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Ausschreibung: Installation von Elektroanlagen - DE-Berlin
Installation von Elektroanlagen
Dokument Nr...: 169709-2023 (ID: 2023032109145503746)
Veröffentlicht: 21.03.2023
*
DE-Berlin: Installation von Elektroanlagen
2023/S 57/2023 169709
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof
Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@thf-berlin.de
Telefon: +49 302000374000
Fax: +49 302000374505
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.thf-berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten
Flughafengebäudes
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Tower Los 21 Elektrotechnik - NT22, NA 36 (Anschlüsse Medientechnik und
NA 37 (Switche)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45311000 Installation von Elektroanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen
(inkl. geplanter Dachterrasse) und
erstreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 21 Elektrotechnik:
Die elektronischen Anlagen im Bauteil Kopfbau West des Gebäudekomplexes
Flughafen Tempelhof werden
komplett neu installiert.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 870 186.03 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
NA36
Anschlüsse Medientechnik Ebene 6+
NA37
Anpassung Switche (LWL/Cat 7- Switche)
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Eine Neuausschreibung und damit Ausgliederung der betreffenden
Leistungen ist aus technischen und organisatorischen sowie aus
wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll.
- Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre projektschädlich, da es sich
nicht um abkoppelbare zusätzliche Leistungen handelt. Vielmehr handelt
es sich um zusätzliche bzw. abgeänderte, aber ergänzende Leistung
innerhalb der Leistungen des bereits gebundenen Auftragnehmers die
zwingend vom selben Unternehmer ausgeführt werden sollte. Auch ist eine
Gewährleistung für das dann entstandene System nur aus einer Hand
möglich und ist technisch nicht trennbar.
- Bei einer Neuausschreibung würden zusätzliche Planungskosten und
Zeitverzüge entstehen. Allein eine Neuausschreibung würde einen
weiteren mind. 4- monatigen Zeitverzug bedeuten.
- Die Koordinierung der Arbeiten auf der Baustelle würde enorm
erschwert werden (Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik,
Gewährleistungsfragen und Übergabe)
- Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass
die Angebotspreise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma
liegen könnten, da die Maßnahmen sehr kurzfristig umgesetzt werden
müsste, um den Bauablauf nicht weiter zu verzögern.
- Innerhalb der knappen Terminvorgaben würde es zu enormen weiteren
Verzögerungen kommen, was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten
führen würde. Aus den vorgenannten Gründen soll der Nachtrag beauftragt
werden, statt diese Leistungen
erneut auszuschreiben.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2019/S 012-022948
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 33000-027_045-331.18 MZB 157.23
Los-Nr.: 21
Bezeichnung des Auftrags:
VE21 Elektrotechnik, hier: NT22, NA 36 (Anschlüsse Medientechnik und NA
37 (Switche)
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: RBS Elektroinstallation GmbH
Postanschrift: Treuenbrietzender Straße 42- 45
Ort: Niedergörsdorf OT Altes Lager
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14913
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 2 870 186.03 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 26 289.14 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt,
einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen.
Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der
Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine
Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend
erfolgen muss.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[10]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
rgabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang
an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134
verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der
öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der
Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[12]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
schaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2023
References
6. mailto:vergabe@thf-berlin.de?subject=TED
7. http://www.thf-berlin.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:022948-2019:TEXT:DE:HTML
9. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
10. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
11. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
12. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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