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Ausschreibung: VE 3 Schlosserarbeiten HLS - DEU-Brilon
Metallbauarbeiten
Dokument Nr...: 371539-2025 (ID: 2025061001571392750)
Veröffentlicht: 10.06.2025
*
  DEU-Brilon: Deutschland  Metallbauarbeiten  Offenes Verfahren: VE 3
Schlosserarbeiten HLS
   2025/S 109/2025 371539
   Deutschland  Metallbauarbeiten  Offenes Verfahren: VE 3 Schlosserarbeiten HLS
   OJ S 109/2025 10/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Brilon
	    E-Mail: submission@brilon.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Offenes Verfahren: VE 3 Schlosserarbeiten HLS
            Beschreibung: Im Schulzentrum in Brilon, bestehend aus der Heinrich-Lübke-Schule (HLS)
	    und dem Gymnasium Petrinum (PET), wurde eine Schadstoffbelastung (PCB, KMF)
            festgestellt, woraufhin ein Konzept aus Teilsanierung, Teilrückbau und Teilneubau entwickelt
	    wurde. Die Schlosserarbeiten, die in diesem LV ausgeschrieben sind, beziehen sich auf die
            Heinrich-Lübke-Schule. Bei dieser handelt es sich überwiegend um eine Sanierung im
            Bestand. Um die Bedarfe der Schule abdecken zu können, werden im Erdgeschoss zwei
            Erweiterungen in Massivbauweise ergänzt.
	    Kennung des Verfahrens: b64a51eb-1789-4bc9-b357-f17e5520b627
	    Interne Kennung: 25-07-08-067
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45262670 Metallbauarbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Zur Jakobuslinde 19/21
	    Stadt: Brilon
	    Postleitzahl: 59929
	    Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4JYTCCZTBLL Gem. § 11 VOB/A
            der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erfolgt der Informationsaustausch
            zwischen Auftraggeber und Bewerber ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen.
            Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt;
            etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich
            über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen
            Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Informationen hinsichtlich der
	    Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite der Stadt Brilon https://www.brilon.de
	      /metanavigation/datenschutz/informationspflicht-bei-datenerhebungen-(dsgvo)/ abzurufen. Bei
	      den meisten Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis in digitaler Form (GAEB-
	      Standard 2000 P83 und XML.3,0 X83) und als Pdf-Format bereitgestellt. Preise und
              Bieterangaben tragen Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware ein. In diesen Fällen wird
              Ihr vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis mindestens als lesbare PDF-Version zurück
              benötigt. Die Abgabe einer zusätzlichen GAEB-Datei ist erwünscht. Bitte beachten Sie, dass
              wir Ihr Angebot ggf. ausschließen müssen, wenn die von Ihnen hochgeladene GAEB-Datei
              nicht lesbar sein sollte und Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis nicht zusätzlich als PDF-
	      Version hochgeladen haben.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Nach §
            123 GWB sind zwingende Ausschlussgründe in diesem Sinne sind danach die Verurteilung
	    einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen bestimmter
	    Straftaten (Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Betrug,
            Subventionsbetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Vorteilsgewährung, Menschenhandel
	    usw.).
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehören
            u.a. neben der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und
	    Subventionsbetrug gegen EG-Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der
	    Bestechung.
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
            123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10
            GWB aufgeführt. Zu den Straftaten zählen z.B. die Bildung krimineller oder terroristischer
            Vereinigungen (§ 129, § 129a StGB), die Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), die
            Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 161 StGB), der
            Betrug (§ 263 StGB) und der Subventionsbetrug (§ 264 StGB).
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund: Dazu gehört neben der Bildung krimineller
            und terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug und Subventionsbetrug gegen EG-
	    Haushalte der in der Praxis besonders wichtige Tatbestand der Bestechung.
            Korruption: Es handelt sich um die Tatbestände der wettbewerbsbeschränkenden Absprache
            bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
            Verkehr (§§ 299, 300 StGB), der Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Bestechlichkeit (§§ 332,
            335 StGB) durch Amtsträger oder öffentlich Bedienstete sowie der Vorteilsgewährung (§ 333
            StGB) und Bestechung (§§ 334, 335 StGB) gegenüber Amtsträgern.
            Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gem. §
            123 GWB. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
	    (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
	    Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Das Nichtentrichten von Steuern
            oder Sozialabgaben wurde zu einem zwingenden Ausschlussgrund (vgl. § 123 Abs. 4 GWB).
