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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - Beschaffung ITSM-Tool - DEU-Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Softwarepaket und Informationssysteme
Help-Desk
Dokument Nr...: 740221-2023 (ID: 2023120609180675362)
Veröffentlicht: 06.12.2023
*
DEU-Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712): Softwarepaket und Informationssysteme - Beschaffung ITSM-Tool
2023/S 235/2023 740221
Deutschland - Softwarepaket und Informationssysteme - Beschaffung
ITSM-Tool
235/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:BAHN-BKK
Rechtsform des Erwerbers:Von einer zentralen Regierungsbehörde
kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Beschaffung ITSM-Tool
Beschreibung:Abschluss eines EVB-IT-Systemvertrages zum 15. April 2024
zur Beschaffung eines ITSM-Systems.
Kennung des Verfahrens:3f485a62-17df-4f2d-bdd8-848bbed98c7c
Interne Kennung:BKK-2023-10-25-92133
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):48000000Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung(cpv):72253100Help-Desk
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Land:Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen:Der angegebene NUTS-3-Code stellt den Ort
des Empfängers der Lieferleistungen dar (= BAHN-BKK).
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.:373,000EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung:
2.1.6 Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Bildung krimineller
Vereinigungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen
nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur
Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Erklärung des
Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§ 129, § 129a, § 129b
Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für
den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
Antikorruption.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Bildung terroristischer Vereinigungen: Es
gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126
GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch
Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
Antikorruption nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des
Sachverhaltes (§ 129, § 129a, § 129b Strafgesetzbuch oder vergleichbare
Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen
das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der
bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption
nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes (§ 89c, §
261 Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten)
für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
Antikorruption.
Betrugsbekämpfung:Betrug oder Subventionsbetrug: Es gelten die
gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe
der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Page 3/10
Antikorruption nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des
Sachverhaltes (§ 263, § 264 Strafgesetzbuch oder vergleichbare
Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe der
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Korruption:Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Es
gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126
GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch
Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
Antikorruption nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des
Sachverhaltes (§ 299, § 108e, § 333, § 334, § 335a Strafgesetzbuch,
Artikel 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder
vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für den Bieter durch Abgabe
der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Es gelten die
gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe
der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
Antikorruption nachweisen. Erklärung des Nichtvorliegens des
Sachverhaltes (§§ 232, 232a Absatz 1-5, §§ 232b bis 233a
Strafgesetzbuch oder vergleichbare Vorschriften anderer Staaten) für
den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
Antikorruption.
Entrichtung von Steuern:Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern oder Abgaben: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen
das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der
bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption
nachweisen. Der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist
nicht nachgekommen. Dies ist durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
Verwaltungsentscheidung festgestellt worden. Erklärung des
Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Verstöße gegen Verpflichtungen
zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die
gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe
der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
Antikorruption nachweisen. Der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen
zur Sozialversicherung ist nicht nachgekommen. Dies ist durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung festgestellt
worden. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter
durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Verstöße gegen
umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen
das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der
bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption
nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes.
Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen. Erklärung des
Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Verstöße gegen
sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen
das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der
bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption
nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes.
Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen. Erklärung des
Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Verstöße gegen
arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen
das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der
bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption
nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes.
Nachweislicher Verstoß gegen geltende Verpflichtungen. Erklärung des
Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Zahlungsunfähigkeit:Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen
das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe der
bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption
nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des Sachverhaltes.
Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch
Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption. Der
Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Es gelten
die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe
der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen oder
vorgenommener Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder ein
vergleichbares Verfahren des Sachverhaltes. Erklärung des
Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Schwere
Verfehlung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach
§§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der
Ausschlussgründe durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur
Zuverlässigkeit / Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei
Vorliegen des Sachverhaltes. (Vorliegen einer schweren Verfehlung im
Rahmen der beruflichen Tätigkeit) Erklärung des Nichtvorliegens des
Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur
Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Es gelten die
gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe
der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des
Sachverhaltes. (Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbes aufgrund Vereinbarungen des Unternehmens mit anderen
Unternehmen) Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den
Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
Antikorruption.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Täuschung oder
unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Es gelten die
gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe
der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des
Sachverhaltes. Dazu gehört insbesondere: - Es besteht ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Verfahrens, der die
Unparteilichkeit / Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Verfahrens
beeinträchtigen könnte und der nicht wirksam beseitigt werden kann. -
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen. - Das
Unternehmen versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche
Informationen zu erlangen, um Vorteile im Verfahren erlangen zu können
oder übermittelt irreführende Informationen, die die
Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen. Erklärung des
Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Es gelten
die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Abgabe
der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des
Sachverhaltes. (Einbezug in die Vorbereitung des Verfahrens) Erklärung
des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den Bieter durch Abgabe der
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit / Antikorruption.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis
126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
durch Abgabe der bereitgestellten Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
Antikorruption nachweisen. Möglicher Ausschluss bei Vorliegen des
Sachverhaltes. Erklärung des Nichtvorliegens des Sachverhaltes für den
Bieter durch Abgabe der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit /
Antikorruption.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:Rein nationale Ausschlussgründe:
Ergänzend zu den rein vergaberechtlichen Ausschlussgründen gilt darüber
hinaus die folgende Regelung: Mit Abgabe der Eigenerklärung
Russlandsanktionen (Dokument wird gestellt) erklärt der Bieter das
nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen aus Art. 5k der Verordnung (EU)
2022/576.
