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Ausschreibung: Allgemeine und berufliche Bildung - DE-Essen
Allgemeine und berufliche Bildung
Berufsausbildung
Dokument Nr...: 172544-2023 (ID: 2023032209142906704)
Veröffentlicht: 22.03.2023
*
DE-Essen: Allgemeine und berufliche Bildung
2023/S 58/2023 172544
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
Postanschrift: Ruhrallee 175
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
E-Mail: [6]planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.essen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YW17
TCJ2N/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YW17
TCJ2N
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) in einem Kombi-Modell Los 1
und 2
Referenznummer der Bekanntmachung: 34348/FB56/12-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Außerbetriebliche Berufsausbildung in einem Kombi-Modell (BaE) nach §
16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von außerbetrieblichen
Berufsausbildungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m.
§ 76 f SGB III und §§ 4 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG) / §§ 25 ff
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) - allgemeine Berufsausbildung
einschließlich Stufenausbildung - und §§ 64 ff BBiG / § 42 Buchst. k-m
HwO ("Werkerausbildung" bzw. "Fachpraktiker" ausschließlich für
behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III).
Die Leistung zielt darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer
Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligung besonderer Hilfen
bedürfen, durch außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme,
Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu
ermöglichen. Dabei hat der Auftragnehmer alle Möglichkeiten
wahrzunehmen und auszuschöpfen, die den Übergang des Auszubildenden in
eine betriebliche Ausbildung fördern.
Im sogenannten Kombi-Modell werden die Ausbildungsinhalte - unter
Einbeziehung von Kooperationsbetrieben mit Eignung nach §§ 27 ff BBiG /
§§ 21 ff HwO - sowohl im Rahmen einer integrativen, als auch
kooperativen Ausbildung vermittelt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
BaE Kombi-Modell Los 1
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
80530000 Berufsausbildung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
00000 Essen, Ruhr
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zur Zielgruppe gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung -
junge Menschen, ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine
Schulpflicht erfüllt haben.
Förderungsberechtigt sind junge Menschen,
1. die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und wegen in
ihrer Person liegender Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen
eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht aufnehmen können.
2. deren betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst
worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung
auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu
erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen
können.
3. junge Menschen mit Behinderungen, die nicht auf besondere Leistungen
(§ 117 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die
entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Spezielle Räumlichkeiten und
Ausstattungen müssen daher nicht vorgehalten werden.
4. junge anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können zur
Zielgruppe gehören. Ihre Sprachkenntnisse müssen für eine Ausbildung
ausreichen. Da für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gute
berufsbezogene Deutschkenntnisse erforderlich sind, kann es für einen
Teil dieser jungen Menschen sinnvoll sein, ihre berufsbezogenen
Sprachkenntnisse auch während der Teilnahme an der BaE weiter zu
verbessern oder zu vertiefen.
Der Auftragnehmer soll bei individuellem Bedarf eine Teilnahme des
Auszubildenden an einem BAMF- Sprachprogramm ermöglichen und aktiv
unterstützen. Das Maßnahmeziel darf durch die parallele Teilnahme nicht
gefährdet werden. Hier muss eine Absprache zwischen Auftragnehmer und
Bedarfsträger erfolgen.
Zielsetzung ist es, Jugendlichen, die aufgrund einer
Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen
bedürfen, durch die außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme,
Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu
ermöglichen. Der langfristige Übergang in den 1.Arbeitsmarkt ist das
Ziel dieser außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) im Kombi-Modell.
Im sogenannten Kombi-Modell werden die Ausbildungsinhalte - unter
Einbeziehung von Kooperationsbetrieben mit Eignung nach §§ 27 ff BBiG /
§§ 21 ff HwO - sowohl im Rahmen einer integrativen, als auch
kooperativen Ausbildung vermittelt.
Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb des
Ausbildungszeitraums möglichst frühzeitig und zu vorgegebenen Quoten
den Übergang von integrativer zu kooperativer Ausbildung bzw. zu
betrieblicher Ausbildung zu gewährleisten.
Die Wochenstundenzahl beträgt einschließlich des
Berufsschulunterrichtes 39 Zeitstunden ohne Pausen.
Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am
Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für junge Menschen, z.B.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), sind zu beachten. Dies gilt
insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen.