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Nach der
	    Zielvorstellung des deutschen Gesetzgebers sind von dem Ausschlussgrund im deutschen
	    vergaberechtlichen Kontext Zahlungsverpflichtungen an tarifvertragliche Sozialkassen
            umfasst. Vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 105.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen ein fakultativer Ausschlussgrund, der im
              Rahmen der Eignungsprüfung zu berücksichtigen ist
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
              Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124
	      GWB)
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
              eingestellt hat. (§ 124 GWB)
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen
              Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 GWB)
              Schweres berufliches Fehlverhalten: Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit  ist jedes
              fehlerhafte Verhalten, das Einfluss auf die berufliche Glaubwürdigkeit des betreffenden
              Wirtschaftsteilnehmers hat, und nicht nur Verstöße gegen berufsethische Regelungen im
              engen Sinne des Berufsstands, dem dieser Wirtschaftsteilnehmer angehört, die durch das
              Disziplinarorgan dieses Berufsstands oder durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung
	      festgestellt werden. (EuGH Urt. v. 12.12.2012 - Rs. C-465/11 -  Forposta , Rn. 27.) Schwer  ist
	      eine Verfehlung dann, wenn sie schuldhaft begangen wurde und erhebliche Auswirkungen
              hat) (u.a. OLG München Beschl. v. 21.05.2010 - Verg 02/10; VK Bund Beschl. v. 15.05.2009 -
	      VK 2-21/09)
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete
	      Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im
              gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124
	      I Nr. 4 GWB geregelt.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der rechtliche
              Aufhänger ist § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Danach kann der öffentliche Auftraggeber ein
              Unternehmen von der Vergabe ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
	      das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
              beseitigt werden kann § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss
              wegen vorheriger mangelhafter Vertragserfüllung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Angebote von Bietern sind auszuschließen, wenn diese sich in Bezug auf die konkrete
	      Vergabe in wettbewerbswidriger Weise abgesprochen haben. Dieser Tatbestand ist im
              gesamten Oberschwellenbereich in Gestalt des fakultativen Ausschlussgrundes gemäß § 124
	      I Nr. 4 GWB geregelt.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Offenes Verfahren: VE 3 Schlosserarbeiten HLS
            Beschreibung: In diesem Leistungsverzeichnis werden die Schlosserarbeiten für die Heinrich-
            Lübke-Schule beschrieben. Die Arbeiten umfassen, die Stahltüren im KG, die Handläufe für
            die Innentreppen und die rückwertige Fluchttreppe inkl. Steg aus dem Obergeschoss.
            Zusätzlich muss die bestehende Stahltreppe am Haupteingang für die Fassadenarbeiten
            demontiert werden und anschließend wieder montiert werden. Ca. Massenangeben:
            Stahltüren 2,0 St. Stahltüren T30 RS 3,0 St. Fluchttreppe inkl. Steg 1,0 St. Handlauf 44,5m
            Handlauf 90°-Ecken 4,0 St.
	    Interne Kennung: 25-07-08-067
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45262670 Metallbauarbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Zur Jakobuslinde 19/21
	    Stadt: Brilon
	    Postleitzahl: 59929
	    Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 11/08/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 29/07/2027
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 1
              Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
              hier beschrieben: § 22 EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A stellt klar, dass Änderungen eines bereits
              geschlossenen Vertrages grundsätzlich nur dann eine Ausschreibungspflicht begründen
              können, wenn es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Wesentlich sind Änderungen
              grundsätzlich dann, wenn sich der Auftrag infolge der Änderung während der Vertragslaufzeit
              erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag unterscheidet.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
            Beschreibung: Technische und berufliche Lesitungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels
            Eigenerklärung): Angaben über die Ausführung von mindesten 3 Referenzen in den letzten
            fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
            Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad der
            technischen Ausführung der angegebenen Referenzen. Die Auftragssummen der Referenzen
            müssen einen ähnlichen oder höheren Betrag ausweisen, verglichen mit dem höchsten
            Teilauftragswert der ausgeschriebenen Leistungen in den insg. fünf zu bearbeitenden
	    Bauabschnitten. Eine der drei Referenzen muss zwingend aus dem Bereich Schul- und
            Bildungsbau (ein-schließlich Kindertagesstätten) oder Büro- und Verwaltungsbau oder allg.
