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Ausschreibung: Installation von Elektroanlagen - DE-Berlin
Installation von Elektroanlagen
Dokument Nr...: 169709-2023 (ID: 2023032109145503746)
Veröffentlicht: 21.03.2023
*
  DE-Berlin: Installation von Elektroanlagen
   2023/S 57/2023 169709
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof
   Projekt GmbH
   Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 12101
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@thf-berlin.de
   Telefon: +49 302000374000
   Fax: +49 302000374505
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.thf-berlin.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten
   Flughafengebäudes
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tower Los 21 Elektrotechnik - NT22, NA 36 (Anschlüsse Medientechnik und
   NA 37 (Switche)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45311000 Installation von Elektroanlagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen
   (inkl. geplanter Dachterrasse) und
   erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
   Los 21 Elektrotechnik:
   Die elektronischen Anlagen im Bauteil Kopfbau West des Gebäudekomplexes
   Flughafen Tempelhof werden
   komplett neu installiert.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 2 870 186.03 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   NA36
   Anschlüsse Medientechnik Ebene 6+
   NA37
   Anpassung Switche (LWL/Cat 7- Switche)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Eine Neuausschreibung und damit Ausgliederung der betreffenden
   Leistungen ist aus technischen und organisatorischen sowie aus
   wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll.
   - Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre projektschädlich, da es sich
   nicht um abkoppelbare zusätzliche Leistungen handelt. Vielmehr handelt
   es sich um zusätzliche bzw. abgeänderte, aber ergänzende Leistung
   innerhalb der Leistungen des bereits gebundenen Auftragnehmers die
   zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden sollte. Auch ist eine
   Gewährleistung für das dann entstandene System nur aus einer Hand
   möglich und ist technisch nicht trennbar.
   - Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und
   Zeitverzüge entstehen. Allein eine Neuausschreibung würde einen
   weiteren mind. 4- monatigen Zeitverzug bedeuten.
   - Die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle würde enorm
   erschwert werden (Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik,
   Gewährleistungsfragen und Übergabe)
   - Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass
   die Angebotspreise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma
   liegen könnten, da die Maßnahmen sehr kurzfristig umgesetzt werden
   müsste, um den Bauablauf nicht weiter zu verzögern.
   - Innerhalb der knappen Terminvorgaben würde es zu enormen weiteren
   Verzögerungen kommen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten
   führen würde. Aus den vorgenannten Gründen soll der Nachtrag beauftragt
   werden, statt diese Leistungen
   erneut auszuschreiben.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 012-022948
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 33000-027_045-331.18 MZB 157.23
   Los-Nr.: 21
   Bezeichnung des Auftrags:
   VE21 Elektrotechnik, hier: NT22, NA 36 (Anschlüsse Medientechnik und NA
   37 (Switche)
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   16/03/2023
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: RBS Elektroinstallation GmbH
   Postanschrift: Treuenbrietzender Straße 42- 45
   Ort: Niedergörsdorf OT Altes Lager
   NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
   Postleitzahl: 14913
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 2 870 186.03 EUR
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 26 289.14 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
   Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt,
   einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen.
   Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der
   Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine
   Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend
   erfolgen muss.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [10]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
   rgabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang
   an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134
   verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
   einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
   ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in
   einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
   Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
   Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
   des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [12]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
   schaftsrecht/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/03/2023
References
   6. mailto:vergabe@thf-berlin.de?subject=TED
   7. http://www.thf-berlin.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:022948-2019:TEXT:DE:HTML
   9. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
  10. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
  11. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
  12. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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