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Titel :
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DEU-Weimar - Deutschland Straßenbauarbeiten Neugestaltung Eduard-Rosenthal-Straße -Planbereich 1
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025120800485548605 / 812564-2025
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Veröffentlicht :
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08.12.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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04.12.2026
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Angebotsabgabe bis :
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13.01.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45112730 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün
45230000 - Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellie
45233120 - Straßenbauarbeiten
45316110 - Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen
90523100 - Beseitigung von Waffen und Munition
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DEU-Weimar: Deutschland Straßenbauarbeiten Neugestaltung
Eduard-Rosenthal-Straße -Planbereich 1
2025/S 236/2025 812564
Deutschland Straßenbauarbeiten Neugestaltung Eduard-Rosenthal-Straße - Planbereich 1
OJ S 236/2025 08/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Weimar
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Neugestaltung Eduard-Rosenthal-Straße - Planbereich 1
Beschreibung: Neugestaltung der Eduard-Rosenthal-Straße - Planbereich 1 von Friedrich-
Ebert-Straße bis Spitalweg, Weimar
Kennung des Verfahrens: 71adbc0e-3326-4b77-b948-35dea54e1e23
Interne Kennung: 600.58-60/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer
Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des Angebotes eine
Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Diese
Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt
vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß
§ 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. - Eigenerklärung
Informationen zum Bieter Auf Verlangen vorzulegen: - Formblatt Eigenerklärung Sanktions-
VO zu EU-Sanktionen gegen Russland
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Fachgruppenlos 10 Straßen- und Leitungsbau
Beschreibung: Dieses Fachgruppenlos wird nur gesamt vergeben. Fachlos 10.01 Allgemeine
Leistungen (alle AG): Baustelle einrichten und unterhalten. Fachlos 10.02 Verkehrssicherung
(alle AG): 200 d Verkehrssicherung aufbauen, unterhalten, abbauen; 15 Stk Hilfsbrücken; 150
m Bauzaun aufstellen, unterhalten, abbauen; Provisorien herstellen, unterhalten und
rückbauen. Fachlos 10.03 Straßenbau (AG Stadt Weimar): 1200 m2 Asphalt fräsen; 690 t
Asphalttragschicht herstellen; 175 t Asphaltbinderschicht herstellen; 115 t Asphaltdeckschicht
herstellen; 90 m² Natursteinpflaster aufnehmen; 350 m² Pflaster/ Platten aufnehmen; 1050 m²
Pflaster/ Platten herstellen; 400 m Borde aufnehmen; 600 m Borde herstellen; 205 m³
Frostschutzschicht herstellen; 360 m² Schottertragschicht herstellen; 2040 m² HGT herstellen;
8 Stk Straßenablauf ausbauen; 19 Stk Straßenablauf herstellen. Fachlos 10.04
Mischwasserkanal Eduard-Rosenthal Straße (AG EKSW) + Fachlos 10.05 Mischwasserkanal
Friedrich-Ebert-Straße (AG EKSW): 180 m Mischwasserkanal DN 600 SB; 110 m
Grundstücksanschlüsse DN 150/200 PP; 4 Stk Schächte; 290 m Straßenaufbruch für
Kanalverlegung; 50 m² Straßenwiederherstellung Asphaltoberbau. Fachlos 10.06
Trinkwasserleitung (AG WZV): 8 Stk Kopfloch/Montagegrube. Fachlos 10.08 Tiefbau
Elektroleitung (AG ENWG): 395 m³ Suchgraben ausheben; 173 m Kabelschutzrohr liefern und
einbauen.
Interne Kennung: LOT-0001 600.58-60/25
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45230000
Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen,
Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 27/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 04/12/2026
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer
Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des Angebotes eine
Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Diese
Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt
vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß
§ 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. - Eigenerklärung
Informationen zum Bieter Auf Verlangen vorzulegen: - Formblatt Eigenerklärung Sanktions-
VO zu EU-Sanktionen gegen Russland
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: gemäß § 6a EU Nr. 2
VOB/A: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen betreffend. Präqualifizierte Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124
Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die
der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung
zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei
/anzeigen/id/3626,48/124_2019.pdf
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: gemäß § 6a EU Nr.1 VOB
/A: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerkerrolle
des Sitzes oder Wohnsitzes; Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 6e
EU VOB/A. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag
in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis
der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124
Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter
https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3626,48/124_2019.pdf
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: gemäß § 6a EU Nr. 3
VOB/A: Mit dem Angebot ist nachzuweisen, dass die Anforderungen, die gemäß RAL -
Gütezeichen 961 für den Ausführungsbereich AK2 sowie für Dichtheitsprüfung
Ausführungsbereich D gestellt werden, erfüllt sind (mit Angabe der Ausführung von Leistungen
in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind):
Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen unterschiedlicher Werkstoffe in offener Bauweise
mit den dazugehörigen Bauwerken in einer charakteristischen Tiefe der Baugrubensohle bis 5
m, auch unter erschwerten Bedingungen; Angaben über die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur
Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de
/de/datei/anzeigen/id/3626,48/124_2019.pdf
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preiskriterium
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E52968684
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E52968684
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000
Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf
Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheitfür
Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt
der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden,
legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot
unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Ablauf der Bindefrist 24.03.2026
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags
sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen
betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz
1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang
an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und
Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Fachlos 11 Freianlagen
Beschreibung: Fachlos 11 Freianlagen (AG Stadt Weimar): 25 Stk Baumschutz; 3 Stk Bäume
pflanzen; 190 Stk Bodendecker/ Kleingehölz pflanzen; 50 m² Wurzelschutzbrücken herstellen
Interne Kennung: LOT-0002 600.58-60/25
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45112730
Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 27/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 04/12/2026
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer
Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des Angebotes eine
Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Diese
Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt
vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß
§ 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. - Eigenerklärung
Informationen zum Bieter Auf Verlangen vorzulegen: - Formblatt Eigenerklärung Sanktions-
VO zu EU-Sanktionen gegen Russland
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: gemäß § 6a EU Nr. 2
VOB/A: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen betreffend. Präqualifizierte Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124
Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die
der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung
zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei
/anzeigen/id/3626,48/124_2019.pdf
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: gemäß § 6a EU Nr.1 VOB
