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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen -Entsorgungsdiens tleistungen - DEU-Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 741099-2023 (ID: 2023120609265876242)
Veröffentlicht: 06.12.2023
*
  DEU-Pforzheim, Stadtkreis(DE129): Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen -Entsorgungsdiens
tleistungen
   2023/S 235/2023 741099
   Deutschland - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
   anderen Abfällen - Entsorgungsdienstleistungen
   235/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Stadt Pforzheim
   Rechtsform des Erwerbers:Lokale Gebietskörperschaft
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
   Verwaltung
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Entsorgungsdienstleistungen
   Beschreibung:Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Pforzheim
   Kennung des Verfahrens:cf48c711-96a6-4306-a37a-c844b77253a1
   Interne Kennung:TD 2023.27
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   Das Verfahren wird beschleunigt:No
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
   Land:Deutschland
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Zusätzliche Informationen: Ab 18.10.2018 sind öffentliche
   Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben
   elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich
   und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
   stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
   elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53
   (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
   Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
   Vergabeplattform [1]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
   Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn
   sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? 
   Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das
   Kiosk-System;  Download der Software  Bietercockpit  für die
   Angebotserstellung;  Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
    automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen; 
   verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim; 
   verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;  Telefonischer Support
   bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg; 
   Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der
   Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o. g. Leistungen und
   Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.  Zu Ziffer
   I.3)  Kommunikation : Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über
   die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers
   Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich
   elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten
   Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen
   in Papierform erfolgt nicht.  Zu Ziffer I.3)  Kommunikation; weitere
   Auskünfte erteilt : Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen
   dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 15.01.2023, 12:00 Uhr
   ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des
   Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu
   richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem
   entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich.
   Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen
   Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
   beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von
   der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über
   die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
   Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine
   Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
   werden nur die schriftlich.
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
   Beschreibung:
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:siehe hierzu Formblatt Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen
   Konkurs:siehe hierzu Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   Korruption:siehe hierzu Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:siehe hierzu Formblatt
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:siehe hierzu Formblatt
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:siehe hierzu Formblatt
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:Altholz AI- AIII
   Beschreibung:siehe Leistungsbeschreibung Los 1
   Interne Kennung:LOT-0001
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-05-01+02:00
   Enddatum:2026-04-30+02:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag verlängert
   sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern
   dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum
   30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird
   (Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem
   Los zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2028), sofern dieser
   nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2026) von
   einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (mögliche
   Vertragsverlängerung).
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Noch nicht bekannt
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung: Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
   Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes
   der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
   dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
   Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im
   BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder
   Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
   Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
   der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
   wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
   in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser
   durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das
   Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar
   oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes
   abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt,
   kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die
   zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
   dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
   auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
   deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
   Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
   GWB
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
   letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs-
   bzw.  Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung
   (Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-,
   Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
   (Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall, 
   Eintragung in das Berufsregister,  Angaben zu einem
   Insolvenzverfahren,  Angaben ob sich die Firma in Liquidation
   befindet. (siehe Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Darstellung von Firmenprofil und -struktur
   (einschließlich des beschäftigten Personals) sowie
   Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre
   (siehe Vordruck Eigenerklärung) Der Bieter muss Produktblätter
   /Technische Daten zu den angebotenen Produkten beifügen sowie
   Zertifizierungen und Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/
   Unterlagen zum Angebot vorlegen
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[2]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321
   -Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[3]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Informationen über die Überprüfungsfristen:In diesem Zusammenhang wird
   auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem
   Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
   gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
   Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
   verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist. 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
   Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
   Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
   des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Stadt Pforzheim
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Stadt Pforzheim
   5.1 Los:LOT-0002
   Titel:Sperrmüll
   Beschreibung:siehe Leistungsbeschreibung Los 2
   Interne Kennung:LOT-0002
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-05-01+02:00
   Enddatum:2026-06-30+02:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag verlängert
   sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern
   dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum
   30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird
   (Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem
   Los zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2028), sofern dieser
   nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2026) von
   einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (mögliche
   Vertragsverlängerung).
