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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bitburg - Deutschland Reinigungsdienste Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude sowie der Außenstelle der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025062002540722864 / 400542-2025
Veröffentlicht :
20.06.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.10.2029
Angebotsabgabe bis :
21.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90910000 - Reinigungsdienste
90911200 - Gebäudereinigung
90919200 - Büroreinigung
DEU-Bitburg: Deutschland Reinigungsdienste Unterhaltsreinigung im
Dienstgebäude sowie der Außenstelle der Kreisverwaltung des Eifelkreises
Bitburg-Prüm

2025/S 117/2025 400542

Deutschland Reinigungsdienste Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude sowie der
Außenstelle der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
OJ S 117/2025 20/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude sowie der Außenstelle der Kreisverwaltung des
Eifelkreises Bitburg-Prüm
Beschreibung: Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude (Trierer Straße 1, 54634 Bitburg) sowie
der Außenstelle (Rittersdorfer Straße 1, 54634 Bitburg) der Kreisverwaltung des Eifelkreises
Bitburg-Prüm; Gesamt-Jahresreinigungsfläche 1.093.066,90 m²
Kennung des Verfahrens: bbea8db6-0280-4469-b815-8d5a643bf1ff
Interne Kennung: 25-16-VgV-15
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90919200 Büroreinigung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Trierer Straße 1 Rittersdorfer Straße 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Eine Besichtigung der Reinigungsobjekte wird empfohlen und ist
nach vorheriger Terminabsprache möglich.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -
LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von
Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung
der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des
Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG
enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung

(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht
zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in
Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die
Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer
Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym
heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl.
Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der
Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der
Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch
zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die Vergabeunterlagen
nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor
Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert,
frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation)
zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von
Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der
Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die
Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen
des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Seit dem
01.04.2025 sind elektronische Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und
zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale

Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder
der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die
öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist
in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen
der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen.
Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von
der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht
anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die
Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit
zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende
Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen
vorzulegen.

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeits-, umwelt- oder
sozialrechtliche Verpflichtungen - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschließen, wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich
vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen
Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen
verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. §§ 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz finden Anwendung.
Zahlungsunfähigkeit: Konkurs, Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder
Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs;
wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in

Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des
öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Unterhaltsreinigung
Beschreibung: Unterhaltsreinigung im Dienstgebäude (Trierer Straße 1, 54634 Bitburg) und in
der Außenstelle (Rittersdorfer Straße 1, 54634 Bitburg) der Kreisverwaltung des Eifelkreises
Bitburg-Prüm; Gesamt-Jahresreinigungsfläche in Höhe von 1.093.066,90 m²
Interne Kennung: LOT-0001 25-16-VgV-15

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90919200 Büroreinigung

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Trierer Straße 1 Rittersdorfer Straße 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Eine Besichtigung der Reinigungsobjekte wird empfohlen und ist
nach vorheriger Terminabsprache möglich.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -
LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von
Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung
der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des
Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG
enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht
zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer,

Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in
Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die
Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer
Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym
heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl.
Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der
Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der
Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch
zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die Vergabeunterlagen
nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor
Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert,
frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation)
zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von
Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der
Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die
Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen
des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Seit dem
01.04.2025 sind elektronische Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und
zu übermitteln.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Befähigung zur Berufsausübung, Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem das
Unternehmen niedergelassen ist oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur
Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124-LD
Reinigungsdienstleistung) möglich. Die Vergabestelle behält sich vor die Eigenerklärung ganz
oder in Teilen als Nachweis der Eignung anzuerkennen. Das Formblatt 124-LD-
Reinigungsdienstleistung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g.
Erklärungen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen
bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die
entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Wurden die
Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind
diese innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist vorzulegen. Eignungsnachweise, die in
einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014
/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern Anmeldeverpflichtung
besteht. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen der

Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer
Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24
/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist
durch Eigenerklärung nachzuweisen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-
Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht,
abrufbar sind, sind zugelassen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Benennung von mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus
den letzten 3 Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Art der ausgeführten Leistung,
Auftragssumme, Jahresreinigungsfläche, Ausführungszeitraum und Kontaktdaten des
jeweiligen Auftraggebers. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die
den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind
zugelassen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Die Eignung ist durch Eigenerklärung
nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des
Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kalkulierte produktive Gesamt-Jahresstunden für die beiden Reinigungsobjekte
- Gewichtung 60%
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis - Gewichtung 40%

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E48653912

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E48653912
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 21/07/2025 10:15:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung entsprechend § 56 Abs. 2 bis 4 VgV --- Der
öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom
Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 21/07/2025 10:15:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort: Bitburg
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072320000000001-14
Postanschrift: Trierer Str. 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bitburg-pruem.de
Telefon: +49 6561152390
Internetadresse: https://www.bitburg-pruem.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131 16-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 68fc02d7-3223-475d-aa98-5498e61ff6b6 - 01

Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/06/2025 12:50:01 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 117/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/06/2025

Referenzen:
https://www.bitburg-pruem.de
https://www.subreport.de/E48653912
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-400542-2025-DEU.txt

 
 
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