(1) Searching for "2023120509192872219" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Holzgewinnung - Holzernte/ Rückung FoB Dresden 1. HJ 2024 - DEU-Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Holzgewinnung
Dokument Nr...: 737105-2023 (ID: 2023120509192872219)
Veröffentlicht: 05.12.2023
*
DEU-Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21): Holzgewinnung - Holzernte/ Rückung FoB Dresden 1. HJ 2024
2023/S 234/2023 737105
Deutschland - Holzgewinnung - Holzernte/ Rückung FoB Dresden 1. HJ 2024
234/2023
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
Dresden
Rechtsform des Erwerbers:Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:Allgemeine öffentliche
Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Holzernte/ Rückung FoB Dresden 1. HJ 2024
Beschreibung:Holzerntedurchforstung und Rückung 1. HJ 2024,
Kalamitätsholz in 6 Revieren, 7 Lose
Kennung des Verfahrens:728ad493-04fe-4c72-8fd8-a0e95ae3d9e8
Interne Kennung:2023FB05-090
Verfahrensart:Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt:No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land:Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung:
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden
können:2
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:GWB § 123 zwingende
Ausschlussgründe §124 fakultative Ausschlussgründe
5. Los
5.1 Los:LOT-0001
Titel:Ullersdorf
Beschreibung:Siehe Vergabeunterlagen
Interne Kennung:LOT-0001
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2024-07-31+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[1]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/Tender
ingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2
a-3120da7b3876c91c,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung:[2]https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:ohne
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
bereitstellt:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Staatsbetrieb
Sachsenforst - Forstbezirk Dresden
5.1 Los:LOT-0002
Titel:Bühlau
Beschreibung:siehe Vergabeunterlagen
Interne Kennung:LOT-0002
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2024-04-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[3]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/Tender
ingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2
a-3120da7b3876c91c,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung:[4]https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:ohne
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
bereitstellt:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Staatsbetrieb
Sachsenforst - Forstbezirk Dresden
5.1 Los:LOT-0003
Titel:Klotzsche
Beschreibung:siehe Vergabeunterlagen
Interne Kennung:LOT-0003
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2024-04-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[5]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/Tender
ingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2
a-3120da7b3876c91c,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung:[6]https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:ohne
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
bereitstellt:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Staatsbetrieb
Sachsenforst - Forstbezirk Dresden
5.1 Los:LOT-0004
Titel:Moritzburg
Beschreibung:siehe Vergabeunterlagen
Interne Kennung:LOT-0004
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2024-04-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[7]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/Tender
ingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2
a-3120da7b3876c91c,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung:[8]https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:ohne
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
bereitstellt:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Staatsbetrieb
Sachsenforst - Forstbezirk Dresden
5.1 Los:LOT-0005
Titel:Laußnitz
Beschreibung:siehe Vergabeunterlagen
Interne Kennung:LOT-0005
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-01-01+01:00
Enddatum:2024-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[9]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/Tender
ingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2
a-3120da7b3876c91c,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung:[10]https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:ohne
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
bereitstellt:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Staatsbetrieb
Sachsenforst - Forstbezirk Dresden
5.1 Los:LOT-0006
Titel:Cosel 1
Beschreibung:siehe Vergabeunterlagen
Interne Kennung:LOT-0006
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2024-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[11]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/Tende
ringProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c
2a-3120da7b3876c91c,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung:[12]https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:ohne
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
bereitstellt:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Staatsbetrieb
Sachsenforst - Forstbezirk Dresden
5.1 Los:LOT-0007
Titel:Cosel 2
Beschreibung:siehe Vergabeunterlagen
Interne Kennung:LOT-0007
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags:Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv):77210000Holzgewinnung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land:Deutschland
Zusätzliche Informationen:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns:2024-02-01+01:00
Enddatum:2024-05-31+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung
eingesetzten Personals sind anzugeben:Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche
Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:#Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe:Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art:Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art:Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art:Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art:Preis
Bezeichnung:Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau):100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:DEU
Internetadresse der
Auftragsunterlagen:[13]https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/Tende
ringProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c
2a-3120da7b3876c91c,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung:Nicht zulässig
Adresse für die Einreichung:[14]https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden
können:Deutsch
Elektronischer Katalog:Nicht zulässig
Varianten:Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Angebote:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden
können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach
Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen:ohne
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit:2024-01-02+01:0012:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung:Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen:§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
bereitstellt:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt:Staatsbetrieb
Sachsenforst - Forstbezirk Dresden
8. Organisationen
8.1 ORG-7006
Offizielle Bezeichnung:Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer:994-DOEVD-83
Stadt:Bonn
Postleitzahl:53119
Land, Gliederung (NUTS):Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land:Deutschland
E-Mail:[15]esender_hub@bescha.bund.de
Telefon:+49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung:Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk
Dresden
Registrierungsnummer:14-0923078SBS03-25
Postanschrift:Nesselgrundweg 4
Stadt:Dresden
Postleitzahl:01109
Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land:Deutschland
E-Mail:[16]dresden.poststelle@smul.sachsen.de
Telefon:0351-253080
Internetadresse:[17]https://www.sbs.sachsen.de/dresden-7421.html
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer:14-0923078SBS03-25
Postanschrift:Braustraße 2
Stadt:Leipzig
Postleitzahl:04107
Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land:Deutschland
E-Mail:[18]vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon:+49 341977-3800
Fax:+49 341977-1049
Internetadresse:[19]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_p
aram=363
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-7005
Offizielle Bezeichnung:1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer:14-0923078SBS03-25
Postanschrift:Braustraße 2
Stadt:Leipzig
Postleitzahl:04107
Land, Gliederung (NUTS):Dresden, Kreisfreie Stadt(DED21)
Land:Deutschland
E-Mail:[20]vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon:+49 341977-3800
Fax:+49 341977-1049
Internetadresse:[21]https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_p
aram=363
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren
bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der
Bekanntmachung:a52a307d-63ef-4f30-8f04-1bbedb6c7e1a-01
Formulartyp:Wettbewerb
Art der Bekanntmachung:Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der
Bekanntmachung:2023-12-04+01:0015:07:41+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar
ist:Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung:00737105-2023
ABl. S Nummer der Ausgabe:234/2023
Datum der Veröffentlichung:2023-12-05Z
References
Visible links
1. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2a-3120d
a7b3876c91c,
2. https://evergabe.sachsen.de/
3. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2a-3120d
a7b3876c91c,
4. https://evergabe.sachsen.de/
5. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2a-3120d
a7b3876c91c,
6. https://evergabe.sachsen.de/
7. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2a-3120d
a7b3876c91c,
8. https://evergabe.sachsen.de/
9. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2a-3120d
a7b3876c91c,
10. https://evergabe.sachsen.de/
11. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2a-3120d
a7b3876c91c,
12. https://evergabe.sachsen.de/
13. https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c1f9e9c2a-3120d
a7b3876c91c,
14. https://evergabe.sachsen.de/
15. mailto:esender_hub@bescha.bund.de
16. mailto:dresden.poststelle@smul.sachsen.de
17. https://www.sbs.sachsen.de/dresden-7421.html
18. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de
19. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
20. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de
21. https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|