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Noch nicht bekannt
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung: Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
   Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes
   der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
   dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
   Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im
   BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder
   Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
   Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
   der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
   wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
   in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser
   durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das
   Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar
   oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes
   abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt,
   kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die
   zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
   dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
   auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
   deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
   Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
   GWB
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
   letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs-
   bzw.  Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung
   (Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-,
   Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
   (Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall, 
   Eintragung in das Berufsregister,  Angaben zu einem
   Insolvenzverfahren,  Angaben ob sich die Firma in Liquidation
   befindet. (siehe Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Darstellung von Firmenprofil und -struktur
   (einschließlich des beschäftigten Personals) sowie
   Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre
   (siehe Vordruck Eigenerklärung) Der Bieter muss Produktblätter
   /Technische Daten zu den angebotenen Produkten beifügen sowie
   Zertifizierungen und Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/
   Unterlagen zum Angebot vorlegen
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[4]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321
   -Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[5]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Informationen über die Überprüfungsfristen:In diesem Zusammenhang wird
   auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem
   Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
   gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
   Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
   verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist. 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
   Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
   Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
   des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Stadt Pforzheim
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Stadt Pforzheim
   5.1 Los:LOT-0003
   Titel:Straßenkehricht
   Beschreibung:siehe Leistungsbeschreibung Los 3
   Interne Kennung:LOT-0003
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-05-01+02:00
   Enddatum:2026-04-30+02:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag verlängert
   sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern
   dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum
   30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird
   (Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem
   Los zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2028), sofern dieser
   nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2026) von
   einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (mögliche
   Vertragsverlängerung).
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Noch nicht bekannt
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung: Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
   Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes
   der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
   dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
   Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im
   BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder
   Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
   Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
   der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
   wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
   in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser
   durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das
   Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar
   oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes
   abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt,
   kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die
   zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
   dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
   auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
   deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
   Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
   GWB
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
   letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs-
   bzw.  Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung
   (Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-,
   Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
   (Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall, 
   Eintragung in das Berufsregister,  Angaben zu einem
   Insolvenzverfahren,  Angaben ob sich die Firma in Liquidation
   befindet. (siehe Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Darstellung von Firmenprofil und -struktur
   (einschließlich des beschäftigten Personals) sowie
   Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre
   (siehe Vordruck Eigenerklärung) Der Bieter muss Produktblätter
   /Technische Daten zu den angebotenen Produkten beifügen sowie
   Zertifizierungen und Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/
   Unterlagen zum Angebot vorlegen
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[6]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321
   -Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[7]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Informationen über die Überprüfungsfristen:In diesem Zusammenhang wird
   auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem
   Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
   gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
   Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
   verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist. 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
   Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
   Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
   des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Stadt Pforzheim
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Stadt Pforzheim
   5.1 Los:LOT-0004
   Titel:Metall
   Beschreibung:siehe Leistungsbeschreibung Los 4
   Interne Kennung:LOT-0004
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-05-01+02:00
   Enddatum:2026-04-30+02:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag verlängert
   sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern
   dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum
   30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird
   (Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem
   Los zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2028), sofern dieser
   nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2026) von
   einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (mögliche
   Vertragsverlängerung).
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Noch nicht bekannt
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung: Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
   Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes
   der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
   dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
   Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im
   BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder
   Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
   Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
   der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
   wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
   in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser
   durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das
   Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar
   oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes
   abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt,
   kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die
   zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
   dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
   auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
   deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
   Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
   GWB
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
   letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs-
   bzw.  Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung
   (Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-,
   Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
   (Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall, 
   Eintragung in das Berufsregister,  Angaben zu einem
   Insolvenzverfahren,  Angaben ob sich die Firma in Liquidation
   befindet. (siehe Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Darstellung von Firmenprofil und -struktur
   (einschließlich des beschäftigten Personals) sowie
   Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre
   (siehe Vordruck Eigenerklärung) Der Bieter muss Produktblätter
   /Technische Daten zu den angebotenen Produkten beifügen sowie
   Zertifizierungen und Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/
   Unterlagen zum Angebot vorlegen
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321
   -Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[9]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Informationen über die Überprüfungsfristen:In diesem Zusammenhang wird
   auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem
   Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
   gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
   Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
   verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist. 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
   Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
   Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
   des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Stadt Pforzheim
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Stadt Pforzheim
   5.1 Los:LOT-0005
   Titel:Elektroschrott Sg4
   Beschreibung:siehe Leistungsbeschreibung Los 5
   Interne Kennung:LOT-0005
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-05-01+02:00
   Enddatum:2026-04-30+02:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag verlängert
   sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern
   dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum
   30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird
   (Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem
   Los zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2028), sofern dieser
   nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2026) von
   einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (mögliche
   Vertragsverlängerung).
