung
von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa- Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen -
erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht
Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in
der Namensgebung, z.?B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim
Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so
spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis,

Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-
Alltag. Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen
klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z.?B. Soja- Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-
und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit
insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den
Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet
werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair
angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale
Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch
soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: -
Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau,
bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire
Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der
Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um
sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den
Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne Fair- Trade-Produkte als Symbol, sondern
möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale
Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. -
Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards
einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von
Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die
Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende
Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses
Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind
Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum
Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel,
Fair for Life- Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale,
ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere
Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge
der Speisenversorgung.

Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder
gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels
Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für
die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es
sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs.
einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu
recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit
bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen
geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: -
Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen
kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme
nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale
Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf
Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. -
Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial,
kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall
entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten
sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet
weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt
ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein
konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von
übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer
verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen:
- das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /
Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen,
Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder
kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von
Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne
der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet
ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt
möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und

regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch,
Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst,
Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. -
Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den
Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B.
MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte
Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer
Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch
ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung
von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen.
Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend.
Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und
gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass
fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die
auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der
Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret
auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten
und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs
einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret
vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit
Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, -
Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege,
Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die
vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und
inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen,
erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter
Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf

der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch
oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE#Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten-Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. Soja-Schnitzel . Vermeidung von
Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa-Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen - erklärt
und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker,
Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der
Namensgebung, z. B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen,
was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch
Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und
Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag.
Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar
und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z. B. Soja-Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-
und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den

Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt
124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46
Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu
Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem
Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4
GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung
erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019
(GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen
Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -
Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung
zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder
Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: -
Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische
Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der
Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei
Leistungsverzeichnis.xlsx ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem
niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich
der GPP durch die Formel: (Niedrigster Gesamtbetrag brutto /Gesamtbetrag brutto des
Bieters) x 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19bdaccbd1a-
4830cd09ae470d3d

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere

Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung
einzureichender Unterlagen Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung CSX 59 -
Eigenerklaerung Informationen zum Bieter Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland
Einsatz von firmeneigenen Geräten Erklärung zur Beteiligungsform Konzept zur
Vermeidung von übermäßigem Abfall Konzept zur Verwendung von Bioprodukten Konzept
zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln Leistungsverzeichnis
Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 Speiseplan Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen Angaben zu Arbeitskräften
/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage

nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung

5.1. Los: LOT-0003
Titel: KTS ADS, KTS A, KTS KDS, KTS L, AHL, KTS O, KTS T
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von
Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026
(Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag
nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12
Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum
Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 269 261,55 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 3:
1.827.867,73 EUR

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit
insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen
Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden.
Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten
mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein.
Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass
Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden.
Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren
Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und
Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für
Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere
Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller,
sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen:
Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger
Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss.
Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger
Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel -
ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung
von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden
Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene
Verpackungen der Speisen /Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der
Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit
die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig,
wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur
Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die
zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten
bestehen. Im Zusammenhang bedeutet ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-
Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen
schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze
Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr
pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich
geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische
Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger
Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.?B. MSC, ASC). - Vermeidung von
Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative
Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel
ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend
und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf
die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei
der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im
Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den

nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, -
Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten
Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus
Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter
Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.?B. nicht täglich Fleisch
oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten- Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. Soja- Schnitzel . Vermeidung
von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa- Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen -
erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht
Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in

der Namensgebung, z.?B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim
Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so
spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis,
Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-
Alltag. Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen
klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z.?B. Soja- Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-
und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit
insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den
Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet
werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair
angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale
Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch
soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: -
Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau,
bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire
Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der
Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um
sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den
Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne Fair- Trade-Produkte als Symbol, sondern
möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale
Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. -
Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards
einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von
Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die
Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende
Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses
Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind
Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum
Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel,
Fair for Life- Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale,
ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere

Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge
der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder
gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels
Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für
die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es
sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs.
einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu
recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit
bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen
geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: -
Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen
kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme
nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale
Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf
Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. -
Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial,
kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall
entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten
sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet
weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt
ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein
konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von
übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer
verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen:
- das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /
Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen,
Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder
kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von
Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne
der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet

ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt
möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und
regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch,
Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst,
Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. -
Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den
Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B.
MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte
Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer
Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch
ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung
von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen.
Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend.
Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und
gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass
fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die
auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der
Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret
auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten
und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs
einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret
vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit
Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, -
Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege,
Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die
vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und
inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen,
erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter
Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.

Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch
oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE#Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten-Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. Soja-Schnitzel . Vermeidung von
Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa-Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen - erklärt
und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker,
Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der
Namensgebung, z. B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen,
was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch
Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und
Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag.
Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar
und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z. B. Soja-Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-
und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte

die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt
124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46
Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu
Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem
Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4
GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung
erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019
(GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen
Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -
Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung
zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder
Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: -
Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische
Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der
Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei
Leistungsverzeichnis.xlsx ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem
niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich
der GPP durch die Formel: (Niedrigster Gesamtbetrag brutto /Gesamtbetrag brutto des
Bieters) x 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19bdaccbd1a-
4830cd09ae470d3d

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung
einzureichender Unterlagen Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung CSX 59 -
Eigenerklaerung Informationen zum Bieter Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland
Einsatz von firmeneigenen Geräten Erklärung zur Beteiligungsform Konzept zur
Vermeidung von übermäßigem Abfall Konzept zur Verwendung von Bioprodukten Konzept
zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln Leistungsverzeichnis
Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 Speiseplan Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen Angaben zu Arbeitskräften
/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung

5.1. Los: LOT-0004
Titel: KTS ERS, KTS FS, KTS L, KTS M, KTS M, KTS R, AR
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von
Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026
(Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag
nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0004

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12
Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum
Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 363 507,13 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 4:
2.467.648,84 EUR

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit
insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen
Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden.
Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten
mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein.
Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass
Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden.
Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren
Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und
Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für
Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere
Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller,
sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen:
Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger
Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss.
Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger
Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel -
ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung
von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden
Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene
Verpackungen der Speisen /Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der
Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit
die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig,
wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur
Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die
zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten
bestehen. Im Zusammenhang bedeutet ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-
Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen
schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze
Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr
pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich
geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische
Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger
Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.?B. MSC, ASC). - Vermeidung von
Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative
Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel
ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend
und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf

die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei
der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im
Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den
nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, -
Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten
Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus
Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter
Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.?B. nicht täglich Fleisch
oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten- Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. Soja- Schnitzel . Vermeidung

von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa- Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen -
erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht
Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in
der Namensgebung, z.?B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim
Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so
spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis,
Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-
Alltag. Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen
klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z.?B. Soja- Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-
und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend.Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit
insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den
Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet
werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair
angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale
Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch
soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: -
Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau,
bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire
Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der
Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um
sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den
Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne Fair- Trade-Produkte als Symbol, sondern
möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale
Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. -
Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards
einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von
Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die
Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende
Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses
Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind
Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum
Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel,
Fair for Life- Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale,

ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere
Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge
der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder
gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels
Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für
die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es
sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs.
einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu
recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit
bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen
geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: -
Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen
kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme
nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale
Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf
Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. -
Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial,
kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall
entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten
sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet
weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt
ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein
konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von
übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer
verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen:
- das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /
Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen,
Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder
kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von
Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne

der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet
ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt
möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und
regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch,
Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst,
Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. -
Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den
Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B.
MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte
Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer
Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch
ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung
von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen.
Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend.
Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und
gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass
fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die
auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der
Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret
auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten
und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs
einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret
vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit
Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, -
Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege,
Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die
vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und
inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen,
erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter

Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch
oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE#Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten-Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. Soja-Schnitzel . Vermeidung von
Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa-Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen - erklärt
und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker,
Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der
Namensgebung, z. B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen,
was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch
Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und
Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag.
Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar
und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z. B. Soja-Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-

und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt
124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46
Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu
Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem
Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4
GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung
erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019
(GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen
Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -
Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung
zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder
Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: -
Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische
Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der
Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei
Leistungsverzeichnis.xlsx ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem
niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich
der GPP durch die Formel: (Niedrigster Gesamtbetrag brutto /Gesamtbetrag brutto des
Bieters) x 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19bdaccbd1a-
4830cd09ae470d3d

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung
einzureichender Unterlagen Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung CSX 59 -
Eigenerklaerung Informationen zum Bieter Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland
Einsatz von firmeneigenen Geräten Erklärung zur Beteiligungsform Konzept zur
Vermeidung von übermäßigem Abfall Konzept zur Verwendung von Bioprodukten Konzept
zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln Leistungsverzeichnis
Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 Speiseplan Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen Angaben zu Arbeitskräften
/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung

5.1. Los: LOT-0005
Titel: KTS KE, KTS F, KTS H, AB, KTS M
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von
Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026
(Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag
nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0005

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12
Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum
Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 297 751,69 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 5:
2.021.271,53 EUR

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit
insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen
Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden.
Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten
mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein.
Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass
Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden.
Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren
Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und
Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für
Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere
Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller,
sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen:
Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger
Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss.
Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger
Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel -
ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung
von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden
Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene
Verpackungen der Speisen /Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der
Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit
die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig,
wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur
Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die
zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten
bestehen. Im Zusammenhang bedeutet ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-
Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen
schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze
Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr
pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich
geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische
Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger
Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.?B. MSC, ASC). - Vermeidung von
Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative
Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel
ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend
und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf

die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei
der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im
Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den
nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, -
Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten
Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus
Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter
Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.?B. nicht täglich Fleisch
oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten- Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. Soja- Schnitzel . Vermeidung

von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa- Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen -
erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht
Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in
der Namensgebung, z.?B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim
Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so
spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis,
Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-
Alltag. Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen
klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z.?B. Soja- Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-
und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit
insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den
Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet
werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair
angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale
Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch
soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: -
Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau,
bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire
Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der
Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um
sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den
Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne Fair- Trade-Produkte als Symbol, sondern
möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale
Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. -
Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards
einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von
Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die
Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende
Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses
Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind
Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum
Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel,
Fair for Life- Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale,

ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere
Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge
der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder
gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels
Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für
die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es
sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs.
einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu
recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit
bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen
geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: -
Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen
kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme
nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale
Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf
Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. -
Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial,
kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall
entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten
sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet
weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt
ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein
konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von
übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer
verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen:
- das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /
Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen,
Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder
kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von
Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne

der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet
ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt
möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und
regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch,
Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst,
Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. -
Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den
Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B.
MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte
Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer
Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch
ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung
von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen.
Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend.
Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und
gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass
fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die
auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der
Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret
auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten
und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs
einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret
vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit
Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, -
Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege,
Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die
vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und
inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen,
erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter

Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch
oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE#Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten-Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. Soja-Schnitzel . Vermeidung von
Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa-Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen - erklärt
und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker,
Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der
Namensgebung, z. B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen,
was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch
Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und
Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag.
Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar
und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z. B. Soja-Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-

und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt
124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46
Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu
Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem
Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4
GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung
erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019
(GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen
Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -
Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung
zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder
Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: -
Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische
Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der
Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei
Leistungsverzeichnis.xlsx ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem
niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich
der GPP durch die Formel: (Niedrigster G
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19bdaccbd1a-
4830cd09ae470d3d

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung
einzureichender Unterlagen Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung CSX 59 -
Eigenerklaerung Informationen zum Bieter Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland
Einsatz von firmeneigenen Geräten Erklärung zur Beteiligungsform Konzept zur
Vermeidung von übermäßigem Abfall Konzept zur Verwendung von Bioprodukten Konzept
zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln Leistungsverzeichnis
Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 Speiseplan Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen Angaben zu Arbeitskräften
/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung

5.1. Los: LOT-0006
Titel: KTS B, KTS K, KTS L, KTS N, NA, KTS S
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von
Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026
(Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag
nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0006

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12
Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum
Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 283 392,87 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 6:
1.923.797,44 EUR

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit
insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen
Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden.
Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten
mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein.
Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass
Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden.
Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren
Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und
Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für
Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere
Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller,
sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen:
Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger
Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss.
Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger
Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel -
ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung
von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden
Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene
Verpackungen der Speisen /Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der
Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit
die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig,
wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur
Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die
zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten
bestehen. Im Zusammenhang bedeutet ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-
Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen
schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze
Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr
pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich
geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische
Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger
Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.?B. MSC, ASC). - Vermeidung von
Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative
Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel
ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend
und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf

die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei
der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im
Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den
nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, -
Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten
Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus
Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter
Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.?B. nicht täglich Fleisch
oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten- Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. Soja- Schnitzel . Vermeidung

von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa- Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen -
erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht
Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in
der Namensgebung, z.?B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim
Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so
spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis,
Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-
Alltag. Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen
klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z.?B. Soja- Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-
und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit
insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den
Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet
werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair
angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale
Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch
soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: -
Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau,
bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire
Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der
Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um
sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den
Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne Fair- Trade-Produkte als Symbol, sondern
möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale
Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. -
Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards
einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von
Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die
Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende
Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses
Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind
Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum
Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel,
Fair for Life- Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale,

ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere
Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge
der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder
gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels
Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für
die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es
sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs.
einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu
recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit
bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen
geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: -
Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen
kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme
nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale
Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf
Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. -
Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial,
kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall
entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten
sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet
weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt
ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein
konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von
übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer
verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen:
- das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /
Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen,
Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder
kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von
Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne

der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet
ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt
möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und
regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch,
Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst,
Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. -
Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den
Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B.
MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte
Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer
Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch
ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung
von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen.
Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend.
Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und
gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass
fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die
auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der
Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret
auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten
und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs
einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret
vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit
Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, -
Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege,
Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die
vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und
inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen,
erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter

Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch
oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE#Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten-Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. Soja-Schnitzel . Vermeidung von
Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa-Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen - erklärt
und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker,
Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der
Namensgebung, z. B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen,
was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch
Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und
Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag.
Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar
und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z. B. Soja-Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-

und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt
124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46
Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu
Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem
Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4
GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung
erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019
(GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen
Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -
Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung
zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder
Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: -
Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische
Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der
Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei
Leistungsverzeichnis.xlsx ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem
niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich
der GPP durch die Formel: (Niedrigster Gesamtbetrag brutto /Gesamtbetrag brutto des
Bieters) x 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19bdaccbd1a-
4830cd09ae470d3d