Stützunterricht als auch die sozialpädagogische Begleitung sind
kontinuierlich mit einem Stundenumfang von mindestens vier Zeitstunden
wöchentlich durchzuführen. Dies gilt auch für Ferienzeiten der
Berufsschule. Beim Übergang in die kooperative Form ist Lage, Dauer und
Verteilung mit dem Kooperationsbetrieb individuell abzustimmen.
Sofern der Berufsschulunterricht nicht oder nicht im erforderlichen
Umfang durch die Berufsschule erfolgt, stellt der Auftragnehmer die
entsprechende theoretische Unterweisung sicher. Hierzu hat sich der
Auftragnehmer mit der Berufsschule abzustimmen.
Dem Auftragnehmer obliegt beim integrativen Modell sowohl die
fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung der
Teilnehmer. Die fachpraktische Unterweisung wird entsprechend des
Entwicklungsfortschritts der Teilnehmer durch betriebliche
Ausbildungsphasen ergänzt und vertieft.
Bei Fortsetzung der Ausbildung in kooperativer Form werden die
fachpraktischen Ausbildungsinhalte ausschließlich durch den
Kooperationsbetrieb vermittelt, und fachtheoretisch durch den
Auftragnehmer begleitet und unterstützt.
Der 1. Ausbildungsabschnitt beginnt am 07.08.2023 und umfasst den
Zeitraum vom Ausbildungsbeginn bis zur Beendigung der Zwischenprüfung.
Bei den 2-jährigen Ausbildungsberufen endet der erste
Ausbildungsabschnitt zum 30.09.2024.
Bei den 3- und 3,5jährigen Ausbildungsberufen endet der erste
Ausbildungsabschnitt zum 31.03.2025.
Der 2. Ausbildungsabschnitt umfasst den Zeitraum nach Beendigung der
Zwischenprüfung (bzw. 30.09.24 oder 31.03.2025) bis zum Abschluss der
Ausbildung.
Im 1. Ausbildungsabschnitt starten alle Auszubildenden in der
integrativen Form der BaE.
Mit Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts reduziert sich der Anteil
integrativer Ausbildungen verbindlich wie folgt:
Mindestens 35 % der zugewiesenen Teilnehmer*innen (Stand 31.01.2024)
muss in eine kooperative Ausbildung bzw. in betriebliche Ausbildung
übergegangen sein. Es sollen nur noch maximal 65 % der Teilnehmer*innen
in integrativer Form der außerbetrieblichen Ausbildung betreut werden.
Es gibt zwei Lose auf Grund der verschiedenen Berufe (pro Los 7
Ausbildungsberufe) mit jeweils 25 Teilnehmerplätzen.
Folgende Berufe werden ausgeschrieben:
Los 1: Kauffrau/-mann für Büromanagement / Kauffrau/-mann im
Einzelhandel / Verkäufer/in / Kfz-Mechatroniker/-in /
Elektroniker/-in / Friseur/-in / Anlagenmechaniker/-in SHK
Los 2: Fachkraft für Lagerlogistik / Fachlagerist/-in / Tischler/-in /
Hauswirtschafter/-in / Maler/Lackier/-in /Gala / Metallbauer/-in
Der Auftragnehmer ist als Ausbildender nach dem BBiG bzw. der HwO für
die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des
Ausbildungsvertrages verantwortlich.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/08/2023
Ende: 06/02/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsverlängerung ist zweimal möglich, für die
Ausbildungsjahrgänge 2024 und 2025.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung,
sowie eine Option zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des
Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
25 Teilnehmerplätze mit 7 Ausbildungsberufen:
Kauffrau/-mann für Büromanagement
Kauffrau/-mann im Einzelhandel
Verkäufer/-in
Kfz-Mechatroniker/-in
Elektroniker/-in
Friseur/-in
Anlagenmechaniker/-in SHK
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
BaE Kombi-Modell Los 2
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
80530000 Berufsausbildung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
00000 Essen, Ruhr
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zur Zielgruppe gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung -
junge Menschen, ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine
Schulpflicht erfüllt haben.
Förderungsberechtigt sind junge Menschen,
1. die lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und wegen in
ihrer Person liegender Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen
eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht aufnehmen können.
