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Ausschreibung: Dienstleistungen im Energiebereich - DE-Cottbus
Dienstleistungen im Energiebereich
Dokument Nr...: 172466-2023 (ID: 2023032209133106544)
Veröffentlicht: 22.03.2023
*
  DE-Cottbus: Dienstleistungen im Energiebereich
   2023/S 58/2023 172466
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
   Postanschrift: Werbener Straße 3
   Ort: Cottbus
   NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 03046
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Stefan.Bramburger@gwc-cottbus.de
   Telefon: +49 3557826-122
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.gwc-cottbus.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90
   65TG/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90
   65TG
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: 100% Tochter der Stadt Cottbus
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   E-Abgabe, Messdienstleistungen GWC GmbH, 2023
   Referenznummer der Bekanntmachung: E-Abgabe, Messdienstleistungen GWC
   GmbH, 2023
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte
   Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese
   Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett
   fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den
   Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und
   Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen
   Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung
   sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
   Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115
   Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
   Es werden für die Geräteanmietung und den
   Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische
   Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den
   Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5
   Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
   Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw.
   gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete
   so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen.
   Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der
   Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass
   sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart
   gilt.
   Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 2
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   03046 Cottbus
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte
   Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese
   Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett
   fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den
   Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und
   Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen
   Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung
   sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
   Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115
   Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
   Es werden für die Geräteanmietung und den
   Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische
   Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den
   Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5
   Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
   Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw.
   gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete
   so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen.
   Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der
   Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass
   sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart
   gilt.
   Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 120
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und
   Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines
   Jahres.
   Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der
   Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die
   Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze
   und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der
   AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der
   Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch
   Nutzergruppenvorverteilungen.
   Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG
   sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der
   Dienstleistung.
   In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender
   zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
   Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen
   Abrechnungszeitraum durch den AG
   ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen
   Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
   März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende
   Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
   April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden
   Abrechnungszeitraumes
   April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze
   für die vorhergehende Abrechnungsperiode
   Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die
   Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
   Anfang Juni Abrechnungsschluss
   2.8. Wertung der Angebote
   Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose
   bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter
   beschränkt.
   Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen
   Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der
   Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für
   das jeweilige Los.
   Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den
   Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los
   erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2
   VgV nach folgenden Maßgaben:
   Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung
   favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste
   Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen
   Favorisierung.
   Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG
   erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am
   wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 3
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   03046 Cottbus
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte
   Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese
   Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett
   fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den
   Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und
   Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen
   Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung
   sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
   Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115
   Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
   Es werden für die Geräteanmietung und den
   Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische
   Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den
   Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5
   Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
   Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw.
   gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete
   so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen.
   Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der
   Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass
   sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart
   gilt.
   Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 120
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und
   Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines
   Jahres.
   Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der
   Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die
   Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze
   und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der
   AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der
   Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch
   Nutzergruppenvorverteilungen.
   Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG
   sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der
   Dienstleistung.
   In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender
   zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
   Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen
   Abrechnungszeitraum durch den AG
   ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen
   Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
   März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende
   Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
   April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden
   Abrechnungszeitraumes
   April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze
   für die vorhergehende Abrechnungsperiode
   Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die
   Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
   Anfang Juni Abrechnungsschluss
   Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose
   bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter
   beschränkt.
   Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen
   Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der
   Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für
   das jeweilige Los.
   Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den
   Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los
   erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2
   VgV nach folgenden Maßgaben:
   Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung
   favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste
   Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen
   Favorisierung.
   Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG
   erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am
   wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   1
   Los-Nr.: Los 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   03046 Cottbus
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte
   Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese
   Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett
   fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den
   Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und
   Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen
   Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung
   sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
   Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115
   Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
   Es werden für die Geräteanmietung und den
   Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische
   Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den
   Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5
   Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
   Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw.
   gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete
   so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen.
   Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der
   Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass
   sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart
   gilt.
   Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 120
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und
   Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines
   Jahres.
   Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der
   Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die
   Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze
   und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der
   AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der
   Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch
   Nutzergruppenvorverteilungen.
   Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG
   sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der
   Dienstleistung.
   In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender
   zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
   Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen
   Abrechnungszeitraum durch den AG
   ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen
   Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
   März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende
   Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
   April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden
   Abrechnungszeitraumes
   April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze
   für die vorhergehende Abrechnungsperiode
   Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die
   Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
   Anfang Juni Abrechnungsschluss
   Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose
   bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter
   beschränkt.
   Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen
   Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der
   Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für
   das jeweilige Los.
   Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den
   Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los
   erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2
   VgV nach folgenden Maßgaben:
   Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung
   favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste
   Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen
   Favorisierung.
   Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG
   erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am
   wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot ist der Nachweis einzureichen, dass die ausgeschriebene
   Leistung erbracht werden darf.
   möglicher Nachweis: Gewerbeanmeldung, Zertifikate usw.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat die Anlage Referenzen und Erklärungen ausgefüllt
   einzureichen
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   (3) Der AN ist für Personen- und Sachschäden, die durch ihn, seine
   Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden bei
   Personenschäden bis zu 1.000.000,00 EUR
   Sach- und Umweltschäden bis zu 1.000.000,00 EUR
   Vermögenschäden bis zu 1.000.000,00 EUR
   Allmählichkeitsschäden bis zu 500.000,00 EUR
   Obhut- und Bearbeitungsschäden bis zu 500.000,00 EUR
   Schlüsselverluste bis zu 100.000,00 EUR
   je Schadensereignis versichert.
   Die Haftung umfasst bei Verlust eines dem AN, seinem Personal oder
   seinen Erfüllungsgehilfen ausgehändigten Gruppen-, Haupt- oder
   Generalschlüssels auch den Ersatz der Schließanlage unter der
   Voraussetzung, dass die Schließanlage tatsächlich ersetzt wird. Der AN
   verpflichtet sich, dem AG den Abschluss der Versicherung innerhalb von
   6 Tagen nach Vertragsunterzeichnung nachzuweisen.
   (4) Ist bei einem vom AG oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachten
   Schaden weder dem AG noch seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
   Fahrlässigkeit vorzuwerfen, haftet der AG nicht für das Abhandenkommen
   oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten, Materialien oder
   sonstigen Sachen des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen oder für den
   Verlust oder die Beschädigung des Eigentums der Mitarbeiter des ANs
   oder der Mitarbeiter der Erfüllungsgehilfen des AN.
   Sollte in Fällen fehlenden Vorsatzes bzw. fehlender grober
   Fahrlässigkeit aufseiten des AG oder seiner Erfüllungsgehilfen von dem
   AN, seinen Mitarbeitern, den Erfüllungsgehilfen des AN oder dessen
   Mitarbeitern Ansprüche wegen Sach- oder Vermögensschadens geltend
   gemacht werden, ist der AN gegenüber dem AG insoweit zur Freistellung
   verpflichtet, als den AG oder seine Erfüllungsgehilfen kein
   Mitverschulden wegen Verstoßes gegen eine Kardinalpflicht gemäß der
   Definition in Abs. (6) trifft.
   Insoweit den AG oder seine Erfüllungsgehilfen kein Mitverschulden wegen
   Verstoßes gegen eine Kardinalpflicht gemäß der Definition in Abs. (6)
   trifft, verzichtet der AN hiermit für den Fall der eigenen
   Inanspruchnahme wegen Sach- oder Vermögensschäden auf die
   Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen den AG, seinen
   gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der AG nimmt diesen
   Verzicht hiermit an.
   (1) Der AN verpflichtet sich, die bestehenden Gesetze und
   arbeitsrechtlichen Bestimmungen und alle zum Schutz der Arbeitskräfte
   erlassenen Vorschriften, insbesondere auch des Arbeitsschutz- und
   Jugendarbeitsschutzgesetzes, die Unfallverhütungsvorschriften und die
   Grundsätze aus der EU - DSGVO zu beachten und einzuhalten. Insofern
   nicht bereits abgeschlossen, wird bei Zuschlagserteilung ein Vertrag
   zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.
   (2) Für die Einhaltung der Unfallverhütungs- und
   Sicherheitsvorschriften ist allein der AN verantwortlich, Mitarbeiter
   sind sicherheitstechnisch zu unterweisen.
   (3) Den Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen des ANs ist
   vertraglich verboten:
   a) die übergebenen Mieterdaten zu anderen als zu Abrechnungszwecken zu
   verwenden oder an Dritte weiterzuleiten
   b) Begleitpersonen (auch Kinder) in die Räume des Kunden mitzunehmen
   oder andere, nicht beim AN beschäftigte Personen in das Gebäude zu
   lassen
   c) Einrichtungen (z.B. Telefone) des Kunden zu benutzen.
