(1) Searching for "2023032209070005264" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Hofheim am Taunus
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 171199-2023 (ID: 2023032209070005264)
Veröffentlicht: 22.03.2023
*
DE-Hofheim am Taunus: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2023/S 58/2023 171199
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement
E-Mail: [5]2023-OWB@rmv.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]https://www.rmv.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [7]2023-OWB@rmv.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]https://vm.baden-wuerttemberg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Interimsweise Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Teilnetz
Odenwald für drei Jahre
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-OWB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, Verkehrsdienstleistungen in dem Teilnetz
Odenwald inklusive Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge
interimsweise für drei Jahre an den Bestandsbetreiber VIAS Rail GmbH zu
vergeben und dazu den Verkehrs-Service-Vertrag (VSV) mit der VIAS Rail
GmbH entsprechend um drei Jahre zu verlängern. Diese Bekanntmachung
stellt eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung über die
beabsichtigte Auftragsvergabe dieser Verkehrsdienstleistungen dar.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistungen im Teilnetz Odenwald sind auf folgenden Strecken zu
erbringen:
Linie RB61: Dieburg Rödermark-Ober-Roden Dreieich-Buchschlag
Frankfurt (Main) Hbf. (Einzelfahrt Mo-Fr);
Linie RB66: Pfungstadt Darmstadt Hbf;
Linie RE80: Erbach Groß-Umstadt Wiebelsbach Darmstadt Hbf;
Linie RB81: Eberbach Erbach Groß-Umstadt Wiebelsbach Darmstadt
Hbf;
Linie RB82: Eberbach Erbach Groß-Umstadt Wiebelsbach Darmstadt
Nord Frankfurt Hbf;
Linie RE85: Erbach Groß-Umstadt Wiebelsbach Hanau Hbf Frankfurt
Hbf;
Linie RB86: Groß-Umstadt Wiebelsbach Hanau Hbf.
Die Betriebsaufnahme des regulären Verkehrs-Service-Vertrags endet am
11.12.2027. Zukünftig sollen im Odenwaldnetz zur Reduzierung der Lärm-
und Abgasemissionen ausschließlich Fahrzeuge mit alternativen Antrieben
(vorzugsweise BEMU) zum Einsatz kommen. Für die Umstellung auf
emissionsfreie Fahrzeuge muss die entsprechende Infrastruktur zur
Energieversorgung (z.B. Ladeinseln) geplant, baurechtlich genehmigt,
errichtet und in Betrieb genommen werden. Insbesondere muss das
Odenwaldnetz teilweise elektrifiziert werden, um mit Batteriefahrzeugen
(BEMU) betrieben werden zu können. Aufgrund bestehender Randbedingungen
(Dauer der (Bau-)Leistungsphasen, Planungskapazitäten,
Fachkräftemangel, Materialverfügbarkeit, etc.) wird die erforderliche
Infrastruktur im Odenwaldnetz nicht hinreichend sicher bis zum
regulären Vertragende (d.h. zum 11.12.2027) fertiggestellt sein,
sondern ausreichend sicher erst drei Jahre später bis Dezember 2030.
Daher wird eine interimsweise Erbringung von Verkehrsdienstleistungen
in dem Odenwaldnetz für drei weitere Jahre nach Ende des regulären
Verkehrs-Service-Vertrags bis Dezember 2030 mit Dieselfahrzeugen
erforderlich. Für die Leistungserbringung im Odenwaldnetz werden
aufgrund der topografischen Bedingungen aktuell spezielle (besonders
spurtstarke) 26 Dieseltriebwagen des Typs ITINO, die dem Auftragnehmer
über die Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma),
einer 100 %igen Tochtergesellschaft des RMV, verpflichtend zur
Verfügung gestellt werden, sowie zusätzlich 9 Dieseltriebwagen des Typs
Lint 54 eingesetzt und auch für den Interimszeitraum benötigt. Die
Wartung und Instandhaltung der beizustellenden Fahrzeuge muss durch das
EVU erfolgen, das insoweit auch das Instandhaltungskosten- und
Obsoleszenzrisiko trägt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass zur
Erbringung der Verkehrsdienstleistung aufgrund der Anforderungen an das
Fahrzeug- und Betriebskonzept, der kurzen Vertragslaufzeit und der
Anforderungen an die Wartung und Instandhaltung der beizustellenden
Fahrzeuge nur der Bestandsbetreiber, die VIAS Rail GmbH, Stroofstr. 27,
65933 Frankfurt, als Auftragnehmer in Frage kommt. So verfügt VIAS über
die für die Leistungserbringung benötigten weiteren 9 modernen eigenen
Dieseltriebwagen des Typs Lint 54. Zudem verfügt VIAS über eine
Werkstatt mit fachlich qualifiziertem Personal und Ausstattung gerade
für die betriebsnahe Wartung und Instandhaltung der 26 Dieseltriebwagen
des Typs ITINO, bei denen es sich um spezielle Fahrzeuge handelt, von
denen es weltweit nur ca. 60 Stück gibt. Daher nimmt der Auftraggeber
an, dass aus mehreren Sachgründen heraus ein Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV
gerechtfertigt ist.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Angaben zum Wert des Auftrags unter Ziffer II.1.5 und zum
voraussichtlichen Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
in Ziffer II.3. sind unzutreffend und nur erfolgt, weil das Formular an
dieser Stelle Eingaben verlangt. Eine weitere Auftragsbekanntmachung
ist nicht geplant.
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung:
18/03/2023
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Aufgrund den unter Ziffer II.2.4 geschilderten Umständen geht der
Auftraggeber davon aus, dass nur der Bestandsbetreiber VIAS für die
Interimsvergabe als Auftragnehmer in Frage kommt. Daher plant der
Auftraggeber, mit der VIAS nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, einen Übergangsvertrag für die
Verkehrsdienstleistungen im Odenwaldnetz abzuschließen (vgl. § 135 Abs.
3 Satz 1 Nr. 1 3 GWB).
Das Verfahren für Rechtsbehelfe gegen diese Vergabe richtet sich nach
den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die
§§ 160 ff. GWB verwiesen.
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber den Auftrag an VIAS
innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergeben kann, wenn kein
Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wurde (vgl. § 135 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 3 GWB).
§ 135 GWB hat folgenden Wortlaut:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntgabe, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt;
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz
2; 64283 Darmstadt; Deutschland (DE); Fax: +49 6151125816 / +49
6151126834.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2023
References
5. mailto:2023-OWB@rmv.de?subject=TED
6. https://www.rmv.de/
7. mailto:2023-OWB@rmv.de?subject=TED
8. https://vm.baden-wuerttemberg.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|