Titel :
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DEU-Stuttgart - Deutschland Einsatz von Krankenwagen Standortübergreifende qualifizierte Krankentransporte
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025011001260725190 / 15367-2025
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Veröffentlicht :
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10.01.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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03.02.2025
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Angebotsabgabe bis :
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10.02.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
75252000 - Rettungsdienste
85143000 - Einsatz von Krankenwagen
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DEU-Stuttgart: Deutschland Einsatz von Krankenwagen
Standortübergreifende qualifizierte Krankentransporte
2025/S 7/2025 15367
Deutschland Einsatz von Krankenwagen Standortübergreifende qualifizierte
Krankentransporte
OJ S 7/2025 10/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
E-Mail: vergabestelle@klinikum-stuttgart.de
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Standortübergreifende qualifizierte Krankentransporte
Beschreibung: Bereitstellung von zwei KTW werktags für den qualifizierten Transport von
Patienten des Klinikum Stuttgart zwischen den Standorten.
Kennung des Verfahrens: 7209eec8-4039-4c33-a2da-696c43d1b6f8
Interne Kennung: 250101_VZD_Krankentransporte
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85143000 Einsatz von Krankenwagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 940 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
Korruption: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122
GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne
des § 123 und § 124 GWB.
Betrugsbekämpfung: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der
gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der
Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der
Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten
Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und §
124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber
anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der
Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Auftraggeber überprüft
die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Auftraggeber
überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten
Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und §
124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der
Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten
Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und §
124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Auftraggeber überprüft die
Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der
Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten
Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und §
124 GWB.
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Der
Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten
Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und §
124 GWB.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber
anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB
festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §
123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der
Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der
Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der
Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der
Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten
Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und §
124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Der Auftraggeber überprüft die
Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten
Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und §
124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der
Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten
Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und §
124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der
gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Standortübergreifende qualifizierte Krankentransporte
Beschreibung: Bereitstellung von zwei KTW werktags für den qualifizierten Transport von
Patienten des Klinikum Stuttgart zwischen den Standorten.
Interne Kennung: 0
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75252000 Rettungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85143000 Einsatz von Krankenwagen, 60000000
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2025
Laufzeit: 48 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Gewichtung: 60 % Der niedrigste angebotene Gesamtpreis netto aus all jenen
Angeboten, die nach Prüfung für eine Zuschlagserteilung in Betracht gezogen werden
( PreisMin ), erhalt die maximale Punkteanzahl von 60 Punkten. Die nachfolgenden Bieter
werden zu dem günstigsten Bieter ins Verhältnis gesetzt.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Fahrzeuge - Anzahl der im ausgeschriebenen Bereich einsetzbaren KTW: 15
% Fahrzeuge - Alter der KTW für diesen Einsatzbereich: 5 % Anzahl der im ausgeschriebenen
Bereich einsetzbaren Mitarbeiter des Dienstleisters: 5 % Telefonische Erreichbarkeit der
Zentrale von 07:00 bis 18:00 Uhr: 5 % Nähe zum Klinikum Stuttgart: 10 %
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/39099
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart
gKAöR
Organisation, die Angebote bearbeitet: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Beschaffungsdienstleister: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Kriegsbergstraße 60
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@klinikum-stuttgart.de
Telefon: +49 711 278 32414
Fax: +49 711 278 32119
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Registrierungsnummer: 071127832414
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Kriegsbergstraße 60
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@klinikum-stuttgart.de
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: +49 721 9260
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721 9260
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6fbcf7ed-48d0-4809-a14f-971713076ea3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/01/2025 07:46:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 7/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/01/2025
Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/39099
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202501/ausschreibung-15367-2025-DEU.txt
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