   (4) Ferner sind die Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des
   ANs verpflichtet,
   a) über alle Vorgänge und Einrichtungen, die ihnen während ihrer
   Tätigkeit in den Räumen des Kunden bekannt werden, strengstes
   Stillschweigen gegenüber jedermann - auch gegenüber Mitarbeitern - zu
   wahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des
   Vertragsverhältnisses.
   b) Fundgegenstände sowie verursachte oder entdeckte Schäden
   unverzüglich bei der gebäudeverwaltenden Stelle abzugeben bzw. dort zu
   melden. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.
   (5) Der AN verpflichtet sich, seine Mitarbeiter entsprechend dem
   Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzusetzen und die entsprechenden
   Vorschriften zu beachten.
   Der AN verpflichtet sich, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie
   das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich
   vorgeschriebenen Mindestlohn nach MiLoG zu zahlen. Der AG ist
   berechtigt, hierüber aktuelle Nachweise zu verlangen. Im Falle der
   Zuwiderhandlung des ANs gegen die Vorschriften des AEntG oder des MiLoG
   ist der AG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Gleiches gilt
   für den Fall der Nichtvorlage von Nachweisen durch den AN binnen einer
   Frist von zwei Wochen nach Eingang einer diesbezüglichen Aufforderung
   durch den AG.
   (6) Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen
   Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein. Nachweise sind auf Verlangen
   vor Beginn der Arbeitsaufnahme bezüglich des zum Einsatz kommenden
   Personals gegenüber dem AG vorzulegen. Bei einem Arbeitskräftewechsel
   der zum Einsatz kommenden Arbeitskräfte sind die entsprechenden
   Nachweise unaufgefordert und unverzüglich dem AG vorzulegen.
   (7) Versicherungspflicht
   Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen werden seitens des AN
   ausschließlich versicherungspflichtige bzw. geringfügig Beschäftigte
   (Pauschalabgaben zur Sozialversicherung über die Bundesknappschaft)
   Arbeitskräfte eingesetzt. Ein Verstoß kann zu einer Kündigung aus
   wichtigem Grund führen.
   (8) Einsatz von Nachunternehmern
   Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur nach vorheriger schriftlicher
   Genehmigung des AG gestattet. Dafür sind der vorgesehene Umfang der
   Leistung sowie der Name und die vollständige Anschrift des
   Nachunternehmers innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsunterzeichnung
   schriftlich mitzuteilen. Der AN hat sicherzustellen, dass für den
   Nachunternehmer die gleichen Regelungen gelten sowie Nachweise
   vorgelegt werden, denen er selbst unterliegt, insbesondere die des
   MiLoG und des AentG
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Sofern das Unternehmen nicht über genügend Kapazitäten Verfügt können
   Sub-Unternehmer gebunden werden. Diese sind mit dem Angebot anzuzeigen
   bzw. vor Zuschlagserteilung.
   Der Bieter hat die Anlage Referenzen und Erklärungen ausgefüllt
   einzureichen
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bieter muss mindestens drei vergleichbare Referenzen angeben.
   (1) Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 Abs. (4) Satz 2 sind jährlich
   abzurechnen und über die E-Mail-Adresse [10]Rechnung@gwc-cottbus.de
   bereit zu stellen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung
   ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum
   einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen.
   Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den
   Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Größe der
   Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und
   Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
   Der AG zahlt in der Regel binnen eines Monats nach Eingang der
   prüfbaren Rechnung bargeldlos auf das vom AN anzugebende Konto.
   Voraussetzung dafür ist die unter §3 (3) benannte Einhaltung des
   abgestimmten Zeitraumes zur Rechnungslegung.
   (2) Eventuell vom AG zu beauftragende Zusatzleistungen werden dem AN
   entsprechend seinem Angebot gesondert vergütet.
   (3) Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und
   AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der
   AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z.B. Rechnungen,
   Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und
   Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines
   Jahres.
   Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der
   Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die
   Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze
   und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der
   AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der
   Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch
   Nutzergruppenvorverteilungen.
   Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG
   sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der
   Dienstleistung.
