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Ausschreibung: Dienstleistungen im Energiebereich - DE-Cottbus
Dienstleistungen im Energiebereich
Dokument Nr...: 172466-2023 (ID: 2023032209133106544)
Veröffentlicht: 22.03.2023
*
DE-Cottbus: Dienstleistungen im Energiebereich
2023/S 58/2023 172466
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Postanschrift: Werbener Straße 3
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Stefan.Bramburger@gwc-cottbus.de
Telefon: +49 3557826-122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.gwc-cottbus.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90
65TG/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y90
65TG
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: 100% Tochter der Stadt Cottbus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
E-Abgabe, Messdienstleistungen GWC GmbH, 2023
Referenznummer der Bekanntmachung: E-Abgabe, Messdienstleistungen GWC
GmbH, 2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte
Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese
Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett
fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den
Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und
Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen
Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung
sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115
Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
Es werden für die Geräteanmietung und den
Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische
Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den
Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5
Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw.
gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete
so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen.
Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der
Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass
sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart
gilt.
Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
03046 Cottbus
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte
Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese
Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett
fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den
Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und
Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen
Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung
sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115
Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
Es werden für die Geräteanmietung und den
Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische
Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den
Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5
Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw.
gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete
so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen.
Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der
Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass
sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart
gilt.
Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und
Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines
Jahres.
Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der
Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die
Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze
und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der
AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der
Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch
Nutzergruppenvorverteilungen.
Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG
sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der
Dienstleistung.
In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender
zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen
Abrechnungszeitraum durch den AG
ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen
Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende
Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden
Abrechnungszeitraumes
April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze
für die vorhergehende Abrechnungsperiode
Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die
Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
Anfang Juni Abrechnungsschluss
2.8. Wertung der Angebote
Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose
bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter
beschränkt.
Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen
Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der
Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für
das jeweilige Los.
Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den
Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los
erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2
VgV nach folgenden Maßgaben:
Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung
favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste
Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen
Favorisierung.
Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG
erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am
wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 3
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
03046 Cottbus
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte
Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese
Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett
fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den
Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und
Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen
Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung
sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115
Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
Es werden für die Geräteanmietung und den
Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische
Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den
Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5
Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw.
gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete
so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen.
Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der
Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass
sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart
gilt.
Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und
Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines
Jahres.
Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der
Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die
Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze
und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der
AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der
Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch
Nutzergruppenvorverteilungen.
Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG
sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der
Dienstleistung.
In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender
zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen
Abrechnungszeitraum durch den AG
ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen
Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende
Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden
Abrechnungszeitraumes
April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze
für die vorhergehende Abrechnungsperiode
Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die
Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
Anfang Juni Abrechnungsschluss
Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose
bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter
beschränkt.
Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen
Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der
Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für
das jeweilige Los.
Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den
Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los
erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2
VgV nach folgenden Maßgaben:
Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung
favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste
Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen
Favorisierung.
Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG
erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am
wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
1
Los-Nr.: Los 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
03046 Cottbus
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte
Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen aus. Diese
Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung komplett
fernauslesbarer, interoperabler Funktechnologie und den
Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und
Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die aktuellen
Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung
sowie einschlägigen technischen Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von drei Losen, welche insgesamt 115
Liegenschaften mit 5.718 Nutzeinheiten enthalten.
Es werden für die Geräteanmietung und den
Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische
Laufzeit der Heizkostenverteiler 10-Jahresverträge geschlossen. Bei den
Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmemengenzählern ist nach 5
Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen.
Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw.
gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete
so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen.
Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise. Die Kalkulation der
Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass
sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart
gilt.
Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und
Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines
Jahres.
Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der
Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die
Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze
und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der
AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der
Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch
Nutzergruppenvorverteilungen.
Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG
sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der
Dienstleistung.
In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender
zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen
Abrechnungszeitraum durch den AG
ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen
Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende
Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden
Abrechnungszeitraumes
April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze
für die vorhergehende Abrechnungsperiode
Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die
Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
Anfang Juni Abrechnungsschluss
Der AG teilt ausdrücklich mit, dass sich die Bieter auf alle Lose
bewerben können. Der Zuschlag ist auf maximal ein Los je Bieter
beschränkt.
Die Wertung der Angebote erfolgt zu 100 % nach den angebotenen
Nettokosten pro Jahr. Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Der
Zuschlag für die Lose erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot für
das jeweilige Los.
