|
Titel :
|
DEU-Fürstenfeldbruck - Deutschland Gebäudereinigung Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und das Max-Born-Gymnasium Germering
|
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2026010900432720571 / 11379-2026
|
|
Veröffentlicht :
|
09.01.2026
|
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
31.07.2028
|
|
Angebotsabgabe bis :
|
12.02.2026
|
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
|
Produkt-Codes :
|
90910000 - Reinigungsdienste
90911000 - Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
90911200 - Gebäudereinigung
90919000 - Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
|
DEU-Fürstenfeldbruck: Deutschland Gebäudereinigung
Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und das
Max-Born-Gymnasium Germering
2026/S 6/2026 11379
Deutschland Gebäudereinigung Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und
das Max-Born-Gymnasium Germering
OJ S 6/2026 09/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
E-Mail: gebaeudemanagement-ref13@lra-ffb.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und das Max-Born-Gymnasium
Germering
Beschreibung: Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium und das Max-Born-
Gymnasium Germering Los 1 Objekte des Carl-Spitzweg-Gymnasiums Los 2 Objekte des
Max-Born-Gymnasiums
Kennung des Verfahrens: 5dfeed4f-a86a-4587-9dd2-454a094fb903
Interne Kennung: CSG/MBG
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung,
90910000 Reinigungsdienste, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Fürstenfeldbruck
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1 Carl-Spitzweg-Gymnasium Germering Los 2 Max-Born-
Gymnasium Germering
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: nicht einschlägig
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: 1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB Der Bieter erklärt, dass keine Person, deren
Verhalten seinem/ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, in den vergangenen 5 Jahren
rechtskräftig verurteilt und gegen sein/ihr Unternehmen in den vergangenen 5 Jahren keine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs
(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - §
264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232,
232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung
zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB nicht abgegeben wurde:
Erklärung, welcher der vorgenannten Ausschlussgründe/welche der vorgenannten
Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen: Es wurden die folgenden Selbstreinigungsmaßnahmen
nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB ergriffen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: 2. Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB Der Bieter hat zu erklären,
dass er/sie seiner/ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge
zur Sozialversicherung nachgekommen ist/sind. Der Bieter hat zu erklären, dass er/sie nicht
seine/ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist/sind. Für den Fall, dass der Bieter/die
Bietergemeinschaft seiner/ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist, erklärt der Bieter/die
Bietergemeinschaft folgendes: Ich/Wir erkläre(n), dass das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Es wurden die folgenden
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB ergriffen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB Der Bieter hat zu erklären, dass
in den vergangenen 3 Jahren - weder seinem Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - sein
Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des/der Unternehmen(s) kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das
/die Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet/-n oder seine/ihre Tätigkeit
eingestellt hat/haben, - weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität unseres/unserer Unternehmen(s) infrage gestellt wird, -
weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen
zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Für
den Fall, dass die vorgenannte Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §
124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB nicht abgegeben wurde: Erklärung, welcher der
vorgenannten Ausschlussgründe/welche der vorgenannten Ausschlussgründe vor-liegt
/vorliegen: Es wurden die folgenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1
bis 3 GWB ergriffen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: 4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Der Bieter hat zu erklären, dass in den vergangenen 3
Jahren - weder sein Unternehmen noch Angehörige seines Unternehmen(s) im
Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes (AEntG) wegen eines Verstoßes nach 23 AEntG in den vergangenen 3
Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 , - weder sein Unternehmen noch die nach
Satzung oder Gesetz vorgesehenen Vertretungsberechtigten seines Unternehmen(s) nach
einer der in § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aufgeführten Regelungen in den
vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 , -
weder sein Unternehmen noch Angehörige seines Unternehmen(s) im Zusammenhang mit der
Tätigkeit für das Unternehmen nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wegen eines
Verstoßes nach § 21 MiLoG in den vergan-genen 3 Jahren mit einer Geldbuße von
wenigstens 2.500 , oder - weder sein Unternehmen noch die nach Satzung oder Gesetz
vorgesehenen Vertretungsberechtigten seines Unternehmen(s) nach einer der in § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) aufgeführten Regelungen in den
vergangenen 3 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 - weder
sein Unternehmen noch Angehörige seines Unter-nehmen(s) im Zusammenhang mit der
Tätigkeit für das Unternehmen nach § 22 Liefer-kettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
wegen eines Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG in den vergangenen 3 Jahren mit einer
Geldbuße von wenigstens 175.000 , davon abweichend in den Fällen - nach § 24 Absatz 2
Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG mit einer Geldbuße von
wenigstens 1.500.000 , - nach § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1
Nummer 1 LkSG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000
