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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - Beschaffung ITSM-Tool - DEU-Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Softwarepaket und Informationssysteme
Help-Desk
Dokument Nr...: 740221-2023 (ID: 2023120609180675362)
Veröffentlicht: 06.12.2023
*
  DEU-Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712): Softwarepaket und Informationssysteme - Beschaffung ITSM-Tool
   2023/S 235/2023 740221
   Deutschland - Softwarepaket und Informationssysteme - Beschaffung
   ITSM-Tool
   235/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:BAHN-BKK
   Rechtsform des Erwerbers:Von einer zentralen Regierungsbehörde
   kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Beschaffung ITSM-Tool
   Beschreibung:Abschluss eines EVB-IT-Systemvertrages zum 15. April 2024
   zur Beschaffung eines ITSM-Systems.
   Kennung des Verfahrens:3f485a62-17df-4f2d-bdd8-848bbed98c7c
   Interne Kennung:BKK-2023-10-25-92133
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):48000000Softwarepaket und Informationssysteme
   Zusätzliche Einstufung(cpv):72253100Help-Desk
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
   Land:Deutschland
   Beliebiger Ort
   Zusätzliche Informationen:Der angegebene NUTS-3-Code stellt den Ort
   des Empfängers der Lieferleistungen dar (= BAHN-BKK).
   2.1.3 Wert
   Geschätzter Wert ohne MwSt.:373,000EUR
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
   Beschreibung:
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Bildung krimineller
   Vereinigungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen
   nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der
   Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur
   Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Erklärung des
   Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§ 129, § 129a, § 129b
   Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für
   den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
   Antikorruption.
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Bildung terroristischer Vereinigungen: Es
   gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126
   GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch
   Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
   Antikorruption nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des
   Sachverhaltes (§ 129, § 129a, § 129b Strafgesetzbuch oder vergleichbare
   Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der
   Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Geldwäsche oder
   Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen
   Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen
   das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der
   bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption
   nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§ 89c, §
   261 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten)
   für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
   Antikorruption.
   Betrugsbekämpfung:Betrug oder Subventionsbetrug: Es gelten die
   gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
   Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe
   der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Page 3/10
   Antikorruption nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des
   Sachverhaltes (§ 263, § 264 Strafgesetzbuch oder vergleichbare
   Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der
   Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
   Korruption:Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Es
   gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126
   GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch
   Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
   Antikorruption nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des
   Sachverhaltes (§ 299, § 108e, § 333, § 334, § 335a Strafgesetzbuch,
   Artikel 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder
   vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe
   der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Menschenhandel,
   Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die
   gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
   Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe
   der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
   Antikorruption nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des
   Sachverhaltes (§§ 232, 232a Absatz 1-5, §§ 232b bis 233a
   Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für
   den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
   Antikorruption.
   Entrichtung von Steuern:Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
   Steuern oder Abgaben: Es gelten die gesetzlichen
   Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen
   das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der
   bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption
   nachweisen. Der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist
   nicht nachgekommen. Dies ist durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
   Verwaltungsentscheidung festgestellt worden. Erklärung des
   Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der
   Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
   Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Verstöße gegen Verpflichtungen
   zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die
   gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
   Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe
   der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
   Antikorruption nachweisen. Der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen
   zur Sozialversicherung ist nicht nachgekommen. Dies ist durch eine
   rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung festgestellt
   worden. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter
   durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Verstöße gegen
   umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen
   Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen
   das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der
   bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption
   nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes.
   Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen. Erklärung des
   Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der
   Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Verstöße gegen
   sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen
   Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen
   das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der
   bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption
   nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes.
   Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen. Erklärung des
   Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der
   Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Verstöße gegen
   arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen
   Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen
   das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der
   bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption
   nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes.
   Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen. Erklärung des
   Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der
   Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
   Zahlungsunfähigkeit:Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen
   Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen
   das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der
   bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption
   nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes.
   Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch
   Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption. Der
   Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Es gelten
   die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
   Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe
   der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
   Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen oder
   vorgenommener Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder ein
   vergleichbares Verfahren des Sachverhaltes. Erklärung des
   Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der
   Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Schwere
   Verfehlung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach
   §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der
   Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur
   Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei
   Vorliegen des Sachverhaltes. (Vorliegen einer schweren Verfehlung im
   Rahmen der beruflichen Tätigkeit) Erklärung des Nichtvorliegens des
   Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur
   Zuverlässigkeit / Antikorruption.
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Es gelten die
   gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
   Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe
   der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
   Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des
   Sachverhaltes. (Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
   Wettbewerbes aufgrund Vereinbarungen des Unternehmens mit anderen
   Unternehmen) Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den
   Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
   Antikorruption.
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Täuschung oder
   unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Es gelten die
   gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
   Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe
   der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
   Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des
   Sachverhaltes. Dazu gehört insbesondere: - Es besteht ein
   Interessenkonflikt bei der Durchführung des Verfahrens, der die
   Unparteilichkeit / Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
   Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Verfahrens
   beeinträchtigen könnte und der nicht wirksam beseitigt werden kann. -
   Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder
   Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen. - Das
   Unternehmen versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
   Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche
   Informationen zu erlangen, um Vorteile im Verfahren erlangen zu können
   oder übermittelt irreführende Informationen, die die
   Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen. Erklärung des
   Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der
   Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Es gelten
   die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
   Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe
   der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
   Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des
   Sachverhaltes. (Einbezug in die Vorbereitung des Verfahrens) Erklärung
   des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der
   Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags:
   Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis
   126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
   durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
   Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des
   Sachverhaltes. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den
   Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
   Antikorruption.
   Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:Rein nationale Ausschlussgründe:
   Ergänzend zu den rein vergaberechtlichen Ausschlussgründen gilt darüber
   hinaus die folgende Regelung: Mit Abgabe der Eigenerklärung
   Russlandsanktionen (Dokument wird gestellt) erklärt der Bieter das
   nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen aus Art. 5k der Verordnung (EU)
   2022/576.
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:Beschaffung ITSM-Tool
   Beschreibung:Die BAHN-BKK möchte das vorhandene ITSM-System (helpLine
   6.3 und helpLine 6.4) der Firma Serviceware durch ein neues ITSM-System
   ablösen. Neben dem helpLine-System Version 6.3 der IT der BAHN-BKK wird
   parallel auch noch eine eigenständige Version helpLine Version 6.4 bei
   der Stabsstelle Controlling der BAHN-BKK im Haus genutzt. Beide
   Versionen sollen im Rahmen dieser Ausschreibung abgelöst und in die
   neue Software überführt werden. Dafür soll ein EVB-IT-Systemvertrag zum
   15. April 2024 abgeschlossen werden. Die Dauer für die Herstellung der
   Betriebsbereitschaft ist mit ca. 80 Arbeitstagen ab Zuschlagserteilung
   festgelegt. Der daran anschließende Systemservice (Service/Wartung und
   Support/Weiterentwicklung) wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und
   hat eine Mindestvertragsdauer von 48 Monaten. Die Leistung unterteilt
   sich in folgende Komponenten:  Überlassung von Standardsoftware
   (Verkauf oder Vermietung)  Datenmigration  Erstellung des
   Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft  Durchführung
   von Schulungen  Projektmanagement  Durchführung von
   Systemserviceleistungen  Weiterentwicklung und Anpassung des
   Gesamtsystems
   Interne Kennung:BKK-2023-10-25-92133
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):48000000Softwarepaket und Informationssysteme
   Zusätzliche Einstufung(cpv):72253100Help-Desk
   Optionen:
   Beschreibung der Optionen:Die Mindestvertragslaufzeit für den
   Systemservice beträgt 24 Monate. Die Vertragsdauer ist auf unbestimmte
   Zeit ausgerichtet.
