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Ausschreibung: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe Linienbündel Ried - DEU-Mannheim
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 785231-2024 (ID: 2024122001585592766)
Veröffentlicht: 20.12.2024
*
  DEU-Mannheim: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe
Linienbündel Ried
   2024/S 248/2024 785231
   Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe Linienbündel Ried
   OJ S 248/2024 20/12/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
	    E-Mail: info@vrn.de
            Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Worms
	    E-Mail: vergabestelle@vrn.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Vergabe Linienbündel Ried
            Beschreibung: Die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im
            Kreis Bergstraße als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5
            Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. § 119 des GWB und die Stadt Worms als zuständige Behörde im
	    Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V m. 4. Teil des GWB
            beabsichtigen zum 14. Dezember 2025 für das VRN Linienbündel Ried einen öffentlichen
	    Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen
	    Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 zu vergeben. Folgende Regelungen zur
            Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden
	    Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar
            und im Kreis Bergstraße wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur
            Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der
            Leistung mindestens das sich aus den nachfolgend aufgeführten gem. HVTG als repräsentativ
            erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen
            festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren: - Manteltarifvertrag für die gew.
            Arbeitnehmer des priv. Personenverkehrs mit Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (M-
            TV) - Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/-innen des priv. Personenverkehrs mit
            Omnibussen in Hessen gültig ab 01.04.19 (E-TV) Die besonderen Regelungen für den
            Ballungsraumverkehr in § 7 A II. M-TV, § 3 E-TV sowie die Allgemeine Anlage zu § 3 E-TV
	    sind anzuwenden. Weitere Vorgaben finden Sie unter http://www.had.de/vergabestellen-
            tarifvertraege.html. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
	    Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden
            Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern,
            haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den
            tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und
	      Fahrerfolgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht
              als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60
              Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze,
              sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der
              Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten
              Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am
              Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten
              Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem
              Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert.
              Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der
              Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im
	      Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die
              während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der
              regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen
              Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet
              und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im
              Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen
              und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden
              Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage
              von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue
              Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der
              entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im
              übernehmenden Unternehmen gewertet wird.
	      Kennung des Verfahrens: 51882052-499c-45f7-b4b8-24cee55a4d15
	      Vorherige Bekanntmachung: 00033479-2024
	      Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
	      Zentrale Elemente des Verfahrens: Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung
              beabsichtigt die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH als Aufgabenträgerorganisation im
              Kreis Bergstraße - handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-
	      Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein Neckar GmbH -, sowie die Stadt
              Worms für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität
              beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und
              ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne
	      der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu
	      vergeben.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     2.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Kreis Bergstraße im Rahmen des
            Linienbündels Ried
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
	    Land: Deutschland
              Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV in der Stadt Worms im Rahmen des
              Linienbündels Ried.
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
            vgv - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1
            Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m § 119 Absatz 3 des GWB für das Linienbündel Ried
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: [ § 123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender
	    Ausschlussgrund) ] ---
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: [ §
	    123 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund) ] ---
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: [ § 123 Absatz 1 Ziffer 2 und 3 GWB (zwingende
            Ausschlussgründe) ] ---
            Betrugsbekämpfung: [ § 123 Absatz 1 Ziffer 4 und 5 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---
            Korruption: [ § 123 Absatz 1 Ziffer 6,7,8,9 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---
            Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: [ § 123 Absatz 1 Ziffer 10 GWB
            (zwingende Ausschlussgründe) ] ---
            Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: [ § 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingender
	    Ausschlussgrund) ] ---
            Entrichtung von Steuern: [ § 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB (zwingende Ausschlussgründe) ] ---
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: [ § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer
	    Ausschlussgrund) ] ---
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: [ § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer
	    Ausschlussgrund) ] ---
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: [ § 124 Absatz 1 Ziffer 1 GWB (fakultativer
	    Ausschlussgrund) ] ---
            Zahlungsunfähigkeit: [ § 124 Absatz 1 Ziffer 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: [ § 124 Absatz 1 Ziffer 3 GWB
	    (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
            Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: [ § 124
	    Absatz 1 Ziffer 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
            Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: [ § 124 Absatz 1
	    Ziffer 5 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
            Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: [ § 124 Absatz
	    1 Ziffer 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
            Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: [ § 124
	    Absatz 1 Ziffer 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) ] ---
	    Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
            Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
            [ § 124 Absatz 1 Ziffer 8,9 GWB (fakultative Ausschlussgründe) ] ---
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Linienverkehr gemäß § 42 PBefG
            Beschreibung: Linie 640: Bensheim  Einhausen  Bensheim Linie 641: Bensheim  Lorsch 