Führt die Anwendung des Zuschlagskriteriums dazu, dass ein Bieter den
Zuschlag für eine größere Zahl als die Höchstzahl von einem Los
erhalten würde, trifft der AG eine Auswahl gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2
VgV nach folgenden Maßgaben:
Jeder Bieter soll bei Angebotsabgabe ein Los für die Zuschlagserteilung
favorisieren. Gibt ein Bieter für mehrere Lose das wirtschaftlichste
Angebot ab, erfolgt der Zuschlag nach der mit dem Angebot abgegebenen
Favorisierung.
Hat der Bieter keine Favorisierung abgegeben, gilt: Die Auswahl des AG
erfolgt danach, dass der Gesamtpreis für die Lose für den AG am
wirtschaftlichsten (preisgünstigsten) bleibt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot ist der Nachweis einzureichen, dass die ausgeschriebene
Leistung erbracht werden darf.
möglicher Nachweis: Gewerbeanmeldung, Zertifikate usw.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat die Anlage Referenzen und Erklärungen ausgefüllt
einzureichen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
(3) Der AN ist für Personen- und Sachschäden, die durch ihn, seine
Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden bei
Personenschäden bis zu 1.000.000,00 EUR
Sach- und Umweltschäden bis zu 1.000.000,00 EUR
Vermögenschäden bis zu 1.000.000,00 EUR
Allmählichkeitsschäden bis zu 500.000,00 EUR
Obhut- und Bearbeitungsschäden bis zu 500.000,00 EUR
Schlüsselverluste bis zu 100.000,00 EUR
je Schadensereignis versichert.
Die Haftung umfasst bei Verlust eines dem AN, seinem Personal oder
seinen Erfüllungsgehilfen ausgehändigten Gruppen-, Haupt- oder
Generalschlüssels auch den Ersatz der Schließanlage unter der
Voraussetzung, dass die Schließanlage tatsächlich ersetzt wird. Der AN
verpflichtet sich, dem AG den Abschluss der Versicherung innerhalb von
6 Tagen nach Vertragsunterzeichnung nachzuweisen.
(4) Ist bei einem vom AG oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachten
Schaden weder dem AG noch seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorzuwerfen, haftet der AG nicht für das Abhandenkommen
oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten, Materialien oder
sonstigen Sachen des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen oder für den
Verlust oder die Beschädigung des Eigentums der Mitarbeiter des ANs
oder der Mitarbeiter der Erfüllungsgehilfen des AN.
Sollte in Fällen fehlenden Vorsatzes bzw. fehlender grober
Fahrlässigkeit aufseiten des AG oder seiner Erfüllungsgehilfen von dem
AN, seinen Mitarbeitern, den Erfüllungsgehilfen des AN oder dessen
Mitarbeitern Ansprüche wegen Sach- oder Vermögensschadens geltend
gemacht werden, ist der AN gegenüber dem AG insoweit zur Freistellung
verpflichtet, als den AG oder seine Erfüllungsgehilfen kein
Mitverschulden wegen Verstoßes gegen eine Kardinalpflicht gemäß der
Definition in Abs. (6) trifft.
Insoweit den AG oder seine Erfüllungsgehilfen kein Mitverschulden wegen
Verstoßes gegen eine Kardinalpflicht gemäß der Definition in Abs. (6)
trifft, verzichtet der AN hiermit für den Fall der eigenen
Inanspruchnahme wegen Sach- oder Vermögensschäden auf die
Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen den AG, seinen
gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Der AG nimmt diesen
Verzicht hiermit an.
(1) Der AN verpflichtet sich, die bestehenden Gesetze und
arbeitsrechtlichen Bestimmungen und alle zum Schutz der Arbeitskräfte
erlassenen Vorschriften, insbesondere auch des Arbeitsschutz- und
Jugendarbeitsschutzgesetzes, die Unfallverhütungsvorschriften und die
Grundsätze aus der EU - DSGVO zu beachten und einzuhalten. Insofern
nicht bereits abgeschlossen, wird bei Zuschlagserteilung ein Vertrag
zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.
(2) Für die Einhaltung der Unfallverhütungs- und
Sicherheitsvorschriften ist allein der AN verantwortlich, Mitarbeiter
sind sicherheitstechnisch zu unterweisen.