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
   Land:Deutschland
   Beliebiger Ort
   Zusätzliche Informationen:Der angegebene NUTS-3-Code stellt den Ort
   des Empfängers der Lieferleistungen dar (= BAHN-BKK).
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-04-15+02:00
   Laufzeit:48MONTH
   Andere Laufzeit:Unbegrenzt
   5.1.5 Wert
   Geschätzter Wert ohne MwSt.:373,000EUR
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Das Ausschreibungsverfahren wird
   ausschließlich und vollständig über das Vergabeportal subreport-Elvis
   abgebildet. Die Bekanntmachung, die Bereitstellung der
   Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Bietern und
   ausschreibender Stelle, die Einreichung der Angebote sowie die
   Erteilung des Zuschlags bzw. die Unterrichtung der Bewerber und Bieter
   erfolgen nur über das Portal. Ergänzende oder berichtigende Angaben zur
   Ausschreibung sowie wichtige Aufklärungen werden allen Bietern textlich
   über die Vergabeplattform mitgeteilt. Eine Registrierung von
   Bieterseite auf subreport-elvis ist Voraussetzung für den Erhalt der
   Angaben. Bei Fragen zur Plattform Subreport-ELVIS können Sie sich an
   Herrn Jedecke von Subreport wenden: Tel. +49 (0) 221-98 578-45 oder
   Mail: [1]ralf.jedecke@subreport.de Der angegebene Auftragswert ist ein
   reiner Schätzwert, der das maximale Auftragsvolumen darstellt.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:1. Unternehmenskenndaten 2. Fachliche Kompetenz bezüglich
   Einhaltung des Datenschutzes
   Beschreibung:zu 1: Der Bieter teilt mit Abgabe des von uns zur
   Verfügung gestellten Dokumentes  Unternehmensprofil  folgende Angaben
   mit: - Name des Unternehmens - Rechtsform - Hauptsitz der Gesellschaft
   - Gründung des Unternehmens - Anzahl der Mitarbeiter im Jahr 2021 /
   2022 - Anzahl der Mitarbeiter im Kundenconsulting im Jahr 2021 / 2022 -
   Jahresumsatz im Jahr 2021 / 2022 - Auftragsbezogener Jahresumsatz im
   Jahr 2021 / 2022 - Aufgabenschwerpunkte - Anzahl Installationen /
   Einführungen des angebotenen Systems - Seit wann ist das angebotene
   System auf dem Markt Mindestanforderungen: a) Es müssen mindestens 5
   Mitarbeiter im Kundenconsulting tätig sein. b) Es müssen mindestens 5
   erfolgreiche Einführungen im Zeitraum 2021  2023 bei Unternehmen mit
   einer Mindestgröße von 250 Mitarbeitenden (Gesamtzahl) stattgefunden
   haben. zu 2: Die Bieter weisen ihre Eignung hinsichtlich der fachlichen
   Kompetenz zur Einhaltung des Datenschutzes nach, indem die von uns zur
   Verfügung gestellte Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach Art. 28
   Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 80 SGB inklusive des
   dazugehörigen Fragebogens und eigener Unterlagen zum Datenschutz, der
   IT-Sicherheit und zum Löschkonzept mit dem Angebot abgegeben wird.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:1. Versicherungsschutz für Vermögensschäden
   Beschreibung:zu 1: Der nachzuweisende Versicherungsschutz muss für
   Vermögensschäden mindestens 1 Mio.  pro Jahr betragen. Alternativ dazu
   ist die Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers vorzulegen, im
   Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Diese muss
   auch Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen mit umfassen und
   sollte das mit Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung einhergehende
   Risiko des Auftragnehmers mit abdecken.
   Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Gesamtbruttopreis
   Beschreibung:Bewertungsgrundlage ist der Gesamtbruttopreis auf vier
   Jahre gerechnet. Der Angebotspreis wird unter Anwendung einer linearen
   Interpolationsmethode (zweifach-niedrigster Preis) in Punkwerte
   umgerechnet.
