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Ausschreibung: Helium - Heliumbeschaffung für die Inbetriebnahme der CRYO2 at FAIR - DEU-Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Helium
Dokument Nr...: 740653-2023 (ID: 2023120609225275811)
Veröffentlicht: 06.12.2023
*
  DEU-Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711): Helium - Heliumbeschaffung für die Inbetriebnahme der CRYO2 at FAIR
   2023/S 235/2023 740653
   Deutschland - Helium - Heliumbeschaffung für die Inbetriebnahme der
   CRYO2 at FAIR
   235/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research
   in Europe GmbH
   Rechtsform des Erwerbers:Von einer zentralen Regierungsbehörde
   kontrolliertes öffentliches Unternehmen
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Bildung
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Heliumbeschaffung für die Inbetriebnahme der CRYO2 at FAIR
   Beschreibung:Für die die Inbetriebnahme der CRYO2 at FAIR Anlage wird
   Helium benötigt.
   Kennung des Verfahrens:45501778-fe7c-4cf3-8981-60b48bbc4fb7
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):24111300Helium
   2.1.2 Erfüllungsort
   Postanschrift:FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in
   Europe GmbHPlanckstraße 1
   Stadt:Darmstadt
   Postleitzahl:64291
   Land, Gliederung (NUTS):Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEY19N7CUCL Die
   Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [1]www.dtvp.de bereitgestellt
   und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen
   werden. Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
   - Elektronisch in Textform Die Übermittlung der Angebote in
   elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz
   DTVP (Deutsches Vergabeportal). URL: [2]http://www.dtvp.de/Center/ Zur
   Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die
   Bieter nachfolgende Angaben machen: - Bei natürlichen Personen ist der
   vollständige Name zu nennen (§12 BGB). - Bei juristischen Personen und
   Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die
   Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des
   Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das
   Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus. - Bei
   Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
   Angaben zu machen. Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB
   im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/
   Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
   Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. §
   126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
   _______________________________________________________________________
   ____________ Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen
   Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die
   Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist;
   spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass
   eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und
   struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und
   Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf,
   Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom
   22.04.2015 - VK 1-12/15).
   _______________________________________________________________________
   ____________ Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht
   form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des
   Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch
   die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber
   nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende
   fehlende Nachweise führen zum Ausschluss. Die einzureichenden
   Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen
   bekanntgegeben.
   _______________________________________________________________________
   ___________ Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der
   Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende
   Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt: I. Eignungskriterien Datei
   02 Eignungskriterien u II. Leistungskriterien Preis = 100%
   _______________________________________________________________________
   ______________ Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer
   des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax:
   0228 9499-163 E-Mail: [3]vk@bundeskartellamt.bund.de Internet:
   [4]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekam
   mern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
   Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
   oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen.
   Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
   Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
   in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
   Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
   verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
   zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen
   Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das
   Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht
   sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch
   Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§
   160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu
   der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen
   (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner
   Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von
   15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei
   der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
   durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf
   elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt
   am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
   Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
   GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
   daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
   GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die
   Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
   ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung
   der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden
   auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen,
   Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
   Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
   Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
   durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
   droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
   bis 126 GWB
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
   bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
   nach §§ 123 bis 126 GWB
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:Heliumbeschaffung für die Inbetriebnahme der CRYO2 at FAIR
   Beschreibung:Für die die Inbetriebnahme der CRYO2 at FAIR Anlage wird
   Helium wie folgt benötigt: 1. Teillieferung Helium 4,6 oder besser
   Gasförmig in Bündeln oder größeren Gebinden bei mindestens 200 bar
   Bedarfszeitpunkt: Möglich ab Q2/2024 bis Ende Q4/2024 Menge Gesamt in
   Normkubikmeter pro Lieferjahr: 10.000 m3 bei 20° C und 1 bar
   ****************************************************** 2. Teillieferung
   Helium 4,6 oder besser Gasförmig in Bündeln oder größeren Gebinden bei
   mindestens 200 bar Bedarfszeitpunkt: Möglich ab voraussichtlich
   Q2/2025* bis Q4/2025 *Abstimmung des ersten Liefertermins mit dem AG
   Ende 2024 Menge Gesamt in Normkubikmeter pro Lieferjahr: 5.000 m3 bei
   20° C und 1 bar
   Interne Kennung:#1
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):24111300Helium
   5.1.2 Erfüllungsort
   Postanschrift:FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in
   Europe GmbHPlanckstraße 1
   Stadt:Darmstadt
   Postleitzahl:64291
   Land, Gliederung (NUTS):Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-04-01+02:00
   Enddatum:2025-12-31+01:00
   5.1.4 Verlängerung
   Maximale Verlängerungen:0
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Noch nicht bekannt
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Beschreibung:Einzureichende Unterlagen: - 3. Nachweis einer
   Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels
   Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und
   der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt. Als Formblatt der Datei 02
   Eignungsformblätter
   Kriterium:
   Art:Sonstiges
   Bezeichnung:Sonstiges
   Beschreibung:Einzureichende Unterlagen: -- Dokument  02
   Eignungsformblätter , das die folgenden Formblätter enthält: -
   Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB - Formblatt zu
   Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AEntG, das Auf-enthG sowie gegen
   das MiLoG - Formblatt Berufshaftpflichtversicherung - Formblatt Weitere
   Angaben zum Bieter - neue Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge
   (sog. eForms) - Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU)
   833/2014 nur wenn zutreffend: - Ggf. Formblatt Bietergemeinschaft -
   Ggf. Formblatt Unterauftragnehmer, im Falle der Eignungsleihe zwingend
   zusammen mit der ausgefüllten und vom Unterauftragnehmer
   unterzeichneten Verfügbarkeitserklärung Hinweis: Wird eines der
   geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann
   dies zum Ausschluss des Angebotes führen. Fehlende oder unvollständige
   Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die
   Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine
   Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum
   Ausschluss. Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den
   dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eignung zur Berufsausübung
   Beschreibung:Einzureichende Unterlagen: - 1. Eigenerklärung zur
   Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
   vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB
   unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - als
   Formblatt der Datei 02 Eignungsformblätter
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[5]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY19N
   7CUCL/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY19N7CUCL
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Adresse für die
   Einreichung:[7]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY19N7CUCL
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-18+01:0012:00:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:29DAYS
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:GSI/FAIR behält sich eine einmalige
   Nachforderung von Unterlagen innerhalb einer im Nachforderungsschreiben
   festzusetzenden Frist gemäß § 56 VgV vor. Die Bewerber können sich auf
   eine Nachforderung aber nicht verlassen. Letztendlich unvollständige
   Teilnahmeanträge/Angebote werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2,
   Abs. 3 VgV)
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-18+01:0012:00:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-18+01:0012:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Einzureichende Unterlagen:
   --Dokument 04 Angebotsformblatt -- Dokument  02 Eignungsformblätter ,
   das die folgenden Formblätter enthält: - Formblatt Erklärung zur
   Eignung nach §§ 123, 124 GWB - Formblatt zu Verstößen gegen das
   SchwarzArbG, das AEntG, das Auf-enthG sowie gegen das MiLoG - Formblatt
   Berufshaftpflichtversicherung - Formblatt Weitere Angaben zum Bieter -
   neue Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) -
   Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 nur wenn
   zutreffend: - Ggf. Formblatt Bietergemeinschaft - Ggf. Formblatt
   Unterauftragnehmer, im Falle der Eignungsleihe zwingend zusammen mit
   der ausgefüllten und vom Unterauftragnehmer unterzeichneten
   Verfügbarkeitserklärung
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Finanzielle Vereinbarung:Sind im Rahmen eines abzuschließenden
   Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur
   gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft
   gezahlt. Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen
   erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer
   unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt. GSI nimmt
   grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen
   einhal- ten: - Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die
   Einrede des §§ 770, 771 BGB - ausschließlich Bürgschaften nach
   deutschem Recht - unwiderrufliche Bürgschaften - kostenlos für die GSI
   - ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt
   europäischen Bank - in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an
   das Datum des Eigentumsübergangs ge- bunden ist.
   Informationen über die Überprüfungsfristen:siehe unter dem Reiter
    Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber  Die zuständige
   Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler
   Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail:
   [8]vk@bundeskartellamt.bund.de Internet:
   [9]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekam
   mern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
   Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
   oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen.
   Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
   Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
   in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
   Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
   verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
   zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen
   Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das
   Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht
   sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch
   Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§
   160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu
   der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen
   (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner
   Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von
   15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei
   der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
   durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf
   elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt
   am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
   Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
   GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
   daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
   GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die
   Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
   ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
   Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung
   der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. ? Die Bewerber werden
   auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen,
   Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4: (1) Die Vergabekammer leitet ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
   Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
   Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
   durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
   droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Schlichtungsstelle:Vergabekammer des Bundes
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe
   GmbH
   Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
   bereitstellt:Vergabekammer des Bundes
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:FAIR - Facility for
   Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0007
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[10]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0001
   Offizielle Bezeichnung:FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research
   in Europe GmbH
   Registrierungsnummer:DE275595927
   Postanschrift:Planckstr. 1
   Stadt:Darmstadt
   Postleitzahl:64291
   Land, Gliederung (NUTS):Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[11]ekf42@gsi.de
   Telefon:+49 6159712453
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder
   Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer
   bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen
   vergibt/abschließt
   8.1 ORG-0002
   Offizielle Bezeichnung:FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research
   in Europe GmbH
   Registrierungsnummer:DE275595927
   Postanschrift:Planckstr. 1
   Stadt:Darmstadt
   Postleitzahl:64291
   Land, Gliederung (NUTS):Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[12]ekf42@gsi.de
   Telefon:+49 6159712453
   Rollen dieser Organisation:
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   8.1 ORG-0003
   Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
   Registrierungsnummer:022894990
   Postanschrift:Villemomblerstr. 76
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53123
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[13]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon:+49 22894990
   Rollen dieser Organisation:
   Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
   bereitstellt
   8.1 ORG-0004
   Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
   Registrierungsnummer:022894990
   Postanschrift:Villemomblerstr. 76
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53123
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[14]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon:+49 22894990
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   8.1 ORG-0005
   Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
   Registrierungsnummer:022894990
   Postanschrift:Villemomblerstr. 76
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53123
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[15]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon:+49 22894990
   Rollen dieser Organisation:
   Schlichtungsstelle
   8.1 ORG-0006
   Offizielle Bezeichnung:FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research
   in Europe GmbH
   Registrierungsnummer:DE275595927
   Postanschrift:Planckstr. 1
   Stadt:Darmstadt
   Postleitzahl:64291
   Land, Gliederung (NUTS):Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[16]ekf42@gsi.de
   Telefon:+49 6159712453
   Rollen dieser Organisation:
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
   10. Änderung
   Fassung der zu ändernden vorigen
   Bekanntmachung:1e8b3ba1-4623-42e1-bd53-76e1e15316d9-01
   Hauptgrund für die Änderung:Korrektur  Beschaffer
   Beschreibung:Aufgrund einer Bieterfrage wurde die Vergabestelle darauf
   aufmerksam, dass im Angebotsformblatt auf die AGB der GSI verwiesen
   wird; den Vergabeunterlagen beigefügt sind die AGB der FAIR, was auch
   richtig ist.
   10.1 Änderung
   Beschreibung der Änderungen:Im Dokument  4 Angebotsformblatt.docx
   wurde der Punkt 2. Vertragsbestandteile e. Allgemeinse
   Einkaufsbedingungen der GSI GMBH, Stand Juli 2022 korrigiert und es
   heißt jetzt im Dokument  4 Angebotsformblatt 05.12.2023.docx  an der
   gleichen Stelle: e. Allgemeine Einkaufsbedingungen der FAIR GmbH, Stand
   Juli 2022
   Änderung der Auftragsunterlagen am:2023-12-05+01:00
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:a2ebbccb-f54a-43be-8a69-ba75eff2cc14-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-12-05+01:0011:02:15+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00740653-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:235/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-12-06Z
References
   Visible links
   2. http://www.dtvp.de/Center/
   3. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
   4. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
   5. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY19N7CUCL/documents,
   6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY19N7CUCL
   7. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEY19N7CUCL
   8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
   9. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
  10. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
  11. mailto:ekf42@gsi.de
  12. mailto:ekf42@gsi.de
  13. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
  14. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
  15. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
  16. mailto:ekf42@gsi.de
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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