, - nach § 24 Absatz 3 LkSG in den vergangenen 3 Jahren mit einer Geldbuße von
wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes belegt worden sind. Straf-
oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die vorgenannten Gesetze sind gegen einen
der vorgenannten Personen sind nicht anhängig. Für den Fall, dass die vorgenannte
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
nicht abgegeben wurde: Erklärung, welcher der vorgenannten Ausschlussgründe/welche der
vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen: Es wurden die folgenden
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB ergriffen:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Reinigungsleistungen CSG
Beschreibung: Los 1 umfasst die Reinigungsleistungen für das Carl-Spitzweg-Gymnasium
Germering (Masurenweg 2, 82110 Germering) Die vom Auftragnehmer ab Beginn des
Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in -
Unterhaltsreinigungsleistungen - Grundreinigungsleistungen - und auf Abruf zu erbringende
sonstige Leistungen ( Sonstige Abrufleistungen ) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus
den Vergabeunterlagen
Interne Kennung: CSG
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres
Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der
laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens nach
vier (4) Jahren.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Masurenweg 2
Stadt: Germering
Postleitzahl: 82110
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Carl-Spitzweg-Gymnasium Germering
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in
Anlage 12 (Sanktionspaket Russland) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen
Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13
(Erklärung Masernschutzgesetz ) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen
Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los (Höchstzahl)
den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Sofern ein Bieter nach den vorstehenden
Maßgaben für alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne
Zuschlagslimitierung ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die
Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches
er (im Vergleich von seinen drei Angeboten für die drei Lose) die höchste
Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter mit seinen drei
Angeboten für alle drei Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat,
entscheidet das Los, für welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der
Auftraggeber wird für die übrigen Lose den Zuschlag jeweils auf das Angebot des Bieters mit
dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige
(wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als ein Bieter zu verstehen.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in
Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich
über die Vergabeplattform.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des Bieters/der
Bietergemeinschaft, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem in einem
Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer Deckungssumme je
Schadensfall - von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden, - von mindestens
5.000.000 EUR für Sachschäden, - von mindestens 5.000.000 EUR für Vermögensschäden, -
von mindestens 1.000.000 EUR für Umweltschäden und Umweltsachschäden, - von
mindestens 100.000 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden und - von mindestens 25.000
EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage, 3. wobei die
Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen
pro Kalenderjahr betragen muss, unterhält oder, falls die vorstehend unter 1.-3. genannten
Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche
die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem
Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach
Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eigenerklärungen über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete
Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen,
jeweils mit - bei Bietergemeinschaften: dem Namen des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das
die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, der/das/die die Referenz durchgeführt hat/haben (nachfolgend als
Referenznehmer bezeichnet), in der Referenz, - der Bezeichnung der Referenz und einer
Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistungen, - der Angabe des Auftragswertes, -
der Angabe des Erbringungszeitraums, - der Angabe der Reinigungsfläche (zu reinigende
Objektfläche), - der Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers: Name/Anschrift des
öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen
oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (der öffentliche oder
private Auftraggeber wird nachfolgend als Referenzauftraggeber bezeichnet) und - der
Angabe, ob die Referenzleistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform
erbracht wurde. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums
als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der
Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn
alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Gegenstand der Referenz ist die
Unterhaltsreinigung. - Die referenzgegenständliche Reinigungsfläche (Reinigungsfläche /
Jahr) beträgt mindestens 500.000 m2. - Erbringungszeitraum (Zeitraum der
Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots, d.
h. der Zeitraum der Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
mindestens 12 Monate betragen. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers
vertragskonform er-bracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des
Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft
einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die
Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein. Die vom Bieter/von der
Bietergemeinschaft in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des
Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die
entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen
Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.
Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen
berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der
Referenz (zusätzliche Referenzdarstellung) gestattet, die ebenfalls berücksichtigt wird.
Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in
allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der
Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 11 (b) jeweils geforderten Erklärungen
abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der Bezeichnung und
Beschreibung der Referenz und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu
überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf
Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche
Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende
Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer
Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über - den
jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in
EUR netto), - den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren in EUR netto - und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR
netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils
ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr
mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer
Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu
addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen). Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende
Mindestjahresgesamtumsätze: Los-Nr. Mindestjahresgesamtumsatz 1 (Carl-Spitzweg-
Gymnasium Germering) 110.000 EUR netto 2 (Max-Born-Gymnasium Germering) 110.000
EUR netto Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft
in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz
(Durchschnittswert Gesamtumsatz) mindestens dem vorgegebenen Mindestjahresumsatz
desjenigen Loses, für welches der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt,
entspricht. Beispiel: Der Bieter/die Bietergemeinschaft gibt ein Angebot für das Los 1 ab. Der
geforderte Mindestjahresgesamtumsatz von Los 1 beträgt 110.000 EUR netto. Folglich muss
der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte
durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz) mindestens 110.000
EUR netto betragen. Gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft für alle Lose ein Angebot ab,
muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte
durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz) aufgrund der
vorgegebenen Zuschlagslimitierung (vgl. B.V des Verfahrensbriefs) ebenfalls mindestens
110.000 EUR netto betragen. Beispiel: Der Bieter/die Bietergemeinschaft bewirbt sich für das
Los 1 und Los 2. Der geforderte Mindestjahresgesamtumsatz von Los 1 und Los 2 beträgt
jeweils 110.000 EUR netto. Der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei
Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz
) muss dennoch nur mindestens 110.000 EUR netto betragen. Erfüllt der Bieter/die
Bietergemeinschaft den danach geforderten Mindestjahresgesamtumsatz nicht, wird er/sie von
der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. der
Gewerbeanmeldung oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren
Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der
Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein
entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter/jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft eine gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des
jeweils zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen, soweit
der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß seiner vorstehenden Angaben bei der
Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des
Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022 bis 2024). Eigenerklärung des Bieters über
die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bieters
(Vollzeit-Äquivalent) in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022 bis 2024). Bei einer
Bietergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte
jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Reinigungsstunden / Jahr
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung
/av266873-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266873-eu
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266873-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefordert werden
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Reinigungsleistungen MBG
Beschreibung: Los 2 umfasst die Reinigungsleistungen für das Max-Born-Gymnasium
Germering (Johann-Seb.-Bach-Str. 8, 82110 Germering) Die vom Auftragnehmer ab Beginn
des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in -
Unterhaltsreinigungsleistungen - Grundreinigungsleistungen - und auf Abruf zu erbringende
sonstige Leistungen ( Sonstige Abrufleistungen ) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus
den Vergabeunterlagen
Interne Kennung: MBG
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90911000 Wohnungs-, Gebäude-
und Fensterreinigung, 90919000 Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um jeweils ein weiteres
Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der
laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens nach
vier (4) Jahren.
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Johann-Sebastian-Bach-Straße 8
Stadt: Germering
Postleitzahl: 82110
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Max-Born-Gymnasium Germering
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2028
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in
Anlage 12 (Sanktionspaket Russland) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen
Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zudem insbesondere die in Anlage 13
(Erklärung Masernschutzgesetz ) geforderten Erklärungen zusammen mit den übrigen
Angebotsbestandteilen über das E-Vergabeportal bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Zuschlagslimitierung: Ein Bieter darf nur für maximal ein (1) Los (Höchstzahl)
den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Sofern ein Bieter nach den vorstehenden
Maßgaben für alle Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat (also ohne
Zuschlagslimitierung ein Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen als die
Höchstzahl erhalten würde), erhält dieser Bieter für dasjenige Los den Zuschlag, für welches
er (im Vergleich von seinen drei Angeboten für die drei Lose) die höchste
Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat. Für den Fall, dass dieser Bieter mit seinen drei
Angeboten für alle drei Lose eine gleich hohe Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat,
entscheidet das Los, für welches Los das entsprechende Angebot den Zuschlag erhält. Der
Auftraggeber wird für die übrigen Lose den Zuschlag jeweils auf das Angebot des Bieters mit
dem zweitwirtschaftlichsten Angebot für dieses Los erteilen. Konzernverbundene, abhängige
(wenn auch juristisch eigenständige) Unternehmen sind als ein Bieter zu verstehen.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in
Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich
über die Vergabeplattform.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über - den
jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in
EUR netto), - den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren in EUR netto - und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR
netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils
ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr
mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer
Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu
addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen). Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende
Mindestjahresgesamtumsätze: Los-Nr. 1 (Objekte des Carl-Spitzweg-Gymnasium Germering)
110.000 EUR netto Los-Nr. 2 (Objekte des Max-Born-Gymnasium Germering) 110.000 EUR
netto Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den
letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert
Gesamtumsatz) mindestens dem vorgegebenen Mindestjahresumsatz desjenigen Loses, für
welches der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, entspricht. Gibt der Bieter/die
Bietergemeinschaft für alle Lose ein Angebot ab, muss der vom Bieter/von der
Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche
Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz) aufgrund der vorgegebenen
Zuschlagslimitierung (vgl. B.V des Verfahrensbriefs) ebenfalls mindestens 110.000 EUR netto
betragen. Erfüllt der Bieter/die Bietergemeinschaft den danach geforderten
Mindestjahresgesamtumsatz nicht, wird er/sie von der Wertung ausgeschlossen.
Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er
/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall - von mindestens
5.000.000 EUR für Personenschäden, - von mindestens 5.000.000 EUR für Sachschäden, -
von mindestens 5.000.000 EUR für Vermögensschäden, - von mindestens 1.000.000 EUR für
Umweltschäden und Umweltsachschäden, - von mindestens 100.000 EUR für Obhuts- und
Bearbeitungsschäden und - von mindestens 25.000 EUR für Schlüsselverlustschäden und
Schäden an der Schließanlage, 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das
Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, unterhält oder,
falls die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine
Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten
Voraussetzungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g.
Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eigenerklärungen über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete
Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen,
jeweils mit - bei Bietergemeinschaften: dem Namen des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das
die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, der/das/die die Referenz durchgeführt hat/haben (nachfolgend als
Referenznehmer bezeichnet), in der Referenz, - der Bezeichnung der Referenz und einer
Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistungen, - der Angabe des Auftragswertes, -
der Angabe des Erbringungszeitraums, - der Angabe der Reinigungsfläche (zu reinigende
Objektfläche), - der Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers: Name/Anschrift des
öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen
oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (der öffentliche oder
private Auftraggeber wird nachfolgend als Referenzauftraggeber bezeichnet) und - der
Angabe, ob die Referenzleistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform
erbracht wurde. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums
als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der
Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn
alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Gegenstand der Referenz ist die
Unterhaltsreinigung. - Die referenzgegenständliche Reinigungsfläche (Reinigungsfläche /
Jahr) beträgt mindestens 500.000 m2. - Erbringungszeitraum (Zeitraum der
Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots, d.
h. der Zeitraum der Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
mindestens 12 Monate betragen. - Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers
vertragskonform er-bracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des
Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft
einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die
Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein. Die vom Bieter/von der
Bietergemeinschaft in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des
Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die
entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen
Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.
Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen
berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der
Referenz (zusätzliche Referenzdarstellung) gestattet, die ebenfalls berücksichtigt wird.
Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in
allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der
Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 11 (b) jeweils geforderten Erklärungen
abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der Bezeichnung und
Beschreibung der Referenz und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu
überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf
Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche
Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende
Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer
Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über - den
jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in
EUR netto), - den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren in EUR netto - und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR
netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils
ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr
mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer
Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu
addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Reinigungsleistungen). Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende
Mindestjahresgesamtumsätze: Los-Nr. Mindestjahresgesamtumsatz 1 (Carl-Spitzweg-
Gymnasium Germering) 110.000 EUR netto 2 (Max-Born-Gymnasium Germering) 110.000
EUR netto Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft
in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz
(Durchschnittswert Gesamtumsatz) mindestens dem vorgegebenen Mindestjahresumsatz
desjenigen Loses, für welches der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt,
entspricht. Beispiel: Der Bieter/die Bietergemeinschaft gibt ein Angebot für das Los 1 ab. Der
geforderte Mindestjahresgesamtumsatz von Los 1 beträgt 110.000 EUR netto. Folglich muss
der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte
durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz) mindestens 110.000
EUR netto betragen. Gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft für alle Lose ein Angebot ab,
muss der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren erzielte
durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz) aufgrund der
vorgegebenen Zuschlagslimitierung (vgl. B.V des Verfahrensbriefs) ebenfalls mindestens
110.000 EUR netto betragen. Beispiel: Der Bieter/die Bietergemeinschaft bewirbt sich für das
Los 1 und Los 2. Der geforderte Mindestjahresgesamtumsatz von Los 1 und Los 2 beträgt
jeweils 110.000 EUR netto. Der vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den letzten drei
Geschäftsjahren erzielte durchschnittliche Gesamtumsatz (Durchschnittswert Gesamtumsatz
) muss dennoch nur mindestens 110.000 EUR netto betragen. Erfüllt der Bieter/die
Bietergemeinschaft den danach geforderten Mindestjahresgesamtumsatz nicht, wird er/sie von
der Wertung ausgeschlossen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. der
Gewerbeanmeldung oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren
Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den
Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der
Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein
entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Reinigungsstunden / Jahr
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung
/av266873-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266873-eu
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266873-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 90 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nachgefordert werden
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/02/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Registrierungsnummer: 09-9011792-62
Abteilung: Kreiseigener Hochbau - Gebäudemanagement
Postanschrift: Münchner Straße 32
Stadt: Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land, Gliederung (NUTS): Fürstenfeldbruck (DE21C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Ref. 13, Gebäudemanagement
E-Mail: gebaeudemanagement-ref13@lra-ffb.de
Telefon: +49 8141 5190
Internetadresse: https://www.lra-ffb.de/
Profil des Erwerbers: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266873-eu
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9be87655-4931-41d9-8e13-0480bcd4f00e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/01/2026 08:04:57 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 6/2026
Datum der Veröffentlichung: 09/01/2026
Referenzen:
https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266873-eu
https://www.lra-ffb.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202601/ausschreibung-11379-2026-DEU.txt
|
|