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):35
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Softwaremodell
   Beschreibung:Für ein Mietmodell (Saas) werden 100 Punkte vergeben. Für
   ein Kaufmodell (on premise) werden 50 Punkte vergeben.
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):10
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Checkliste Systemanforderungen
   Beschreibung:In der Anlage Checkliste Prozessanforderungen sind die
   Punktwerte aufgeführt, die bei Erfüllung einer Funktion erreicht werden
   können. Bei der Bewertung werden lediglich die Punktwerte der
   optionalen bzw. gewünschten Funktionen betrachtet. Entsprechend des
   erreichten Prozentanteils an den maximal erreichbaren Punktwerten wird
   die für die Bewertung relevante Punktzahl errechnet.
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):25
   Kriterium:
   Art:Qualität
   Bezeichnung:Praxistest
   Beschreibung:Über die Bereitstellung von Testzugängen wird die
   Praxistauglichkeit bewertet. Fünf Mitarbeiter unterschiedlicher
   Abteilungen bewerten die praktische Handhabung des Systems. Es werden
   folgende Prozesse/Bearbeitungsbereiche bewertet: o Ticketbearbeitung
   (Request, Incident Record, Service Request) o Aufbereitung und
   Weitergabe von Wissen o Datenimport o Assetmanagement,
   Personenverwaltung o Administration
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):30
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[2]https://www.subreport.de/E92124441,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   Name:Vergabeplattform subreport
   URL:[3]https://www.subreport.de/E92124441
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Erforderlich
   Adresse für die Einreichung:[4]https://www.subreport.de/E92124441
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-18+01:0009:30:00+01:00
   Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:3MONTH
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:Sofern die Angebotsunterlagen nicht
   vollständig eingereicht wurden, können unternehmensbezogene Unterlagen
   sowie leistungsbezogene Unterlagen entsprechend der Vorschriften (§ 56
   VgV) nachgereicht werden.
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-18+01:0010:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Zahlungen werden elektronisch geleistet
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Bundeskartellamt
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:BAHN-BKK
   Organisation, die Angebote bearbeitet:BAHN-BKK
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0003
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[5]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0001
   Offizielle Bezeichnung:BAHN-BKK
   Registrierungsnummer:992-80265-34
   Postanschrift:Franklinstr. 54
   Stadt:Frankfurt am Main
   Postleitzahl:60486
   Land, Gliederung (NUTS):Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
   Land:Deutschland
   Kontaktperson:Zentrale Vergabestelle
   E-Mail:[6]vergabestelle@bahn-bkk.de
   Telefon:+496977078176
   Internetadresse:[7]https://www.bahn-bkk.de
   Profil des Erwerbers:[8]https://www.bahn-bkk.de
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Federführendes Mitglied
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
   Organisation, die Angebote bearbeitet
   8.1 ORG-0002
   Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt
   Registrierungsnummer:t:022894990
   Postanschrift:Villemombler Straße 76
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53123
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   Kontaktperson:Vergabekammern des Bundes
   E-Mail:[9]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon:+49 228 94499 0
   Internetadresse:[10]https://www.bundeskartellamt.de
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:4386c670-d9d4-44c7-b3ba-95c7dcdf632b-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-12-05+01:0000:00:00+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00740221-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:235/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-12-06Z
References
   Visible links
   1. mailto:ralf.jedecke@subreport.de
   2. https://www.subreport.de/E92124441,
   3. https://www.subreport.de/E92124441
   4. https://www.subreport.de/E92124441
   5. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
   6. mailto:vergabestelle@bahn-bkk.de
   7. https://www.bahn-bkk.de/
   8. https://www.bahn-bkk.de/
   9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
  10. https://www.bundeskartellamt.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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