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Ausschreibung: Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen - DE-Freiburg im Breisgau
Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
Dokument Nr...: 165160-2023 (ID: 2023032009065099142)
Veröffentlicht: 20.03.2023
*
DE-Freiburg im Breisgau: Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
2023/S 56/2023 165160
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 25
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 15.2 - Flüchtlingsaufnahme
E-Mail: [6]Vergabestelle152@rpf.bwl.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[7]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYGY6XN/docum
ents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYGY6XN
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Alltagsbetreuung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende
in Freiburg
Referenznummer der Bekanntmachung: RPF152-135-350
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Alltagsbetreuung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende
in Freiburg.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende Freiburg Müllheimer
Straße 7 79115 Freiburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Dem Auftragnehmer wird durch den Auftraggeber die Alltagsbetreuung in
der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Freiburg
übertragen. Die Einrichtung hat eine Regelkapazität von bis zu 750
Plätzen und eine Notkapazität von bis zu 1200 Plätzen.
Die Alltagsbetreuung umfasst insbesondere:
- Alltagsbetreuung und Verwaltung der Bewohner rund um die Uhr (täglich
24 Stunden/365 Tage im Jahr).
- Organisation und Koordination der Belegung der Einrichtung in
Absprache mit dem AG
- Regelmäßige Überprüfung des Asylverfahrensstatus der Bewohner und
Unterstützung einer möglichst reibungslosen Abwicklung der einzelnen
Verfahrensschritte.
- Koordinierung und Sicherstellung von Verlegungen der Bewohner auf
Weisung des AG.
- Betreuung, Organisation und Dokumentation von Arbeitsgelegenheiten
der Bewohner nach § 5 AsylbLG
- Organisation und Koordination von täglichen Beschäftigungs- und
Freizeitangeboten für die Bewohner
- Organisation einer Kinder- und Jugendbetreuung
- Beschaffung und einmalige Ausgabe einer Erstausstattung von
Hygieneartikeln an die Bewohner
- Betrieb einer Wäscherei in der Einrichtung für den üblichen Bedarf
der Bewohner inklusive der Beschaffung des Waschmittels
- Betrieb einer Poststelle, eines Aufenthaltsraums, einer Kleiderkammer
und eines Informationscenters für die Bewohner
- Betrieb einer Zahlstelle zur Auszahlung von Bargeldleistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Gebäudemanagement in Abstimmung mit dem Hausmeisterpersonal des AG
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 30/09/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf
des 30.09.2025. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.10.2023 und endet
mit Ablauf des 30.09.2025. Jeder Leistungszeitraum endet stets mit
Ablauf des Vertrages. Der Vertrag sowie der Leistungszeitraum
verlängern sich nach Ablauf des Vertrages automatisch um ein weiteres
Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der
anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen
Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese
Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon
abweichend endet dieser Vertrag jedoch in jedem Falle mit Ablauf des
30.09.2028.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der AG ist jederzeit berechtigt, zusätzliches Personal im Umfang von
bis zu höchstens 25% des jeweiligen Mindestpersonalschlüssels,
aufgerundet auf ganze Zahlen, zu fordern. Der AN ist sodann
verpflichtet, spätestens innerhalb von vier Wochen nach der
schriftlichen Meldung des AG das zusätzliche Personal zu stellen. Jede
durch den AG angeforderte Erhöhung des Personalschlüssels kann mit
einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende durch schriftliche
Erklärung des AG gegenüber dem AN abbestellt werden.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf
des 30.09.2025. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.10.2023 und endet
mit Ablauf des 30.09.2025. Jeder Leistungszeitraum endet stets mit
Ablauf des Vertrages. Der Vertrag sowie der Leistungszeitraum
verlängern sich nach Ablauf des Vertrages automatisch um ein weiteres
Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der
anderen Vertragspartei bis spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen
Vertragsablauf schriftlich widerspricht. In der Folge gilt diese
Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieses Vertrages, davon
abweichend endet dieser Vertrag jedoch in jedem Falle mit Ablauf des
30.09.2028.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Die Anlage 1 "Bietererklärung" ist vollständig auszufüllen. Mit
Einreichung der Unterlage gibt der Bieter auch die dort vorformulierten
Eigenerklärungen (u. a. über seine Zuverlässigkeit) verbindlich ab.
Außerdem sind Angaben über das Bestehen einer
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung zu machen.
- Anlage 11 Bieterfragebogen: Die Anlage "Bieterfragebogen" ist
vollständig auszufüllen. Die Angaben dienen der Beurteilung der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters im
Rahmen der Eignungsprüfung (u.a. Angaben zur Mitarbeiteranzahl,
Unternehmensumsätzen der letzten drei Geschäftsjahre).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Anlage 6 Referenzliste: Angabe von mindestens 3 Referenzobjekten aus
den vergangenen drei Jahren (inkl. laufender Aufträge), die nach Art,
Umfang und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar sind. Die Referenzobjekte sind in der Anlage 06
"Referenzliste" mit den dort aufgeführten Mindestangaben einzutragen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens ein Referenzobjekt muss eine durch den Bieter als
Hauptvertragspartner (keine Subunternehmertätigkeit) betreute
Asylsuchenden- bzw. Flüchtlings-Aufnahmeeinrichtung umfassen, in der
während der Vertragslaufzeit für eine Dauer von mindestens einem Monat
durchschnittlich mindestens 500 Personen untergebracht waren.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/05/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/05/2023
Ortszeit: 12:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYGY6XN
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:
[11]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
vergangen sind.
(siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB).
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes
gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
(siehe § 135 Abs. 2 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2023
References
6. mailto:Vergabestelle152@rpf.bwl.de?subject=TED
7. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Seiten/default.aspx
8. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYGY6XN/documents
9. https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYGY6XN
10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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