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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Weißenstadt
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 171413-2023 (ID: 2023032209081805495)
Veröffentlicht: 22.03.2023
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  DE-Weißenstadt: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2023/S 58/2023 171413
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Weißenstadt
   Postanschrift: Kirchplatz 1
   Ort: Weißenstadt
   NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
   Postleitzahl: 95163
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bauamt
   E-Mail: [6]st.weissenstadt@weissenstadt.de
   Telefon: +49 925395032
   Fax: +49 925395040
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.weissenstadt.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2722173/zustellweg-auswaehlen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Weißenstadt, Neubau Kindertageseinrichtung, Objektplanung HOAI § 34
   Referenznummer der Bekanntmachung: 01/23
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Objektplanung § 34 HOAI Leistungsphasen 3 bis 9 für den Neubau einer
   Kindertageseinrichtung in 95163 Weißenstadt mit 3 Krippengruppen mit je
   12 Kindern und 3 Kindergartengruppen mit je 25 Kindern
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 320 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Weißenstadt, DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Objektplanung § 34 HOAI,Leistungsphasen 3 bis 9,für den Neubau einer
   Kindertageseinrichtung in 95163 Weißenstadt,mit 3 Krippengruppen mit
   je 12 Kindern und 3 Kindergartengruppen mit je 25 Kindern.Die
   grobgeschätzten Baukosten (KGR 300+400) betragen 3.930.000 
   brutto.Die Fertigstellung soll Mitte 2025 erfolgen.Es ist ein Neubau
   einer Inklusiv-Kindertagesstätte zu planen auf einem Grundstück an der
   Straße Am Lohbrunnen mit einer Grundstücksfläche von ca. 6000 m². Das
   gesamte Grundstück ist bebaubar und hat im südöstlichen Bereich viel
   Baumbestand. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist zusätzlich ein
   Grundstück mit 2223 m² vorhanden, welches für Stellplätze herangezogen
   werden kann. Es gelten die im Summenraumprogramm der FAG-Richtlinien
   (Richtlinien zum Kommunalen Investitionsfonds) festgesetzten
   Flächenangaben plus 10%. In einem noch aufzustellenden Bebauungsplan
   werden diese Flächen als Sondergebiet Kindertageseinrichtung
   ausgewiesen. Es soll ein eingeschossiges Gebäude in Holzbauweise
   entstehen. Die Erschließung erfolgt über die Straße Am Lohbrunnen. Bei
   der Planung ist auf eine energieoptimierte und energieeffiziente
   Bauweise zu achten. Die Anbindung an das kommunale Nahwärmenetz wird
   angestrebt. Das Gebäude soll nachhaltig, wirtschaftlich,
   zukunftsorientiert und barrierefrei zu unterhalten sein und betrieben
   werden.Es liegen bisher Planungsleistungen der Lph. 2 vor, die in den
   Bekanntmachungsunterlagen enthalten sind.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Analyse der Aufgabenstellung und
   Projektanforderungen / Gewichtung: 30
   Qualitätskriterium - Name: Projektabwicklung / Gewichtung: 25
   Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung -
   Personal / Gewichtung: 25
   Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit / Gewichtung: 5
   Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 15
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 320 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 12/06/2023
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   In Abhängigkeit von der Finanzierung.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge
   anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und
   Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl der
   Bewerber erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen
   (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards). Die Bewerber
   werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die genaue
   Zusammensetzung ist aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten
   Wertungsmatrix ersichtlich. Die Rangfolge richtet sich nach den
   erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch
   Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das
   Losverfahren angewendet.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst erfolgt die Beauftragung
   der Leistungsphasen 3 bis 4 nach § 34 HOAI. Es besteht die Option der
   Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf die
   Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein
   Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster
   Leistungsphasen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben:
   Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt
   ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen
   oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder
   Ingenieur/in tätig zu werden und bauvorlageberechtigt ist.
   Der Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des
   Bewerbers ist durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister
   und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen.
   Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur
   teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen
   wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche
   Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche
   Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende
   Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU
   oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
   a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben
   und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den
   einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit
   nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder b)
   wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre
   Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben.
   Bauvorlageberechtigt ist, wer die Berufsbezeichnung Architekt führen
   darf oder in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der
   Bauvorlageberechtigten eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder
   gelten auch im Freistaat Sachsen.
   2)
   Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister:
   Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer und Vorlage
   Nachweis wie folgt: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers
   u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die
   Dienstleistung verantwortlichen Person durch Nachweis der Berechtigung
   zur Führung der unter 1) genannten Berufsbezeichnung.
   3)
   Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei
   Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der
   Eintragung, Nr. und Vorlage HR-Auszug.
