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Ausschreibung: Allgemeine und berufliche Bildung - DE-Stuttgart
Allgemeine und berufliche Bildung
Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen
Veranstaltung von Sprachkursen
Dokument Nr...: 172091-2023 (ID: 2023032209113106171)
Veröffentlicht: 22.03.2023
*
  DE-Stuttgart: Allgemeine und berufliche Bildung
   2023/S 58/2023 172091
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg (Institut für
   Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW))
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE11 Stuttgart
   Postleitzahl: 70191
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ibbw-englisch@menoldbezler.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6NHW/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater
   Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
   Postanschrift: Stresemannstr. 79
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70191
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Dr. Martin Ott, Rechtsanwalt Dr. Fabian
   Bader
   E-Mail: [9]ibbw-englisch@menoldbezler.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.menoldbezler.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6NHW
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist
   eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im
   Geschäftsbereich des Kultusministeriums Baden-Württemberg
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Bezug eines wissenschaftlich
   basierten, diagnostischen Instruments zur Beurteilung der
   Englischkompetenzen an Schulen in Baden-Württemberg
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3397
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist ein
   wissenschaftlich basiertes, diagnostisches Instrument speziell zur
   Beurteilung der Englischkompetenzen (Lese- und Hörverständnis,
   Sprachliche Mittel) von Schülerinnen und Schülern der weiterführenden
   öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, welches lehrplanunabhängig
   den allgemeinen Leistungsstand der schulischen und alltäglichen
   Englischkenntnisse misst.
   Die Rahmenvereinbarung wird mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   geschlossen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   80521000 Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen
   80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist ein
   wissenschaftlich basiertes, diagnostisches Instrument speziell zur
   Beurteilung der Englischkompetenzen (Lese- und Hörverständnis,
   Sprachliche Mittel) von Schülerinnen und Schülern der weiterführenden
   öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, welches lehrplanunabhängig
   den allgemeinen Leistungsstand der schulischen und alltäglichen
   Englischkenntnisse misst. Verschiedene Niveaustufen für Unterstufe,
   Mittelstufe und Oberstufe der weiterführenden Schulen sind
   erforderlich. Neben der Einstufung in den Gemeinsamen europäischen
   Referenzrahmen für Sprachen (GER) soll der Test auch Informationen
   liefern, in welchen Teilkompetenzen der einzelne Schüler/die einzelne
   Schülerin besondere Stärken und Schwächen aufweist. Das Diagnoseangebot
   erfolgt zur Unterstützung der Schulen beim Aufholen pandemiebedingter
   Lernrückstände, insbesondere zur Förderung
   im Rahmen des Förderprogramms "Lernen mit Rückenwind (LmR)".
   Das massentaugliche Test-Angebot soll für bis zu 180.000 Schülerinnen
   und Schüler an weiterführenden allgemeinen sowie beruflichen
   öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg
   zur Verfügung stehen. Hierfür steht ein maximales Volumen von 2,8 Mio
   EUR zur Verfügung. Ein Abruf aus der ausgeschriebenen
   Rahmenvereinbarung erfolgt maximal bis
   zu dieser Höhe. Der Umfang der papierbasiert durchzuführenden Tests
   richtet sich nach der Nachfrage der Schulen. Dem künftigen
   Auftragnehmer wird insoweit eine Mindestabnahme von 20.000 Tests,
   jedoch maximal eine Mindestabnahmemenge in Höhe von 10 Prozent des
   Maximalvolumens der Rahmenvereinbarung von 2,8 Mio EUR (mithin in Höhe
   von 280.000,00 EUR), zugesichert.
   Die Testdurchführung soll an den Schulen selbst durch die Lehrkräfte
   erfolgen. Testzeitraum ist vom 12.06.2023 bis zum 30.11.2024 nach
   vorherigem Abruf der Schulen. Die einzelnen Lehrkräfte legen den
   konkreten Testtermin ihrer Klasse individuell selbst fest.
