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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bernburg - Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Salzlandkreis, Schülerbeförderung bei Lernortverlagerung (Freigestellter Schülerverkehr) im Salzlandkreis -Schwimmunterricht und Betriebspraktika (10 Lose)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025120800534349126 / 813058-2025
Veröffentlicht :
08.12.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.07.2029
Angebotsabgabe bis :
16.01.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60130000 - Personensonderbeförderung (Straße)
DEU-Bernburg: Deutschland Personensonderbeförderung (Straße)
Salzlandkreis, Schülerbeförderung bei Lernortverlagerung (Freigestellter
Schülerverkehr) im Salzlandkreis -Schwimmunterricht und Betriebspraktika (10
Lose)

2025/S 236/2025 813058

Deutschland Personensonderbeförderung (Straße) Salzlandkreis, Schülerbeförderung bei
Lernortverlagerung (Freigestellter Schülerverkehr) im Salzlandkreis - Schwimmunterricht und
Betriebspraktika (10 Lose)
OJ S 236/2025 08/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Salzlandkreis
E-Mail: zvs@kreis-slk.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Salzlandkreis, Schülerbeförderung bei Lernortverlagerung (Freigestellter Schülerverkehr)
im Salzlandkreis - Schwimmunterricht und Betriebspraktika (10 Lose)
Beschreibung: Dienstleistung
Kennung des Verfahrens: 5bdc936d-ebe9-4c08-94ac-b5424e71847b
Interne Kennung: 0095/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Einzureichende Unterlagen: - Formblatt VHB 124 - Formblatt VHB
235 - vollständig ausgefüllte Anlage 1 - Preisangebote (Excel-Tabelle) & Anlage 4 -
Eigenerklärung Fahrzeuge - Bewerbererklärung gem. RdErl MW 21.11.2008 - 41-3257/03 -
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§11 TVergG LSA)
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) -
Unbedenklichkeitesbescheinigung des Finanzamtes, der Krankenkasse und der
Berufsgenossenschaft - Gewerbe- bzw. Handelsregisterauszug - nicht älter als 3 Monate
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 10
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 10

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Angebotspreis für Los 1
Beschreibung: Förderschule (LB) Pestalozzi Aschersleben, Güstener Str. 10, 06449
Aschersleben
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: zzgl. Optionsjahr bis 31.07.2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Aschersleben
Postleitzahl: 06449
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026

Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
19ad90c1a76-34a8809aca9726bf

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 68 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Bernburg (Saale)
Zusätzliche Informationen: digital
Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB
an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die
Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist
auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der
Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner
Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich
unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich
per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige
Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1
benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder
Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen
Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen.
Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen
informieren.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Salzlandkreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salzlandkreis

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Angebotspreis für Los 2
Beschreibung: Förderschule (GB) Kastanienschule Aschersleben Prof.-Walter-Friedrich-Str.
20, 06449 Aschersleben
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: zzgl. Optionsjahr bis 31.07.2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Aschersleben
Postleitzahl: 06449
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
19ad90c1a76-34a8809aca9726bf

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 68 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Bernburg (Saale)
Zusätzliche Informationen: digital
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB
an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die
Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist
auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der
Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner
Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich
unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich
per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige
Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1
benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder
Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen
Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen.
Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen
informieren.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Salzlandkreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salzlandkreis

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Angebotspreis für Los 3
Beschreibung: Sekundarschule Campus Technicus Bernburg Leipziger Straße 4, 06406
Bernburg (Saale)
Interne Kennung: LOT-0003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: zzgl. Optionsjahr bis 31.07.2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
19ad90c1a76-34a8809aca9726bf

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 68 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Bernburg (Saale)
Zusätzliche Informationen: digital
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB
an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die
Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist
auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der
Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner
Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich
unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich
per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige
Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1
benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder
Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen
Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen.
Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen
informieren.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Salzlandkreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salzlandkreis

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Angebotspreis für Los 4

Beschreibung: Förderschule (GB) Lebensweg Bernburg Karl-Marx-Str. 1 a, 06406 Bernburg
(Saale)
Interne Kennung: LOT-0004

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: zzgl. Optionsjahr bis 31.07.2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
19ad90c1a76-34a8809aca9726bf

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 68 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Bernburg (Saale)
Zusätzliche Informationen: digital
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB
an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die
Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist
auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens

nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der
Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner
Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich
unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich
per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige
Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1
benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder
Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen
Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen.
Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen
informieren.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Salzlandkreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salzlandkreis