            Bensheim Linie 642: Biblis  Wattenheim  Nordheim  Hofheim Linie 643: Heppenheim 
              Lorsch  Einhausen  Bürstadt Linie 644/644A: Worms  Lampertheim  Hüttenfeld 
              Viernheim / Heppenheim Linie 645: Bensheim  Einhausen  Groß-Rohrheim  Biblis Linie
              646: Worms  Bürstadt  Einhausen  Lorsch  Bensheim (Früh-/Spätverkehr) Linie 647:
              Bensheim  Groß-Rohrheim  Biblis  Bobstadt  Hofheim (nur zu Schulzeiten) Linie 648:
              Groß-Rohrheim  Biblis  Hofheim  Bürstadt  Lampertheim (nur zu Schulzeiten) Linie 649:
              Lorsch  Hüttenfeld Linie 651: Bürstadt  Riedrode  Gärtnersiedlung (nur zu Schulzeiten)
              Linie 655: Hofheim  Bürstadt  Lampertheim
	      Interne Kennung: E13729216
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
            Land, Gliederung (NUTS): Bergstraße (DE715)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Ried
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rahmen des Linienbündels Ried
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 14/12/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 08/12/2035
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
            Beschreibung: Folgeausschreibung des Linienbündels in 10 Jahren geplant
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
            Informationen über frühere Bekanntmachungen:
	    Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 00033479-2024
            Zusätzliche Informationen: Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im
	    Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de
	    /mam/verbund/dokumente/satzungen/2024-
	    satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab_1.1.2024.pdf. Der
	    Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Hessen sowohl
            im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung
            des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen.
	    Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie
	    auf der Internetseite des Landes Hessen unter https://www.rv.hessenrecht. hessen.de/bshe
            /document/jlr-VTGHE2021pP1. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
	    Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden
            Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des
	    Tariftreuegesetzes Hessen (HVTG) umfasst auch das Personal von Subunternehmern.
	    Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
            Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
              vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vrn.de/vergabestelle.
	      Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die
              Bieterinformationen über ihre Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der
              Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt,
              vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung
              erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher
              die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der
              Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische
              Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter. Fragen, Hinweise und
              Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den
	      Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der
              ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1
	      der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Der Bieter hat sich deshalb auf der
	      Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer
	      eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren.
              Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über
              Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über
	      das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
              Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. Nicht registrierte Bieter können Fragen zu
              den Vergabeunterlagen ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an
	      folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	    Bezeichnung: Angebotsbedingungen Ziffer 14
            Beschreibung: 14.1 Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Absatz 1
            Satz 1 VgV ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen
            wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des hiesigen Auftrags verfügt
	    und in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 14.2 Der Bieter weist
            seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage der hier aufgeführten
            Nachweise / Bescheinigungen / Erklärungen gem. § 45 Abs. 4 VgV nach: a) Eigenerklärung
	    zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3
            abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt 5. b) Vorlage des geprüften Jahresabschlusses
            der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach dem
            Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist). c)
            Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungs-summe.
            Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den be-nannten
            Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftrags-fall für das Projekt
            abgeschlossen wird, Formblatt 6 Mindestanforderung: Mindest-Deckungssumme für
            Personen- und Sachschäden 7,5 Millionen Euro d) Vorlage einer Bankauskunft, mit der seine
            finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf ausreichend verfügbare
              Finanzmittel bestätigt werden, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen
              Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen
              fristgerecht zu tätigen und die ge-forderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden
	      Betrieb aufrecht zu erhalten. 14.3 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
              und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die
              wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in
              vorstehender Ziffer 13.2 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat
              der Bieter nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mit-tel tatsächlich zur
              Verfügung stehen werden, indem er mit einen Verfügbarkeitsnachweis einreicht, z.B. über
              eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß Formblatt 4. Zusätzlich hat sich der Dritte zu
              Gunsten des Auftraggebers zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des
              Bieters aus dem Auftrag gesamtschuldnerisch mit dem Bieter einzustehen (vgl. § 47 Absatz 3
              VgV); diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen, etwa im
              Rahmen des Formblatts 4. Die vorgenannten Verpflichtungen des Dritten darf für die Dauer
              des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages ohne Einverständnis des Auftraggebers nicht
              aufgelöst / widerrufen werden können. 14.4 Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und
              finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn sie in der
              Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: Angebotsbedingungen Ziffer 15
              Beschreibung: 15.1 Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er über die
              Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im BPNV in
              angemessener Qualität erforderlich sind. 15.2 Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner
              technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (Eignungsleihe), so
              hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage
              der in verlangten Nachweisen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit der
              Angebotsabgabe etwa durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des
              Dritten gem. Formblatt 4 nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen
              Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann und dass das Personal des Dritten,
              welches über die mit den Referenzen erlangten Erfahrungen verfügt, bei der hiesigen Leistung
              eingesetzt wird, vgl. § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer
	      des ausgeschriebenen Konzessionsvertrages nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers
              aufgelöst / widerrufen werden können. 15.3 Bei der Beurteilung der technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die
              Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die
              technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der
	      Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft
	      allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung
              der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen
              zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit der Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende
              Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
              15.4 Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit der Angebotsabgabe einzureichen: a)
              Bescheinigung der Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach
              BOKraft oder vergleichbar. b) Kopie einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen
              Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den
              Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (§§ 42, 43 PBefG) bzw.  bei ausländischen Bietern  eine
	      Kopie einer EU-Lizenz (vgl. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009). c) Referenzen
              über durchgeführte Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV zwischen dem 01.01.2018 und dem
	      Schluss der Frist zur Einreichung der Angebote, Formblatt 7. Mindestanforderung: Mindestens
              1 Referenz über die Erbringung von ÖPNV-Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr im
	      Zeitraum von mind. 5 Jahren entweder als Konzessionsnehmer oder als Subunternehmer im
	      Linienverkehr.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
	      Bezeichnung: Angebotsbedingungen Ziffer 13
	      Beschreibung: Gem. der Bekanntmachung sind mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise
              bzw. Erklärungen vorzulegen: a) Angaben zur Person des Bieters, Formblatt 1a bzw. bei einer
              Bietergemeinschaft Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 1b b) Vorlage eines aktuellen
              Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Schlusstermin für die Einreichung
              der Angebotsabgabe). c) Eigenerklärung gemäß Formblatt 2 Erklärung über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen als Beleg, dass die nachfolgend genannten
              Ausschlussgründe nicht vorliegen  Erklärung des Bieters, dass keine zwingenden oder
              fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die zu einem Ausschluss
              seiner Teilnahme an diesem Vergabeverfahren führen. Bei Vorliegen eines
              Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB hat der Bieter ggf. ergriffene
              Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darzulegen.  Erklärung des
              Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1
              Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.  Erklärung des Bieters, dass die
              Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
              (AEntG) nicht vorliegen.  Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen
              Ausschluss nach § 98 c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vorliegen. d)
              Eigenerklärung des Bieters zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt 3 e) Im Falle
              einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten, Muster bereitgestellt als Formblatt 4
              Bei Bietergemeinschaften sind neben der Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 1b) die
              Erklärungen gemäß vorstehender lit. b)-d) von jedem Mitglied vorzulegen.
	      Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der
	    Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.
	      Kriterium:
              Art: Qualität
              Beschreibung: Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die
              Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über
              die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B.
              bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein
	      (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte
              aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergaben.vrn.de/E13729216
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
	    Verfahrensbedingungen:
	    Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 20/12
	    /2024
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E13729216
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 20/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 100 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die VRN Vergabestelle behält sich gemäß §56 Absatz 2 VgV
	    (Nachforderungsrecht) das Recht vor, unzureichende Unterlagen nachzufordern.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 20/02/2025 10:15:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein
            Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
            Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
            Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
	    Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
	    Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
            unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
            Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
            aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
            oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15
            Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	    wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
            des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161
            GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
            begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder
            gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat
              einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die
              Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten
              Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
              Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt
	      ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	    Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
	    Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00011998
	    Postanschrift: B 1, 3-5
	    Stadt: Mannheim
	    Postleitzahl: 68159
	    Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: info@vrn.de
	    Telefon: 062110770-0
	    Internetadresse: https://www.vrn.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Federführendes Mitglied
            Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
            Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
            Dienstleistungen vergibt/abschließt
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Darmstadt Vergabekammer Hessen
	    Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE812056745
            Abteilung: Vergabekammer des Landes Hessens beim Regierungspräsidium Darmstadt
            Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
	    Stadt: Darmstadt
	    Postleitzahl: 64283
	    Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
	    Land: Deutschland
            Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Hessens beim Regierungspräsidium Darmstadt
	    E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
	      Telefon: 06151126603
	      Internetadresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-
	      auftragswesen/vergabekammer
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Worms
	    Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE149960428
	    Postanschrift: Marktplatz 2
	    Stadt: Worms
	    Postleitzahl: 67547
	    Land, Gliederung (NUTS): Worms, Kreisfreie Stadt (DEB39)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: VRN Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@vrn.de
	    Telefon: 062110770-0
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Federführendes Mitglied
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1bb63c70-acd0-4cc5-b824-6fa97a15132a - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/12/2024 16:42:39 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 248/2024
            Datum der Veröffentlichung: 20/12/2024
Referenzen:
https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
https://vergaben.vrn.de/E13729216
https://www.subreport.de/E13729216
https://www.vrn.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-785231-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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