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Ausschreibung: Schlammentsorgung - DE-Netzschkau
Schlammentsorgung
Dokument Nr...: 171349-2023 (ID: 2023032209075505414)
Veröffentlicht: 22.03.2023
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DE-Netzschkau: Schlammentsorgung
2023/S 58/2023 171349
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband "Reichenbacher Land"
Postanschrift: Weidig 8
Ort: Netzschkau
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08491
Land: Deutschland
E-Mail: [6]kontakt@azv-rl.de
Telefon: +49 376505030
Fax: +49 3765305050
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.azv-rl.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2719343/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abwasserentsorgung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schlammentsorgung 2023 - 2028
Referenznummer der Bekanntmachung: KS_01_001/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513900 Schlammentsorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Transport und Entsorgung des Klärschlamms von der Zentralen Kläranlage
des AZV "Reichenbacher Land". Der Vertrag
wird für 5 Jahre abgeschlossen, es handelt sich derzeit um eine
Jahresmenge an Klärschlamm von ca. 2.200 t mit einem
Trockensubstanzgehalt von
20 -24 %.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Hauptort der Ausführung:
Netzschkau, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Klärschlamm ist an der zentralen Kläranlage im Göltzschtal
abzuholen. An der zentralen Kläranlage wird der gesamte Klärschlamm
mittels Zentrifuge mechanisch entwässert. Danach liegt der
Trockensubstanzgehalt zwischen 20 und 24 % TS. Die jährliche Menge des
zu entsorgenden entwässerten Klärschlamms beträgt zur Zeit etwa 2200 t.
Nach der Entwässerung wird der Schlamm in zwei von insgesamt zehn
Sonderabsetzcontainer mit 5,5 m3 Ladevolumen abgeworfen und in einer
Halle zwischengelagert. Bei Abholung übergibt das Klärwerkspersonal den
Klärschlamm per Gabelstaplerentleerung der Container an den Entsorger.
Die maximale Beladehöhe des Gabelstaplers beträgt 5,60m. Der Entsorger
übernimmt den gesamten Transport und die Entsorgung des Klärschlamms.
Das Entsorgungsgebiet des AZV »Reichenbacher« umfasst die Städte
Reichenbach und Netzschkau sowie die Gemeinde Limbach. Der Klärschlamm
ist ausschließlich thermisch oder gleichwertig zu entsorgen. Eine
landwirtschaftliche Verwertung erfolgt nicht. Die zu erbringende
Dienstleistung der Klärschlammentsorgung bzw. Klärschlammverwertung
umfasst insbesondere den Abtransport zur Verwertung-/Entsorgungsanlage
(der Abfall wird Eigentum des Entsorger) in Abstimmung mit dem
Betriebspersonal der Kläranlage, einen normalen Entsorgungsrhythmus
werktags aller 24 Stunden, die Organisation der ordnungsgemäßen
Verwertung/Entsorgung nach den Geboten der Kreislaufwirtschaft und der
einschlägigen Gesetze, Verordnungen und untergesetzlichen Regelwerke
einschließlich lückenloser Dokumentation, das Verwiegen des
Klärschlamms auf einer amtlich geeichten Waage, die Durchführung der
vorgeschriebenen Klärschlammuntersuchungen (die Ergebnisse sind dem
Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen), die Dokumentation
und Statistik für den Auftraggeber, das Belegscheinverfahren für die
Entsorgung, die Erstellung und Übergabe der Verwertungsnachweise, der
Übernahme- und Begleitscheine sowie die Zuarbeit für den Auftraggeber
für Berichte an Überwachungsbehörden (z.B. Statistik und
Entsorgungsnachweis).
Es handelt sich prinzipiell um teilstabilisierten Klärschlamm mit einem
durchschnittlichen Schlammalter von 12-17 Tagen. Der Entsorger
überwacht den Ladeprozess und weist das Kläranlagenpersonal in
spezifische Besonderheiten eine. Saisonbedingt kann eine zwei bis
dreimalige Entsorgung pro Woche ausreichend sein. Aufgrund der
Beschaffenheit des Klärschlammes (teilstabilisiert) sind die
Transportbehältnisse bzw. das Entsorgungsfahrzeug mit Planen zu
verschließen. Der Klärschlamm ist in Absprache mit dem Personal des
Auftraggebers in der Dienstzeit von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00
und 15:00 Uhr und Freitag zwischen 8:00 und 10:00 Uhr abzuholen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/08/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung den Vertrag um ein
Jahr verlängern. Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2029.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Dies ist die wiederholende Ausschreibung zum Vergabeverfahren 2023 / S
042-124478 veröffentlicht am 23.02.2023; das Verfahren wurde in den
Stand vor der öffentlichen Bekanntmachung zurückversetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen haben den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (PK-VOL) (oder gleichwertig) vorzulegen, nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind die entsprechenden Formblätter 233, 235 und 236
sowie für jeden Nachunternehmer ebenso der im ersten Satz genannte
Eignungsnachweis abzugeben. Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen
und MiLOG.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis Versicherungsschutz:
allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personen
und Sachschäden: jeweils 5 Mio. EURO);
Umwelthaftpflichtversicherung (Mindestdeckung 10 Mio. EURO je
Schadensereignis);
Versicherung gegen Feuer-, Wasser- und Sturmschäden der Anlagen;
Betriebsunterbrechungsversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG bezogen auch auf
Klärschlammtransport
Vorlage Entsorgungskonzept mit Nachweis des Entsorgungswegs inkl.
Alternative bei Revisions- oder/und Stillstandzeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/04/2023
Ortszeit: 10:01
Ort:
Netzschkau
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind gemäß § 55 VGV nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: [11]www.ldl.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 S. 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
elektronischen Wege oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die
Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrag setzt ferner voraus, dass die
geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis
gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2023
References
6. mailto:kontakt@azv-rl.de?subject=TED
7. http://www.azv-rl.de/
8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2719343/zustellweg-auswaehlen
9. https://www.evergabe.de/
10. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
11. http://www.ldl.sachsen.de/
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