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Ausschreibung: Arzneimittel - Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SG B V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens - DEU-Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Arzneimittel
Dokument Nr...: 737630-2023 (ID: 2023120509233272713)
Veröffentlicht: 05.12.2023
*
  DEU-Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404): Arzneimittel - Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SG
B V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
   2023/S 234/2023 737630
   Deutschland - Arzneimittel - Abschluss nicht-exklusiver
   Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im
   Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
   234/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   Rechtsform des Erwerbers:Von einer regionalen Gebietskörperschaft
   kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8
   SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger
   Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens.
   Kennung des Verfahrens:ec6ea9b4-0312-4e21-bcb6-43f84de2311e
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MHRK2 Für die
   Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
   Parlaments und des Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer
   Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im
   Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
   Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
   Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
   vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen
   Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
   - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
   Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines
   Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines
   öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
   Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie
   2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen
   Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH
   (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
   Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
   Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
   bis 126 GWB
   Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
   §§ 123 bis 126 GWB
   Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
   bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
   die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
   Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
   Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
   Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
   123 bis 126 GWB
   Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
   Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
   126 GWB
   Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
   fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
   nach §§ 123 bis 126 GWB
   Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
   terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
   Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0002
   Titel:Abatacept
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [1]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [2]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimitt
   elrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:1
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   /documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[5]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0003
   Titel:Ambrisentan
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [7]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimitt
   elrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:2
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   /documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0004
   Titel:Bismutsubcitrat, Tetrcyclin und Metronidazol
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [12]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:3
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[13]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[14]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[15]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0005
   Titel:Botulinumtoxin Typ A (ATC M03AX21)
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [16]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [17]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:4
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[18]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[19]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[20]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0006
   Titel:Calcipotriol und Betamethason (ATC D05AX22) - ausgenommen Salben
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [21]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [22]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:5
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[23]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[24]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[25]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0007
   Titel:Carbamazepin
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [26]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [27]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:6
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[28]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[29]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[30]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0008
   Titel:Dabigatran
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [31]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [32]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:7
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[33]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[34]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[35]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0009
   Titel:Eisencarboxymaltose (ATC B03AC01)
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [36]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [37]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:8
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[38]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[39]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[40]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0010
   Titel:Fertigarzneimittel mit der Bezeichnung Acarizax (ATC V01AA03 -
   Hausstaubmilben)
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [41]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [42]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:9
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[43]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[44]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[45]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0011
   Titel:Fertigarzneimittel mit der Bezeichnung Grazax (ATC V01AA02 -
   Gräserpollen)
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [46]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [47]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:10
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[48]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[49]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[50]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0012
   Titel:Fertigarzneimittel mit der Bezeichnung Itulazax (ATC V01AA05 -
   Baumpollen)
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [51]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [52]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:11
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[53]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[54]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[55]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0013
   Titel:Fertigarzneimittel mit der Bezeichnung Oralair (ATC V01AA02 -
   Gräserpollen)
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [56]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [57]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:12
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[58]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[59]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[60]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0014
   Titel:Flecainid
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [61]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [62]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:13
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[63]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[64]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[65]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0015
   Titel:Glatirameracetat (in der Darreichungsform Fertigspritze)
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [66]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [67]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:14
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[68]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[69]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[70]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0016
   Titel:Hydroxycarbamid
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [71]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [72]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:15
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[73]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[74]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[75]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0017
   Titel:Imidazole/Triazole in Kombination mit Corticosteoiden (ATC
   D01AC20)
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [76]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [77]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:16
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[78]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[79]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[80]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0018
   Titel:Lamivudin, Tenofovirdisoproxil und Doravirin
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [81]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [82]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:17
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[83]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[84]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[85]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0019
   Titel:Lanthan(III)-carbonat
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [86]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [87]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:18
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[88]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[89]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[90]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0020
   Titel:Levothyroxin-Natrium
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [91]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [92]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:19
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[93]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[94]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[95]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0021
   Titel:Pipamperon
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [96]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
   im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [97]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
   telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:20
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[98]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
   2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[99]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[100]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0022
   Titel:Prednison
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [101]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
   Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [102]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
   ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:21
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[103]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
   K2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[104]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[105]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0023
   Titel:Rotigotin
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [106]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
   Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [107]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
   ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:22
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[108]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
   K2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[109]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[110]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0024
   Titel:Tafluprost
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [111]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
   Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [112]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
   ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:23
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[113]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
   K2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[114]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[115]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0025
   Titel:Tafluprost und Timolol
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [116]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
   Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [117]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
   ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:24
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[118]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
   K2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[119]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[120]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0026
   Titel:Teriparatid
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [121]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
   Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [122]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
   ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:25
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[123]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
   K2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[124]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[125]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0027
   Titel:Tofacitinib
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [126]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
   Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [127]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
   ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:26
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[128]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
   K2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[129]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[130]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0028
   Titel:Trifluridin und Kombinationen
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [131]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
   Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [132]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
   ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:27
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[133]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
   K2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[134]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[135]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   5.1 Los:LOT-0029
   Titel:Urapidil
   Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
   Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
   Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
   Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
   (Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
   [136]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
   Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
   uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
   Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
   über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform  DTVP , unter dem
   Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
   Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
   vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
   AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
   genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
   die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
   der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
   [137]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
   ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
   Interne Kennung:28
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Lieferungen
   Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Ort im betreffenden Land
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2026-01-31+01:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
   Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
   Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
   eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
   eingetragen.
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Angebotsformblatt
   Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
   Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
   Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
   aktuell gültig sein.
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Bezeichnung:Handelsregisterauszug
   Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
   älter als 2 Jahre.
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[138]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
   K2/documents,
   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
   URL:[139]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die
   Einreichung:[140]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
   Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
   Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
   Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
   die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
   dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
   nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
   Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
   jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
   Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
   Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
   01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
   werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
   einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
   der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
   Frist zur Einreichung des Ange
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
   Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
   Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
   verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
   werden (...).
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
   zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   8. Organisationen
   8.1 ORG-0004
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[141]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-0001
   Offizielle Bezeichnung:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
   Registrierungsnummer:DE275390265
   Postanschrift:Brandenburger Straße 72
   Stadt:Potsdam
   Postleitzahl:14467
   Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
   Land:Deutschland
   Kontaktperson:Arzneimittelversorgung
   E-Mail:[142]FP_Open-House@NORDOST.AOK.DE
   Telefon:+49 800265080-40198
   Fax:+49 800265080-49441
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
   bereitstellt
   8.1 ORG-0003
   Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils
   örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Registrierungsnummer:t:022894990
   Postanschrift:Villemombler Str. 76
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53123
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[143]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon:+49 22894990
   Fax:+49 2289499163
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:4e17c722-a272-46b6-a26c-1f6ca256955a-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-12-04+01:0013:32:51+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00737630-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:234/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-12-05Z
References
   Visible links
   1. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   2. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   5. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
   7. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
  10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
  12. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
  13. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
  14. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
  15. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
  16. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
  17. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
  18. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
  19. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
  20. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
  21. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
  22. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
  23. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
  24. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
  25. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
  26. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
  27. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
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