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung
einzureichender Unterlagen Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung CSX 59 -
Eigenerklaerung Informationen zum Bieter Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland
Einsatz von firmeneigenen Geräten Erklärung zur Beteiligungsform Konzept zur
Vermeidung von übermäßigem Abfall Konzept zur Verwendung von Bioprodukten Konzept
zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln Leistungsverzeichnis
Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 Speiseplan Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen Angaben zu Arbeitskräften
/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung

5.1. Los: LOT-0007
Titel: KTS G, KTS KKS, KTS LU, KTS R, KTS S
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von
Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026
(Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag
nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0007

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12
Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum
Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 202 485,71 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 7:
1.374.563,49 EUR

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit
insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen
Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden.
Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten
mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein.
Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass
Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden.
Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren
Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und
Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für
Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere
Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller,
sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen:
Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger
Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss.
Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger
Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel -
ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung
von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden
Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene
Verpackungen der Speisen /Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der
Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit
die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig,
wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur
Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die
zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten
bestehen. Im Zusammenhang bedeutet ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-
Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen
schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze
Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr
pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich
geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische
Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger
Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.?B. MSC, ASC). - Vermeidung von
Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative
Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel
ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend
und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf

die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei
der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im
Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den
nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, -
Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten
Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus
Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter
Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.?B. nicht täglich Fleisch
oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten- Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. Soja- Schnitzel . Vermeidung

von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa- Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen -
erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht
Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in
der Namensgebung, z.?B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim
Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so
spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis,
Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-
Alltag. Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen
klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z.?B. Soja- Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-
und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit
insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den
Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet
werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair
angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale
Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch
soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: -
Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau,
bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire
Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der
Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um
sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den
Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne Fair- Trade-Produkte als Symbol, sondern
möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale
Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. -
Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards
einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von
Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die
Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende
Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses
Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind
Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum
Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel,
Fair for Life- Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale,

ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere
Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge
der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder
gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels
Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für
die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es
sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs.
einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu
recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit
bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen
geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: -
Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen
kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme
nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale
Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf
Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. -
Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial,
kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall
entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten
sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet
weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt
ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein
konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von
übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer
verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen:
- das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /
Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen,
Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder
kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von
Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne

der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet
ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt
möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und
regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch,
Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst,
Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. -
Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den
Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B.
MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte
Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer
Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch
ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung
von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen.
Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend.
Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und
gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass
fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die
auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der
Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret
auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten
und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs
einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret
vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit
Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, -
Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege,
Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die
vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und
inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen,
erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter

Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch
oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE#Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten-Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. Soja-Schnitzel . Vermeidung von
Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa-Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen - erklärt
und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker,
Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der
Namensgebung, z. B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen,
was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch
Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und
Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag.
Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar
und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z. B. Soja-Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-

und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt
124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46
Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu
Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem
Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4
GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung
erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019
(GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen
Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -
Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung
zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder
Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: -
Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische
Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der
Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei
Leistungsverzeichnis.xlsx ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem
niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich
der GPP durch die Formel: (Niedrigster Gesamtbetrag brutto /Gesamtbetrag brutto des
Bieters) x 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19bdaccbd1a-
4830cd09ae470d3d

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung
einzureichender Unterlagen Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung CSX 59 -
Eigenerklaerung Informationen zum Bieter Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland
Einsatz von firmeneigenen Geräten Erklärung zur Beteiligungsform Konzept zur
Vermeidung von übermäßigem Abfall Konzept zur Verwendung von Bioprodukten Konzept
zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln Leistungsverzeichnis
Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 Speiseplan Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen Angaben zu Arbeitskräften
/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung

5.1. Los: LOT-0008
Titel: KTS E, KTS KS, KTS KW, KTS O, KTS P
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von
Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 01.05.2026
(Speisenversorgung ab dem 04.05.2026) zunächst für 12 Monate (d.h., bis zum 30.04.2027).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag
nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt
wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030.
Interne Kennung: LOT-0008

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55521200 Auslieferung von Mahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12
Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum
Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 30.04.2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 208 488,41 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Höchstwert Los 8:
1.415.312,50 EUR

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit
insbesondere auf die Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen
Speisenversorgung an. Es sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden.
Ausnahmen können hier ggfs. einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten
mindestens zu 25% zu recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein.
Ökonomische Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass
Kosten und Ressourcen geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden.
Das umfasst bspw.: - Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren
Verpackungen kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und
Pfandsysteme nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für
Lieferungen. - Regionale Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere
Lieferketten. - Verzicht auf Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller,
sondern spülbares Geschirr. - Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen:
Recyclingmaterial, kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger
Verpackungsabfall entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss.
Das Ziel: Kosten sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger
Abfall bedeutet weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel -
ein Kernaspekt ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung
von übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden
Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene
Verpackungen der Speisen /Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der
Verpackungen, Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit
die vorgesehene Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig,
wiederverwendbar oder kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur
Vermeidung von Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung. Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Verwendung von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die
zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten
bestehen. Im Zusammenhang bedeutet ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-
Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt möglichst wenig belastet und Ressourcen
schont. Konkret heißt das: - Saisonale und regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze
Transportwege, weniger Energieverbrauch, Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr
pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich
geringere Umweltbelastung als Fleisch. - Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische
Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger
Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z.?B. MSC, ASC). - Vermeidung von
Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte Portionen, kreative
Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer Landwirtschaft. Ziel
ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch ressourcenschonend
und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf

