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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Essen
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Dokument Nr...: 166659-2023 (ID: 2023032009140100666)
Veröffentlicht: 20.03.2023
*
  DE-Essen: Werbe- und Marketingdienstleistungen
   2023/S 56/2023 166659
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen / Ruhrbahn GmbH
   Postanschrift: Porscheplatz 1
   Ort: Essen
   NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 45121
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
   E-Mail: [6]jscharf@goerg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.essen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E25393959
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [9]https://www.subreport.de/E25393959
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Außenwerbung Essen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht
   auf öffentlichen Straßen bzw. öffentlichen Flächen der Stadt Essen
   (nachfolgend Stadt) inklusive Werberecht in Wartehallen (nachfolgend
   WH) der Ruhrbahn GmbH (nachfolgend Ruhrbahn"). Die Vergabe erfolgt
   in mehreren Losen. Diese EU-Auftragsbekanntmachung betrifft das Los 1.
   Die weiteren Lose werden jeweils gesondert ausgeschrieben und sind
   nicht Teil dieser Bekanntmachung zu Los 1. Daher wurde aus technischen
   Gründen unter Ziff. II.1.6) "nein" eingekreuzt. Die weiteren Lose
   werden unterschiedliche Werbeträgerarten im Stadtgebiet sowie
   Wartehallen im Bediengebiet der Ruhrbahn im Stadtgebiet Mülheim
   enthalten.
   Die Vergabe des Loses 1 erfolgt durch die Stadt und die Ruhrbahn
   gemeinschaftlich. Weitere Einzelheiten werden den Bietern im späteren
   Verhandlungsverfahren mitgeteilt (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Dem Außenwerber ist es im Rahmen dieses Loses 1 gestattet, die
   nachfolgend prognostisch aufgeführten Zahlen und Formate an
   Werbeträgern vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall
   erforderlichen Baugenehmigungen und Sondernutzungsgestattungen zu
   errichten, unterhalten/betreiben und an in der zweiten Verfahrensstufe
   (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7) näher definierten Standorten zu nutzen:
   Recht Stadt:
   Das Recht Stadt besteht ab 1. Januar 2024 und umfasst:
   - bis zu 230 freistehende City-Light-Poster (CLP) -Vitrinen mit der
   Verpflichtung davon mind. 150 Standorte auf Digitale Klein-Screens im
   Format 70 bis 84 freistehend, hochkant im Verhältnis 1:1
   umzurüsten. Es handelt sich um bereits genehmigte oder vorgeprüfte
   Standorte.
   Recht Ruhrbahn:
   Das Recht Ruhrbahn besteht ab 1. Januar 2026 und umfasst:
   - bis zu 300 digitale Klein-Screens im Format 70 bis 84 und bis zu
   600 vorhandene analoge CLP-Vitrinen in WH, wobei im Bestand Wartehallen
   mit einem Werbeträger vorhanden sind, sowie in geringer Stückzahl WH
   mit zwei Werbeträgern und WH ohne Werbeträger.
   Es sind zwingend insgesamt ca. 900 WH in Essen zu betreiben. Davon sind
   bis 2027 in Essen ca. 100 bestehende WH zwingend durch neue WH zu
   ersetzen, mit digitalem Kleinscreen, Gründach und/oder
   Fotovoltaik-Anlage auszustatten und zu betreiben. Weitere bis zu 200
   vorhandene analogen Werbeeinrichtungen an WH sind entsprechend zu
   digitalisieren, ohne dass die WH zwingend ausgetauscht werden muss.
   Schließlich sind weitere 100 WH im Zuge der Erneuerung in Kontingenten
   verteilt über die Vertragslaufzeit zwingend auszutauschen (hier ist
   beim Austausch des Werbeträgers ein Bauantrag erforderlich). Zudem sind
   die Werbeträger zwingend aufzustellen und zu betreiben, die vorstehend
   mit dem Zusatz "zwingend" versehen sind. Über die genauen Zahlen werden
   alle Bieter rechtzeitig in der Phase der zweiten Verfahrensstufe
   informiert (vgl. Ziff. VI.3 Nr. 7).
   Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart und deren
   Ausstattungsmerkmale sind abhängig vom Bieterkonzept des
   Bieters/Neu-Konzessionärs. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der
   Werbeträger und/oder die technischen Vorgaben können sich dessen
   unbeschadet auch von Seiten der Stadt und/oder Ruhrbahn im Verfahren
   noch ändern. Auch die Anzahl sowie die Vertragslaufzeit kann im
   weiteren Verfahren durch die Stadt und/oder Ruhrbahn noch geändert.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2040
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des weiteren Verfahrens.
   Der Ausschluss bleibt vorbehalten.
   2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von
   allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung
   abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der
   Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch
   Bewerbungsbogen).
   3. Zu. Ziff. II.1.5) und II.2.6): Der geschätzte Wert der Konzession
   wird aus Gründen der Vertraulichkeit und Wettbewerbes nicht mitgeteilt.
   Der EU-Schwellenwert ist überschritten.
   Zu Ziff. II.2.7): Der Teil der Konzession die Ruhrbahn betreffend
   beginnt in seiner Laufzeit zeitlich versetzt erst zum 1. Januar 2026.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur
   Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist
   verbindlich.
   Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw.
   Unterlagen vorzulegen:
    PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
   Bewerbungsbogen,
    PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz,
   Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z.
   B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit,
   Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und
   Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen
   Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in
   den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
   WL2. Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des
   Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß
   Bewerbungsbogen.
   Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die
   Dauer des Bestehens anzugeben.
   Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält
   sich die Stadt bzw. Ruhrbahn für Bieter und etwaige Nachunternehmer
   auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die Stadt bzw.
   Ruhnrbahn behalten sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen,
   Geschäftsberichten etc. vor.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   TL1. Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der
   Außenwerbung auf kommunalem Grund.
   Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf kommunalem
   Grund auf Basis eines Vertrages über die Rechtevergabe
   (Konzessionsvertrag) mit vergleichbaren Werbeträgern und vergleichbarer
   Größenordnung mit einer Kommune oder kommunal beherrschten Gesellschaft
   zum Gegenstand hatten
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu TL1. Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten
   5 Jahren nachgewiesen werden. Mindestanforderung: Mindestens eine der
   Referenzen muss den erfolgten Aufbau und Betrieb vergleichbarer
   digitaler Werbeträger sowie den Aufbau und Betrieb von WH umfassen
   (nicht notwendigerweise in einer Referenz).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 17/04/2023
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
   2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem
   Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 10. April
   2023 an die Stadt und Ruhrbahn über die Kommunikationsfunktion der
   Vergabeplattform gerichtet werden. Die Stadt und Ruhrbahn behalten sich
   vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
   3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein
   dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine
   Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
   Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben
   vorbehalten.
   4. Die Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das
   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Die Stadt
   und Ruhrbahn behalten sich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten
   Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17
   Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der
   Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von
   Änderungswünschen geschlossen wird.
   5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel
   nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche
   Sprache vorgelegt worden sind. Die Stadt und Ruhrbahn können Ausnahmen
   zulassen.
   6. Die Stadt und Ruhrbahn behalten sich vor, das Verfahren aus
   sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben.
   Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind  soweit rechtlich
   zulässig  ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens
   stimmt der Bewerber dem zu.
   7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser
   Bekanntmachung den Bewerbungsbogen.
   Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, des
   Vertragswerks und des Werbekonzeptes der Stadt und Ruhrbahn werden nach
   Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist
   insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
   8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der
   Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln
   und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im
   Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Stadt und Ruhrbahn ihrerseits
   werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens
   verwenden.
   9. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge
   maximal 5 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl
   enthält der Bewerbungsbogen.
   10. Die Stadt und Ruhrbahn behalten sich vor, das Verfahren in mehreren
   aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl
   der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
   11. Die Stadt und Ruhrbahn behalten sich die Nachforderung fehlender
   Angaben und Erklärungen in den Bewerbungen vor. Die Bewerber können
   nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die Stadt und Ruhrbahn
   behalten sich vor, unvollständige Bewerbungen auch ohne Nachforderung
   direkt auszuschließen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 221147-3045
   Fax: +49 221147-2889
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/03/2023
References
   6. mailto:jscharf@goerg.de?subject=TED
   7. http://www.essen.de/
   8. https://www.subreport.de/E25393959
   9. https://www.subreport.de/E25393959
  10. mailto:vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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