   4)
   Angaben zur Identität Rechtsform des Unternehmens (Name, Anschrift,
   Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.).
   5)
   Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er
   selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber
   Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
    gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder
    gem. §21 Abs.1 AEntG oder
    gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
   oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße
   von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur
   Selbstreinigung (§125 GWB).
   6)
   Neben Einzelunternehmen sind Bewerbergemeinschaften (BG) zugelassen.
   Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziffer 6 der Bekanntmachung. Rechtsform von
   BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe
   der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch
   haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen
   bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende
   Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form
   einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine
   bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzel
   Bewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit
   schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt,
   wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt
   wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde,
   Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag
   einzureichen:
   1)
   Erklärung zum Verpflichtungsgesetz:Erklärung, dass die am Auftrag
   beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem
   Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen.2)
   Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG):
   Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen und dass ich/wir
   nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von
   wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind. Ich/Wir habe(n) zur
   Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung
   öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des
   Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell
   gültigen Fassung anfordern können.
   3)
   Rechtlich und wirtschaftliche Verknüpfungen:
   Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen
   Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche
   Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und
   Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
   4)
   Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen:
   Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und
   Lieferinteressen ausgeführt wird.
   5)
   Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
   Erklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung
   entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage
   einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen
   Versicherung. Erforderlicher Umfang siehe unter Möglicherweise
   geforderte Mindeststandards.
   6)
   Spezifischer Jahresumsatz:
   Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der
   letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum
   Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben
   Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder
   seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz
   siehe unter Möglicherweise geforderte Mindeststandards.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Ergänzend zu:
   5)
   Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:Es ist eine
   Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden
   von
   3.000.000 EUR,
   für sonstige Schäden von
   1.500.000 EUR
   bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und
   nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der
   gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu
   gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag
   Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In
   jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
   Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der
   Deckungssumme beträgt.
   Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss
   der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
   Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit
   Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
   Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
   erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall
   nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
   6)
   Spezifischer Jahresumsatz:
   Es ist der (spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in
   Summe anzugeben.
   Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von
   300.000 EUR/ netto
   gefordert.
   Bewertung: 300.000 - 3 Punkte, 250.000 - 2 Punkte, <200.000 - 1
   Punkt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1)
   Geeignete Referenzen:
   Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte
   Dienstleistungen einzureichen; zur Sicherstellung eines ausreichenden
   Wettbewerbs werden Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre
   zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards). Je Referenz
   ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit
   Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick
   auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren
   Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht
   überschreiten.
   An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards.
   2)
   Eignungsleihe:
   Erklärung, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem.
   §47 VgV); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität
   sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens mit
   gesamtschuldnerischer Haftung.
   3)
   Unterauftragsvergabe:
   Erklärung, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im
   Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben
   (Unterauftragsvergabe §36 VgV); hierzu Bezeichnung der betroffenen
   Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen
   Unternehmens.
   Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum
   Einreichungstermin nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert
   derartige Nachweis ggf. von den Bewerbern, die in die engere Wahl
   kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen
   zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
   4)
   Verpflichtungserklärung Anderer Unternehmen:
   Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird
   (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen
   die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (unter
   Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der
   Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47
   (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des
   Bewerbers, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren
   verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für
   Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Ergänzend zu 1):
   Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind.
   Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen
   werden Referenzen gefordert, welche die folgenden Mindestanforderungen
   erfüllen müssen.
   Referenzanforderungen A) bis C) müssen durch alle Referenzen erfüllt
   werden.
   Referenzanforderungen D) bis I) können durch verschiedene
   Referenzobjekte erfüllt werden.
   A)
   Fachgebiet: Objektplanung § 34 HOAI,
   Mindestanforderung.
   B)
   Beginn der Erbringung der Planungsleistungen: nach dem 01.01.2013,
   Mindestanforderung.
   C)
   Spätester Zeitpunkt der Objektfertigstellung: Zeitpunkt der Bewerbung,
   Mindestanforderung.
   D)
   Planung von Gebäuden mit Nutzungsart gem. Bauwerkszuordnungskatalog:
   Allgemeinbildende Schulen 4100 od. Kinderbetreuungseinrichtungen 4400.
   Bewertung:
   2 Referenzen - 3 Punkte / 1 Referenz - 2 Punkte / 0 Referenzen - 1
   Punkt.
   E)
   Planung von Gebäuden in alternativer Bauweise mit hohem
   Vorfertigungsgrad.
   Def. hoher Vorfertigungsgrad: komplett vorgefertigte Bauteile
   mindestens von Wänden und Decken oder Modulbauweise oder Holzbauweise.
   Bewertung:
   2 Referenzen - 3 Punkte / 1 Referenz - 2 Punkte / 0 Referenzen - 1
   Punkt.