   Ein flexibler Abruf der Tests durch sämtliche Schulen erfolgt bis
   spätestens 31.10.2024. Die voraussichtliche Anzahl der Tests ist ab
   diesem Zeitpunkt konkret darstellbar. Im Anschluss an den jeweiligen
   Abruf können die Aufsichtskräfte der jeweiligen Schule die
   Online-Schulung zur Durchführung der Tests in Anspruch nehmen (vgl.
   Ziff. 3.4). Die jeweilige Schulung muss insbesondere derart zeitlich
   flexibel durchführbar sein, dass gewährleistet ist, dass die jeweiligen
   Aufsichtskräfte die Schulung vor Durchführung der von der jeweiligen
   Schule abgerufenen Tests absolvieren kann. Die Tests werden den Schulen
   innerhalb von 14 Werktagen nach Abruf bereitgestellt
   (postalischer Zugang bei der jeweiligen Schule) und nach Durchführung
   postalisch an den Anbieter zurückgeschickt. Die Einzelergebnisse der
   Schüler werden außerhalb der Schule beim Anbieter automatisch
   ausgewertet und innerhalb von 20 Werktagen nachpostalischem Zugang beim
   Anbieter den Schulen bzw. Lehrkräften zur Verfügung gestellt
   (postalischer Zugang der Einzelergebnisse bei der jeweiligen Schule).
   Des Weiteren erfolgt innerhalb von 15 Werktagen nach postalischem
   Zugang beim Anbieter eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Klasse an
   die entsprechende Lehrkraft. Diese kann wahlweise auch digital online
   erfolgen.
   Hinsichtlich weiterer Details wird auf die "Leistungsbeschreibung"
   verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 31/10/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Am Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung (31.10.2024) noch nicht
   erfüllte Einzelaufträge sind über das Vertragsende hinaus zu den
   Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung zu erfüllen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied
   einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend
   nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise
   von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
   2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter,
   Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem
   Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller
   Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen
   beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
   3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der
   Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
   Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
   Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit
   Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die
   erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise
   die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die
   Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
   stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
   sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für
   diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
   Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach
   III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
   4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten
   Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
   (1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
   GWB,
   (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   GWB,
   (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
   (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
   833/2014
   5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung:
   Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs-
   oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH)
   nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
   ansässig ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
   Umsatz im Bereich vergleichbarer
   Leistungen mit wissenschaftlich basierten
   Diagnoseinstrumenten zur Beurteilung
   der Englischkompetenzen in den vergangenen 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren.
   (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für
   Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden mit jeweils
   marktüblichen Deckungssummen bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle
   eine entsprechende Versicherung abgeschlossen
   wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen
   Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
   (2) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des
   Unternehmens im Zusammenhang mit wissenschaftlich basierten
   Diagnoseinstrumenten zur Beurteilung der Englischkompetenzen für
   öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren
   Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende
   Angaben enthalten:
   - Bezeichnung des Auftrags
   - Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
   - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
   - Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein)
   - Zeitraum der Leistungserbringung
   - Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten
   Leistungszeitraum
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
   Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten über erbrachte
   vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit
   wissenschaftlich basierten Diagnoseinstrumenten zur Beurteilung der
   Englischkompetenzen,
   mit denen jeweils hinreichende Erfahrungen mit öffentlichen Schulen,
   der Testdurchführung in öffentlichen Schulen sowie mit der Schulung von
   Schulpersonal belegt werden, für öffentliche Auftraggeber aus den
   letzten drei Jahren.
   Die Einreichung von mehr als drei Referenzen je
   Bieter/Bietergemeinschaft ist nicht erwünscht.
   Die geforderten Mindestreferenzen sind je Angebotsabgabe nur einmal
   vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als
   Bietergemeinschaft.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
   hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung,
   insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen,
   sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine
   entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/04/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/06/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/04/2023
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6NHW
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [12]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat;
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/03/2023
References
   6. mailto:ibbw-englisch@menoldbezler.de?subject=TED
   7. https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6NHW/documents
   9. mailto:ibbw-englisch@menoldbezler.de?subject=TED
  10. http://www.menoldbezler.de/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6NHW
  12. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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