2. deren betriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst
worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung
auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu
erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen
können.
3. junge Menschen mit Behinderungen, die nicht auf besondere Leistungen
(§ 117 SGB III) angewiesen sind, können gefördert werden, wenn sie die
entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Spezielle Räumlichkeiten und
Ausstattungen müssen daher nicht vorgehalten werden.
4. junge anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können zur
Zielgruppe gehören. Ihre Sprachkenntnisse müssen für eine Ausbildung
ausreichen. Da für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gute
berufsbezogene Deutschkenntnisse erforderlich sind, kann es für einen
Teil dieser jungen Menschen sinnvoll sein, ihre berufsbezogenen
Sprachkenntnisse auch während der Teilnahme an der BaE weiter zu
verbessern oder zu vertiefen.
Der Auftragnehmer soll bei individuellem Bedarf eine Teilnahme des
Auszubildenden an einem BAMF- Sprachprogramm ermöglichen und aktiv
unterstützen. Das Maßnahmeziel darf durch die parallele Teilnahme nicht
gefährdet werden. Hier muss eine Absprache zwischen Auftragnehmer und
Bedarfsträger erfolgen.
Zielsetzung ist es, Jugendlichen, die aufgrund einer
Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen
bedürfen, durch die außerbetriebliche Berufsausbildung die Aufnahme,
Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu
ermöglichen. Der langfristige Übergang in den 1.Arbeitsmarkt ist das
Ziel dieser außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) im Kombi-Modell.
Im sogenannten Kombi-Modell werden die Ausbildungsinhalte - unter
Einbeziehung von Kooperationsbetrieben mit Eignung nach §§ 27 ff BBiG /
§§ 21 ff HwO - sowohl im Rahmen einer integrativen, als auch
kooperativen Ausbildung vermittelt.
Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet, innerhalb des
Ausbildungszeitraums möglichst frühzeitig und zu vorgegebenen Quoten
den Übergang von integrativer zu kooperativer Ausbildung bzw. zu
betrieblicher Ausbildung zu gewährleisten.
Die Wochenstundenzahl beträgt einschließlich des
Berufsschulunterrichtes 39 Zeitstunden ohne Pausen.
Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am
Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für junge Menschen, z.B.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), sind zu beachten. Dies gilt
insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen.
Stützunterricht als auch die sozialpädagogische Begleitung sind
kontinuierlich mit einem Stundenumfang von mindestens vier Zeitstunden
wöchentlich durchzuführen. Dies gilt auch für Ferienzeiten der
Berufsschule. Beim Übergang in die kooperative Form ist Lage, Dauer und
Verteilung mit dem Kooperationsbetrieb individuell abzustimmen.
Sofern der Berufsschulunterricht nicht oder nicht im erforderlichen
Umfang durch die Berufsschule erfolgt, stellt der Auftragnehmer die
entsprechende theoretische Unterweisung sicher. Hierzu hat sich der
Auftragnehmer mit der Berufsschule abzustimmen.
Dem Auftragnehmer obliegt beim integrativen Modell sowohl die
fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung der
Teilnehmer. Die fachpraktische Unterweisung wird entsprechend des
Entwicklungsfortschritts der Teilnehmer durch betriebliche
Ausbildungsphasen ergänzt und vertieft.
Bei Fortsetzung der Ausbildung in kooperativer Form werden die
fachpraktischen Ausbildungsinhalte ausschließlich durch den
Kooperationsbetrieb vermittelt, und fachtheoretisch durch den
Auftragnehmer begleitet und unterstützt.
Der 1. Ausbildungsabschnitt beginnt am 07.08.2023 und umfasst den
Zeitraum vom Ausbildungsbeginn bis zur Beendigung der Zwischenprüfung.
Bei den 2-jährigen Ausbildungsberufen endet der erste
Ausbildungsabschnitt zum 30.09.2024.
Bei den 3- und 3,5jährigen Ausbildungsberufen endet der erste
Ausbildungsabschnitt zum 31.03.2025.
Der 2. Ausbildungsabschnitt umfasst den Zeitraum nach Beendigung der
Zwischenprüfung (bzw. 30.09.24 oder 31.03.2025) bis zum Abschluss der
Ausbildung.
