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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen -Entsorgungsdiens tleistungen - DEU-Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 741099-2023 (ID: 2023120609265876242)
Veröffentlicht: 06.12.2023
*
DEU-Pforzheim, Stadtkreis(DE129): Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen -Entsorgungsdiens
tleistungen
2023/S 235/2023 741099
Deutschland - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen - Entsorgungsdienstleistungen
235/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Stadt Pforzheim
Rechtsform des Erwerbers:Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Entsorgungsdienstleistungen
Beschreibung:Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Pforzheim
Kennung des Verfahrens:cf48c711-96a6-4306-a37a-c844b77253a1
Interne Kennung:TD 2023.27
Verfahrensart:Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt:No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
Land:Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Ab 18.10.2018 sind öffentliche
Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben
elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich
und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53
(1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform [1]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn
sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das
Kiosk-System; Download der Software Bietercockpit für die
Angebotserstellung; Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;
verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim;
verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe; Telefonischer Support
bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg;
Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der
Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o. g. Leistungen und
Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zu Ziffer
I.3) Kommunikation : Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über
die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich
elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten
Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen
in Papierform erfolgt nicht. Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere
Auskünfte erteilt : Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen
dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 15.01.2023, 12:00 Uhr
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu
richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem
entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich.
Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen
Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von
der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über
die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine
Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
werden nur die schriftlich.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung:
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:siehe hierzu Formblatt Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen
Konkurs:siehe hierzu Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Korruption:siehe hierzu Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:siehe hierzu Formblatt
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:siehe hierzu Formblatt
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:siehe hierzu Formblatt
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Altholz AI- AIII
Beschreibung:siehe Leistungsbeschreibung Los 1
Interne Kennung:LOT-0001
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-05-01+02:00
Enddatum:2026-04-30+02:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag verlängert
sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern
dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum
30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird
(Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem
Los zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2028), sofern dieser
nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2026) von
einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (mögliche
Vertragsverlängerung).
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes
der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im
BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser
durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das
Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar
oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes
abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt,
kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die
zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
GWB
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs-
bzw. Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-,
Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
(Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall,
Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu einem
Insolvenzverfahren, Angaben ob sich die Firma in Liquidation
befindet. (siehe Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung:Darstellung von Firmenprofil und -struktur
(einschließlich des beschäftigten Personals) sowie
Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre
(siehe Vordruck Eigenerklärung) Der Bieter muss Produktblätter
/Technische Daten zu den angebotenen Produkten beifügen sowie
Zertifizierungen und Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/
Unterlagen zum Angebot vorlegen
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[2]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321
-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:[3]https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:-
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:In diesem Zusammenhang wird
auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem
Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist. 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Stadt Pforzheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Stadt Pforzheim
5.1 Los:LOT-0002
Titel:Sperrmüll
Beschreibung:siehe Leistungsbeschreibung Los 2
Interne Kennung:LOT-0002
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-05-01+02:00
Enddatum:2026-06-30+02:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag verlängert
sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern
dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum
30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird
(Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem
Los zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2028), sofern dieser
nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2026) von
einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (mögliche
Vertragsverlängerung).
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes
der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im
BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser
durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das
Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar
oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes
abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt,
kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die
zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
GWB
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs-
bzw. Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-,
Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
(Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall,
Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu einem
Insolvenzverfahren, Angaben ob sich die Firma in Liquidation
befindet. (siehe Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung:Darstellung von Firmenprofil und -struktur
(einschließlich des beschäftigten Personals) sowie
Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre
(siehe Vordruck Eigenerklärung) Der Bieter muss Produktblätter
/Technische Daten zu den angebotenen Produkten beifügen sowie
Zertifizierungen und Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/
Unterlagen zum Angebot vorlegen
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[4]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321
-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:[5]https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:-
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:In diesem Zusammenhang wird
auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem
Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist. 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Stadt Pforzheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Stadt Pforzheim
5.1 Los:LOT-0003
Titel:Straßenkehricht
Beschreibung:siehe Leistungsbeschreibung Los 3
Interne Kennung:LOT-0003
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-05-01+02:00
Enddatum:2026-04-30+02:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag verlängert
sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern
dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum
30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird
(Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem
Los zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2028), sofern dieser
nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2026) von
einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (mögliche
Vertragsverlängerung).
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes
der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im
BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser
durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das
Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar
oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes
abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt,
kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die
zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
GWB
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs-
bzw. Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-,
Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
(Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall,
Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu einem
Insolvenzverfahren, Angaben ob sich die Firma in Liquidation
befindet. (siehe Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung:Darstellung von Firmenprofil und -struktur
(einschließlich des beschäftigten Personals) sowie
Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre
(siehe Vordruck Eigenerklärung) Der Bieter muss Produktblätter
/Technische Daten zu den angebotenen Produkten beifügen sowie
Zertifizierungen und Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/
Unterlagen zum Angebot vorlegen
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[6]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321
-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:[7]https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:-
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:In diesem Zusammenhang wird
auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem
Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist. 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Stadt Pforzheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Stadt Pforzheim
5.1 Los:LOT-0004
Titel:Metall
Beschreibung:siehe Leistungsbeschreibung Los 4
Interne Kennung:LOT-0004
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-05-01+02:00
Enddatum:2026-04-30+02:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag verlängert
sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern
dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum
30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird
(Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem
Los zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2028), sofern dieser
nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2026) von
einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (mögliche
Vertragsverlängerung).