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Beschaffung ITSM-Tool
Beschreibung:Die BAHN-BKK möchte das vorhandene ITSM-System (helpLine
6.3 und helpLine 6.4) der Firma Serviceware durch ein neues ITSM-System
ablösen. Neben dem helpLine-System Version 6.3 der IT der BAHN-BKK wird
parallel auch noch eine eigenständige Version helpLine Version 6.4 bei
der Stabsstelle Controlling der BAHN-BKK im Haus genutzt. Beide
Versionen sollen im Rahmen dieser Ausschreibung abgelöst und in die
neue Software überführt werden. Dafür soll ein EVB-IT-Systemvertrag zum
15. April 2024 abgeschlossen werden. Die Dauer für die Herstellung der
Betriebsbereitschaft ist mit ca. 80 Arbeitstagen ab Zuschlagserteilung
festgelegt. Der daran anschließende Systemservice (Service/Wartung und
Support/Weiterentwicklung) wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und
hat eine Mindestvertragsdauer von 48 Monaten. Die Leistung unterteilt
sich in folgende Komponenten: Überlassung von Standardsoftware
(Verkauf oder Vermietung) Datenmigration Erstellung des
Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft Durchführung
von Schulungen Projektmanagement Durchführung von
Systemserviceleistungen Weiterentwicklung und Anpassung des
Gesamtsystems
Interne Kennung:BKK-2023-10-25-92133
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):48000000Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung(cpv):72253100Help-Desk
Optionen:
Beschreibung der Optionen:Die Mindestvertragslaufzeit für den
Systemservice beträgt 24 Monate. Die Vertragsdauer ist auf unbestimmte
Zeit ausgerichtet.
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Land:Deutschland
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen:Der angegebene NUTS-3-Code stellt den Ort
des Empfängers der Lieferleistungen dar (= BAHN-BKK).
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-04-15+02:00
Laufzeit:48MONTH
Andere Laufzeit:Unbegrenzt
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.:373,000EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Das Ausschreibungsverfahren wird
ausschließlich und vollständig über das Vergabeportal subreport-Elvis
abgebildet. Die Bekanntmachung, die Bereitstellung der
Vergabeunterlagen, die Kommunikation zwischen Bietern und
ausschreibender Stelle, die Einreichung der Angebote sowie die
Erteilung des Zuschlags bzw. die Unterrichtung der Bewerber und Bieter
erfolgen nur über das Portal. Ergänzende oder berichtigende Angaben zur
Ausschreibung sowie wichtige Aufklärungen werden allen Bietern textlich
über die Vergabeplattform mitgeteilt. Eine Registrierung von
Bieterseite auf subreport-elvis ist Voraussetzung für den Erhalt der
Angaben. Bei Fragen zur Plattform Subreport-ELVIS können Sie sich an
Herrn Jedecke von Subreport wenden: Tel. +49 (0) 221-98 578-45 oder
Mail: [1]ralf.jedecke@subreport.de Der angegebene Auftragswert ist ein
reiner Schätzwert, der das maximale Auftragsvolumen darstellt.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:1. Unternehmenskenndaten 2. Fachliche Kompetenz bezüglich
Einhaltung des Datenschutzes
Beschreibung:zu 1: Der Bieter teilt mit Abgabe des von uns zur
Verfügung gestellten Dokumentes Unternehmensprofil folgende Angaben
mit: - Name des Unternehmens - Rechtsform - Hauptsitz der Gesellschaft
- Gründung des Unternehmens - Anzahl der Mitarbeiter im Jahr 2021 /
2022 - Anzahl der Mitarbeiter im Kundenconsulting im Jahr 2021 / 2022 -
Jahresumsatz im Jahr 2021 / 2022 - Auftragsbezogener Jahresumsatz im
Jahr 2021 / 2022 - Aufgabenschwerpunkte - Anzahl Installationen /
Einführungen des angebotenen Systems - Seit wann ist das angebotene
System auf dem Markt Mindestanforderungen: a) Es müssen mindestens 5
Mitarbeiter im Kundenconsulting tätig sein. b) Es müssen mindestens 5
erfolgreiche Einführungen im Zeitraum 2021 2023 bei Unternehmen mit
einer Mindestgröße von 250 Mitarbeitenden (Gesamtzahl) stattgefunden
haben. zu 2: Die Bieter weisen ihre Eignung hinsichtlich der fachlichen
Kompetenz zur Einhaltung des Datenschutzes nach, indem die von uns zur
Verfügung gestellte Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung nach Art. 28
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 80 SGB inklusive des
dazugehörigen Fragebogens und eigener Unterlagen zum Datenschutz, der
IT-Sicherheit und zum Löschkonzept mit dem Angebot abgegeben wird.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:1. Versicherungsschutz für Vermögensschäden
Beschreibung:zu 1: Der nachzuweisende Versicherungsschutz muss für
Vermögensschäden mindestens 1 Mio. pro Jahr betragen. Alternativ dazu
