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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Unterhaching - Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025122301160596564 / 859061-2025
Veröffentlicht :
23.12.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.08.2027
Angebotsabgabe bis :
13.01.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71222000 - Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
DEU-Unterhaching: Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und
Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen Architekten- und
Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des
Hachinger Bachs in zwei (2) Losen

2025/S 247/2025 859061

Deutschland Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene
Leistungen Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der
Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen
OJ S 247/2025 23/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Unterhaching
E-Mail: tiefbau@unterhaching.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der
Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen
Beschreibung: Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der
Uferbefestigung des Hachinger Bachs im Planungsabschnitt II in zwei (2) Losen.
Kennung des Verfahrens: c4e2b30f-092c-481e-8057-9451e6f75810
Interne Kennung: GUH100.0003_Hachinger Bach
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die Leistungen für die Sanierung und Gestaltung
der Uferbefestigung des Hachinger Bachs werden im Wege des beschleunigten offenen
Verfahrens beschafft, weil dringliche Gründe vorliegen. Die Dringlichkeit liegt hier vor, weil
eine Durchführung des Verfahrens mit den üblichen Fristen zu erheblichen zeitlichen
Verzögerungen führen würde, die den planmäßigen Fortgang des Projekts gefährden. Die
Dringlichkeit ergibt sich aus dem baulichen Zustand der bestehenden Ufermauerbefestigung.
In mehreren Abschnitten weist diese erhebliche Schäden auf, die eine akute Gefahr des
Einsturzes einzelner Mauerteile begründen. Ein Einbrechen von Mauerteilen in den Bach kann
zu einer Behinderung des Abflusses, im Extremfall zu einem Aufstauen des Wassers und zu
Überschwemmungen oder zumindest zu einem unkontrollierten Wasseraustritt führen.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass infolge eines Mauerabbruchs angrenzende Anbauten
oder befestigte Uferbereiche in Mitleidenschaft gezogen werden. Diese Risiken erfordern ein
zeitnahes planerisches Eingreifen, um die notwendigen Sicherungs- und
Sanierungsmaßnahmen unverzüglich vorbereiten und umsetzen zu können. Da das
Vergabeverfahren die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 betrifft, ist die
zeitnahe Beauftragung erforderlich, um die Ausführungsplanung rechtzeitig abzuschließen und
die Bauausführung im geeigneten jahreszeitlichen Zeitfenster vorbereiten zu können. Eine
Verzögerung der Planungsleistungen würde dazu führen, dass die anschließenden
Bauarbeiten nicht mehr innerhalb der witterungsabhängigen Ausführungsperiode am
Gewässer begonnen oder abgeschlossen werden könnten. Dies hätte eine Verschiebung in

das nächste Baujahr und damit verbundene Mehrkosten und Verzögerungen zur Folge. Die
saisonalen Beschränkungen der Bauausführung sowie die damit verbundene Notwendigkeit,
die planerischen Grundlagen rechtzeitig bereitzustellen, begründen daher die Dringlichkeit.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 7
Stadt: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 112 077,77 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMYQB# 1. Bietergemeinschaft:
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem
vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft)
unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der
Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als
Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat
für diese Erklärung die Anlage 212 Bietergemeinschaft zu verwenden. Die Anlage ist von
dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die
Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die
Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese
anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und
nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende
vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter andere
Unternehmen sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht
identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt
hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum
Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die

Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter /
eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine
gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens
für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204
Eignungsleihe auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und
diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner
einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft
die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche
Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer
/ Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des
Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu
benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in
diesem Fall die Anlage 303 Unterauftragsvergabe vollständig auszufüllen und als Bestandteil
des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen,
die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im
Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer
Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs

(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzu-lässige Interessenwahrnehmung), -
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern,
Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe
des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt
worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche
Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftrag-gebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben

aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie
beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB),
warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese
Erklärung die Anlage 201 Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche
Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5
Satz 1 VgV).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Objektplanung Ingenieurbauwerke
Beschreibung: Die Gemeinde Unterhaching beabsichtigt die Beschaffung von
Architektenleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger
Bachs in zwei (2) Losen. Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben mit Fördermitteln nach den
Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025),
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 14. März 2025, Az. 58g-U4454.11-2024/1-21 (Anlage 807a) einschließlich der
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale
Körperschaften (ANBest-K) (Anlage 807b) zu realisieren. a) Los 1 - Objektplanung
Ingenieurbauwerke Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen
nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung,
Abschnitt 3 - Ingenieurbauwerk im Sinne des § 41 Nr. 3 HOAI, § 43 Leistungsbild
Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der
Planungsphase erfolgt stufenweise. Die ingenieurtechnischen Leistungen betreffen die
Sanierung und Erneuerung der Uferbefestigungen des Hachinger Bachs. b) Los 2 -
Objektplanung Freianlagen Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die
Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021,
Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 2 - Freianlagen, § 39 Leistungsbild Freianlagen,
Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt
stufenweise. Die Leistungen der Freianlagenplanung umfassen die ökologische und
gestalterische Aufwertung des Gewässers und der Uferbereiche. Für weitergehende
Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: Leitungsbeschreibung für
Los 1 und 2 einheitlich: - Anlage 802_Leistungsbeschreibung Leistungs- und
Vergütungskatalog: - Anlage 801_01_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1 - Anlage
801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2 Vertrag: - Anlage 906_01_Vertrag_Los 1 -
Anlage 906_02_Vertrag_Los 2 Planunterlagen: - Anlage 910_Unterlagen zum Antrag auf
Plangenehmigung nach § 68 WHG_Erläuterungsbericht_Entwurfs-
_Genehmigungsplanung_Blaueintragungen vom 04.12.2024_Ergänzungen vom 24.04.2025
(Dateibezeichnung: Plangenehmigung und weitere Unterlagen). - Anlage 911_Anlage
7_Statische Berechnung vom 10.05.2017. - Anlage 912_Anlage 8_Baugrundgutachten vom
24.05.2016_ohne An-lagen 2_3. - Anlage 913_Anlage_1 Baugrund- und Schadstoffgutachten
vom Au-gust 2024. - Anlage 914_Wasserrechtsbescheid vom 08.10.2025. - Anlage

915_Tragwerksplanung_Vorplanungsbericht vom 09.07.2025. - Anlage 916_Lageplan
Baustellenlogistik_Entwurfsplanung vom 30.04.2014. - Anlage 917_Querschnitt
Bach_exemplarisch_vom 19.09.2024.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende
Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: -- Ausführungsplanung (Leistungsphase 5); --
Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); -- Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase
7). - Leistungsstufe 2: -- Bauoberleitung (Leistungsphase 8); -- Objektbetreuung
(Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Grundleistungen gemäß
Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_01) der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich
vor, Leistungen (Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der
Leistungsstufe 1 und / oder Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 und / oder
Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der Leistungsstufe 2
zu beauftragen. Der Auftraggeber wird Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 und /
oder Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der
Leistungsstufe 2 beauftragen, wenn ein Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die
Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Klargestellt wird, dass eine
Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 2 nur wirksam ist, wenn die aufschiebende
Bedingung - dass die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen
Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt - eingetreten ist. Für
weitergehende Ausführungen wird auf den Vertrag (Anlage 906_01) verwiesen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 7
Stadt: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 95 622,37 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Bedingungen für den
Auftrag: Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des
Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025
/2033 vom 23. Oktober 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April
2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als
Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als
auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft
hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt
als Bestandteil des Angebots einzureichen. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen
VOB/B: Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen
Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter
Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert.
Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne
Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese
Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien als Ganzes in
den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche
Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem
Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr als Ganzes einbezogen, was
in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei
der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der
Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen
Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung
von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen
(und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig
gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen -
Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB
/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine
Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer
verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden
Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten /
Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden,
hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die
Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der
Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens ein (1) geeignetes
unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der
Objektplanung Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus
ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8

einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den
persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name
des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt
hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung der Objektplanung
Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus
ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 5 bis
8; - Kurzbeschreibung des Projekts zum Umfang der Leistungen; - Rolle des
Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender
Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender
Unterauftragnehmer); - das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der
Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; - Erbringungszeitraum (Beginn der
Leistungsphase 5 nicht vor dem 01.01.2022 2020 und Abschluss der Leistungsphase 8
spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren),
jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.
JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. -
Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des
Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche
Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des
Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur.
Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht
berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene
Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren,
Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden
Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr
als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der
Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch
soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine
Bietergemeinschaft nicht mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt
angeben, das alle aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des
Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes
unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben, das in Summe alle aufgestellten
Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem
unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht
hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft
zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich
irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche
Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen
an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der
Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat /
haben für diese Erklärung die Anlage 206_01 Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los
1 zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat
diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams

Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus einem
Projektleiter, und einem stellvertretenden Projektleiter anhand von persönlichen
Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Der benannte
Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter müssen jeweils über Deutschkenntnisse
auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
verfügen (Mindestanforderung). Begriffsbestimmung: - Ein Projektleiter ist die zentrale
Führungskraft des Projekts und trägt die Gesamtverantwortung für dessen erfolgreiche
Umsetzung. Er ist der Hauptansprechpartner für den Auftraggeber und verantwortlich für die
Planung, Steuerung und Überwachung aller Projektphasen. - Ein stellvertretender
Projektleiter unterstützt den Projektleiter in allen Aufgabenbereichen und vertritt ihn bei
dessen Abwesenheit. Er sorgt dafür, dass der Projektfortschritt auch ohne die direkte
Anwesenheit des Projektleiters reibungslos weiterläuft. - C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse
gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen : Kann ein breites
Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen
erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach
Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert
und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur
Textverknüpfung angemessen verwenden. a) Anforderungen an die persönlichen
Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des
stellvertretenden Projektleiters Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des
stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen
Referenzprojekt über Dienstleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, mindestens der
Leistungsphasen 5 bis 8. - Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche
Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben und über Deutschkenntnisse auf dem
Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen
(Mindestanforderung). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters
diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der
stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojektgeleitet
als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter haben und über Deutschkenntnisse auf
dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
verfügen (Mindestanforderung). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des
stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des
Angebots. Die (weiteren) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des
Projektleiters und an persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters sind
jeweils wie folgt: - Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Dienstleistungen
der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Bauwerke und Anlagen des
Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI umfasst haben, mindestens
in den Leistungsphasen 5 bis 8 der HOAI. - Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem
01.01.2020 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der
Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.
Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum
(TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Das persönliche Referenzprojekt war mindestens der
Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den
stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt
einzureichen mit folgenden Angaben bzw. mit folgendem Inhalt: - Name des in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stellvertretenden
Projektleiters); - Angabe, ob der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende
Projektleiter über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau C1 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. -Rolle des

Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt; - Rolle des stellvertretenden Projektleiters
in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter); -
Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw.
stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des
Unternehmens, welches die Leistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43
HOAI, für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39
Abs. 1 HOAI, mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die
der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder
stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat; - Ansprechpartner des Bauherren; -
Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach §
43 HOAI, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8, mit mindestens folgendem Inhalt: -
Kurzbeschreibung des Projekts zum Umfang der Leistung; - Die Leistungsphase 5 darf nicht
vor dem 01.01.2020 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der
Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.
Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum
(TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Das persönliche Referenzprojekt war mindestens der
Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet. Fortsetzung folgt:
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung
Beschreibung: Fortsetzung persönliche Erfahrung des Projektteams: b) Die
Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als
auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt:
Kriterium 1 Dem Auftraggeber kommt der Realisierung und Absicherung von Fördermitteln in
dem gegenständlichen Projekt eine zentrale Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist es für
den Auftraggeber entscheidend, einen Projektleiter sowie einen stellvertretenden Projektleiter
zu gewinnen, die über eine Erfahrung in der Begleitung von nach den Richtlinien für
Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) geförderten Projekten verfügen.
Bewertet wird daher, ob das angegebene persönliche Referenzprojekt nach den Richtlinien für
Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) gefördert wurde. Für jedes nach
den RZWas geförderte persönliche Referenzprojekt wird ein (1) Punkt vergeben. Die maximal
erreichbare Punktzahl beträgt fünf (5) Punkte. Für die Punktetabelle wird auf die Anlage 900
Vergabeleitfaden verwiesen. Der Bieter hat zu informatorischen Zwecken den Betrag
anzugeben, der in dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt gefördert worden ist.
Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters
bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters umfasste Maßnahmen im
innerörtlichen Kontext. Ja = 1 Punkt. Nein = 0 Punkte. Die erzielten Punkte je Kriterium
werden addiert. Der Bieter kann bei einem persönlichen Referenzprojekt insgesamt 2 Punkte
erzielen: (Kriterium 1) 1 Punkt + (Kriterium 2) 1 Punkt = 2 Punkte Zur punktemäßigen
Bewertung - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen
Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die
oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 10 Punkte erzielen; das heißt 20
Punkte zusammengerechnet für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter. - Der
Bieter kann in dem Zuschlagskriterium Persönliche Erfahrung des Projektteams maximal
50,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. - Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte
werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem
Gewichtungsfaktor 2,5 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei
Nachkommastellen. Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter - die

Anlage 600_01 Erfahrung des Projektteams_ Los 1 ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen. Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2)
DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten.
Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen
persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht. Der Projektleiter und der stellvertretende
Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des
Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der
neue Projektmitarbeiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu
ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der
Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens
(je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als
Projektmitarbeiter angeboten worden wäre. (Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium
Persönliche Erfahrung des Projektteams beträgt einheitlich 50 % [entspricht der Anzahl an
zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-
Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen
technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß
Anlage 900 nicht geändert.).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (netto)
Beschreibung: Der wertungsrelevante Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis (netto)
gemäß Anlage 801_01 Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1 . Hinweis: Es besteht für die
Bieter die Möglichkeit jeweils ein (1) Angebot für beide Lose abzugeben und hierbei einen
Rabatt anzubieten, für den Fall, dass sie den Auftrag für diese beiden Lose erhalten. Gibt der
Bieter ein sogenanntes Kopplungsangebot mit einem Preisvorteil [Kopplungsabschlag in
Prozent (%)] ab, so ist der hierdurch entstandene Preisvorteil wertungsrelevant. Für die
Angabe des Kopplungsabschlags in Prozent verwendet der Bieter die Anlage 300
Anschreiben Angebote . Ergänzende Angaben zu den Zuschlagskriterien sowie Angaben zu
der Wertung der Angebote ergeben sich aus Kapitel 6.7.5 sowie Kapitel 6.7.6 für das Los 1;
Kapitel 6.8.5 sowie Kapitel 6.8.6 für das Los 2 der Anlage 900 Vergabeleitfaden .
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMYQB
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMYQB

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMYQB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende
Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit
dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte
(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1
VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56
Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem
Leistungs- und Vergütungskatalog werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht
insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von
dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- /
Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
(§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55
Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird je Los ein Vertrag geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02
für das Los 2]. 2. Auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Anlage 900
Vergabeleitfaden (dort zu finden unter 6.5.3.1.) wird hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde
Unterhaching