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes
der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im
BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser
durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das
Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar
oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes
abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt,
kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die
zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
GWB
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs-
bzw. Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-,
Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
(Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall,
Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu einem
Insolvenzverfahren, Angaben ob sich die Firma in Liquidation
befindet. (siehe Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung:Darstellung von Firmenprofil und -struktur
(einschließlich des beschäftigten Personals) sowie
Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre
(siehe Vordruck Eigenerklärung) Der Bieter muss Produktblätter
/Technische Daten zu den angebotenen Produkten beifügen sowie
Zertifizierungen und Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/
Unterlagen zum Angebot vorlegen
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321
-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:[9]https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:-
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:In diesem Zusammenhang wird
auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem
Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist. 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Stadt Pforzheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Stadt Pforzheim
5.1 Los:LOT-0005
Titel:Elektroschrott Sg4
Beschreibung:siehe Leistungsbeschreibung Los 5
Interne Kennung:LOT-0005
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-05-01+02:00
Enddatum:2026-04-30+02:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag verlängert
sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern
dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum
30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird
(Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem
Los zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2028), sofern dieser
nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2026) von
einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (mögliche
Vertragsverlängerung).
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes
der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im
BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser
durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das
Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar
oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes
abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt,
kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die
zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
GWB
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs-
bzw. Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-,
Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
(Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall,
Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu einem
Insolvenzverfahren, Angaben ob sich die Firma in Liquidation
befindet. (siehe Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung:Darstellung von Firmenprofil und -struktur
(einschließlich des beschäftigten Personals) sowie
Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre
(siehe Vordruck Eigenerklärung) Der Bieter muss Produktblätter
/Technische Daten zu den angebotenen Produkten beifügen sowie
Zertifizierungen und Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/
Unterlagen zum Angebot vorlegen
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[10]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/5432
1-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:[11]https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:-
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:In diesem Zusammenhang wird
auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem
Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist. 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Stadt Pforzheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Stadt Pforzheim
5.1 Los:LOT-0006
Titel:Elektroschrott Sg5
Beschreibung:siehe Leistungsbeschreibung Los 6
Interne Kennung:LOT-0006
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-05-01+02:00
Enddatum:2026-04-30+02:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Der Vertrag verlängert
sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern
dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum
30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird
(Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem
Los zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2028), sofern dieser
nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2026) von
einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (mögliche
Vertragsverlängerung).
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes
der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in
dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im
BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom
Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser
durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das
Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar
oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes
abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt,
kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die
zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über
dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung
auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
GWB
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den
letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs-
bzw. Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung
(Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-,
Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung
(Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall,
Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu einem
Insolvenzverfahren, Angaben ob sich die Firma in Liquidation
befindet. (siehe Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung:Darstellung von Firmenprofil und -struktur
(einschließlich des beschäftigten Personals) sowie
Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre
(siehe Vordruck Eigenerklärung) Der Bieter muss Produktblätter
/Technische Daten zu den angebotenen Produkten beifügen sowie
Zertifizierungen und Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/
Unterlagen zum Angebot vorlegen
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[12]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/5432
1-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die Einreichung:[13]https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:-
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen:In diesem Zusammenhang wird
auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem
Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von
Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134
verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist. 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Stadt Pforzheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Stadt Pforzheim
8. Organisationen
8.1 ORG-7005
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[14]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung:Stadt Pforzheim
Registrierungsnummer:08231000-A8587-36
Postanschrift:Neues Rathaus, Marktplatz 1
Stadt:Pforzheim
Postleitzahl:75175
Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
Land:Deutschland
Kontaktperson:Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:[15]Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon:+49 7231390
Fax:+49 7231392846
Internetadresse:[16]https://www.pforzheim.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer:08231000-A8587-36
Postanschrift:Durlacher Allee 100
Stadt:Karlsruhe
Postleitzahl:76137
Land, Gliederung (NUTS):Pforzheim, Stadtkreis(DE129)
Land:Deutschland
E-Mail:[17]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon:+49 721926-8732
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:0cc9868f-2801-4a56-b874-9c91b29d2b11-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-12-05+01:0009:32:25+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00741099-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:235/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-12-06Z
References
Visible links
2. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
3. https://www.vergabe24.de/
4. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
5. https://www.vergabe24.de/
6. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
7. https://www.vergabe24.de/
8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
9. https://www.vergabe24.de/
10. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
11. https://www.vergabe24.de/
12. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f,
13. https://www.vergabe24.de/
14. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
15. mailto:Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
16. https://www.pforzheim.de/
17. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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