Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Oranienburg - Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros geometrische Qualitätsverbesserung in acht Katasterbezirken gemäß Prioritätenerlass III des Ministeriums des Innern und für Kommunales auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel -8 Lose
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025120800441548041 / 812009-2025
Veröffentlicht :
08.12.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
02.01.2026
Angebotsabgabe bis :
12.01.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
71354000 - Kartografiedienste
71354100 - Digitalisierte Kartenerstellung
71354300 - Katastervermessung
DEU-Oranienburg: Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros
geometrische Qualitätsverbesserung in acht Katasterbezirken gemäß
Prioritätenerlass III des Ministeriums des Innern und für Kommunales auf dem
Gebiet des Landkreises Oberhavel -8 Lose

2025/S 236/2025 812009

Deutschland Dienstleistungen von Ingenieurbüros geometrische Qualitätsverbesserung in
acht Katasterbezirken gemäß Prioritätenerlass III des Ministeriums des Innern und für
Kommunales auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel - 8 Lose
OJ S 236/2025 08/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: geometrische Qualitätsverbesserung in acht Katasterbezirken gemäß Prioritätenerlass III
des Ministeriums des Innern und für Kommunales auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel
- 8 Lose
Beschreibung: Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel (Auftraggeber) beabsichtigt
acht Aufträge für die Erbringung von Dienstleistungen zur geometrischen Verbesserung der
Liegenschaftskarte in acht Katasterbezirken im Kreisgebiet Oberhavel zu vergeben.
Kennung des Verfahrens: a35201a0-4991-41b3-b9f5-2ca9e113d133
Interne Kennung: OV024.25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung,
71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bei den zu bearbeitenden Projekten handelt es sich um acht
Katastergebiete in den Gemarkungen Beetz, Bergsdorf, Kremmen, Wesendorf, Sommerfeld
und Kremmen im Kreisgebiet Oberhavel.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5H9XJ#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 8
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union

oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis
5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe §
123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.

Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der

Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Katasterbezirk Gemarkung Beetz - Flur 2
Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2,
Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung
Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur
3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die
Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises
Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich.
Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert;
Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird
fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung
landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie
der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke.
Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in
ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten . Der Umfang ergibt

sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
(Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach
§ 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-
Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung,
71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kremmen OT Beetz
Postleitzahl: 16766
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026
2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters
dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der
Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe
wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der
Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der
höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt
in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der
größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht
kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. 4. Die zu vergebene
Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem
Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften
des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen

Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der
Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur
Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei
Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen,
die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die
nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist
abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und
Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang,
Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen,
die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins
Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen
wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung
Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines
anderen Mitglieds ausgleichen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für
Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare
Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein
aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten
Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der
Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g.
Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen

ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu
erbringen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der
Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. -
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit
Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus
den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5H9XJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das
Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem
Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli
2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet

auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs.
3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im
Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren
vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Katasterbezirk Gemarkung Beetz - Flur 1
Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2,
Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung
Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur
3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die
Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises
Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich.
Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert;
Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird
fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung
landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie
der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke.
Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in
ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten . Der Umfang ergibt
sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
(Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach
§ 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte

Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-
Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung,
71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kremmen OT Beetz
Postleitzahl: 16766
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026
2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters
dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der
Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe
wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der
Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der
höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt
in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der
größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht
kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. 4. Die zu vergebene
Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem
Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften
des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das

Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der
Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur
Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei
Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen,
die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die
nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist
abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und
Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang,
Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen,
die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins
Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen
wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung
Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines
anderen Mitglieds ausgleichen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für
Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare
Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein
aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten
Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der
Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g.
Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu
erbringen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der
Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. -
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen

Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit
Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus
den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5H9XJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das
Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem
Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli
2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet
auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs.
3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im
Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren
vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Katasterbezirk Gemarkung Bergsdorf - Fur 4
Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2,
Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung
Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur
3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die
Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises
Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich.
Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert;
Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird
fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung
landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie
der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke.
Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in
ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten . Der Umfang ergibt
sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
(Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach
§ 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-
Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung,
71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Zehdenick OT Bergsdorf
Postleitzahl: 16792
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026
2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters
dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der
Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe
wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der
Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der
höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt
in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der
größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht
kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. 4. Die zu vergebene
Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem
Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften
des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der
Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur
Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei
Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen,
die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die
nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist
abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und
Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang,
Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen,
die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins
Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen
wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung
Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines
anderen Mitglieds ausgleichen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für
Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare
Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein
aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten
Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der
Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g.
Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu
erbringen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der
Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. -
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren

Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit
Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus
den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5H9XJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das
Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem
Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli
2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet
auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs.
3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im
Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren
vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Katasterbezirk Gemarkung Kremmen - Flur 5
Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2,
Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung
Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur
3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die
Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises
Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich.
Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert;
Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird
fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung
landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie
der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke.
Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in
ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten . Der Umfang ergibt
sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
(Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach
§ 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-
Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.
Interne Kennung: 4

