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Ausschreibung: Sicherheitsdienstleistung im Stadtgebiet Neu-Isenburg - DE-Neu-Isenburg
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Überwachungsdienste
Streifendienste
Dokument Nr...: 817156-2023 (ID: 2023032306355507508)
Veröffentlicht: 23.03.2023
*
  Sicherheitsdienstleistung im Stadtgebiet Neu-Isenburg
Vergabenummer/Aktenzeichen: 23/17
1.		Auftraggeber (Vergabestelle) / Einreichung der Angebote (schriftlich) / Zuschlagserteilung:
Offizielle Bezeichnung:Der Magistrat der Stadt Neu-Isenburg
Straße:Hugenottenallee 53
Stadt/Ort:63263 Neu-Isenburg
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 61022410
Fax:+49 6102241241
E-Mail:ausschreibungen@stadt-neu-isenburg.de
2.		Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
3.		Form, in der Angebote einzureichen sind:
[ ] elektronisch
    [ ] in Textform
    [ ] mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
    [ ] mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
[x] schriftlich
4.		
5.		Bezeichnung des Auftrags: Sicherheitsdienstleistung im Stadtgebiet Neu-Isenburg
Vergabenummer/Aktenzeichen: 23/17
Art des Auftrags: Dienstleistung
Art und Umfang der Leistung: In der Zeit vom 01.06.2023-30.09.2023 sollen
Sicherheitsdienstleistungen von 2 Personen wöchentlich, donnerstags - samstags 17.30
Uhr-02.00 Uhr ausgeführt werden. Einsatzgebiet ist das gesamte Stadtgebiet Neu-Isenburg
(mit den Stadtteilen Gravenbruch und Zeppelinheim).
Produktschlüssel (CPV):
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79714000 Überwachungsdienste
79715000 Streifendienste
Ort der Leistung: 63263 Neu-Isenburg
NUTS-Code : DE71C Offenbach, Landkreis
6.		Unterteilung in Lose: nein
7.		Nebenangebote: Nebenangebote sind zugelassen
8.		Ausführungsfrist:
Beginn : 01.06.2023
Ende : 30.09.2023
9.		Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
https://www.had.de/onlinesuche_referenz.html?TYPE=024&CLI_ID=2790&REC_ID=464
10.		Frist für den Eingang der Angebote: 12.04.2023 10:00 Uhr
Bindefrist: 10.05.2023
11.		
12.		Zahlungsbedingungen: Nach VOL/B und Vergabehandbuch
13.		Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Geforderte Eignungsnachweise (gem.  6 Abs.
3, 4 VOL/A/1,  13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise
(u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen
entsprechen. Nicht präqualifizierte Bieter müssen Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124
(Eigenerklärungen zur Eignung) abgeben. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl
kommt, müssen auf Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen die entsprechenden
Bestätigungen oder Bescheinigungen vorlegen, einschließlich vom Referenzgeber
bestätigter Referenzen.
Sachkundenachweis (IHK) nach 34a GewO
Anforderungen hinsichtlich der Eignung und Zuverlässigkeit des Anbieters
Dem Angebot soll eine Firmenauskunft beigefügt sein, die möglichst Angaben zu den
nachstehenden Kriterien enthält:
- Wie viele Arbeitnehmer*innen sind von Ihnen unter Vertrag, der bereits für Kommunale
Auftraggeber tätig waren. Wie viel Arbeitnehmer*innen davon sind derzeit dafür
eingesetzt.
- Wie viele Arbeitnehmer*innen haben bereits Erfahrung und waren bzw. sind hiervon
als Präventionsstreife eingesetzt?
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass
- ein Einsatz von Sicherheitspersonal zu verschiedenen Sicherheitsdienstleistungen seit
mindestens 3 Jahren erfolgt sein muss.
Bitte drei Referenzen der Vertragspartner vorlegen
- Die Eigenerklärung muss auch beinhalten, dass das eingesetzte Personal gemäß der
Ausschreibung auch für Dienste an Sonn- und Feiertagen, Spätdienst, Nachtdiensten auch
an Samstagen zur Verfügung stehen. Ebenso muss die Eigenerklärung
enthalten, dass dem eigensetzen Personal bekannt ist, dass sich der Auftraggeber
vorbehalten kann bei begründeten Interesse einzelne Personen für den Einsatz
im Stadtgebiet Neu-Isenburg auszuschließen.
- Eine Vertretung (Urlaub, Krankheit) ist jederzeit sicherzustellen.
14.		Zuschlagskriterien
Kriterium	Gewichtung
1	Preis	100
15.		Sonstige Informationen:
nachr. V-Nr/AKZ : 23/17
16.		Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:
Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen.
Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/hessen/2023/03/002790000464.html
Data Acquisition via: p8000001
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