            öffentliche Bauten stammen. Die Einreichung der Referenzen kann formlos auf einem
	    Formblatt des Bieters unter Angabe folgender Inhalte erfolgen. Ansprechpartner; Art der
            ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Ausführungsort; stichwortartige
            Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
            einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
	    Arbeitnehmer; ggf. stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
            gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) ggf. Kurzbeschreibung der
            Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der
            Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); ggf. Angabe zur vertraglichen Bindung
	    (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit
            eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die
            vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Als Auftraggeber ist der Bauherr zu verstehen,
	    Referenzbescheinigungen durch Generalunternehmer oder Hauptauftragnehmer sind durch
            Bescheinigungen des eigentlichen Bauherren zu ergänzen unter Angabe deren Kontaktdaten.
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
              Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -
	      Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (Nur wenn das Unternehmen
              zur Eintragung verpflichtet ist.) Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 3
              GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB; Es sind die Formblätter aus den Vergabeunterlagen
	      zu verwenden. Diese sind im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
              Für Unterauftragnehmer sind die Erklärungen spätestens vor Auftragsvergabe einzureichen; -
              Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen,
              betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. - Das Nicht-Erfüllen von
              Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung: Technische und berufliche Lesitungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): - Angaben zu Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen
              Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen und extra ausgewiesenem Leitungspersonal
              (Siehe Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen -124 )
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
              Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
              Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
	      vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
              anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): Vom Bieter ist ein Nachweis seiner Betriebshaftpflichtversicherung mit
	      Angebotsabgabe vorzubringen. Die Versicherungssumme zur Betriebshaftpflichtversicherung
              beträgt je Versicherungsfall mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und/
              oder Vermögensschäden.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels
              Eigenerklärung): - Angabe ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ein
              Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
	      abgelehnt wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet - Nachweise/
              Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
              Sozialversicherung (Die Vorlage für eine Eigenerklärung befindet sich in den
              Vergabeunterlagen); Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen -124 (mittels
              Eigenerklärung vorzulegen) - Nicht erforderlich bei präqualifizierten Unternehmen, die Ihre PQ-
	      Nummer im Formblatt 213 angegeben haben
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Preiskriterium für  Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0Y4JYTCCZTBLL/documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYTCCZTBLL
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0Y4JYTCCZTBLL
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
	    Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Oberhalb eines Auftragswerts von 250.000,00 Euro
            hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die vertragsmäßige Durchführung und für die
            Gewährleistung der übernommenen Bestellung zu stellen: als Vertragserfüllungsbürgschaft in
            Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme einschließlich aller Nachträge. Unterhalb eines
            Auftragswertes von 250.000,00 Euro kann der Auftraggeber für die Gewährleistung der
            übernommenen Bestellung eine Sicherheit als Mängelgewährleistungsbürgschaft in Höhe von
	    3 v. H. der Auftragssumme verlangen.
            Frist für den Eingang der Angebote: 08/07/2025 11:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
	    Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nicht
	    erlaubt.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 08/07/2025 11:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der
            zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und
            Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B.
            nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische
	    Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug
            genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:  oder gleichwertig , immer
            gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Es dürfen nur Materialien und
            Geräte verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und, soweit
            gegeben, Güte- bzw. Verbandszeichen (DIN, DVGW, VDE usw.) tragen.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
              Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	      Kein dynamisches Beschaffungssystem
	      Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
            Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
            Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
            Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	    Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
            unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
            Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
            aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	    wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
            des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	    Stadtverwaltung Brilon
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Brilon
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Brilon
	    Registrierungsnummer: 059580012012-31001-34
	    Postanschrift: Am Markt 1
	    Stadt: Brilon
	    Postleitzahl: 59929
	    Land, Gliederung (NUTS): Hochsauerlandkreis (DEA57)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
	    E-Mail: submission@brilon.de
	    Telefon: +49 2961794103
	    Fax: +49 2961794108
	    Internetadresse: https://www.brilon.de/
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
	      Registrierungsnummer: 05515-03004-07
              Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
              Stadt: Münster
	      Postleitzahl: 48147
              Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
	      Telefon: +49 2514111691
	      Fax: +49 2514112165
	      Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht
	      /vergabekammer_westfalen/index.html
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 00fc4397-9763-41d0-81e0-6ec3fd2b06db - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/06/2025 12:27:16 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 109/2025
              Datum der Veröffentlichung: 10/06/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
https://www.brilon.de/
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYTCCZTBLL
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYTCCZTBLL/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-371539-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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