die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei
der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses Konzept wird im
Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den
nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene Versorgungssystem, -
Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu verwendeten
Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind. 10 % aus
Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Innovative Beschaffung
Beschreibung: Beschreibung der Qualitätsaspekte: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter
Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z.?B. nicht täglich Fleisch
oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE? Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten- Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z.?B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z.?B. Soja- Schnitzel . Vermeidung

von Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa- Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen -
erklärt und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht
Zucker, Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in
der Namensgebung, z.?B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim
Lesen, was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so
spielerisch Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis,
Neugier und Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-
Alltag. Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen
klar und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z.?B. Soja- Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-
und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z.?B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit
insbesondere darauf an, dass fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den
Gesamtlebensmitteleinsatz die auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet
werden. Die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair
angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen. Im Zusammenhang bedeutet soziale
Nachhaltigkeit, dass die Kita- Verpflegung nicht nur gesund und ökologisch ist, sondern auch
soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette übernimmt. Konkret heißt das: -
Fairer Handel: Produkte (z.B. Kakao, Bananen) stammen aus zertifiziertem Fair-Trade-Anbau,
bei dem Produzenten gerechte Preise und Arbeitsbedingungen erhalten. - Faire
Arbeitsbedingungen: Keine Ausbeutung, Kinderarbeit oder extrem niedrige Löhne in der
Produktion. - Transparente Herkunft: Lieferanten und Hersteller offenlegen, um
sicherzustellen, dass soziale Standards eingehalten werden. - Integration in den
Gesamtlebensmitteleinsatz: Nicht nur einzelne Fair- Trade-Produkte als Symbol, sondern
möglichst viele Lebensmittel aus sozial verantwortlicher Produktion. - Regionale und lokale
Anbieter bevorzugen: Unterstützt die lokale Wirtschaft und reduziert soziale Ungleichheiten. -
Langfristige Partnerschaften: Zusammenarbeit mit Produzenten, die soziale Standards
einhalten, statt kurzfristige Billigkäufe. Ziel: Eine Kita-Verpflegung, die nicht auf Kosten von
Menschen in der Lieferkette entsteht, sondern faire Chancen und Einkommen fördert. Die
Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret auf die zu erbringende
Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen. Dieses
Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Dabei sind
Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, - Angaben zum
Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade-Siege, Naturland Fair-Siegel,
Fair for Life- Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die vergleichbare soziale,

ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen, erreicht wird, - weitere
Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln im Zuge
der Speisenversorgung.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder
gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen.

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Einsatz von firmeneigenen Geräten-mittels
Eigenerklärung

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Vermeidung von übermäßigem Abfall: Für
die Auftraggeberin kommt es im Sinne der ökonomischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die
Vermeidung von übermäßigem Abfall im Zuge der hier betroffenen Speisenversorgung an. Es
sollte auf einzelverpackte Lebensmittel verzichtet werden. Ausnahmen können hier ggfs.
einzeln benötigte Allergikermenüs bilden. Verpackungen sollten mindestens zu 25% zu
recyclingfähig, wiederverwendbar oder kompostierbar sein. Ökonomische Nachhaltigkeit
bedeutet, dass die Kita-Verpflegung so organisiert wird, dass Kosten und Ressourcen
geschont werden, indem unnötige Verpackungen vermieden werden. Das umfasst bspw.: -
Großgebinde statt Einzelportionen: Milch, Joghurt oder Saft in größeren Verpackungen
kaufen, um weniger Plastik und Karton zu verbrauchen. - Mehrweg- und Pfandsysteme
nutzen: Getränke in Pfandflaschen, wiederverwendbare Behälter für Lieferungen. - Regionale
Anbieter bevorzugen: Oft weniger Verpackung und kürzere Lieferketten. - Verzicht auf
Einwegprodukte: Keine Einwegbecher, -besteck oder -teller, sondern spülbares Geschirr. -
Lieferanten mit nachhaltigen Verpackungskonzepten wählen: Recyclingmaterial,
kompostierbare Verpackungen. - Planung gegen Überbestellung: Weniger Verpackungsabfall
entsteht, wenn nicht zu viel bestellt wird, das später entsorgt werden muss. Das Ziel: Kosten
sparen, Ressourcen schonen und gleichzeitig die Qualität sichern. Weniger Abfall bedeutet
weniger Ausgaben für Entsorgung und weniger verschwendete Lebensmittel - ein Kernaspekt
ökonomischer Nachhaltigkeit. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein
konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Vermeidung von
übermäßigem Abfall einzureichen. Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer
verbindlich und verpflichtend. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen:
- das konkret vorgesehene Versorgungssystem, - vorgesehene Verpackungen der Speisen /
Menüs bei der Anlieferung, - Angaben zur Recyclingfähigkeit der Verpackungen,
Wiederverwendbarkeit oder Kompostierbarkeit, - Angaben ob und inwieweit die vorgesehene
Maßgabe, dass Verpackungen mindestens zu 25% recyclingfähig, wiederverwendbar oder
kompostierbar sind, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Vermeidung von
Verpackungsabfällen im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die Auftraggeberin kommt es im Sinne