Im 1. Ausbildungsabschnitt starten alle Auszubildenden in der
integrativen Form der BaE.
Mit Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts reduziert sich der Anteil
integrativer Ausbildungen verbindlich wie folgt:
Mindestens 35 % der zugewiesenen Teilnehmer*innen (Stand 31.01.2024)
muss in eine kooperative Ausbildung bzw. in betriebliche Ausbildung
übergegangen sein. Es sollen nur noch maximal 65 % der Teilnehmer*innen
in integrativer Form der außerbetrieblichen Ausbildung betreut werden.
Es gibt zwei Lose auf Grund der verschiedenen Berufe (pro Los 7
Ausbildungsberufe) mit jeweils 25 Teilnehmerplätzen.
Folgende Berufe werden ausgeschrieben:
Los 1: Kauffrau/-mann für Büromanagement / Kauffrau/-mann im
Einzelhandel / Verkäufer/in / Kfz-Mechatroniker/-in /
Elektroniker/-in / Friseur/-in / Anlagenmechaniker/-in SHK
Los 2: Fachkraft für Lagerlogistik / Fachlagerist/-in / Tischler/-in /
Hauswirtschafter/-in / Maler/Lackier/-in /Gala / Metallbauer/-in
Der Auftragnehmer ist als Ausbildender nach dem BBiG bzw. der HwO für
die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des
Ausbildungsvertrages verantwortlich.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/08/2023
Ende: 06/02/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragsverlängerung ist zweimal möglich, für die
Ausbildungsjahrgänge 2024 und 2025.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung,
sowie eine Option zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des
Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
25 Teilnehmerplätze mit 7 Ausbildungsberufen:
Fachkraft für Lagerlogistik
Fachlagerist /-in
Tischler /-in
Hauswirtschafter /-in
Maler/Lackierer /-in
Gala
Metallbauer/ -in
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften
zulässig. Bietergemeinschaften haben einen Bevollmächtigten zur
Angebotsabgabe und Vertragsdurchführung zu benennen (Vordruck D.2). Es
gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft.
Angebote von Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie
durch den Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft hochgeladen wurden.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber
gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.
Darüber hinaus ist die Einschaltung von Unterauftragnehmern zulässig.
Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Leistungsfähigkeit,
dass diese mindestens bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorliegt. Es kommt auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur
Verfügung stehende Kapazität an.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft, der/die nicht selbst über die
erforderliche Leistungsfähigkeit nach den festgelegten
Eignungskriterien verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ihr fehlenden
eigenen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Ressourcen von anderen
Unternehmen (Unterauftragnehmern) zurückgreifen, um die entsprechenden
Eignungskriterien zu erfüllen.
Falls eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist, verpflichtet sich der
Bieter/die Bietergemeinschaft dafür zu sorgen, dass der vorgesehene
Unterauftragnehmer ihm/ihr gegenüber gleich lautende schriftliche
Erklärungen nach dem Abschnitt II (mit Ausnahme der Erklärungen in II.7
und II.12) und - soweit notwendig - nach dem Abschnitt III der Datei
D.2 abgibt. Diese Erklärungen hat der Unterauftragnehmer mit seiner
Unterschrift unter Angabe von Datum, Ort und Firmenbezeichnung zu
bestätigen.
Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten anderer
Unternehmen auch deshalb in Anspruch nehmen will, um die festgelegten
Eignungskriterien zu erfüllen, verpflichtet er/sie sich, zusätzlich
eine entsprechende Bestätigung des Unternehmens einzuholen.
Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige
(geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB
ausgeschlossen worden sind.
Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.3, D.4
und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot
abzugeben.
Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue-
und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand).
Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot
abzugeben.
Im Vordruck D.2 der Vergabeunterlagen hat der Bieter eine
Eigenerklärung abzugeben, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123
Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) seinem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen
das eigene Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat. Die Vergabestelle kann einen Bieter/eine Bietergemeinschaft
von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Bieter/ein
Mitglied der Bietergemeinschaft eine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das betroffene Unternehmen wird
bei Vorliegen eines solchen Grundes vor der Entscheidung über seinen
Ausschluss angehört. Unter Angabe der maßgeblichen Pflichtverletzungen
aus bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen im bebotenen Bezirk
des JobCenters Essen erhält es die Gelegenheit innerhalb der gesetzten
Antwortfrist schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 GWB zwischenzeitlich getroffen wurden, um
weitere Pflichtverletzungen zu vermeiden.