   In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender
   zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
   Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen
   Abrechnungszeitraum durch den AG
   ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen
   Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
   März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende
   Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
   April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden
   Abrechnungszeitraumes
   April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze
   für die vorhergehende Abrechnungsperiode
   Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die
   Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
   Anfang Juni Abrechnungsschluss
   (1) Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser
   und/oder Kaltwasser
   umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.
   Der AN hat die jährliche Ablesung, den erforderlichen Geräteeinbau,
   Gerätewechsel und Eichaustausch zum Stichtag 30.09. sicherzustellen.
   Die Mieter sind spätestens 14 Tage im Voraus über Art und Umfang der
   Leistungen per Hausaushang und Posteinwurf zu informieren. Der AG
   erhält parallel dazu eine tabellarische Aufstellung mit dem Datum der
   Ausführung. Der Anspruch auf Kostenerstattung ab dem dritten Termin
   setzt voraus, dass der AN rechtssicher den ersten und zweiten Termin
   nachweisen kann. Dieser Nachweis ist mit der Rechnungslegung zu
   erbringen.
   Auf den Mieterinformationen sind die Adresse und Telefonnummer des
   Messdienstunternehmens und/oder des Nachauftragnehmers zu
   dokumentieren. Der Gerätewechsel oder Eichaustausch ist zu allgemein
   üblichen Zeiten auszuführen. Durch die Rechtsprechung gelten Zeiten
   zwischen 07:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 bis 18:00 Uhr als anerkannt.
   Der AN hat sicherzustellen, dass er für den Mieter zu den allgemein
   üblichen Geschäftszeiten zum Zweck der Abstimmung telefonisch
   erreichbar ist. Das gilt auch für Nachzüglertermine. Reste- oder
   Nachzüglermeldungen sind dem AG monatlich ausschließlich per E-Mail und
   in Excel- oder CSV-Format zu übergeben.
   Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass Absperreinrichtungen in den
   Wohnungen nicht immer funktionstüchtig sind. In diesem Fall sind
   ausschließlich die Strangabsperrventile zu nutzen. Bei
   Funktionsstörungen der Strangabsperreinrichtungen ist der AG umgehend
   zu informieren.
   Durch den AN sind mit dem bisher eingesetzten Messdienstunternehmen
   alle Modalitäten bezüglich der Ablesung und Rückführung der Altgeräte
   abzusprechen.
   Mit dem Geräteeinbau erhält der Mieter vom AN eine Dokumentation zur
   Funktionalität und dem Umgang mit den Geräten. Diese Dokumentation ist
   auch dem AG mit je einem Exemplar zur Verfügung zu stellen.
   (2) Der AG übergibt jeweils ab Oktober die Mieter- und
   Liegenschaftssätze für die abzurechnende Periode.
   Die Übergabe der Kosten- und Brennstoffdaten erfolgt durch den AG bis
   zum Ende des ersten Quartals, des auf die Abrechnungsperiode folgenden
   Kalenderjahres. Die künftige Form der Übergabe kann auch in Listenform,
   als CSV Datei oder als standardisierter Datensatz erfolgen. Der AN
   übergibt dem AG bis 15.05. des auf die Abrechnungsperiode folgenden
   Kalenderjahres die Papierform (oder Bereitstellung Online) der
   Liegenschaft. Du
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/04/2023
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/04/2023
   Ortszeit: 09:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Zur Angebotsöffnung werden keine Bieter als Gasthörer zugelassen.
   Die Angebote sind vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über den
   Vergabemarktplatz Brandenburg (Bietertool) abzugeben.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP9Y9065TG
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3318661-719
   Fax: +49 3318661-652
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3318661-719
   Fax: +49 3318661-652
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   entsprechend der Regelungen des § 160 GWB
   Der Bieter ist verpflichtet Verstöße im Vergabeverfahren spätestens 10
   Kalendertage nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
   Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber angezeigt
   werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3318661-719
   Fax: +49 3318661-652
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/03/2023
References
   6. mailto:Stefan.Bramburger@gwc-cottbus.de?subject=TED
   7. http://www.gwc-cottbus.de/
   8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y9065TG/documents
   9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y9065TG
  10. mailto:Rechnung@gwc-cottbus.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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