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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bonn - Deutschland Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch) Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025120400455240855 / 805031-2025
Veröffentlicht :
04.12.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
08.01.2026
Angebotsabgabe bis :
08.01.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
35000000 - Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
35113200 - Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)
80522000 - Schulungsseminare
DEU-Bonn: Deutschland Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch,
radiologisch) Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz

2025/S 234/2025 805031

Deutschland Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)
Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz
OJ S 234/2025 04/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
E-Mail: B20.19@bescha.bund.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz
Beschreibung: Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz mit Zubehör und
Wartungsschulung für Atemschutzgerätewarte
Kennung des Verfahrens: bfa34099-686d-41d8-9599-4fce7afb5c01
Interne Kennung: B 20.15 - 0215/25/VV : 1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35113200 Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch,
radiologisch)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke,
Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung

2.1.2. Erfüllungsort
Beliebiger Ort

2.1.3. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 14 345 382,07 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung
Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. Die Anlage
Unternehmensdaten ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der
Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister
eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden
Eintragungen besitzt. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft: fügen Sie die ausgefüllte
Anlage Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung ; im Falle des Einsatzes anderer

Unternehmen (im Rahmen einer Unterauftragsvergabe): die ausgefüllte
Anlage_Unteraufträge und im Rahmen einer Eignungsleihe die ausgefüllte
Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge Ihrem Angebot bei.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen folgende Erklärung einzureichen: Anlage Eigenerklärung
Ausschlussgründe und Eigenerklärung Sanktionen Russland.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: CBRN-Atemschutzmaske M 2000 und Ersatzteile
Beschreibung: Mengenlos 1 für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung der
Atemschutzmaske M2000 und deren Ersatzteilen. Das Höchstvolumen dieser
Rahmenvereinbarung beträgt 5.055.191,00 (netto). Das Mindestauftragsvolumen dieser
Rahmenvereinbarung beträgt 505.519,00 (netto) Das Höchstvolumen entspricht dem
geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten
Höchstvolumen abgerufen werden.
Interne Kennung: LOT-0001

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35113200
Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35000000
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020 deutschlandweit gemäß
Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 055 191,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Aus der
Rahmenvereinbarung kann von den folgenden Bestellberechtigten Behörden und
Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden: Bestellberechtigt gem. § 5 der
Rahmenvereinbarung sind: -Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) -
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) -Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk (THW) -Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden
und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind
im Einzelnen: Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4
LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden
(Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere
Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die
Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau
und Verkehr. Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die
Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für
Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. Die Katastrophenschutzbehörden
Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land. Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der
Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als
Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister
der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.
Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und
Hansestadt Hamburg. Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG
Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die
Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG
M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden
Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:die Landkreise und kreisfreien Städten
sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-
Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land. Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG
Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden
des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband
Saarbrücken und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das
sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.
Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die
Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das
Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern
als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-
Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder
der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutz Die
Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den Unterhalt eines
Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN 14001 oder gleichwertig vor.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den Unterhalt eines
Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN 9001 oder gleichwertig vor.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=821969

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=821969
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/01/2026 11:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 82 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/01/2026 11:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020
deutschlandweit gemäß Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes. Die Auftragnehmerin
verpflichtet sich, die Leistungen spätestens innerhalb eines Vierteljahres, also 92 Tagen nach

Zugang der Bestellung, zu erbringen. Es bleibt der Auftragnehmerin überlassen innerhalb
dieses Zeitrahmens Einzelaufträge zu sammeln und gemeinsam zu bearbeiten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3
S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber
dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem
Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den
Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1
GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach
Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an
die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113
Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer
weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für
Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das
Beschaffungsamt des BMI

5.1. Los: LOT-0002
Titel: CBRN-Atemschutzmaske M 2000 und Ersatzteile

Beschreibung: Mengenlos 2 für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung der
Atemschutzmaske M2000 und deren Ersatzteilen Das Höchstvolumen dieser
Rahmenvereinbarung beträgt 5.055.191,00 (netto). Das Mindestauftragsvolumen dieser
Rahmenvereinbarung beträgt 505.519,00 (netto) Das Höchstvolumen entspricht dem
geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten
Höchstvolumen abgerufen werden.
Interne Kennung: LOT-0002

