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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Radebeul - Deutschland Recycling von Siedlungsabfällen Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026011600420540118 / 30668-2026
Veröffentlicht :
16.01.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
30.09.2029
Angebotsabgabe bis :
17.02.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
DEU-Radebeul: Deutschland Recycling von Siedlungsabfällen Übernahme
und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet

2026/S 11/2026 30668

Deutschland Recycling von Siedlungsabfällen Übernahme und Verwertung von Bioabfällen
aus dem Verbandsgebiet
OJ S 11/2026 16/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet
Beschreibung: Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet
Kennung des Verfahrens: 019b98dd-7c37-465b-a3d1-287997e8227f
Interne Kennung: 2026-02-GF-EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: 2014/24/EU

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Region Meißen [Mei]
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG
ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der
Region Meißen [Mei]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach §
17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG getrennt zu sammeln sind.
Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden
Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen des Auftragnehmers oder seines
Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen (Vergärung und/oder Kompostierung).
Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den
abfall- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die
speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen
und zum 01.10.2026 im regulären Dauerbetrieb sein. Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an
einer für diese Abfallart geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle
muss allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen, genügen. Prognostizierte Menge
an zu verwertenden Bioabfällen - Region Meißen: 11.100 t/a
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr, bis spätestens 30. September
2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Meißen
Postleitzahl: 01662
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Verwertung von Bioabfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b98dd-7c37-
465b-a3d1-287997e8227f/zustellweg-auswaehlen

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b98dd-7c37-465b-a3d1-
287997e8227f/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/02/2026 14:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 103 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/02/2026 14:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 55 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein

Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband
Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Region Riesa-Großenhain [RG]
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG
ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der
Region Riesa-Großenhain [RG]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer
Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG
getrennt zu sammeln sind. Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in
mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen
des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen
(Vergärung und/oder Kompostierung). Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-
rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung
aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären
Dauerbetrieb sein. Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart
geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-
rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsanforderungen, genügen. Prognostizierte Menge an zu verwertendem Bioabfall
- Region Riesa-Großenhain: 7.200 t/a
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr, bis spätestens 30. September
2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Großenhain
Postleitzahl: 01558
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Verwertung von Bioabfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b98dd-7c37-
465b-a3d1-287997e8227f/zustellweg-auswaehlen

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b98dd-7c37-465b-a3d1-
287997e8227f/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/02/2026 14:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 103 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/02/2026 14:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 55 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband
Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Region Sächsische Schweiz [SäS]
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG
ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der
Region Sächsische Schweiz [SäS]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer
Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG
getrennt zu sammeln sind. Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in
mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen
des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen
(Vergärung und/oder Kompostierung). Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-
rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung
aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären
Dauerbetrieb sein. Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart
geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-
rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsanforderungen, genügen. Prognostizierte Menge an zu verwertendem Bioabfall
- Region Sächsische Schweiz: 8.400 t/a
Interne Kennung: LOT-0003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr, bis spätestens 30. September
2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Verwertung von Bioabfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b98dd-7c37-
465b-a3d1-287997e8227f/zustellweg-auswaehlen

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b98dd-7c37-465b-a3d1-
287997e8227f/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/02/2026 14:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 103 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/02/2026 14:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 55 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein

Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband
Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Region Weißeritzkreis [Wk]
Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG
ordnungsgemäße Verwertung von Bioabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der
Region Weißeritzkreis [Wk]. Es handelt sich dabei um Abfälle, die einer Überlassungspflicht
nach § 17 Abs. 1 KrWG unterliegen und gemäß § 20 Abs. 2 Ziff. 1 KrWG getrennt zu sammeln
sind. Die Bioabfälle sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertung kann in einem oder in
mehreren aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten an Standorten der Verwertungsanlagen
des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers erfolgen und ist verfahrensoffen
(Vergärung und/oder Kompostierung). Die Verwertungsanlagen müssen allen öffentlich-
rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsanforderungen (z. B. auch die speziellen Anforderungen zur Luftreinhaltung
aus dem BImSchG i. v. m. der TA Luft), genügen und zum 01.10.2026 im regulären
Dauerbetrieb sein. Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer für diese Abfallart
geeigneten Übernahmestelle zu übernehmen. Die Übernahmestelle muss allen öffentlich-
rechtlichen Vorschriften, insbesondere den abfall- und immissionsschutzrechtlichen

Genehmigungsanforderungen, genügen. Prognostizierte Menge an zu verwertendem Bioabfall
- Region Weißeritzkreis: 11.000 t/a
Interne Kennung: LOT-0004

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr, bis spätestens 30. September
2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Freital
Postleitzahl: 01705
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Verwertung von Bioabfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b98dd-7c37-
465b-a3d1-287997e8227f/zustellweg-auswaehlen

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019b98dd-7c37-465b-a3d1-
287997e8227f/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/02/2026 14:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 103 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es gilt § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/02/2026 14:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Es gilt der § 55 VgV.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen

Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband
Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1.
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Registrierungsnummer: 14627-ZV01-06
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de
Telefon: +493514040450
Internetadresse: https://www.zaoe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Registrierungsnummer: ID
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +493419773800
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019b9cbd-1aae-4193-bae8-bad32a683a93 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/01/2026 16:08:10 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 11/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/01/2026

Referenzen:
https://www.lds.sachsen.de
https://www.zaoe.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-30668-2026-DEU.txt

 
 
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