ist die Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers vorzulegen, im
Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Diese muss
auch Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen mit umfassen und
sollte das mit Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung einhergehende
Risiko des Auftragnehmers mit abdecken.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Gesamtbruttopreis
Beschreibung:Bewertungsgrundlage ist der Gesamtbruttopreis auf vier
Jahre gerechnet. Der Angebotspreis wird unter Anwendung einer linearen
Interpolationsmethode (zweifach-niedrigster Preis) in Punkwerte
umgerechnet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau):35
Kriterium:
Art:Qualität
Bezeichnung:Softwaremodell
Beschreibung:Für ein Mietmodell (Saas) werden 100 Punkte vergeben. Für
ein Kaufmodell (on premise) werden 50 Punkte vergeben.
Gewichtung (Prozentanteil, genau):10
Kriterium:
Art:Qualität
Bezeichnung:Checkliste Systemanforderungen
Beschreibung:In der Anlage Checkliste Prozessanforderungen sind die
Punktwerte aufgeführt, die bei Erfüllung einer Funktion erreicht werden
können. Bei der Bewertung werden lediglich die Punktwerte der
optionalen bzw. gewünschten Funktionen betrachtet. Entsprechend des
erreichten Prozentanteils an den maximal erreichbaren Punktwerten wird
die für die Bewertung relevante Punktzahl errechnet.
Gewichtung (Prozentanteil, genau):25
Kriterium:
Art:Qualität
Bezeichnung:Praxistest
Beschreibung:Über die Bereitstellung von Testzugängen wird die
Praxistauglichkeit bewertet. Fünf Mitarbeiter unterschiedlicher
Abteilungen bewerten die praktische Handhabung des Systems. Es werden
folgende Prozesse/Bearbeitungsbereiche bewertet: o Ticketbearbeitung
(Request, Incident Record, Service Request) o Aufbereitung und
Weitergabe von Wissen o Datenimport o Assetmanagement,
Personenverwaltung o Administration
Gewichtung (Prozentanteil, genau):30
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[2]https://www.subreport.de/E92124441,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name:Vergabeplattform subreport
URL:[3]https://www.subreport.de/E92124441
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Erforderlich
Adresse für die Einreichung:[4]https://www.subreport.de/E92124441
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-18+01:0009:30:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:3MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Sofern die Angebotsunterlagen nicht
vollständig eingereicht wurden, können unternehmensbezogene Unterlagen
sowie leistungsbezogene Unterlagen entsprechend der Vorschriften (§ 56
VgV) nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-18+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Zahlungen werden elektronisch geleistet
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:BAHN-BKK
Organisation, die Angebote bearbeitet:BAHN-BKK
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[5]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:BAHN-BKK
Registrierungsnummer:992-80265-34
Postanschrift:Franklinstr. 54
Stadt:Frankfurt am Main
Postleitzahl:60486
Land, Gliederung (NUTS):Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt(DE712)
Land:Deutschland
Kontaktperson:Zentrale Vergabestelle
E-Mail:[6]vergabestelle@bahn-bkk.de
Telefon:+496977078176
Internetadresse:[7]https://www.bahn-bkk.de
Profil des Erwerbers:[8]https://www.bahn-bkk.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt
Registrierungsnummer:t:022894990
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53123
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
Kontaktperson:Vergabekammern des Bundes
E-Mail:[9]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon:+49 228 94499 0
Internetadresse:[10]https://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:4386c670-d9d4-44c7-b3ba-95c7dcdf632b-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-12-05+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00740221-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:235/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-12-06Z
References
Visible links
1. mailto:ralf.jedecke@subreport.de
2. https://www.subreport.de/E92124441,
3. https://www.subreport.de/E92124441
4. https://www.subreport.de/E92124441
5. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
6. mailto:vergabestelle@bahn-bkk.de
7. https://www.bahn-bkk.de/
8. https://www.bahn-bkk.de/
9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de
10. https://www.bundeskartellamt.de/
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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