Der Bieter muss versichern, dass er allen Verpflichtungen im
Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in Deutschland als auch in seinem
Niederlassungsstaat - sofern es sich um einen anderen
Niederlassungsstaat als Deutschland handelt - nachgekommen ist.
Der Bieter muss die sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nach
§ 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1
des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG)
einhalten und dieses im Vordruck D.2.1 bestätigen.
Er muss versichern, dass keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen
getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken, u.a. die Beteiligung an Absprachen über Preise oder
Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an
Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von
Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über
Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber.
Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum
Schutze von personenbezogenen Daten und Sozialdaten sind durch den
Bieter zu treffen (Art. 32 Abs. 1 Buchstabe a bis d der
EU-Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO).
Um dem Wettbewerbsgebot Rechnung zu tragen, schließt das JobCenter
Essen keine Verträge mit Anbietern von Leistungen der aktiven
Arbeitsförderung, die innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten vor der
Veröffentlichung der Vergabemaßnahme für Leistungen der aktiven
Arbeitsförderung für das JobCenter Essen als Beraterfirma tätig waren
oder von denen ein Mitglied oder ein Mitarbeiter innerhalb dieses
Zeitraums als selbständiger Berater oder Mitglied oder Mitarbeiter
einer Beraterfirma für das JobCenter Essen tätig war. Dies gilt jedoch
nur dann, wenn die angebotene Leistung demselben Bereich zuzuordnen
ist, der auch Objekt der Beratung war. Ein Vertrag mit Anbietern von
Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ist jedoch in jedem Fall
ausgeschlossen, sofern die genannten Kriterien innerhalb eines
Zeitraums von 6 Monaten vor der Veröffentlichung der Vergabemaßnahme
vorgelegen haben, unabhängig davon, ob die angebotene Leistung
demselben Bereich zuzuordnen ist, der auch Objekt der Beratung war oder
nicht.
Eine entsprechende Erklärung (Vordruck D.4) ist von jedem Bieter und
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft dem Angebot beizufügen.
Das Nichtvorliegen eines Sachverhaltes nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung
(EU) 2022/576 ist durch die Abgabe der Datei D.5 zu erklären. Am 9.
April 2022 ist das fünfte Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem
Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine durch den Rat der Europäischen
Union in Kraft getreten. Gemäß der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, hat dies auch unmittelbare Auswirkungen
auf die Vergabe öffentlicher Aufträge ab Erreichen der
EU-Schwellenwerte. Wird die Eigenerklärung nicht abgegeben, besteht ein
zwingender Grund für den Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Vor Bekanntgabe einer Zuschlagsentscheidung wird ein Auszug aus dem
Wettbewerbsregister angefordert, dazu muss der Bieter im Vordruck D.2.1
entsprechende Angaben zum Unternehmen machen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Im Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen
nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden
ist,
dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Bieter muss wirtschaftlich dazu in der Lage sein, die
ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im
entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten. Voraussetzung für
den Erfolg von Maßnahmen der Benachteiligtenförderung ist fachlich
qualifiziertes und in der Berufsvorbereitung/ Benachteiligtenförderung
bzw. Ausbildung von jungen Menschen bzw. jungen Menschen mit
Behinderungen erfahrenes Personal. Mindestens ein Viertel des in der
Maßnahme eingesetzten Personals muss über Erfahrungen mit der
Zielgruppe verfügen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das
erfahrende Personal das eingesetzte Personal ohne die notwendige
Erfahrung im Rahmen einer Patenschaft fachlich begleitet und im
notwendigen Umfang unterstützt.
Dem Grundsatz der Kontinuität des Personals ist grundsätzlich durch
fest angestellte Arbeitnehmer Rechnung zu tragen.
Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen
der Leistungsbeschreibung entsprechen. Eine Vertretungsregelung im
Urlaubs- oder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen.
In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die
nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c,
176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236
des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der
Auftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der
Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz
5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu
lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme in der
Maßnahme nicht älter sein als fünf Jahre.