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35113200
Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35000000
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020 deutschlandweit gemäß
Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 055 191,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Aus der
Rahmenvereinbarung kann von den folgenden Bestellberechtigten Behörden und
Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden: Bestellberechtigt gem. § 5 der
Rahmenvereinbarung sind: -Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) -
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) -Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk (THW) -Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden
und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind
im Einzelnen: Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4
LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden
(Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere
Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die
Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau
und Verkehr. Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die
Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für
Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. Die Katastrophenschutzbehörden

Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land. Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der
Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als
Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister
der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.
Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und
Hansestadt Hamburg. Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG
Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die
Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG
M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden
Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:die Landkreise und kreisfreien Städten
sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-
Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land. Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG
Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden
des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband
Saarbrücken und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das
sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.
Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die
Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das
Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern
als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-
Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder
der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutz Die
Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den Unterhalt eines
Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN 14001 oder gleichwertig vor.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den Unterhalt eines
Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN 9001 oder gleichwertig vor.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=821969

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=821969
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/01/2026 11:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 82 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/01/2026 11:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020
deutschlandweit gemäß Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes. Die Auftragnehmerin
verpflichtet sich, die Leistungen spätestens innerhalb eines Vierteljahres, also 92 Tagen nach
Zugang der Bestellung, zu erbringen. Es bleibt der Auftragnehmerin überlassen innerhalb
dieses Zeitrahmens Einzelaufträge zu sammeln und gemeinsam zu bearbeiten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3
S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der

Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber
dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem
Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den
Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1
GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach
Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an
die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113
Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer
weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für
Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das
Beschaffungsamt des BMI

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Wartungsschulung für Atemschutzvollmaske M 2000
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Veranstaltung von Wartungsschulungen für
Atemschutzgerätewarte bezüglich der Atemschutzmaske M2000 Das Höchstvolumen dieser
Rahmenvereinbarung beträgt 4.235.000,00 (netto). Das Mindestauftragsvolumen dieser
Rahmenvereinbarung beträgt 423.500,00 (netto) Das Höchstvolumen entspricht dem
geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten
Höchstvolumen abgerufen werden.
Interne Kennung: LOT-0003

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35113200
Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 80522000 Schulungsseminare, 35000000
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung

5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate

5.1.5. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4 235 000,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Aus der
Rahmenvereinbarung kann von den folgenden Bestellberechtigten Behörden und
Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden: Bestellberechtigt gem. § 5 der
Rahmenvereinbarung sind: -Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) -
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) -Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk (THW) -Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden
und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind
im Einzelnen: Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4
LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden
(Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere
Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die
Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau
und Verkehr. Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die
Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für
Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. Die Katastrophenschutzbehörden
Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land. Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der
Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als
Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister
der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.
Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und
Hansestadt Hamburg. Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG
Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die
Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG
M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden
Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:die Landkreise und kreisfreien Städten
sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-
Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das
Land. Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG
Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden
des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband
Saarbrücken und das Land. Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das
sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.
Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die
Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das
Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern
als oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-
Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder
der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutz Die

Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den Unterhalt eines
Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN 14001 oder gleichwertig vor.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den Unterhalt eines
Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN 9001 oder gleichwertig vor.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=821969

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=821969
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/01/2026 11:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 82 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/01/2026 11:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020
deutschlandweit gemäß Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes. Die Auftragnehmerin
verpflichtet sich, die Leistungen spätestens innerhalb eines Vierteljahres, also 92 Tagen nach
Zugang der Bestellung, zu erbringen. Es bleibt der Auftragnehmerin überlassen innerhalb
dieses Zeitrahmens Einzelaufträge zu sammeln und gemeinsam zu bearbeiten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3
S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber
dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem
Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den
Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1
GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach
Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an
die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113
Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer
weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für
Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das
Beschaffungsamt des BMI

8. Organisationen

8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: B20.19@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-2817
Fax: +49 2289910610-2817
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 379ed7b5-0da0-4299-ae1a-a9f24436b7dc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/12/2025 14:52:02 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 234/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/12/2025

Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=821969
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=821969
http://www.bescha.bund.de
http://www.bundeskartellamt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-805031-2025-DEU.txt

 
 
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