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Ausschreibung: Bau von weiterführenden Schulen - DE-Hofheim am Taunus
Bau von weiterführenden Schulen
Industrielle Kücheneinrichtungen
Dokument Nr...: 169536-2023 (ID: 2023032109142203634)
Veröffentlicht: 21.03.2023
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DE-Hofheim am Taunus: Bau von weiterführenden Schulen
2023/S 57/2023 169536
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und
Liegenschaftsamt
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe_projekte@mtk.org
Telefon: +49 6192/2016142
Fax: +49 6192/2016801
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.mtk.org
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376NL6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376NL6
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung und Sanierung Main-Taunus-Schule, Küchentechnische Anlage
Referenznummer der Bekanntmachung: MTS 2023-C60
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214220 Bau von weiterführenden Schulen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erweiterung und Sanierung Main-Taunus-Schule, 65719 Hofheim
Hauptgewerk: Küchentechnische Anlagen - Anbau Ost
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39314000 Industrielle Kücheneinrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Main - Taunus - Schule Rudolf-Mohr-Straße 4 65719 Hofheim am Taunus
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt im Zuge der Sanierung und
Erweiterung der Main-Taunus-Schule (MTS) die Erneuerung der Mensa mit
Kiosk und Kücheneinrichtung im Gymnasium, Rudolf-Mohr-Straße 4 in 65719
Hofheim.
Die Mensa, Kiosk und Küche befinden sich in einem Anbau.
Die Erneuerung der Mensaküche ist für ca. 400 Verpflegungsteilnehmer
mit Ausgabe in 2-3 Schichten vorgesehen.
Küchenart: Regenerier- und Teil-Frischkochküche
Im Einzelnen sind folgende Großküchenkomponenten zu liefern und
betriebsfertig zu übergeben:
1. Thermische Geräte wie 2x Heißluftdämpfer 20xGN1/1, 2x
Heißluftdämpfer 10xGN1/1, Induktionsherd 4 und 2 Kochfelder, Kochkessel
100l, Kippbratpfanne
2. Diverse Edelstahl-Schranktischanlagen, -möbel für Vorbereitung,
Küche, Kioskbereich, Unterbauten mit abgesetzter Kälteversorgung,
Kühlschränke mit Zentralkälteanschluss.
3. Gewerbe-Spüleinrichtung mit Korbtransportgeschirrspülmaschine,
Zulauftisch mit Vorreinigungsbecken und Ablaufrollenbahn,
Untertisch-Gläserspülmaschine
4. Speisenausgabeanlage mit Kaltspeisenvitrine mit
Zentralkälteanschluss, 4x 3x GN1/1-Wärmebeckeneinheiten,
Hustenschutzeinrichtungen mit und ohne Wärmebrücken. UV integriert.
Freistehende Salattheke zentralgekühlt, 2x Tablett- und
Besteckbereitstellung (in Nischen Schreinermöbel zu integrieren).
5. Kiosktresen mit Kühlvitrinen, Handelswarenregale
6. Diverse Lagerregalanlagen, mobiles Küchengerät, Spender,
Tablettrückgabewägen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 04/12/2023
Ende: 12/07/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für
die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt
124 MTK ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl,
ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3
Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und
Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Im Übrigen dient die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK
bzw. die europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger
Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend
erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu
bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "keine".
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für
die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt
124 MTK ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl,
ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3
Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und
Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Im Übrigen dient die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK
bzw. die europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger
Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend
erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu
bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "keine".
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von
anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass
diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124,
den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt
das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "keine".
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt,
auch für Nach- und Verleihunternehmen:
Bieter geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem
Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021,
GVBl.S. 338 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 5 des Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns
gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf
Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland
beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Im Fall der
Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen,
ist die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und Mindestentgelt der
Nachunternehmen nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der
Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, vorzulegen.
Sozialkassenbescheinigung:
Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat gem. § 5 Abs.3 HVTG vor
Auftragsvergabe eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen
Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1
Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I
S.1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S.
4489), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren
vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein. Handelt es sich bei dem
für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der
nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine
gemeinsamen Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags
gelten, muss dieser Bieter nach § 5 Abs. 4 HVTG eine gültige
Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung
seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Dabei ist die
Bescheinigung derjenigen Krankenkasse vorzulegen, bei der die meisten
der beim Bieter sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer
versichert sind. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/04/2023
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y376NL6
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 6151-125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 6151-125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die
Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes
Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1).
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,
Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3
GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage
nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose
Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die
bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen
dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information
auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 6151-125816
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2023
References
6. mailto:vergabe_projekte@mtk.org?subject=TED
7. http://www.mtk.org/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376NL6/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376NL6
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