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Unterhaching

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Objektplanung Freianlagen
Beschreibung: Die Gemeinde Unterhaching beabsichtigt die Beschaffung von
Architektenleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger
Bachs in zwei (2) Losen. Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben mit Fördermitteln nach den
Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025),
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 14. März 2025, Az. 58g-U4454.11-2024/1-21 (Anlage 807a) einschließlich der
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale
Körperschaften (ANBest-K) (Anlage 807b) zu realisieren. a) Los 1 - Objektplanung
Ingenieurbauwerke Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen
nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung,
Abschnitt 3 - Ingenieurbauwerk im Sinne des § 41 Nr. 3 HOAI, § 43 Leistungsbild
Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der
Planungsphase erfolgt stufenweise. Die ingenieurtechnischen Leistungen betreffen die
Sanierung und Erneuerung der Uferbefestigungen des Hachinger Bachs. b) Los 2 -
Objektplanung Freianlagen Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die
Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021,
Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 2 - Freianlagen, § 39 Leistungsbild Freianlagen,
Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt
stufenweise. Die Leistungen der Freianlagenplanung umfassen die ökologische und
gestalterische Aufwertung des Gewässers und der Uferbereiche. Für weitergehende
Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: Leitungsbeschreibung für
Los 1 und 2 einheitlich: - Anlage 802_Leistungsbeschreibung Leistungs- und
Vergütungskatalog: - Anlage 801_01_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1 - Anlage
801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2 Vertrag: - Anlage 906_01_Vertrag_Los 1 -
Anlage 906_02_Vertrag_Los 2 Planunterlagen: - Anlage 910_Unterlagen zum Antrag auf
Plangenehmigung nach § 68 WHG_Erläuterungsbericht_Entwurfs-
_Genehmigungsplanung_Blaueintragungen vom 04.12.2024_Ergänzungen vom 24.04.2025
(Dateibezeichnung: Plangenehmigung und weitere Unterlagen). - Anlage 911_Anlage
7_Statische Berechnung vom 10.05.2017. - Anlage 912_Anlage 8_Baugrundgutachten vom
24.05.2016_ohne An-lagen 2_3. - Anlage 913_Anlage_1 Baugrund- und Schadstoffgutachten
vom Au-gust 2024. - Anlage 914_Wasserrechtsbescheid vom 08.10.2025. - Anlage
915_Tragwerksplanung_Vorplanungsbericht vom 09.07.2025. - Anlage 916_Lageplan
Baustellenlogistik_Entwurfsplanung vom 30.04.2014. - Anlage 917_Querschnitt
Bach_exemplarisch_vom 19.09.2024.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros, 71222000
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende
Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: -- Ausführungsplanung (Leistungsphase 5); --

Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); -- Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase
7). - Leistungsstufe 2: -- Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
(Leistungsphase 8); -- Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt
zunächst nur die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_02) der
Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer
3.2 des Vertrags (Anlage 906_02)) der Leistungsstufe 2 zu beauftragen. Der Auftraggeber
wird Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_02)) der
Leistungsstufe 2 beauftragen, wenn ein Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die
Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Klargestellt wird, dass eine
Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 2 nur wirksam ist, wenn die aufschiebende
Bedingung - dass die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen
Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt - eingetreten ist. Für
weitergehende Ausführungen wird auf den Vertrag (Anlage 906_02) verwiesen.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Rathausplatz 7
Stadt: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2027

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 16 455,40 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Bedingungen für den
Auftrag: Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des
Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025
/2033 vom 23. Oktober 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April
2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als
Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als
auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft
hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 Erklärung_Bezug_Russland zu verwenden. Der
Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt
als Bestandteil des Angebots einzureichen. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen
VOB/B: Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen
Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter

Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert.
Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne
Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese
Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien als Ganzes in
den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche
Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem
Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr als Ganzes einbezogen, was
in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei
der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der
Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen
Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung
von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen
(und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig
gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen -
Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB
/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine
Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer
verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden
Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten /
Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden,
hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die
Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der
Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: 1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens ein (1) geeignetes
unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der
Objektplanung Freianlagen, mindestens Leistungsphase 5 bis 8 einzureichen. [Die
unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen
Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name
des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt
hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Freianlagen,
mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8; - Kurzbeschreibung des Projekts zum Umfang der
Leistungen; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt
(ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender
Unterauftragnehmer); - das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der
Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; - Erbringungszeitraum (Beginn der
Leistungsphase 5 nicht vor dem 01.01.2020 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens
zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter
Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der
Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - Öffentlicher oder
privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je
unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also

maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes
beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der
Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an
anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden
(zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese
nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil
der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0
Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb
sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens ein (1)
unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das alle aufgestellten Anforderungen
erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe
mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben, das in
Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar erkennbar sein, welche
Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen
erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine
Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124
Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden
Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende
Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_02
Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 2 zu verwenden. Der Bieter / das
vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als
Bestandteil des Angebots einzureichen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem
Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter. anhand von persönlichen
Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Der benannte
Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter müssen jeweils über Deutschkenntnisse
auf dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
verfügen (Mindestanforderung). Begriffsbestimmung: - Ein Projektleiter ist die zentrale
Führungskraft des Projekts und trägt die Gesamtverantwortung für dessen erfolgreiche
Umsetzung. Er ist der Hauptansprechpartner für den Auftraggeber und verantwortlich für die
Planung, Steuerung und Überwachung aller Projektphasen. - Ein stellvertretender
Projektleiter unterstützt den Projektleiter in allen Aufgabenbereichen und vertritt ihn bei
dessen Abwesenheit. Er sorgt dafür, dass der Projektfortschritt auch ohne die direkte
Anwesenheit des Projektleiters reibungslos weiterläuft. - C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse
gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen : Kann ein breites
Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen
erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach
Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben
oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert
und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur

Textverknüpfung angemessen verwenden. a) Anforderungen an die persönlichen
Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des
stellvertretenden Projektleiters: Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des
stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen
Referenzprojekt über Dienstleistungen der Objektplanung Freianlagen, mindestens
Leistungsphasen 5 bis 8. - Der Projektleiter muss für ihn angegebene persönliche
Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben und über Deutschkenntnisse auf dem
Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen
(Mindestanforderung). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters
diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. - Der
stellvertretende Projektleiter muss für ihn angegebene persönliche Referenzprojektgeleitet als
Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter haben und über Deutschkenntnisse auf
dem Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
verfügen (Mindestanforderung). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des
stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des
Angebots. Die (weiteren) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des
Projektleiters und an die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters
sind jeweils wie folgt: - Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von
Dienstleistungen der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI für mindestens die
Leistungsphasen 5 bis 8 umfasst haben. - Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem
01.01.2020 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der
Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.
Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum
(TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8. - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der
Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet. Der Bieter hat für den Projektleiter und für den
stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt
einzureichen mit folgenden Angaben bzw. mit folgendem Inhalt: - Name des in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stellvertretenden
Projektleiters); - Angabe, ob der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende
Projektleiter über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau C1 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen; - Rolle des
Projektleiters in dem persönlichen Refe-renzprojekt als Projektleiter; - Rolle des
stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt; - Projektbezeichnung des
von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters)
geleiteten persönlichen Referenzprojekts; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen
für die Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI, mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8,
des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der
stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat,
ausgeführt hat; - Ansprechpartner des Bauherren; - Gegenstand der Leistungen waren
Leistungen der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI, mindestens Leistungsphasen 5
bis 8, mit mindestens folgendem Inhalt: - Kurzbeschreibung des Projekts zum Umfang der
Leistung; - Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die
Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier
gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-
Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der
Leistungsphase 8. - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im
Sinne der HOAI zugeordnet. b) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche
Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des
stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Fortsetzung unter Persönliche Erfahrung des
Projektteams - Fortsetzung

Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung
Beschreibung: Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung: Kriterium 1: Dem
Auftraggeber kommt der Realisierung und Absicherung von Fördermitteln in dem
gegenständlichen Projekt eine zentrale Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist es für den
Auftraggeber entscheidend, einen Projektleiter sowie einen stellvertretenden Projektleiter zu
gewinnen, die über eine Erfahrung in der Begleitung von nach den Richtlinien für
Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) geförderten Projekten verfügen.
Bewertet wird daher, ob das angegebene persönliche Referenzprojekt nach den Richtlinien für
Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) gefördert wurde. Für jedes nach
den RZWas geförderte persönliche Referenzprojekt wird ein (1) Punkt vergeben. Die maximal
erreichbare Punktzahl beträgt fünf (5) Punkte. Für die Punktetabelle wird auf die Anlage 900
Vergabeleitfaden verwiesen. Der Bieter hat zu informatorischen Zwecken den Betrag
anzugeben, der in dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt gefördert worden ist.
Kriterium 2: Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters
bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters umfasste Maßnahmen zur
ökologischen oder gestalterischen Aufwertung eines Gewässers (z. B. naturnahe
Ufergestaltung, Vegetationskonzepte, Wege- oder Aufenthaltsgestaltung). Ja = 1 Punkt. Nein
= 0 Punkte. Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert. - Der Bieter kann bei einem
persönlichen Referenzprojekt insgesamt 2 Punkte erzielen: (Kriterium 1) 1 Punkt + (Kriterium
2) 1 Punkt = 2 Punkte Zur punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann für die mit dem
Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des
stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen
erfüllen - maximal 10 Punkte erzielen; das heißt 20 Punkte zusammengerechnet für den
Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium
Persönliche Erfahrung des Projektteams maximal 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.
- Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt
erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem Gewichtungsfaktor 2,5 multipliziert. Das Ergebnis
wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Für die Bewertung der Erfahrung
des Projektteams hat der Bieter - die Anlage 600_02 Erfahrung des Projektteams_Los 2
ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Zur Veranschaulichung sind je persönlichem
Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung
des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die
Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht. Der
Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund in Textform
ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue
stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Projektmitarbeiter mindestens genauso erfahren
und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele
Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im
Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender
Projektleiter oder als Projektmitarbeiter angeboten worden wäre. (Die Gewichtung für das
Zuschlagskriterium Persönliche Erfahrung des Projektteams beträgt einheitlich 50 %
[entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem
Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen
entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige
Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Zuschlagskriterium Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Kalkulatorischer Angebotspreis (netto)
Beschreibung: Der wertungsrelevante Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis (netto)
gemäß Anlage 801_02 Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2 . Es besteht für die Bieter
die Möglichkeit jeweils ein (1) Angebot für beide Lose abzugeben und hierbei einen Rabatt
anzubieten, für den Fall, dass sie den Auftrag für diese beiden Lose erhalten. Gibt der Bieter
ein sogenanntes Kopplungsangebot mit einem Preisvorteil [Kopplungsabschlag in Prozent
(%)] ab, so ist der hierdurch entstandene Preisvorteil wertungsrelevant. Für die Angabe des
Kopplungsabschlags in Prozent verwendet der Bieter die Anlage 300 Anschreiben Angebote .
Ergänzende Angaben zu den Zuschlagskriterien sowie Angaben zu der Wertung der Angebote
ergeben sich aus Kapitel 6.7.5 sowie Kapitel 6.7.6 für das Los 1; Kapitel 6.8.5 sowie Kapitel
6.8.6 für das Los 2 der Anlage 900 Vergabeleitfaden .
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 50,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMYQB
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige
Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-
Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung
rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMYQB

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMYQB
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz Eine Nachforderung von
Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen ist gemeint, dass der
Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende
Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit
dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte

(unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende /
unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge
anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1
VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56
Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem
Leistungs- und Vergütungskatalog werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht
insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von
dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- /
Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen
(§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern
des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55
Abs. 2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen
Leistungen wird je Los ein Vertrag geschlossen [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02
für das Los 2]. 2. Auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Anlage 900
Vergabeleitfaden (dort zu finden unter 6.5.3.1.) wird hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde
Unterhaching
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeinde Unterhaching

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Unterhaching
Registrierungsnummer: 09184148-82008-23
Postanschrift: Rathausplatz 7
Stadt: Unterhaching
Postleitzahl: 82008
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Sachbereich Tiefbau
E-Mail: tiefbau@unterhaching.de
Telefon: +49 89 665-510
Fax: +49 89 66551-166
Internetadresse: https://www.unterhaching.de/willkommen
Rollen dieser Organisation:

Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2d3d7d62-54da-42da-b9d4-ea75fa21f9c4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2025 18:33:51 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 247/2025
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMYQB
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AMYQB/documents
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
https://www.unterhaching.de/willkommen
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-859061-2025-DEU.txt

 
 
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