   F)
   Planung von Gebäuden mit ökologisch nachwachsenden und recyclebaren
   Baustoffen.
   Def. nachwachsend: z.B. Holz, Kork, Bambus, Lehm, Reet, Hanf,
   Holzfaser, Holzwolle, Jute, Kokosfaser, Kork, Schafwolle, Schilf,
   Napiergras, Stroh, Wiesengras, Zellulose.
   Def. wiederverwertbar: Materialien, die sortenrein und kreislaufgerecht
   getrennt und wiederverwendet werden können.
   Bewertung:
   2 Referenzen - 3 Punkte / 1 Referenz - 2 Punkte / 0 Referenzen - 1
   Punkt.
   G)
   Planung von Gebäuden mit vollständig erbrachter Lph. § 34 HOAI: mind. 3
   bis 8.
   Bewertung:
   2 Referenzen - 3 Punkte / 1 Referenz - 2 Punkte / 0 Referenzen - 1
   Punkt.
   H)
   Planung von Gebäuden mit Honorarzone § 35 HOAI mind.: III (drei).
   Bewertung:
   2 Referenzen - 3 Punkte / 1 Referenz - 2 Punkte / 0 Referenzen - 1
   Punkt.
   I)
   Planung von Gebäuden mit Bauwerkskosten (Summe KGR 300+400) gemäß DIN
   276 in EUR brutto:
   Bewertung:
   1 Referenz  4,0 Mio - 3 Punkte / 1 Referenz  3,0 Mio - 2 Punkte / 1
   Referenz  2,0 Mio - 1 Punkt.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung als Architekt/in oder
   Ingenieur/in entsprechend § 75 (1) bis (3) VgV in Verbindung mit dem
   jeweiligen Landesgesetz für Architekten und Ingenieure sowie
   Vorhandensein der Bauvorlageberechtigung. Juristische Personen sind
   zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen
   verantwortl. Berufsangehörigen gem. § 75 (1) VgV benennen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/04/2023
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 24/04/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1)
   Es sind die zum Download bereitgestellten Formulare zu verwenden.
   Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
   Die ausgefüllten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die
   Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine
   fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich.
   In Papierform eingereichte oder formlose Bewerbungen werden im weiteren
   Verfahren nicht berücksichtigt.
   2)
   Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig, ebenso Angebote
   unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von
   Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher
   Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das
   Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
   3)
   Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen gemeinsam ausgefüllt
   und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den
   Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde
   und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden
   Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden
   und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen
   davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der
   Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur
   Berufshaftpflichtversicherung, die von jedem Mitgliedsunternehmen
   einzeln zu erfüllen sind.
   4)
   Ein Bewerber, der die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer
   Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen
   zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne
   der in Anspruch genommenen Unternehmen als Teilnahmeantrag übermitteln.
   Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht
   unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das
   Unternehmen in Anspruch nehmen möchte.
   5)
   Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten,
   Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen
   geltendes Recht, hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform
   darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen
   Einwendungen präkludiert.
   6)
   Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im
   Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass
   die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze
   europarechtswidrig sind. Sofern auf die HOAI Bezug genommen wird dienen
   die Honorartafeln zur Preisorientierung. Es sind auch Angebote
   rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und
   Höchstsatzregelungen liegen.
   7)
   Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
   Antragsbogen Seite I bis VIII, unterzeichnet und ergänzt um die darin
   aufgeführten Dokumente. Das Honorarblatt ist mit der Bewerbung nicht
   einzureichen.
   8)
   Nach Abschluss der 1. Verfahrensstufe fordert der Auftraggeber die
   ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe auf.
   Folgende Unterlagen sind nach Angebotsaufforderung Bestandteile der
   Angebotsabgabe: Vertragsentwurf unterzeichnet, Honorarblatt ausgefüllt,
   Ausführungen zu den Zuschlagskriterien.
   9)
   Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf
   zur Verfügung, dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc.,
   entnommen werden können. Der Vertragsentwurf ist erst nach Aufforderung
   zur Angebotsabgabe mit Abgabe des Angebots einzureichen. Die
   Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend, sofern einzelne
   Regelungen im Verhandlungsverfahren nicht abweichend vm Vertragsentwurf
   vereinbart werden. Es ist den Bietern nicht gestattet, einseitig
   Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen. Die in dem
   Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots des
   Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom
   Auftraggeber ergänzt. Angaben zu den Honorarbestandteilen sind im
   Honorarblatt vorzunehmen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Postfach 606
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91511
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2
   101.htm
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/03/2023
References
   6. mailto:st.weissenstadt@weissenstadt.de?subject=TED
   7. http://www.weissenstadt.de/
   8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2722173/zustellweg-auswaehlen
   9. https://www.evergabe.de/
  10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
  11. https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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