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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Hofheim am Taunus
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 171199-2023 (ID: 2023032209070005264)
Veröffentlicht: 22.03.2023
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  DE-Hofheim am Taunus: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2023/S 58/2023 171199
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
   Postanschrift: Alte Bleiche 5
   Ort: Hofheim am Taunus
   NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
   Postleitzahl: 65719
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabemanagement
   E-Mail: [5]2023-OWB@rmv.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://www.rmv.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM)
   Postanschrift: Dorotheenstraße 8
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70173
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]2023-OWB@rmv.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]https://vm.baden-wuerttemberg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Interimsweise Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im Teilnetz
   Odenwald für drei Jahre
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-OWB
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber beabsichtigt, Verkehrsdienstleistungen in dem Teilnetz
   Odenwald inklusive Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge
   interimsweise für drei Jahre an den Bestandsbetreiber VIAS Rail GmbH zu
   vergeben und dazu den Verkehrs-Service-Vertrag (VSV) mit der VIAS Rail
   GmbH entsprechend um drei Jahre zu verlängern. Diese Bekanntmachung
   stellt eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung über die
   beabsichtigte Auftragsvergabe dieser Verkehrsdienstleistungen dar.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leistungen im Teilnetz Odenwald sind auf folgenden Strecken zu
   erbringen:
   Linie RB61: Dieburg  Rödermark-Ober-Roden  Dreieich-Buchschlag 
   Frankfurt (Main) Hbf. (Einzelfahrt Mo-Fr);
   Linie RB66: Pfungstadt  Darmstadt Hbf;
   Linie RE80: Erbach  Groß-Umstadt Wiebelsbach  Darmstadt Hbf;
   Linie RB81: Eberbach  Erbach  Groß-Umstadt Wiebelsbach  Darmstadt
   Hbf;
   Linie RB82: Eberbach  Erbach  Groß-Umstadt Wiebelsbach  Darmstadt
   Nord  Frankfurt Hbf;
   Linie RE85: Erbach  Groß-Umstadt Wiebelsbach  Hanau Hbf  Frankfurt
   Hbf;
   Linie RB86: Groß-Umstadt Wiebelsbach  Hanau Hbf.
   Die Betriebsaufnahme des regulären Verkehrs-Service-Vertrags endet am
   11.12.2027. Zukünftig sollen im Odenwaldnetz zur Reduzierung der Lärm-
   und Abgasemissionen ausschließlich Fahrzeuge mit alternativen Antrieben
   (vorzugsweise BEMU) zum Einsatz kommen. Für die Umstellung auf
   emissionsfreie Fahrzeuge muss die entsprechende Infrastruktur zur
   Energieversorgung (z.B. Ladeinseln) geplant, baurechtlich genehmigt,
   errichtet und in Betrieb genommen werden. Insbesondere muss das
   Odenwaldnetz teilweise elektrifiziert werden, um mit Batteriefahrzeugen
   (BEMU) betrieben werden zu können. Aufgrund bestehender Randbedingungen
   (Dauer der (Bau-)Leistungsphasen, Planungskapazitäten,
   Fachkräftemangel, Materialverfügbarkeit, etc.) wird die erforderliche
   Infrastruktur im Odenwaldnetz nicht hinreichend sicher bis zum
   regulären Vertragende (d.h. zum 11.12.2027) fertiggestellt sein,
   sondern ausreichend sicher erst drei Jahre später bis Dezember 2030.
   Daher wird eine interimsweise Erbringung von Verkehrsdienstleistungen
   in dem Odenwaldnetz für drei weitere Jahre nach Ende des regulären
   Verkehrs-Service-Vertrags bis Dezember 2030 mit Dieselfahrzeugen
   erforderlich. Für die Leistungserbringung im Odenwaldnetz werden
   aufgrund der topografischen Bedingungen aktuell spezielle (besonders
   spurtstarke) 26 Dieseltriebwagen des Typs ITINO, die dem Auftragnehmer
   über die Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma),
   einer 100 %igen Tochtergesellschaft des RMV, verpflichtend zur
   Verfügung gestellt werden, sowie zusätzlich 9 Dieseltriebwagen des Typs
   Lint 54 eingesetzt und auch für den Interimszeitraum benötigt. Die
   Wartung und Instandhaltung der beizustellenden Fahrzeuge muss durch das
   EVU erfolgen, das insoweit auch das Instandhaltungskosten- und
   Obsoleszenzrisiko trägt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass zur
   Erbringung der Verkehrsdienstleistung aufgrund der Anforderungen an das
   Fahrzeug- und Betriebskonzept, der kurzen Vertragslaufzeit und der
   Anforderungen an die Wartung und Instandhaltung der beizustellenden
   Fahrzeuge nur der Bestandsbetreiber, die VIAS Rail GmbH, Stroofstr. 27,
   65933 Frankfurt, als Auftragnehmer in Frage kommt. So verfügt VIAS über
   die für die Leistungserbringung benötigten weiteren 9 modernen eigenen
   Dieseltriebwagen des Typs Lint 54. Zudem verfügt VIAS über eine
   Werkstatt mit fachlich qualifiziertem Personal und Ausstattung gerade
   für die betriebsnahe Wartung und Instandhaltung der 26 Dieseltriebwagen
   des Typs ITINO, bei denen es sich um spezielle Fahrzeuge handelt, von
   denen es weltweit nur ca. 60 Stück gibt. Daher nimmt der Auftraggeber
   an, dass aus mehreren Sachgründen heraus ein Verhandlungsverfahren ohne
   Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV
   gerechtfertigt ist.
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Angaben zum Wert des Auftrags unter Ziffer II.1.5 und zum
   voraussichtlichen Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
   in Ziffer II.3. sind unzutreffend und nur erfolgt, weil das Formular an
   dieser Stelle Eingaben verlangt. Eine weitere Auftragsbekanntmachung
   ist nicht geplant.
   II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung:
   18/03/2023
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Aufgrund den unter Ziffer II.2.4 geschilderten Umständen geht der
   Auftraggeber davon aus, dass nur der Bestandsbetreiber VIAS für die
   Interimsvergabe als Auftragnehmer in Frage kommt. Daher plant der
   Auftraggeber, mit der VIAS nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, einen Übergangsvertrag für die
   Verkehrsdienstleistungen im Odenwaldnetz abzuschließen (vgl. § 135 Abs.
   3 Satz 1 Nr. 1  3 GWB).
   Das Verfahren für Rechtsbehelfe gegen diese Vergabe richtet sich nach
   den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die
   §§ 160 ff. GWB verwiesen.
   Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber den Auftrag an VIAS
   innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergeben kann, wenn kein
   Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wurde (vgl. § 135 Abs. 3 Satz
   1 Nr. 1  3 GWB).
   § 135 GWB hat folgenden Wortlaut:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntgabe, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt;
   Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz
   2; 64283 Darmstadt; Deutschland (DE); Fax: +49 6151125816 / +49
   6151126834.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/03/2023
References
   5. mailto:2023-OWB@rmv.de?subject=TED
   6. https://www.rmv.de/
   7. mailto:2023-OWB@rmv.de?subject=TED
   8. https://vm.baden-wuerttemberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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