(3) Den Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen des ANs ist
vertraglich verboten:
a) die übergebenen Mieterdaten zu anderen als zu Abrechnungszwecken zu
verwenden oder an Dritte weiterzuleiten
b) Begleitpersonen (auch Kinder) in die Räume des Kunden mitzunehmen
oder andere, nicht beim AN beschäftigte Personen in das Gebäude zu
lassen
c) Einrichtungen (z.B. Telefone) des Kunden zu benutzen.
(4) Ferner sind die Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des
ANs verpflichtet,
a) über alle Vorgänge und Einrichtungen, die ihnen während ihrer
Tätigkeit in den Räumen des Kunden bekannt werden, strengstes
Stillschweigen gegenüber jedermann - auch gegenüber Mitarbeitern - zu
wahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses.
b) Fundgegenstände sowie verursachte oder entdeckte Schäden
unverzüglich bei der gebäudeverwaltenden Stelle abzugeben bzw. dort zu
melden. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.
(5) Der AN verpflichtet sich, seine Mitarbeiter entsprechend dem
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzusetzen und die entsprechenden
Vorschriften zu beachten.
Der AN verpflichtet sich, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sowie
das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich
vorgeschriebenen Mindestlohn nach MiLoG zu zahlen. Der AG ist
berechtigt, hierüber aktuelle Nachweise zu verlangen. Im Falle der
Zuwiderhandlung des ANs gegen die Vorschriften des AEntG oder des MiLoG
ist der AG berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Gleiches gilt
für den Fall der Nichtvorlage von Nachweisen durch den AN binnen einer
Frist von zwei Wochen nach Eingang einer diesbezüglichen Aufforderung
durch den AG.
(6) Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein. Nachweise sind auf Verlangen
vor Beginn der Arbeitsaufnahme bezüglich des zum Einsatz kommenden
Personals gegenüber dem AG vorzulegen. Bei einem Arbeitskräftewechsel
der zum Einsatz kommenden Arbeitskräfte sind die entsprechenden
Nachweise unaufgefordert und unverzüglich dem AG vorzulegen.
(7) Versicherungspflicht
Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen werden seitens des AN
ausschließlich versicherungspflichtige bzw. geringfügig Beschäftigte
(Pauschalabgaben zur Sozialversicherung über die Bundesknappschaft)
Arbeitskräfte eingesetzt. Ein Verstoß kann zu einer Kündigung aus
wichtigem Grund führen.
(8) Einsatz von Nachunternehmern
Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung des AG gestattet. Dafür sind der vorgesehene Umfang der
Leistung sowie der Name und die vollständige Anschrift des
Nachunternehmers innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsunterzeichnung
schriftlich mitzuteilen. Der AN hat sicherzustellen, dass für den
Nachunternehmer die gleichen Regelungen gelten sowie Nachweise
vorgelegt werden, denen er selbst unterliegt, insbesondere die des
MiLoG und des AentG
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Sofern das Unternehmen nicht über genügend Kapazitäten Verfügt können
Sub-Unternehmer gebunden werden. Diese sind mit dem Angebot anzuzeigen
bzw. vor Zuschlagserteilung.
Der Bieter hat die Anlage Referenzen und Erklärungen ausgefüllt
einzureichen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter muss mindestens drei vergleichbare Referenzen angeben.
(1) Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 Abs. (4) Satz 2 sind jährlich
abzurechnen und über die E-Mail-Adresse [10]Rechnung@gwc-cottbus.de
bereit zu stellen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung
ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum
einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen.
Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den
Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Größe der
Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und
Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
Der AG zahlt in der Regel binnen eines Monats nach Eingang der
prüfbaren Rechnung bargeldlos auf das vom AN anzugebende Konto.
Voraussetzung dafür ist die unter §3 (3) benannte Einhaltung des
abgestimmten Zeitraumes zur Rechnungslegung.
(2) Eventuell vom AG zu beauftragende Zusatzleistungen werden dem AN
entsprechend seinem Angebot gesondert vergütet.
(3) Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und
AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der
AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z.B. Rechnungen,
Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und
Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines
Jahres.
Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der
Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die
Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze
und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der
AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der
Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch
Nutzergruppenvorverteilungen.
Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG
sowie der Anzeigeservice nach § 32 MessEG sind Bestandteil der
Dienstleistung.