der ökologischen Nachhaltigkeit insbesondere auf die Verwendung von Bioprodukten bei der
Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs an. Die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus Bioprodukten bestehen. Im Zusammenhang bedeutet
ökologische Nachhaltigkeit , dass die Kita-Verpflegung so gestaltet wird, dass sie die Umwelt
möglichst wenig belastet und Ressourcen schont. Konkret heißt das: - Saisonale und
regionale Lebensmittel bevorzugen: Kurze Transportwege, weniger Energieverbrauch,
Unterstützung lokaler Landwirtschaft. - Mehr pflanzliche Lebensmittel: Gemüse, Obst,
Hülsenfrüchte und Getreide haben eine deutlich geringere Umweltbelastung als Fleisch. -
Reduzierter Fleischkonsum: Weniger tierische Produkte senkt den CO2-Ausstoß und den
Wasserverbrauch. - Fisch aus nachhaltiger Herkunft: Bevorzugt zertifizierte Produkte (z. B.
MSC, ASC). - Vermeidung von Lebensmittelverschwendung: Mengenplanung, kindgerechte
Portionen, kreative Resteverwertung. - Bio-Produkte (wo möglich): Förderung ökologischer
Landwirtschaft. Ziel ist, dass die Ernährung nicht nur gesund für die Kinder, sondern auch
ressourcenschonend und klimafreundlich ist. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung
von Bioprodukten bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs einzureichen.
Dieses Konzept wird im Auftragsfall für den Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend.
Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret vorgesehene
Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den vom Bieter erstellten Speiseplan mit Angaben zu
verwendeten Bioprodukten bei den jeweiligen Menüs, - Angaben ob und inwieweit die
vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten Lebensmittel zu mind.
10 % aus Bioprodukten bestehen, erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von
Bioprodukten im Zuge der Speisenversorgung

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Konzept zur Verwendung von fair angebauten und
gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs: Für die
Auftraggeberin kommt es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit insbesondere darauf an, dass
fair angebaute und gehandelte Lebensmittel bezogen auf den Gesamtlebensmitteleinsatz die
auftragsgegenständlichen Einrichtungen betreffend verwendet werden. Die zur Herstellung der
Menüs genutzten Lebensmittel sollen zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln bestehen. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem Angebot ein konkret
auf die zu erbringende Leistung ausgerichtetes Konzept zur Verwendung von fair angebauten
und gehandelten Lebensmitteln bei der Zusammenstellung und Zubereitung der Menüs
einzureichen. Dabei sind Angaben zu den nachfolgenden Punkten zu machen: - das konkret
vorgesehene Versorgungssystem, - Bezugnahme auf den exemplarischen Speiseplan mit
Angaben zu fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln in bei den jeweiligen Menüs, -
Angaben zum Anteil der verwendeten Lebensmittel mit bspw. dem Fair-Trade- Siege,
Naturland Fair-Siegel, Fair for Life-Siegel Deutschland oder einem Siegel, das die
vergleichbare soziale, ökonomische und ökologische Standards sicherstellt, - Angaben ob und
inwieweit die vorgesehene Maßgabe, dass die zur Herstellung der Menüs genutzten
Lebensmittel zu mind. 10 % aus fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln bestehen,
erreicht wird, - weitere Anregungen zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten
Lebensmitteln im Zuge der Speisenversorgung.

Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Speiseplan: Für die Auftraggeberin ist bei der
Gestaltung des Speiseplans insbesondere von Bedeutung, dass die Ausdrucksweise und die
aufgezeigten Inhalten sowohl kindgerecht, andererseits Hauptallergene deutlich erkennbar
sind und eindeutige Bezeichnungen verwendet werden. Es wird auf die Maßgaben unter

Speisenangebot und Speisepläne sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder)
für einen ausgewogenen und zugleich abwechslungsreichen Speiseplan für Kitas verwiesen.
Ausgewogen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Speiseplan die richtige
Kombination aus verschiedenen Lebensmittelgruppen und Nährstoffen bietet, um den Bedarf
der Kinder zu decken und eine gesunde Entwicklung zu fördern. Konkret heißt das: - Alle
relevanten Lebensmittelgruppen sind vertreten: Getreide (mit Vollkornanteil), Gemüse, Obst,
Milchprodukte, gelegentlich Fleisch und Fisch, sowie Hülsenfrüchte. - Makronährstoffe im
Gleichgewicht: -- Kohlenhydrate als Hauptenergiequelle (vorzugsweise aus Vollkorn und
Gemüse), -- Eiweiß aus tierischen und pflanzlichen Quellen, -- Fett in moderater Menge,
bevorzugt aus hochwertigen pflanzlichen Ölen, - Mikronährstoffe und Ballaststoffe:
ausreichend Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe durch Obst, Gemüse und
Vollkornprodukte. Keine Überbetonung einzelner Komponenten: z. B. nicht täglich Fleisch
oder immer die gleiche Obst- oder Gemüsesorte. Begrenzung von Zucker, Salz und stark
verarbeiteten Lebensmitteln. Ein ausgewogener Speiseplan sorgt für Vielfalt und
Nährstoffbalance, sodass Kinder alles bekommen, was sie für Wachstum, Energie und
Gesundheit brauchen. Ein abwechslungsreicher Speiseplan bedeutet, dass die angebotenen
Mahlzeiten in einer Kita vielfältig und ausgewogen sind, um den Nährstoffbedarf zu decken
und die Essfreude der Kinder zu fördern. Nach den DGE-Standards umfasst das: - Vielfalt bei
Lebensmittelgruppen: Obst, Gemüse, Getreideprodukte (inkl. Vollkorn), Milchprodukte,
Fleisch, Fisch, Hülsenfrüchte - alle sollen regelmäßig vorkommen. - Wechselnde
Zubereitungsarten: Rohkost, gegart, gebacken, gedünstet - nicht immer die gleiche Form. -
Saisonale und regionale Produkte: Frische Zutaten aus der Saison bringen Abwechslung und
Nachhaltigkeit. - Farb- und Formvielfalt: Bunte Teller regen zum Probieren an. - Keine
einseitige Auswahl: Nicht jeden Tag Nudeln oder immer die gleiche Obstsorte. -
Berücksichtigung von pflanzlichen Alternativen: Auch vegetarische Gerichte einplanen. -
Abwechslung bei Geschmack und Konsistenz: Süß, mild, würzig, knackig, cremig - für
sensorische Erfahrungen. Die DGE empfiehlt, dass sich diese Vielfalt über die Woche verteilt,
damit Kinder unterschiedliche Lebensmittel kennenlernen und eine breite Nährstoffversorgung
erhalten. Der Begriff kindgerechte Bezeichnung im Speiseplan einer Kita zielt darauf ab,
Speisen mit Namen zu versehen, die für Kinder verständlich und ansprechend sind. Speziell
im Rahmen des DGE#Qualitätsstandards versteht man darunter: Einfache, bildhafte
Bezeichnungen: Gerichte sollten so genannt werden, dass Kinder direkt erkennen, was es ist -
z.B. Karotten-Röhrchen statt Karottensalat . Transparente Kennzeichnung pflanzlicher
Alternativen: Wenn statt Fleisch pflanzliche Produkte verwendet werden (z. B. Sojakotlett),
müssen diese deutlich als Alternative benannt werden, z. B. Soja-Schnitzel . Vermeidung von
Fach- oder Fremdbegriffen: Statt Quinoa-Bowl lieber Bunte Körner-Schale wählen - erklärt
und kindgerecht formuliert. Klar erkennbare Inhaltsinformationen: Wenn ein Gericht Zucker,
Nüsse oder Allergene enthält, müssen diese Hinweise klar erkennbar sein - auch in der
Namensgebung, z. B. Mandel-Müsliriegel . Das Ziel: Die Kinder erkennen direkt beim Lesen,
was sich hinter dem Gericht verbirgt, können ihre Vorlieben äußern und lernen so spielerisch
Lebensmittel kennen und benennen. Solche Bezeichnungen fördern Verständnis, Neugier und
Teilhabe - zentrale Aspekte einer ernährungspädagogischen Begleitung im Kita-Alltag.
Eindeutige Bezeichnungen bedeutet in diesem Kontext, dass die Namen der Speisen klar
und unmissverständlich sind, sodass sowohl Kinder als auch Betreuungspersonal sofort
erkennen können, was angeboten wird. Das umfasst: Keine Fantasie- oder irreführenden
Namen: Statt Zaubertrank lieber Apfelsaft oder Wasser mit Apfelscheiben . Transparenz
bei Zutaten: Wenn ein Gericht eine pflanzliche Alternative enthält, muss das klar erkennbar
sein, z. B. Soja-Bolognese statt nur Bolognese . Vermeidung von Mehrdeutigkeit: Namen
wie bunte Überraschung sind nicht eindeutig, besser Gemüsepfanne mit Reis . Allergen-

