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Ausschreibung: Arzneimittel - Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SG B V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens - DEU-Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Arzneimittel
Dokument Nr...: 737630-2023 (ID: 2023120509233272713)
Veröffentlicht: 05.12.2023
*
DEU-Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404): Arzneimittel - Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SG
B V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
2023/S 234/2023 737630
Deutschland - Arzneimittel - Abschluss nicht-exklusiver
Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im
Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
234/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Rechtsform des Erwerbers:Von einer regionalen Gebietskörperschaft
kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8
SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger
Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens.
Kennung des Verfahrens:ec6ea9b4-0312-4e21-bcb6-43f84de2311e
Verfahrensart:Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MHRK2 Für die
Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie ( Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates ) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer
Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im
Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen
Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
- nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines
Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines
öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das
Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie
2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH
(C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler
Rechtsvorschriften:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Konkurs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Korruption:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Vergleichsverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des
Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind,
die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche
Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem
Vergabeverfahren:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des
Vergabeverfahrens:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare
Sanktionen:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit
terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los:LOT-0002
Titel:Abatacept
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[1]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[2]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimitt
elrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[5]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0003
Titel:Ambrisentan
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[6]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[7]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimitt
elrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0004
Titel:Bismutsubcitrat, Tetrcyclin und Metronidazol
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[12]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:3
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[13]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[14]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[15]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0005
Titel:Botulinumtoxin Typ A (ATC M03AX21)
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[16]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[17]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:4
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[18]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[19]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[20]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0006
Titel:Calcipotriol und Betamethason (ATC D05AX22) - ausgenommen Salben
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[21]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[22]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:5
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[23]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[24]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[25]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0007
Titel:Carbamazepin
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[26]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[27]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:6
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[28]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[29]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[30]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0008
Titel:Dabigatran
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[31]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[32]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:7
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[33]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[34]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[35]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0009
Titel:Eisencarboxymaltose (ATC B03AC01)
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[36]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[37]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:8
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[38]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[39]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[40]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0010
Titel:Fertigarzneimittel mit der Bezeichnung Acarizax (ATC V01AA03 -
Hausstaubmilben)
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[41]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[42]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:9
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[43]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[44]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[45]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0011
Titel:Fertigarzneimittel mit der Bezeichnung Grazax (ATC V01AA02 -
Gräserpollen)
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[46]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[47]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:10
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[48]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[49]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[50]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0012
Titel:Fertigarzneimittel mit der Bezeichnung Itulazax (ATC V01AA05 -
Baumpollen)
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[51]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[52]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:11
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[53]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[54]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[55]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0013
Titel:Fertigarzneimittel mit der Bezeichnung Oralair (ATC V01AA02 -
Gräserpollen)
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[56]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[57]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:12
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[58]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[59]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[60]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0014
Titel:Flecainid
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[61]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[62]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:13
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[63]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[64]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[65]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0015
Titel:Glatirameracetat (in der Darreichungsform Fertigspritze)
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[66]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[67]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:14
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[68]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[69]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[70]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0016
Titel:Hydroxycarbamid
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[71]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[72]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:15
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[73]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[74]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[75]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0017
Titel:Imidazole/Triazole in Kombination mit Corticosteoiden (ATC
D01AC20)
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[76]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[77]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:16
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[78]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[79]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[80]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0018
Titel:Lamivudin, Tenofovirdisoproxil und Doravirin
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[81]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[82]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:17
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[83]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[84]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[85]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0019
Titel:Lanthan(III)-carbonat
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[86]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[87]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:18
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[88]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[89]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[90]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0020
Titel:Levothyroxin-Natrium
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[91]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[92]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:19
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[93]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[94]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[95]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0021
Titel:Pipamperon
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[96]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen. Die
im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[97]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimit
telrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:20
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[98]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK
2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[99]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[100]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0022
Titel:Prednison
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[101]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[102]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:21
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[103]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
K2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[104]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[105]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0023
Titel:Rotigotin
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[106]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[107]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:22
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[108]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
K2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[109]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[110]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0024
Titel:Tafluprost
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[111]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[112]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:23
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[113]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
K2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[114]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[115]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0025
Titel:Tafluprost und Timolol
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[116]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[117]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:24
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[118]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
K2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[119]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[120]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0026
Titel:Teriparatid
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[121]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[122]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:25
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[123]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
K2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[124]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[125]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0027
Titel:Tofacitinib
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[126]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[127]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:26
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[128]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
K2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[129]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[130]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0028
Titel:Trifluridin und Kombinationen
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[131]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[132]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:27
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[133]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
K2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[134]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[135]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
5.1 Los:LOT-0029
Titel:Urapidil
Beschreibung:Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von
Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen
Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem/der genannten
Wirkstoff/Wirkstoffkombination angeboten. Interessierte pharmazeutische
Unternehmen können, nach Registrierung, die Auftragsunterlagen
(Teilnahmeunterlagen und Vertrag) unter:
[136]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2 herunterladen.
Die im Abschnitt Auftraggeber benannte E-Mailadresse zum Zwecke des
uneingeschränkten und vollständigen gebührenfreien Zuganges der
Auftragsunterlagen hat keinen Bestand. Auskünfte sind ausschließlich,
über Ihre Registrierung, auf der Vergabeplattform DTVP , unter dem
Kommunikationsreiter zu erhalten. Auskünfte und Antworten über andere
Stellen sind nicht verbindlich. Voraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
geforderten Verfahrensunterlagen vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2024. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
31.01.2026, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
muss bei Vertragsbeginn zum 01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023
vorliegen; vor dem 02.01.2024 werden jedoch keine Verträge seitens der
AOK Nordost geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
(Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024; Frist zur Einreichung des
Angebotes: 05.02.2024). Sollte die AOK Nordost während der
Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird diese Form der Auftragsbekanntmachung
genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw.
die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe
der vergebenen Aufträge erfolgt ausschließlich unter folgendem Link:
[137]https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimi
ttelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es.
Interne Kennung:28
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Lieferungen
Haupteinstufung(cpv):33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2026-01-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen:Bei dem unter Punkt Fristen eingegebenen
Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des
Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeiten nur jeweils
eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum
eingetragen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Angebotsformblatt
Beschreibung:Interessensbekundung zum Abschluss wirkstoffbezogener
Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V mit der AOK Nordost.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung:Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung:Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung muss
aktuell gültig sein.
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung:Handelsregisterauszug
Beschreibung:Der Handelsregisterauszug muss aktuell sein und nicht
älter als 2 Jahre.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[138]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHR
K2/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL:[139]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die
Einreichung:[140]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote:2025-12-05+01:0023:58:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:siehe Unterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2025-12-05+01:0023:59:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen:Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Jedes pharmazeutische
Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch
die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages
dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist
nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Vertragsbeginn kann
jeweils nur ein Monatserster sein. Der früheste Vertragsbeginn ist der
01.02.2024. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24
Monate. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, unabhängig vom
Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot muss bei Vertragsbeginn zum
01.02.2024 spätestens bis zum 22.12.2023 vorliegen; vor dem 02.01.2024
werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost geschlossen. Für
einen späteren Vertragsbeginn gilt als Einreichungsfrist der Angebote
der 5. des jeweiligen Vormonats. (Beispiel: Vertragsstart 01.03.2024;
Frist zur Einreichung des Ange
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:Für den Fall, dass ein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. die folgenden
Bestimmungen zu beachten: § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen
hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. (...) § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben
werden (...).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich
zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[141]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung:AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Registrierungsnummer:DE275390265
Postanschrift:Brandenburger Straße 72
Stadt:Potsdam
Postleitzahl:14467
Land, Gliederung (NUTS):Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land:Deutschland
Kontaktperson:Arzneimittelversorgung
E-Mail:[142]FP_Open-House@NORDOST.AOK.DE
Telefon:+49 800265080-40198
Fax:+49 800265080-49441
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren
bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes oder das jeweils
örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Registrierungsnummer:t:022894990
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53123
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[143]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon:+49 22894990
Fax:+49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:4e17c722-a272-46b6-a26c-1f6ca256955a-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-12-04+01:0013:32:51+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00737630-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:234/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-12-05Z
References
Visible links
1. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
2. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
5. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
6. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
7. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
12. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
13. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
14. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
15. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
16. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
17. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
18. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
19. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
20. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
21. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
22. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
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23. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
24. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
25. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
26. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
27. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
28. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
29. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
30. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
31. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
32. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
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33. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
34. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
35. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
36. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
37. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
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38. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
39. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
40. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
41. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
42. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
43. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
44. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
45. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
46. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
47. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
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48. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
49. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
50. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
51. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
52. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
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53. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
54. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
55. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
56. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
57. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
58. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
59. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
60. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
61. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
62. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
63. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
64. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
65. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
66. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
67. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
68. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
69. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
70. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
71. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
72. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
73. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
74. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
75. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
76. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
77. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
78. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
79. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
80. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
81. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
82. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
83. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
84. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
85. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
86. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
87. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
88. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
89. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
90. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
91. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
92. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
93. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
94. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
95. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
96. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
97. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
98. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
99. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
100. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
101. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
102. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
103. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
104. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
105. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
106. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
107. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
108. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
109. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
110. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
111. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
112. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
113. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
114. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
115. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
116. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
117. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
118. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
119. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
120. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
121. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2
122. https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-e
s.
123. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHRK2/documents,
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