In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender
zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:
Oktober Bereitstellung der M/L Sätze für den abgelaufenen
Abrechnungszeitraum durch den AG
ab Oktober AN stellt die Dienstleistungsrechnungen für den abgelaufenen
Abrechnungszeitraum nach Erhalt der M/L-Sätze
März AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende
Abrechnungsperiode in PDF- und CSV-Format bereit
April AN stellt die Mietratenrechnungen des laufenden
Abrechnungszeitraumes
April/Mai AN übergibt liegenschaftsbezogen die Abrechnung sowie D-Sätze
für die vorhergehende Abrechnungsperiode
Mai/Juni nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger die
Abrechnung im PDF- Format mit Steuerdatei zur Verfügung
Anfang Juni Abrechnungsschluss
(1) Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser
und/oder Kaltwasser
umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.
Der AN hat die jährliche Ablesung, den erforderlichen Geräteeinbau,
Gerätewechsel und Eichaustausch zum Stichtag 30.09. sicherzustellen.
Die Mieter sind spätestens 14 Tage im Voraus über Art und Umfang der
Leistungen per Hausaushang und Posteinwurf zu informieren. Der AG
erhält parallel dazu eine tabellarische Aufstellung mit dem Datum der
Ausführung. Der Anspruch auf Kostenerstattung ab dem dritten Termin
setzt voraus, dass der AN rechtssicher den ersten und zweiten Termin
nachweisen kann. Dieser Nachweis ist mit der Rechnungslegung zu
erbringen.
Auf den Mieterinformationen sind die Adresse und Telefonnummer des
Messdienstunternehmens und/oder des Nachauftragnehmers zu
dokumentieren. Der Gerätewechsel oder Eichaustausch ist zu allgemein
üblichen Zeiten auszuführen. Durch die Rechtsprechung gelten Zeiten
zwischen 07:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 bis 18:00 Uhr als anerkannt.
Der AN hat sicherzustellen, dass er für den Mieter zu den allgemein
üblichen Geschäftszeiten zum Zweck der Abstimmung telefonisch
erreichbar ist. Das gilt auch für Nachzüglertermine. Reste- oder
Nachzüglermeldungen sind dem AG monatlich ausschließlich per E-Mail und
in Excel- oder CSV-Format zu übergeben.
Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass Absperreinrichtungen in den
Wohnungen nicht immer funktionstüchtig sind. In diesem Fall sind
ausschließlich die Strangabsperrventile zu nutzen. Bei
Funktionsstörungen der Strangabsperreinrichtungen ist der AG umgehend
zu informieren.
Durch den AN sind mit dem bisher eingesetzten Messdienstunternehmen
alle Modalitäten bezüglich der Ablesung und Rückführung der Altgeräte
abzusprechen.
Mit dem Geräteeinbau erhält der Mieter vom AN eine Dokumentation zur
Funktionalität und dem Umgang mit den Geräten. Diese Dokumentation ist
auch dem AG mit je einem Exemplar zur Verfügung zu stellen.
(2) Der AG übergibt jeweils ab Oktober die Mieter- und
Liegenschaftssätze für die abzurechnende Periode.
Die Übergabe der Kosten- und Brennstoffdaten erfolgt durch den AG bis
zum Ende des ersten Quartals, des auf die Abrechnungsperiode folgenden
Kalenderjahres. Die künftige Form der Übergabe kann auch in Listenform,
als CSV Datei oder als standardisierter Datensatz erfolgen. Der AN
übergibt dem AG bis 15.05. des auf die Abrechnungsperiode folgenden
Kalenderjahres die Papierform (oder Bereitstellung Online) der
Liegenschaft. Du
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Zur Angebotsöffnung werden keine Bieter als Gasthörer zugelassen.
Die Angebote sind vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg (Bietertool) abzugeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y9065TG
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
entsprechend der Regelungen des § 160 GWB
Der Bieter ist verpflichtet Verstöße im Vergabeverfahren spätestens 10
Kalendertage nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber angezeigt
werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2023
References
6. mailto:Stefan.Bramburger@gwc-cottbus.de?subject=TED
7. http://www.gwc-cottbus.de/
8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y9065TG/documents
9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y9065TG
10. mailto:Rechnung@gwc-cottbus.de?subject=TED
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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