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Ausschreibung: Allgemeine und berufliche Bildung - DE-Stuttgart
Allgemeine und berufliche Bildung
Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen
Veranstaltung von Sprachkursen
Dokument Nr...: 172091-2023 (ID: 2023032209113106171)
Veröffentlicht: 22.03.2023
*
DE-Stuttgart: Allgemeine und berufliche Bildung
2023/S 58/2023 172091
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg (Institut für
Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW))
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ibbw-englisch@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6NHW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater
Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Dr. Martin Ott, Rechtsanwalt Dr. Fabian
Bader
E-Mail: [9]ibbw-englisch@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.menoldbezler.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6NHW
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist
eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im
Geschäftsbereich des Kultusministeriums Baden-Württemberg
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zum Bezug eines wissenschaftlich
basierten, diagnostischen Instruments zur Beurteilung der
Englischkompetenzen an Schulen in Baden-Württemberg
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3397
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist ein
wissenschaftlich basiertes, diagnostisches Instrument speziell zur
Beurteilung der Englischkompetenzen (Lese- und Hörverständnis,
Sprachliche Mittel) von Schülerinnen und Schülern der weiterführenden
öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, welches lehrplanunabhängig
den allgemeinen Leistungsstand der schulischen und alltäglichen
Englischkenntnisse misst.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
geschlossen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80521000 Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen
80580000 Veranstaltung von Sprachkursen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist ein
wissenschaftlich basiertes, diagnostisches Instrument speziell zur
Beurteilung der Englischkompetenzen (Lese- und Hörverständnis,
Sprachliche Mittel) von Schülerinnen und Schülern der weiterführenden
öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, welches lehrplanunabhängig
den allgemeinen Leistungsstand der schulischen und alltäglichen
Englischkenntnisse misst. Verschiedene Niveaustufen für Unterstufe,
Mittelstufe und Oberstufe der weiterführenden Schulen sind
erforderlich. Neben der Einstufung in den Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmen für Sprachen (GER) soll der Test auch Informationen
liefern, in welchen Teilkompetenzen der einzelne Schüler/die einzelne
Schülerin besondere Stärken und Schwächen aufweist. Das Diagnoseangebot
erfolgt zur Unterstützung der Schulen beim Aufholen pandemiebedingter
Lernrückstände, insbesondere zur Förderung
im Rahmen des Förderprogramms "Lernen mit Rückenwind (LmR)".
Das massentaugliche Test-Angebot soll für bis zu 180.000 Schülerinnen
und Schüler an weiterführenden allgemeinen sowie beruflichen
öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg
zur Verfügung stehen. Hierfür steht ein maximales Volumen von 2,8 Mio
EUR zur Verfügung. Ein Abruf aus der ausgeschriebenen
Rahmenvereinbarung erfolgt maximal bis
zu dieser Höhe. Der Umfang der papierbasiert durchzuführenden Tests
richtet sich nach der Nachfrage der Schulen. Dem künftigen
Auftragnehmer wird insoweit eine Mindestabnahme von 20.000 Tests,
jedoch maximal eine Mindestabnahmemenge in Höhe von 10 Prozent des
Maximalvolumens der Rahmenvereinbarung von 2,8 Mio EUR (mithin in Höhe
von 280.000,00 EUR), zugesichert.
Die Testdurchführung soll an den Schulen selbst durch die Lehrkräfte
erfolgen. Testzeitraum ist vom 12.06.2023 bis zum 30.11.2024 nach
vorherigem Abruf der Schulen. Die einzelnen Lehrkräfte legen den
konkreten Testtermin ihrer Klasse individuell selbst fest.
Ein flexibler Abruf der Tests durch sämtliche Schulen erfolgt bis
spätestens 31.10.2024. Die voraussichtliche Anzahl der Tests ist ab
diesem Zeitpunkt konkret darstellbar. Im Anschluss an den jeweiligen
Abruf können die Aufsichtskräfte der jeweiligen Schule die
Online-Schulung zur Durchführung der Tests in Anspruch nehmen (vgl.
Ziff. 3.4). Die jeweilige Schulung muss insbesondere derart zeitlich
flexibel durchführbar sein, dass gewährleistet ist, dass die jeweiligen
Aufsichtskräfte die Schulung vor Durchführung der von der jeweiligen
Schule abgerufenen Tests absolvieren kann. Die Tests werden den Schulen
innerhalb von 14 Werktagen nach Abruf bereitgestellt
(postalischer Zugang bei der jeweiligen Schule) und nach Durchführung
postalisch an den Anbieter zurückgeschickt. Die Einzelergebnisse der
Schüler werden außerhalb der Schule beim Anbieter automatisch
ausgewertet und innerhalb von 20 Werktagen nachpostalischem Zugang beim
Anbieter den Schulen bzw. Lehrkräften zur Verfügung gestellt
(postalischer Zugang der Einzelergebnisse bei der jeweiligen Schule).
Des Weiteren erfolgt innerhalb von 15 Werktagen nach postalischem
Zugang beim Anbieter eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Klasse an
die entsprechende Lehrkraft. Diese kann wahlweise auch digital online
erfolgen.
Hinsichtlich weiterer Details wird auf die "Leistungsbeschreibung"
verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/10/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Am Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung (31.10.2024) noch nicht
erfüllte Einzelaufträge sind über das Vertragsende hinaus zu den
Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung zu erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend
nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise
von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter,
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem
Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller
Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen
beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der
Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden
Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit
Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die
erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise
die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die
Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für
diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach
III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten
Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs-
oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH)
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
Umsatz im Bereich vergleichbarer
Leistungen mit wissenschaftlich basierten
Diagnoseinstrumenten zur Beurteilung
der Englischkompetenzen in den vergangenen 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für
Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden mit jeweils
marktüblichen Deckungssummen bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle
eine entsprechende Versicherung abgeschlossen
wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen
Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
(2) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des
Unternehmens im Zusammenhang mit wissenschaftlich basierten
Diagnoseinstrumenten zur Beurteilung der Englischkompetenzen für
öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende
Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten
Leistungszeitraum
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten über erbrachte
vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Zusammenhang mit
wissenschaftlich basierten Diagnoseinstrumenten zur Beurteilung der
Englischkompetenzen,
mit denen jeweils hinreichende Erfahrungen mit öffentlichen Schulen,
der Testdurchführung in öffentlichen Schulen sowie mit der Schulung von
Schulpersonal belegt werden, für öffentliche Auftraggeber aus den
letzten drei Jahren.
Die Einreichung von mehr als drei Referenzen je
Bieter/Bietergemeinschaft ist nicht erwünscht.
Die geforderten Mindestreferenzen sind je Angebotsabgabe nur einmal
vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als
Bietergemeinschaft.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung,
insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen,
sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine
entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/04/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6NHW
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [12]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2023
References
6. mailto:ibbw-englisch@menoldbezler.de?subject=TED
7. https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6NHW/documents
9. mailto:ibbw-englisch@menoldbezler.de?subject=TED
10. http://www.menoldbezler.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6NHW
12. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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