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Angebotspreis für Los 5
Beschreibung: Gemeinschaftsschule Ganztagsschule an der Wasserburg Am Hunnengraben
9, 39435 Egeln
Interne Kennung: LOT-0005

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: zzgl. Optionsjahr bis 31.07.2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Egeln
Postleitzahl: 39435
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
19ad90c1a76-34a8809aca9726bf

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 68 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Bernburg (Saale)
Zusätzliche Informationen: digital
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB
an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die
Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist
auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der
Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner
Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich
unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich
per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige
Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1
benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder
Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen
Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen.
Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen
informieren.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Salzlandkreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salzlandkreis

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Angebotspreis für Los 6
Beschreibung: Förderschule (GB) Am Park Wolmirsleben, Am Park 16, 39435 Wolmirsleben
Interne Kennung: LOT-0006

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:

Beschreibung der Optionen: zzgl. Optionsjahr bis 31.07.2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Wolmirsleben
Postleitzahl: 39435
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
19ad90c1a76-34a8809aca9726bf

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 68 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Bernburg (Saale)
Zusätzliche Informationen: digital
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB
an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die
Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist
auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der
Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner
Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich
unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters

Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich
per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige
Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1
benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder
Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen
Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen.
Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen
informieren.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Salzlandkreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salzlandkreis

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Angebotspreis für Los 7
Beschreibung: Förderschule (LB) Pestalozzi Schönebeck Tischlerstraße 11, 39218
Schönebeck (Elbe)
Interne Kennung: LOT-0007

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: zzgl. Optionsjahr bis 31.07.2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Schönebeck (Elbe)
Postleitzahl: 39218
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
19ad90c1a76-34a8809aca9726bf

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 68 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Bernburg (Saale)
Zusätzliche Informationen: digital
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB
an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die
Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist
auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der
Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner
Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich
unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich
per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige
Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1
benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder
Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen
Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen.
Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen
informieren.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Salzlandkreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salzlandkreis

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Angebotspreis für Los 8
Beschreibung: Förderschule (GB) Lindenstraße Schönebeck Lindenstraße 8, 39218
Schönebeck (Elbe)
Interne Kennung: LOT-0008

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: zzgl. Optionsjahr bis 31.07.2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Schönebeck (Elbe)
Postleitzahl: 39218
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
19ad90c1a76-34a8809aca9726bf

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 68 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Bernburg (Saale)

Zusätzliche Informationen: digital
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB
an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die
Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist
auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der
Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner
Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich
unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich
per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige
Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1
benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder
Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen

Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen.
Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen
informieren.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Salzlandkreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salzlandkreis

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Angebotspreis für Los 9
Beschreibung: Sekundarschule Seelandschule Nachterstedt Schulstraße 15, 06469 Seeland
OT Nachterstedt
Interne Kennung: LOT-0009

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: zzgl. Optionsjahr bis 31.07.2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Seeland OT Nachterstedt
Postleitzahl: 06469
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
19ad90c1a76-34a8809aca9726bf

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 68 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Bernburg (Saale)
Zusätzliche Informationen: digital
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB
an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die
Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist
auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §

134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der
Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner
Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich
unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich
per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige
Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1
benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder
Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen
Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen.
Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen
informieren.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Salzlandkreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salzlandkreis

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Angebotspreis für Los 10
Beschreibung: Förderschule (LB) J. H. Pestalozzi Staßfurt Straße der Solidarität 43, 39418
Staßfurt
Interne Kennung: LOT-0010

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: zzgl. Optionsjahr bis 31.07.2030

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Staßfurt
Postleitzahl: 39418
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
19ad90c1a76-34a8809aca9726bf

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 68 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/01/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: Bernburg (Saale)
Zusätzliche Informationen: digital
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB
an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die
Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist
auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der
Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner
Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich
unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich
per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige
Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1
benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder
Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen
Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen.
Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen
informieren.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Salzlandkreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Salzlandkreis

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Salzlandkreis
Registrierungsnummer: DE309517036
Postanschrift: Karlsplatz 37
Stadt: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land, Gliederung (NUTS): Salzlandkreis (DEE0C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zvs@kreis-slk.de
Telefon: +49 3471684-0
Fax: +49 3471684-561010
Internetadresse: https://www.salzlandkreis.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer: t: 03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0b414ce2-f23a-483c-b1d9-ff9a75a87424 - 01
Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/12/2025 10:04:16 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 236/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/12/2025

Referenzen:
https://www.salzlandkreis.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-813058-2025-DEU.txt

 
 
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