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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Bonn
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Datenverarbeitungsdienste
Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware
Dokument Nr...: 172781-2023 (ID: 2023032209151706859)
Veröffentlicht: 22.03.2023
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DE-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2023/S 58/2023 172781
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [6]zib@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bescha.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=508062
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Content Delivery Network (produktneutral)
Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.05 - 9931/21/VV : 1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung einer Content Delivery
Network (CDN) Dienstleistung mit zugehörigem Support, Schulungen und
Konfigurationsunterstützung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 24 783 591.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72500000 Datenverarbeitungsdienste
72510000 Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
72511000 Dienste in Verbindung mit Netzwerkverwaltungssoftware
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung umfasst die Beschaffung einer Content Delivery Network
Dienstleistung (CDN), die in der Bundesverwaltung eingesetzt werden
soll. Zusätzlich sind Dienstleistungen für Schulungen, Support und
Konfigurationsunterstützung zu erbringen. Der Höchstwert der
Rahmenvereinbarung entspricht dem Schätzwert in Höhe von 24.783.591,00
Euro (netto).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 24 783 591.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen
automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die
Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate
vor Vereinbarungsende widerspricht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es sind keine Erklärungen und Nachweise einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Umsatz:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei
Geschäftsjahre anzugeben. Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz muss
mindestens 10 Mio. Euro betragen.
Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer
selbsterstellten Liste, welche die jeweili-gen Jahreswerte der letzten
drei Geschäftsjahre belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen
im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der
jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für
jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare
Eigenerklärung in Form einer selbst-erstellten Liste, welche die
jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes
Mitglied der Bieterkonstellation belegt.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen
können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und
legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftli-chen und
finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung
des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind,
kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor
Ablauf der Teil-nahme- oder Angebotsfrist in Form einer
Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen:
Reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen
in Bezug zur verfahrensgegen-ständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre
Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür
relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der
ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages, Zeitraum der
Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der
Auftrag-geberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gilt die folgende Mindestanforderung an die benannten
Referenzen:
- die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist
das Datum der letzten Leistungser-bringung - gerechnet bis zum Ende der
Angebotsfrist),
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen
wurden, ist der bisher erreichte Leis-tungsstand anzugeben. Noch nicht
realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere
Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz
durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsge-mäße Referenz
nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des
Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine
Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachte-ten Referenzen
einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen
zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben
nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit
und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der tech-nischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung
des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind,
kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor
Ablauf der Teil-nahme- oder Angebotsfrist in Form einer
Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen
Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert
des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 oder
zwischen 100.000 und 200.000 ).
Qualitätsmanagement:
Legen Sie bitte für Ihr Unternehmen ein gültiges Zertifikat nach ISO
9001 oder IDW PS 951 (Qualitätsma-nagement) oder gleichwertig vor.
Informationssicherheitsmanagement:
Legen Sie bitte für Ihr Unternehmen ein gültiges Zertifikat nach
ISO/IEC 27001 (Informationssicherheit-Managementsystem) oder
gleichwertig vor.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 11:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 11:31
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Abrufberechtigt sind: Die unmittelbare Bundesverwaltung der
Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und
Organe:
EBV (Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R)
UBA (Umweltbundesamt)
Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag
Akademie der Künste
Bundesarchiv
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Beschaffungsamt des BMI
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Statistisches Bundesamt
Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Deutscher Wetterdienst
Deutsche Bundesbank
Deutsche Nationalbibliothek
Bundesamt für Strahlenschutz
Johann Heinrich von Thünen-Institut
ALDB GmbH
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem
BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2023
References
6. mailto:zib@bescha.bund.de?subject=TED
7. http://www.bescha.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=508062
9. http://www.evergabe-online.de/
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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