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Ausschreibung: Systemberatung und technische Beratung - DE-Peine
Systemberatung und technische Beratung
Dokument Nr...: 168201-2023 (ID: 2023032109082102218)
Veröffentlicht: 21.03.2023
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  DE-Peine: Systemberatung und technische Beratung
   2023/S 57/2023 168201
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
   Postanschrift: Eschenstr. 55
   Ort: Peine
   NUTS-Code: DE91A Peine
   Postleitzahl: 31224
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Gesa.Kracke@bge.de
   Telefon: +49 5171/431028
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.bge.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E47622399
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beratungs- und Testunternehmen für ein Verkehrslenk- und
   Kollisionsvermeidungssystem
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72220000 Systemberatung und technische Beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die BGE plant die technische Vorausentwicklung eines Verkehrslenk- und
   Kollisionsvermeidungssystems im Hinblick auf einen potentiellen Einsatz
   in den Bergwerken der BGE.
   Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Auftragnehmer (AN), ggf. mit
   Nachunternehmen, gefunden
   werden, der die technische Vorausentwicklung eines Verkehrslenk- und
   Kollisionsvermeidungssystem, mit dem Fokus auf Benutzerakzeptanz,
   begleitet. Hierzu sind vom AN zunächst Anforderungen und Testszenarien
   für ein Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem für den
   untertägigen Einsatz zu definieren. Anschließend soll der AN die
   Entwicklung eines solchen Systems beratend begleiten. Dies geschieht in
   Zusammenarbeit mit einem vom AG gestellten Systemanbieter. Die
   Entwicklung des Systems soll iterativ in agilen Prozessen erfolgen.
   Validierungen und Verifizierungen der einzelnen Entwicklungsschritte
   sind vom AN durchzuführen. Diese finden zunächst in einer übertägigen
   Industriehalle statt, das System soll jedoch Anforderungen an einen
   untertägigen Einsatz im Salz- und Eisenerzbergbau erfüllen. Der AN soll
   zur Durchführung der Testszenarien eine Teststrecke entwerfen und in
   der Industriehalle aufbauen, um untertägige Einsatzszenarien
   bestmöglich zu simulieren. Optional behält sich der AG vor, zusammen
   mit dem AN auch Tests unter Tage in den Bergwerken
   der BGE durchzuführen.
   (weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung)
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE91A Peine
   Hauptort der Ausführung:
   Hauptort der Ausführung ist Peine.
   Bei optionalen Erprobungen unter Tage handelt es sich bei den
   Standorten um die Bergwerke der BGE in Morsleben,
   Salzgitter-Bleckenstedt und Remlingen-Semmenstedt.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Beratungs- und Testunternehmen für ein Verkehrslenk- und
   Kollisionsvermeidungssystem
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Personalqualifikation / Gewichtung: 30 %
   Qualitätskriterium - Name: Projektkonzept / Gewichtung: 30 %
   Preis - Gewichtung: 40 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2023
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Sollte sich der AG für die optionalen Tests unter Tage entscheiden,
   kann sich der Abschluss des Projektes auch auf den 31.12.2026
   verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Durchführung der Validierung und Verifizierung des Verkehrslenk- und
   Kollisionsvermeidungssystem unter Tage, inkl. Dokumentation der
   Testszenarien und -ergebnisse
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Aufgrund der Komplexität und Individualität des Projektvorhabens setzt
   der AG eine entsprechende Eignung des AN zur Leistungserbringung
   voraus.
   Um die Eignung des Bewerbers in persönlicher und fachlicher Hinsicht
   feststellen zu können, sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag
   entsprechende Belege, ggf. Ei-gennachweise vorzulegen:
   1. Mindestens drei Referenzen des Unternehmens zu durchgeführten
   Projekten im Bereich der Erprobung von Kollisionswarn- oder
   Notbremsassistenten für Off-Highway-Fahrzeuge seit 2015. Es sind für
   jedes Referenzprojekt der Auftraggeber, eine Kurzbeschreibung des
   durchgeführten Projektes und eine Beschreibung der erbrachten
   Leistungen vorzulegen.
   2. Mindestens drei Referenzen des Unternehmens zu durchgeführten
   Projekten mit dem Schwerpunkt Benutzerakzeptanz von
   Fahrassistenzsystemen seit 2015. Für jedes Referenzprojekt sind der
   Auftraggeber, eine Kurzbeschreibung des durch-geführten Projektes und
   eine Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzulegen.
   3. Der geplante Projektleiter muss die deutsche Sprache in Wort und
   Schrift auf C1 Niveau beherrschen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/04/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 04/05/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vk@bundeskartellamt.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Internet-Adresse: [10]www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB
   zu beachten.
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der
   Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
   durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
   zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
   2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/03/2023
References
   6. mailto:Gesa.Kracke@bge.de?subject=TED
   7. http://www.bge.de/
   8. https://www.subreport.de/E47622399
   9. mailto:vk@bundeskartellamt.de?subject=TED
  10. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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