/A: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerkerrolle
des Sitzes oder Wohnsitzes; Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 6e
EU VOB/A. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag
in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis
der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124
Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter
https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3626,48/124_2019.pdf
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: gemäß § 6a EU Nr. 3
VOB/A: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Angaben über die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur
Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de
/de/datei/anzeigen/id/3626,48/124_2019.pdf
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preiskriterium
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E52968684
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E52968684
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden,
legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot
unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Ablauf der Bindefrist 24.03.2026
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags
sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen
betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz
1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang
an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und
Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Fachlos 12 Straßenbeleuchtung
Beschreibung: Fachlos 12 Straßenbeleuchtung (AG Stadt Weimar): 200 m Kabelschutzrohr
herstellen; 300 m Kabel liefern und anschließen; 9 Stk Beleuchtung herstellen
Interne Kennung: LOT-0003 600.58-60/25
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45316110 Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 27/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 04/12/2026
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer
Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des Angebotes eine
Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Diese
Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt
vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß
§ 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. - Eigenerklärung
Informationen zum Bieter Auf Verlangen vorzulegen: - Formblatt Eigenerklärung Sanktions-
VO zu EU-Sanktionen gegen Russland
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: gemäß § 6a EU Nr. 2
VOB/A: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen betreffend. Präqualifizierte Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124
Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die
der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung
zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei
/anzeigen/id/3626,48/124_2019.pdf
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: gemäß § 6a EU Nr.1 VOB
/A: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerkerrolle
des Sitzes oder Wohnsitzes; Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 6e
EU VOB/A. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag
in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis
der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124
Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter
https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3626,48/124_2019.pdf
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: gemäß § 6a EU Nr. 3
VOB/A: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Angaben über die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur
Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de
/de/datei/anzeigen/id/3626,48/124_2019.pdf
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preiskriterium
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E52968684
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E52968684
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden,
legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot
unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Ablauf der Bindefrist 24.03.2026
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags
sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen
betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz
1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang
an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und
Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Fachlos 13 Kampfmittelsondierunq
Beschreibung: Fachlos 13 Kampfmittelsondierung (ENWG, EKSW, Stadt Weimar): 120 d
baubegleitende Kampfmittelsondierung
Interne Kennung: LOT-0004 600.58-60/25
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90523100 Beseitigung von Waffen und Munition
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 27/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 04/12/2026
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot vorzulegen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer
Vergabegesetz (ThürVgG) muss von allen Bietern mit der Abgabe des Angebotes eine
Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des ThürVgG vorgelegt werden. Diese
Eigenerklärung ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt
vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, wird das Angebot gemäß
§ 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. - Eigenerklärung
Informationen zum Bieter Auf Verlangen vorzulegen: - Formblatt Eigenerklärung Sanktions-
VO zu EU-Sanktionen gegen Russland
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: gemäß § 6a EU Nr. 2
VOB/A: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen betreffend. Präqualifizierte Unternehmen führen
den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124
Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die
der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung
zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung ist den
Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei
/anzeigen/id/3626,48/124_2019.pdf
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: gemäß § 6a EU Nr.1 VOB
/A: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerkerrolle
des Sitzes oder Wohnsitzes; Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 6e
EU VOB/A. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag
in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis
der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124
Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter
https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3626,48/124_2019.pdf
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: gemäß § 6a EU Nr. 3
VOB/A: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Angaben über die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind
die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur
Eignung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de
/de/datei/anzeigen/id/3626,48/124_2019.pdf
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preiskriterium
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E52968684
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E52968684
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden,
legen Sie bitte die geforderten Nachweise, Formblätter und Erklärungen dem Angebot
unbedingt vollständig bei.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Ablauf der Bindefrist 24.03.2026
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags
sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen
betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz
1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang
an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und
Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Weimar
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16055000-0001-44
Postanschrift: Schwanseestr. 17
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de
Telefon: +493643762277
Fax: +493643762326
Internetadresse: https://www.weimar.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon: +49361573321254
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1005d6c8-91da-42d0-bdbc-993ba57b493c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/12/2025 10:33:36 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 236/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/12/2025
Referenzen:
https://www.subreport.de/E52968684
https://www.weimar.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-812564-2025-DEU.txt
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