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung,
71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kremmen
Postleitzahl: 16766
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026
2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters
dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der
Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe
wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der
Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der
höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt
in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der
größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht
kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. 4. Die zu vergebene
Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem
Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften
des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der
Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder

Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur
Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei
Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen,
die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die
nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist
abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und
Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang,
Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen,
die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins
Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen
wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung
Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines
anderen Mitglieds ausgleichen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für
Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare
Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein
aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten
Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der
Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g.
Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu
erbringen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der
Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. -
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive

Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit
Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus
den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5H9XJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das
Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem
Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli
2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet
auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs.
3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im
Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren
vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Katasterbezirk Gemarkung Bergsdorf - Flur 6
Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2,
Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung
Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur
3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die
Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises
Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich.
Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert;
Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird
fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung
landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie
der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke.
Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in
ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten . Der Umfang ergibt
sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
(Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach
§ 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-
Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.
Interne Kennung: 5

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung,
71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Zehdenick OT Bergsdorf
Postleitzahl: 16792
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer

Laufzeit: 7 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026
2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters
dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der
Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe
wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der
Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der
höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt
in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der
größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht
kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. 4. Die zu vergebene
Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem
Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften
des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der
Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur
Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei
Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen,

die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die
nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist
abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und
Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang,
Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen,
die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins
Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen
wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung
Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines
anderen Mitglieds ausgleichen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für
Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare
Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein
aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten
Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der
Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g.
Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu
erbringen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der
Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. -
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit

Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus
den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5H9XJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das
Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem

Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli
2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet
auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs.
3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im
Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile

kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren
vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Katasterbezirk Gemarkung Wesendorf - Flur 3
Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2,
Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung
Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur
3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die
Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises
Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich.
Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert;
Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird
fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung
landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie
der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke.
Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in
ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten . Der Umfang ergibt
sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
(Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach
§ 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-
Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.
Interne Kennung: 6

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung,
71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Zehdenick OT Wesendorf
Postleitzahl: 16792
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026
2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters
dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der
Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe
wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der
Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der
höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt
in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der
größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht
kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. 4. Die zu vergebene
Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem
Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften
des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der
Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur
Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei
Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen,
die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die
nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist
abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und
Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang,
Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen,
die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins
Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen
wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung
Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines
anderen Mitglieds ausgleichen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für
Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare
Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein
aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten
Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der
Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g.
Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu
erbringen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der
Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. -
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit
Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:

Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus
den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5H9XJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das
Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem
Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli
2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet
auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs.
3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im
Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren
vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Katasterbezirk Gemarkung Sommerfeld - Flur 8
Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2,
Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung
Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur
3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die
Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises
Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich.
Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert;
Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird
fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung
landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie
der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke.
Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in
ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten . Der Umfang ergibt
sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
(Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach
§ 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-
Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.
Interne Kennung: 7

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung,
71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kremmen OT Sommerfeld
Postleitzahl: 16766
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026
2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters
dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der
Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe
wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der
Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der
höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt
in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der
größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht
kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. 4. Die zu vergebene
Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem
Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften
des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der
Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur
Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei
Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen,
die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die
nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist
abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und
Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang,

Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen,
die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins
Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen
wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung
Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines
anderen Mitglieds ausgleichen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für
Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare
Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein
aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten
Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der
Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g.
Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu
erbringen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der
Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. -
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit
Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus
den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.

Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5H9XJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das
Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem
Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform

abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli
2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet
auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs.
3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im
Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren
vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Katasterbezirk Gemarkung Kremmen - Flur 14

Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2,
Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung
Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur
3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die
Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises
Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich.
Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert;
Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird
fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung
landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie
der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke.
Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in
ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten . Der Umfang ergibt
sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg
(Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach
§ 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-
Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage.
Interne Kennung: 8

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung,
71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Kremmen
Postleitzahl: 16766
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 7 Monate

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026
2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters
dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der

Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe
wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der
Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der
höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt
in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der
größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht
kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. 4. Die zu vergebene
Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem
Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften
des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der
Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur
Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder
Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei
Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen,
die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die
nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist
abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und
Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang,
Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen,
die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins
Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen
wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung
Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern

einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines
anderen Mitglieds ausgleichen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen
werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für
Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare
Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein
aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten
Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der
Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g.
Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu
erbringen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der
Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. -
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit
Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus
den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten
Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5H9XJ
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das
Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem
Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli
2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet
auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs.
3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im
Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren
vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg

Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dez. VI - Finanzen und IT, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de
Telefon: +49 3301601-3500
Fax: +49 3301601-3519
Internetadresse: https://www.oberhavel.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 63abc59c-5732-4779-9c17-3f1244d95d8b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/12/2025 10:31:25 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

ABl. S Nummer der Ausgabe: 236/2025
Datum der Veröffentlichung: 08/12/2025

Referenzen:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents
https://www.oberhavel.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-812009-2025-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau