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Ausschreibung: Holzgewinnung - Holzernte/ Rückung FoB Dresden 1. HJ 2024 - DEU-Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Holzgewinnung
Dokument Nr...: 737105-2023 (ID: 2023120509192872219)
Veröffentlicht: 05.12.2023
*
  DEU-Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21): Holzgewinnung - Holzernte/ Rückung FoB Dresden 1. HJ 2024
   2023/S 234/2023 737105
   Deutschland - Holzgewinnung - Holzernte/ Rückung FoB Dresden 1. HJ 2024
   234/2023
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   1. Beschaffer
   1.1 Beschaffer
   Offizielle Bezeichnung:Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
   Dresden
   Rechtsform des Erwerbers:Lokale Gebietskörperschaft
   Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
   Verwaltung
   2. Verfahren
   2.1 Verfahren
   Titel:Holzernte/ Rückung FoB Dresden 1. HJ 2024
   Beschreibung:Holzerntedurchforstung und Rückung 1. HJ 2024,
   Kalamitätsholz in 6 Revieren, 7 Lose
   Kennung des Verfahrens:728ad493-04fe-4c72-8fd8-a0e95ae3d9e8
   Interne Kennung:2023FB05-090
   Verfahrensart:Offenes Verfahren
   Das Verfahren wird beschleunigt:No
   2.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
   2.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
   Land:Deutschland
   2.1.4 Allgemeine Informationen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   vgv-
   Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
   Beschreibung:
   2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Auftragsbedingungen:
   Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden
   können:2
   2.1.6 Ausschlussgründe
   Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:GWB § 123 zwingende
   Ausschlussgründe §124 fakultative Ausschlussgründe
   5. Los
   5.1 Los:LOT-0001
   Titel:Ullersdorf
   Beschreibung:Siehe Vergabeunterlagen
   Interne Kennung:LOT-0001
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2024-07-31+02:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[1]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/Tender
   ingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2
   a-3120da7b3876c91c,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die Einreichung:[2]https://evergabe.sachsen.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:ohne
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag
   ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
   bereitstellt:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Staatsbetrieb
   Sachsenforst - Forstbezirk Dresden
   5.1 Los:LOT-0002
   Titel:Bühlau
   Beschreibung:siehe Vergabeunterlagen
   Interne Kennung:LOT-0002
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2024-04-30+02:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[3]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/Tender
   ingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2
   a-3120da7b3876c91c,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die Einreichung:[4]https://evergabe.sachsen.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:ohne
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag
   ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
   bereitstellt:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Staatsbetrieb
   Sachsenforst - Forstbezirk Dresden
   5.1 Los:LOT-0003
   Titel:Klotzsche
   Beschreibung:siehe Vergabeunterlagen
   Interne Kennung:LOT-0003
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2024-04-30+02:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[5]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/Tender
   ingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2
   a-3120da7b3876c91c,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die Einreichung:[6]https://evergabe.sachsen.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:ohne
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag
   ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
   bereitstellt:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Staatsbetrieb
   Sachsenforst - Forstbezirk Dresden
   5.1 Los:LOT-0004
   Titel:Moritzburg
   Beschreibung:siehe Vergabeunterlagen
   Interne Kennung:LOT-0004
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2024-04-30+02:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[7]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/Tender
   ingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2
   a-3120da7b3876c91c,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die Einreichung:[8]https://evergabe.sachsen.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:ohne
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag
   ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
   bereitstellt:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Staatsbetrieb
   Sachsenforst - Forstbezirk Dresden
   5.1 Los:LOT-0005
   Titel:Laußnitz
   Beschreibung:siehe Vergabeunterlagen
   Interne Kennung:LOT-0005
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
   Enddatum:2024-06-30+02:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[9]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/Tender
   ingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2
   a-3120da7b3876c91c,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die Einreichung:[10]https://evergabe.sachsen.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:ohne
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag
   ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
   bereitstellt:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Staatsbetrieb
   Sachsenforst - Forstbezirk Dresden
   5.1 Los:LOT-0006
   Titel:Cosel 1
   Beschreibung:siehe Vergabeunterlagen
   Interne Kennung:LOT-0006
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2024-06-30+02:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[11]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/Tende
   ringProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c
   2a-3120da7b3876c91c,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die Einreichung:[12]https://evergabe.sachsen.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:ohne
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag
   ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
   bereitstellt:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Staatsbetrieb
   Sachsenforst - Forstbezirk Dresden
   5.1 Los:LOT-0007
   Titel:Cosel 2
   Beschreibung:siehe Vergabeunterlagen
   Interne Kennung:LOT-0007
   5.1.1 Zweck
   Art des Auftrags:Dienstleistungen
   Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
   5.1.2 Erfüllungsort
   Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
   Land:Deutschland
   Zusätzliche Informationen:
   5.1.3 Geschätzte Dauer
   Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
   Enddatum:2024-05-31+02:00
   5.1.6 Allgemeine Informationen
   Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
   Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
   eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
   Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
   Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
   Beschaffungswesen
   Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
   (KMU) geeignet
   Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
   5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
   Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
   5.1.9 Eignungskriterien
   Kriterium:
   Art:Eignung zur Berufsausübung
   Kriterium:
   Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterium:
   Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   5.1.10 Zuschlagskriterien
   Kriterium:
   Art:Preis
   Bezeichnung:Preis
   Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
   5.1.11 Auftragsunterlagen
   Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
   Internetadresse der
   Auftragsunterlagen:[13]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/Tende
   ringProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c
   2a-3120da7b3876c91c,
   5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
   Bedingungen für die Einreichung:
   Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
   Adresse für die Einreichung:[14]https://evergabe.sachsen.de
   Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
   können:Deutsch
   Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
   Varianten:Nicht zulässig
   Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
   Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
   Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
   können:
   Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
   Fristablauf nachgereicht werden.
   Zusätzliche Informationen:ohne
   Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
   Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
   Auftragsbedingungen:
   Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
   Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag
   ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
   Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   5.1.15 Techniken
   Rahmenvereinbarung:
   Keine Rahmenvereinbarung
   Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   Elektronische Auktion:
   5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
   Überprüfungsstelle:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
   bereitstellt:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Staatsbetrieb
   Sachsenforst - Forstbezirk Dresden
   8. Organisationen
   8.1 ORG-7006
   Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
   Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
   Stadt:Bonn
   Postleitzahl:53119
   Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[15]esender_hub@bescha.bund.de
   Telefon:+49228996100
   Rollen dieser Organisation:
   TED eSender
   8.1 ORG-7001
   Offizielle Bezeichnung:Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
   Dresden
   Registrierungsnummer:14-0923078SBS03-25
   Postanschrift:Nesselgrundweg 4
   Stadt:Dresden
   Postleitzahl:01109
   Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[16]dresden.poststelle@smul.sachsen.de
   Telefon:0351-253080
   Internetadresse:[17]https://www.sbs.sachsen.de/dresden-7421.html
   Rollen dieser Organisation:
   Beschaffer
   Federführendes Mitglied
   Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
   8.1 ORG-7004
   Offizielle Bezeichnung:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Registrierungsnummer:14-0923078SBS03-25
   Postanschrift:Braustraße 2
   Stadt:Leipzig
   Postleitzahl:04107
   Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[18]vergabekammer@lds.sachsen.de
   Telefon:+49 341977-3800
   Fax:+49 341977-1049
   Internetadresse:[19]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_p
   aram=363
   Rollen dieser Organisation:
   Überprüfungsstelle
   8.1 ORG-7005
   Offizielle Bezeichnung:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Registrierungsnummer:14-0923078SBS03-25
   Postanschrift:Braustraße 2
   Stadt:Leipzig
   Postleitzahl:04107
   Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
   Land:Deutschland
   E-Mail:[20]vergabekammer@lds.sachsen.de
   Telefon:+49 341977-3800
   Fax:+49 341977-1049
   Internetadresse:[21]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_p
   aram=363
   Rollen dieser Organisation:
   Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
   bereitstellt
   11. Informationen zur Bekanntmachung
   11.1 Informationen zur Bekanntmachung
   Kennung/Fassung der
   Bekanntmachung:a52a307d-63ef-4f30-8f04-1bbedb6c7e1a-01
   Formulartyp:Wettbewerb
   Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung 
   Standardregelung
   Datum der Übermittlung der
   Bekanntmachung:2023-12-04+01:0015:07:41+01:00
   Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
   ist:Deutsch
   11.2 Informationen zur Veröffentlichung
   Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00737105-2023
   ABl. S  Nummer der Ausgabe:234/2023
   Datum der Veröffentlichung:2023-12-05Z
References
   Visible links
   1. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2a-3120d
a7b3876c91c,
   2. https://evergabe.sachsen.de/
   3. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2a-3120d
a7b3876c91c,
   4. https://evergabe.sachsen.de/
   5. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2a-3120d
a7b3876c91c,
   6. https://evergabe.sachsen.de/
   7. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2a-3120d
a7b3876c91c,
   8. https://evergabe.sachsen.de/
   9. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2a-3120d
a7b3876c91c,
  10. https://evergabe.sachsen.de/
  11. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2a-3120d
a7b3876c91c,
  12. https://evergabe.sachsen.de/
  13. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2a-3120d
a7b3876c91c,
  14. https://evergabe.sachsen.de/
  15. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
  16. mailto:dresden.poststelle@smul.sachsen.de
  17. https://www.sbs.sachsen.de/dresden-7421.html
  18. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de
  19. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
  20. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de
  21. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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