In der Maßnahme kommen 1,5 Lehrkräfte bzw. Dozenten, 1,5
Sozialpädagogen, 2,5 Anleiter, 0,2 JobCoaches/ - Vermittler für die
Akquirierung und Vermittlung in kooperative Betriebe sowie anteilig 0,2
Psychologen zum Einsatz.
Ausnahme: Die 0,2 Jobcoaches können ersetzt werden durch eine
Aufstockung um 0,2 Sozialpädagogen. Dies kommt auf die Ausrichtung des
Trägers an und ob eine Vermittlung durch den Sozialpädagogen als
Vertrauensperson zielführender erachtet wird oder ein Jobcoach damit
beauftragt wird als zusätzliche Fachkraft.
Darüber hinaus ist Personalkapazität für administrative Aufgaben (z.B.
Teilnehmerverwaltung, Erstellung des Berichtswesens, Abrechnung mit dem
Bedarfsträger, Administrator Soft- und Hardware) von bis zu 1
Vollzeitkraft vorzuhalten.
Der Einsatz von Honorarkräften wird auf die vorgegebenen fest
angestellten oder befristet eingesetzten Personalien angerechnet. In
der Kostenkalkulation ist darauf zu achten, dass der vorgegebene
Personalschlüssel im Fall des Einsatzes von zusätzlichen Honorarkräften
eingehalten und nicht überschritten wird.
Beim Einsatz von Honorarkräften hat der Auftragnehmer sicherzustellen,
dass diese über die Zielrichtung der Maßnahme, die Besonderheiten der
Zielgruppe sowie die fachliche Einbindung ihres Beitrags in das
Gesamtkonzept informiert sind.
Bei der sozialpädagogischen Fachkraft wird ein abgeschlossenes Studium
der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder
Rehabilitations-, Sonderpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master)
erwartet.
Weitere Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master oder Magister
Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten (Sozial-/
Heil-) Pädagogik/ Sozialarbeit oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik
werden ebenfalls zugelassen.
Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) ohne die
genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen innerhalb
der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit
der Zielgruppe nachweisen. Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn der
Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) vorliegt.
Ersatzweise werden auch staatlich anerkannte Erzieher, Erzieher -
Jugend-/ Heimerziehung, Heilerziehungspfleger jeweils mit einschlägiger
Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieher
zugelassen, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche
Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre
nachweisen.
Bei der Lehrkraft/ dem Dozenten wird ein abgeschlossenes Fachhoch-/
Hochschulstudium erwartet. Für Lehrkräfte ohne pädagogisches Studium
und weniger als einem Jahr pädagogischer Erfahrung wird zusätzlich eine
mindestens 160 Unterrichtstunden (à 45 Minuten) umfassende pädagogische
Grundqualifizierung gefordert. Zeiten der Vorbereitung auf eine
Ausbildereignungsprüfung vor Vertragsbeginn können angerechnet werden.
Ersatzweise wird eine abgeschlossene Fachschulausbildung (z.B.
Techniker), eine abgeschlossene Meister- oder Fachwirtausbildung
anerkannt.
Beim Ausbilder wird die persönliche und fachliche Eignung nach §§ 28 ff
BBiG/ §§ 22 ff HwO erwartet. Grundsätzlich muss dieser über eine
mindestens einjährige Erfahrung in der Anleitung bzw. Einarbeitung von
Auszubildenden in dem Berufsfeld bzw. Ausbildungsberuf, in dem er
ausbilden soll, verfügen. Die geforderte einjährige Erfahrung entfällt
bei Vorliegen eines Abschlusses als Meister oder Techniker mit
Ausbildereignungsprüfung oder Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung.
Als Mindeststandard wird beim Psychologen ein abgeschlossenes
Hochschulstudium (Bachelor, Master, Diplom) in Psychologie
vorausgesetzt. Darüber hinaus muss eine mindestens einjährige
Berufserfahrung vorliegen.
Beim Jobcoach/ Vermittler wird ein Berufs- oder Studienabschluss
erwartet. Der Jobcoach/ Vermittler muss über Berufserfahrung verfügen,
davon Erfahrung in der beruflichen Eingliederung der Zielgruppe und
eine zumindest einjährige betriebliche Erfahrung.
