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Ausschreibung: Systemberatung und technische Beratung - DE-Peine
Systemberatung und technische Beratung
Dokument Nr...: 168201-2023 (ID: 2023032109082102218)
Veröffentlicht: 21.03.2023
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DE-Peine: Systemberatung und technische Beratung
2023/S 57/2023 168201
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Gesa.Kracke@bge.de
Telefon: +49 5171/431028
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E47622399
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beratungs- und Testunternehmen für ein Verkehrslenk- und
Kollisionsvermeidungssystem
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die BGE plant die technische Vorausentwicklung eines Verkehrslenk- und
Kollisionsvermeidungssystems im Hinblick auf einen potentiellen Einsatz
in den Bergwerken der BGE.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Auftragnehmer (AN), ggf. mit
Nachunternehmen, gefunden
werden, der die technische Vorausentwicklung eines Verkehrslenk- und
Kollisionsvermeidungssystem, mit dem Fokus auf Benutzerakzeptanz,
begleitet. Hierzu sind vom AN zunächst Anforderungen und Testszenarien
für ein Verkehrslenk- und Kollisionsvermeidungssystem für den
untertägigen Einsatz zu definieren. Anschließend soll der AN die
Entwicklung eines solchen Systems beratend begleiten. Dies geschieht in
Zusammenarbeit mit einem vom AG gestellten Systemanbieter. Die
Entwicklung des Systems soll iterativ in agilen Prozessen erfolgen.
Validierungen und Verifizierungen der einzelnen Entwicklungsschritte
sind vom AN durchzuführen. Diese finden zunächst in einer übertägigen
Industriehalle statt, das System soll jedoch Anforderungen an einen
untertägigen Einsatz im Salz- und Eisenerzbergbau erfüllen. Der AN soll
zur Durchführung der Testszenarien eine Teststrecke entwerfen und in
der Industriehalle aufbauen, um untertägige Einsatzszenarien
bestmöglich zu simulieren. Optional behält sich der AG vor, zusammen
mit dem AN auch Tests unter Tage in den Bergwerken
der BGE durchzuführen.
(weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A Peine
Hauptort der Ausführung:
Hauptort der Ausführung ist Peine.
Bei optionalen Erprobungen unter Tage handelt es sich bei den
Standorten um die Bergwerke der BGE in Morsleben,
Salzgitter-Bleckenstedt und Remlingen-Semmenstedt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beratungs- und Testunternehmen für ein Verkehrslenk- und
Kollisionsvermeidungssystem
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Personalqualifikation / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Projektkonzept / Gewichtung: 30 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Sollte sich der AG für die optionalen Tests unter Tage entscheiden,
kann sich der Abschluss des Projektes auch auf den 31.12.2026
verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Durchführung der Validierung und Verifizierung des Verkehrslenk- und
Kollisionsvermeidungssystem unter Tage, inkl. Dokumentation der
Testszenarien und -ergebnisse
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Aufgrund der Komplexität und Individualität des Projektvorhabens setzt
der AG eine entsprechende Eignung des AN zur Leistungserbringung
voraus.
Um die Eignung des Bewerbers in persönlicher und fachlicher Hinsicht
feststellen zu können, sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag
entsprechende Belege, ggf. Ei-gennachweise vorzulegen:
1. Mindestens drei Referenzen des Unternehmens zu durchgeführten
Projekten im Bereich der Erprobung von Kollisionswarn- oder
Notbremsassistenten für Off-Highway-Fahrzeuge seit 2015. Es sind für
jedes Referenzprojekt der Auftraggeber, eine Kurzbeschreibung des
durchgeführten Projektes und eine Beschreibung der erbrachten
Leistungen vorzulegen.
2. Mindestens drei Referenzen des Unternehmens zu durchgeführten
Projekten mit dem Schwerpunkt Benutzerakzeptanz von
Fahrassistenzsystemen seit 2015. Für jedes Referenzprojekt sind der
Auftraggeber, eine Kurzbeschreibung des durch-geführten Projektes und
eine Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzulegen.
3. Der geplante Projektleiter muss die deutsche Sprache in Wort und
Schrift auf C1 Niveau beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vk@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 2289499-0
Internet-Adresse: [10]www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB
zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6
durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/03/2023
References
6. mailto:Gesa.Kracke@bge.de?subject=TED
7. http://www.bge.de/
8. https://www.subreport.de/E47622399
9. mailto:vk@bundeskartellamt.de?subject=TED
10. http://www.bundeskartellamt.de/
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