und Inhaltskennzeichnung: Bei Bedarf klar angeben, z. B. Nudelauflauf mit Käse (enthält
Gluten, Milch) . Ziel ist, dass die Bezeichnung verständlich, transparent und informativ ist -
ohne Rätselraten, damit Kinder lernen, Lebensmittel zu erkennen, und Eltern sowie Fachkräfte
die Speisepläne nachvollziehen können. Die Bieter werden daher aufgefordert, mit dem
Angebot ein konkret auf die zu erbringende Leistung ausgerichteten Speiseplan für den
Zeitraum von sechs Wochen einzureichen. Dieser Speiseplan wird im Auftragsfall für den
Auftragnehmer verbindlich und verpflichtend. Nach Ablauf von sechs Wochen wiederholt sich
der Speiseplan.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften Erklärung in dem Formblatt
124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu Arbeitskräften, gemäß § 46
Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: -Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zu
Insolvenzverfahren und Liquidation, gemäß §§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, 42 VgV. -Angabe, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, gemäß §§ 123, 124 GWB. -Angaben zur Zahlung
von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Erklärung in dem
Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 123 Abs. 4
GWB. -Mustererklärung 1: Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung
erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019
(GVBl. 334) -Mustererklärung 3: Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen
Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
November 2019 (GVBl. S. 334) -CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx -
Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung
zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung
Liefer- / Dienstleistungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder
Wohnsitzes: Erklärung in dem Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /
Dienstleistungen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung Qualität: 60%
Beschreibung: Die Bewertung der Qualität (GPQ: 100 %) erfolgt anhand der Unterkriterien: -
Gestaltung Speiseplan (GQ1): 10%, - Ökonomische Nachhaltigkeit (GQ2): 30%, - Ökologische
Nachhaltigkeit (GQ3): 30%, - Soziale Nachhaltigkeit (GQ4): 30%. Beschreibung der
Unterkriterien: siehe Leistungsverzeichnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gesamtpunkte-Preis (GPP) Maßgeblich für die Bewertung ist der in der Datei
Leistungsverzeichnis.xlsx ausgewiesene Gesamtbetrag brutto. Der Bieter mit dem
niedrigsten Gesamtbetrag brutto erhält die GPP = 10. Für alle anderen Bieter errechnet sich
der GPP durch die Formel: (Niedrigster Gesamtbetrag brutto /Gesamtbetrag brutto des
Bieters) x 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.vmstart.de/NetServer
/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19bdaccbd1a-
4830cd09ae470d3d

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/02/2026 10:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
Jaegerstraße 1 67059 Ludwigshafen
Eröffnungstermin Beschreibung: Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Formblatt CSX 43 - Zusammenstellung
einzureichender Unterlagen Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Angaben zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung CSX 59 -
Eigenerklaerung Informationen zum Bieter Eigenerklaerung EU-Sanktionen Russland
Einsatz von firmeneigenen Geräten Erklärung zur Beteiligungsform Konzept zur
Vermeidung von übermäßigem Abfall Konzept zur Verwendung von Bioprodukten Konzept
zur Verwendung von fair angebauten und gehandelten Lebensmitteln Leistungsverzeichnis
Mustererklärung 1, Mustererklärung 3 Speiseplan Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft Eintragung in das Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren-auftragsbezogen Angaben zu Arbeitskräften
/vergleichbare Leistung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt
Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen, Bereich Kindertagesstätten
Registrierungsnummer: 073140000000-001-85
Postanschrift: Westendstr. 17
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadt Ludwigshafen, Bereich Zentrale Vergabestelle und Baukoordnierung
E-Mail: ZentraleVergabestelle@ludwigshafen.de
Telefon: +49 621-5044582
Internetadresse: https://www.ludwigshafen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131 162234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ludwigshafen, Zentrale Vergabestelle und Baukoordinierung
Registrierungsnummer: 073140000000-001-85
Postanschrift: Jaegerstraße 1
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)

Land: Deutschland
E-Mail: ZentraleVergabestelle@ludwigshafen.de
Telefon: +49 621-5042060
Fax: +49 621-5043778
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8ef5dc66-c5c7-4bf4-9a97-33a71b74515d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/01/2026 09:52:33 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 15/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/01/2026

Referenzen:
https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19bdaccbd1a-4830cd09ae47
0d3d
https://www.auftragsboerse.de
https://www.ludwigshafen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-48863-2026-DEU.txt

 
 
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