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Noch nicht bekannt
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung: Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
   Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes
   der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
   dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
   Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im
   BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder
   Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
   Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
   der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
   wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
   in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser
   durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das
   Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar
   oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes
   abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt,
   kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die
   zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
   dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
   auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
   deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
   Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
   GWB
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
   letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs-
   bzw.  Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung
   (Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-,
   Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
   (Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall, 
   Eintragung in das Berufsregister,  Angaben zu einem
   Insolvenzverfahren,  Angaben ob sich die Firma in Liquidation
   befindet. (siehe Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Darstellung von Firmenprofil und -struktur
   (einschließlich des beschäftigten Personals) sowie
   Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre
   (siehe Vordruck Eigenerklärung) Der Bieter muss Produktblätter
   /Technische Daten zu den angebotenen Produkten beifügen sowie
   Zertifizierungen und Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/
   Unterlagen zum Angebot vorlegen
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[10]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/5432
   1-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[11]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Informationen über die Überprüfungsfristen:In diesem Zusammenhang wird
   auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem
   Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
   gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
   Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
   verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist. 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
   Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
   Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
   des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Stadt Pforzheim
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Stadt Pforzheim
   5.1 Los:LOT-0006
   Titel:Elektroschrott Sg5
   Beschreibung:siehe Leistungsbeschreibung Los 6
   Interne Kennung:LOT-0006
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
   Siedlungs- und anderen Abfällen
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-05-01+02:00
   Enddatum:2026-04-30+02:00
   5.1.4 Verlängerung
   Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
   Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag verlängert
   sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern
   dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum
   30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird
   (Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem
   Los zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2028), sofern dieser
   nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2026) von
   einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (mögliche
   Vertragsverlängerung).
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Noch nicht bekannt
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung: Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
   Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes
   der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
   dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
   Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im
   BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder
   Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
   Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
   der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
   wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
   in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser
   durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das
   Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar
   oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes
   abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt,
   kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die
   zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
   dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
   auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
   deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
   Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
   GWB
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
   letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs-
   bzw.  Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung
   (Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-,
   Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
   (Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall, 
   Eintragung in das Berufsregister,  Angaben zu einem
   Insolvenzverfahren,  Angaben ob sich die Firma in Liquidation
   befindet. (siehe Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Darstellung von Firmenprofil und -struktur
   (einschließlich des beschäftigten Personals) sowie
   Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre
   (siehe Vordruck Eigenerklärung) Der Bieter muss Produktblätter
   /Technische Daten zu den angebotenen Produkten beifügen sowie
   Zertifizierungen und Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/
   Unterlagen zum Angebot vorlegen
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[12]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/5432
   1-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Zulässig
   Adresse für die Einreichung:[13]https://www.vergabe24.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:-
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Informationen über die Überprüfungsfristen:In diesem Zusammenhang wird
   auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem
   Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist
   unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
   gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
   erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
   der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
   gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
   sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
   Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
   verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist. 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
   Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
   Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
   des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:Stadt Pforzheim
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Stadt Pforzheim
   8. Organisationen
   8.1 ORG-7005
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[14]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-7001
   Offizielle Bezeichnung:Stadt Pforzheim
   Registrierungsnummer:08231000-A8587-36
   Postanschrift:Neues Rathaus, Marktplatz 1
   Stadt:Pforzheim
   Postleitzahl:75175
   Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
   Land:Deutschland
   Kontaktperson:Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
   E-Mail:[15]Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
   Telefon:+49 7231390
   Fax:+49 7231392846
   Internetadresse:[16]https://www.pforzheim.de
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Federführendes Mitglied
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
   8.1 ORG-7004
   Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Registrierungsnummer:08231000-A8587-36
   Postanschrift:Durlacher Allee 100
   Stadt:Karlsruhe
   Postleitzahl:76137
   Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[17]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon:+49 721926-8732
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:0cc9868f-2801-4a56-b874-9c91b29d2b11-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-12-05+01:0009:32:25+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00741099-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:235/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-12-06Z
References
   Visible links
   2. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
   3. https://www.vergabe24.de/
   4. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
   5. https://www.vergabe24.de/
   6. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
   7. https://www.vergabe24.de/
   8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
   9. https://www.vergabe24.de/
  10. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
  11. https://www.vergabe24.de/
  12. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
  13. https://www.vergabe24.de/
  14. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
  15. mailto:Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
  16. https://www.pforzheim.de/
  17. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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