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Ausschreibung: Drucker und Plotter - Kauf und Instandhaltung eines Hochleistungsdrucksystems mit red undanter Kapazität - DEU-Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Drucker und Plotter
Dokument Nr...: 738052-2023 (ID: 2023120509281773187)
Veröffentlicht: 05.12.2023
*
DEU-Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22): Drucker und Plotter - Kauf und Instandhaltung eines Hochleistungsdrucksystems mit red
undanter Kapazität
2023/S 234/2023 738052
Deutschland - Drucker und Plotter - Kauf und Instandhaltung eines
Hochleistungsdrucksystems mit redundanter Kapazität
234/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für
Justiz
Rechtsform des Erwerbers:Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Kauf und Instandhaltung eines Hochleistungsdrucksystems mit
redundanter Kapazität
Beschreibung:Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, den Kauf, die
Lieferung und die Instandhaltung eines Hochleistungsdrucksystems mit
redundanter Kapazität zu vergeben. Der Instandhaltungsvertrag wird für
eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren ab dem Tag der finalen
Abnahmeerklärung geschlossen und verlängert sich automatisch um ein
Jahr, sofern er nicht durch schriftliche Erklärung, jeweils zwölf
Monate zum Ablauf eines Vertragsjahres eines jeden Jahres, gekündigt
wird. Der Vertrag endet im Falle einer Kündigung am Tag vor dem Datum
(Tag und Monat) der Abnahmeerklärung. Die Abnahmeerklärung wird Teil
dieses Vertrages. Vor Ablauf der Angebotsfrist ist eine Besichtigung
der örtlichen Gegebenheiten zwingend erforderlich (s.3.5 der BWB).
Zusätzlich wird vor Zuschlagserteilung ein Proof-of-Concept (PoC)
durchgeführt (s. 6.3 der BWB, 4.2 der LB) durchgeführt.
Kennung des Verfahrens:f1a42e53-52a2-40bb-a4a4-127053e76d87
Interne Kennung:2023 0000 0525
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):30232100Drucker und Plotter
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.:0EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption:Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB
können die in dem Dokument - Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen -
Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124
und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und
müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende
Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine
rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer
Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das
Datum der Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter
bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der
Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares
Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der
Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse
abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen
vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in
Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen
seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,
sozial- oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der
Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis
11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr.
3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr.
1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a
Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und
11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr.
1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro
oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit
einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2
i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens
1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von
wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens
0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist.
- Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person,
deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen
hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. -
Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit
einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der
Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation
befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann,
liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht
bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was
zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche
Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter
bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der
Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer
vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein
Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine
ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat,
darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach §
123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen
Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB
höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Betrugsbekämpfung:Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des
ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung -
ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu
vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Aus technischen Gründen ist es
erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie
im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung
und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um
Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Konkurs:Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte
Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten
Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung -
ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu
vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des
ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung -
ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu
vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des
ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung -
ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu
vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Aus technischen
Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der
Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums -
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser
Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Aus technischen
Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der
Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums -
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser
Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Aus technischen Gründen
ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der
Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums -
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser
Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Aus technischen
Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der
Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums -
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser
Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Aus technischen Gründen
ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der
Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums -
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser
Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Aus technischen Gründen
ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der
Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums -
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser
Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich
darauf verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des
ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung -
ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu
vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit:Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die
detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des
ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung -
ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu
vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Kauf und Instandhaltung eines Hochleistungsdrucksystems mit
redundanter Kapazität
Beschreibung:Der Auftraggeber (AG) betreibt eine redundant ausgelegte
Hochleistungsdrucker-Lösung. Diese soll im Rahmen dieser Ausschreibung
erneuert werden. Der AG druckt ein manipulationssicheres Dokument in
schwarzer Farbe in einen Vor-druck in jährlicher Auflage von ca. 13
Mio. Seiten DIN A4-Endformat. Weitere Dokumente in deutlich kleineren
Auflagen ergänzen das Druckportfolio. Dafür wird jeweils das gleiche
Grundpapier und -format verwendet. Das System ist Bestandteil eines
komplexen IT-Fachverfahrens. Angestrebt ist eine Lösung, die auf ->
marktgängige Maschinen, also Geräte mit entsprechender Verfügbarkeit
von Ersatzteilen und Systemen, -> nachgewiesenermaßen verlässliche
Technik und -> hohe Service-Verfügbarkeit setzt. Kernziel ist der
Erhalt einer störungsfreien Produktion. Die Drucksysteme müssen in eine
bestehende behördenweite IT-Druckvorstufe integriert werden. Die
Einbindung in eine vorhandene einfache Druckerei-Logistik und
-weiterverarbeitung ist zu gewährleisten. (s. Kapitel 4 der LB und
Kapitel 1.2 der BWB)
Interne Kennung:2023 0000 0525
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):30232100Drucker und Plotter
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit:36MONTH
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen:0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben:Für den Kauf, Lieferung
und Instandhaltung der beschriebenen Drucksysteme soll ein
EVB-IT-Kaufvertrag mit Instandhaltung abgeschlossen werden. Der
Instandhaltungsvertrag wird für eine Mindestvertragslaufzeit von drei
Jahren ab dem Tag der finalen Abnahmeerklärung geschlossen und
verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht durch
schriftliche Erklärung, jeweils zwölf Monate zum Ablauf eines
Vertragsjahres eines jeden Jahres, gekündigt wird. Der Vertrag endet im
Falle einer Kündigung am Tag vor dem Datum (Tag und Monat) der
Abnahmeerklärung. Die Abnahmeerklärung wird Teil dieses Vertrages.
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.:0EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Verringerung der Auswirkungen
auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen:Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:1. Eignungskriterium: Mindestanzahl von Beschäftigten 2.
Eignungskriterium: Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder
vergleichbar
Beschreibung:Zu 1 - Eignungskriterium: Mindestanzahl von jährlich
durchschnittlich 50 Beschäftigten, in den letzten drei Geschäftsjahren
Zu 2 - Eignungskriterium: Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001:2015
oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich
befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle.
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:1. Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz 2.
Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz 3. Eignungskriterium:
Eigenkapital 4. Eignungskriterium: Eigenkapitalquote 5.
Eignungskriterium: Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Zu 1 - Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz i. H. v.
2.000.000,00 , der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Zu 2 -
Eignungskriterium: Mindestjahresumsatz i. H. v. 1.000.000,00 , der auf
Leistungen entfällt, die den ausgeschriebenen entsprechen, der letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Zu 3 - Eignungskriterium:
Eigenkapital, nachzuweisen durch Eigenerklärung für die letzten drei
Geschäftsjahre Zu 4 - Eignungskriterium: Eigenkapitalquote,
nachzuweisen durch Eigenerklärung für die letzten drei Geschäftsjahre
Zu 5 - Eignungskriterium: Vorhandensein einer
Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindes-tens 5 Mio. EUR pro
Schadensfall für Personen- und Sachschäden und mindestens 2 Mio. EUR
pro Schadensfall für Vermögensschäden, nachzuweisen durch
Eigenerklärung
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:1. Eignungskriterium: Befähigung zur Berufsausübung,
Beschreibung:Zu 1 - Eignungskriterium: Befähigung zur Berufsausübung,
nachzuweisen durch Eigenerklärung im Form eines
Handelsregisterauszuges, nicht älter als ein Jahr
Anwendung dieses Kriteriums:Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden
Bewerber:0
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Beschreibung:Price is not the only award criterion and all criteria
are stated only in the procurement documents.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[1]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.htm
l?id=538909,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Zulässig
Adresse für die
Einreichung:[2]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=53
8909
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-12+01:0013:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss:52DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:Gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-15+01:0007:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[3]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für
Justiz
Registrierungsnummer:991-18383-39
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53113
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[4]Vergabestelle@bfj.bund.de
Telefon:000
Internetadresse:[5]https://www.bundesjustizamt.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer:991-18338-39
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53113
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[6]Vergabestelle@bfj.bund.de
Telefon:000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:4e51b2c5-eb15-4b9b-aa1e-77a3598a39d1-15
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-12-04+01:0013:02:32+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00738052-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:234/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-12-05Z
References
Visible links
1. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538909,
2. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538909
3. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
4. mailto:Vergabestelle@bfj.bund.de
5. https://www.bundesjustizamt.de/
6. mailto:Vergabestelle@bfj.bund.de
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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