Kenntnisse der Anforderungen in den Berufen und am regionalen und
überregionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie entsprechende
Betriebskontakte sind unabdingbar.
Kontakte und Austausch zum JobService Essen müssen genutzt und
gewährleisten werden.
Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung ist Essen. Der angegebene
Maßnahmeort ist zwingend einzuhalten.
Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für
den Teilnehmer in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom
Teilnehmer gut aufzufinden sind.
Für die Durchführung dieser Maßnahme sind die erforderlichen
Räumlichkeiten in ausreichender Zahl, Größe und Ausstattung durch den
Auftragnehmer ab Maßnahmebeginn bereit zu stellen. Hierzu gehören u. a.
Beratungs- und Besprechungsräume, Unterrichtsräume, Sozialraum und
Werkstätten. Berufsfeldbezogene Praxisräume bzw. Werkstätten können in
Ausnahmefällen bei einem Dritten zur temporären Nutzung angemietet
werden. Bei Nutzung von Praxisräumen bzw. Werkstätten eines Dritten ist
mit diesem eine schriftliche Nutzungsvereinbarung abzuschließen und auf
Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Dabei ist sicherzustellen, dass
die Qualifizierung der Teilnehmer dieser Maßnahme separat von
Mitarbeitern sowie ggf. eigenen Teilnehmern des Dritten erfolgt.
In jeder Einrichtung hat der Auftragnehmer einen Fotokopierer
vorzuhalten sowie die telefonische Erreichbarkeit sicher zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt innerhalb seiner Räumlichkeiten sicher, dass
die Teilnehmer Gelegenheit haben, auch außerhalb der Unterrichtszeiten
die vermittelten Inhalte selbständig zu üben. Für die
Bewerbungsaktivitäten und Eigenrecherchen der Teilnehmer muss
mindestens ein Farblaser-Drucker, Foto-Scanner und eine Möglichkeiten
zum Einlesen von mitgebrachten Speichermedien vorhanden sein.
Der Bieter muss ab Beginn der Maßnahme gewährleisten, dass
PC-Arbeitsplätze (PC, Flachbildschirme, Software und Drucker), welche
für Teilnehmer eingesetzt werden, dem aktuellen Stand der Technik
entsprechen. Alle PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang und einem
Flachbildschirm mit einer Mindestgröße von 24 Zoll auszustatten.
Unter Einhaltung der technischen Standards ist auch der Einsatz von
Laptops mit einer Mindestgröße des Bildschirms von 17 Zoll zulässig,
sofern ein Diebstahlschutz und eine Verschlüsselung gewährleistet sind.
Die Nutzung von Clouds ist nicht zulässig. Auf die Art. 33 und 34 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird hingewiesen.
Die eingesetzte Software (Betriebssystem und Programme) muss dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen und marktüblich sein. Die
Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, in geeigneten Fällen am
Arbeitsplatz erstellte Dateien auf einem eigenen, üblich ausgestatteten
PC zu nutzen.
Diese Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn der
PC-Arbeitsplatz mindestens mit dem Betriebssystem "Windows 10" oder
einem vergleichbaren Betriebssystem ausgestattet ist und der
PC-Arbeitsplatz mit Anwendersoftware ausgestattet ist, die marktüblich
und verbreitet ist. Aufgrund der aktuellen Marktbedingungen liegen
diese Voraussetzungen derzeit bei sog. Office-Software nur bei "MS
Office"- Programmen vor.
Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Vordruck D.3
geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder
entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Der Nachweis ist
erbracht, wenn die zu vergebene Leistung oder eine vergleichbare
Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde oder das mit
der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der
Ausführung befasste Personal die zu vergebende und/oder eine
vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen nach § 16 SGB II
i. V. m. § 76 SGB III.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird verlangt, dass
die gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung
vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine
Trägerzulassung verfügen. Diese sind dem Angebot beizufügen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/05/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/05/2023
Ortszeit: 10:15
Ort:
Essen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die
dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur
Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle
gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw.
Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YW17TCJ2N
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr.2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse:
[10]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
ml
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere
nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135
Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine
Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die
öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse:
[11]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
ml
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2023
References
6. mailto:planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de?subject=TED
7. https://www.essen.de/
8. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YW17TCJ2N/documents
9. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YW17TCJ2N
10. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
11. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
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