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Ausschreibung: Beratung im Bereich Energieeinsparung - DE-Berlin
Beratung im Bereich Energieeinsparung
Dokument Nr...: 164824-2023 (ID: 2023032009051098794)
Veröffentlicht: 20.03.2023
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DE-Berlin: Beratung im Bereich Energieeinsparung
2023/S 56/2023 164824
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
Postanschrift: Hallesches Ufer 74-76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@berlinovo.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.berlinovo.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[9]https://my.vergabeplattform.berlin.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beratungsleistung zur CO2-Minderungs-Strategie
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71314300 Beratung im Bereich Energieeinsparung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die berlinovo beabsichtigt, durch eine strukturierte Bewertung der
Gebäudehülle und Gebäudetechnik sowie Versorgung der Gebäude, eine
Strategie für Maßnahmen und Investitionen zur Reduzierung von Primär-
und Endenergiebedarf sowie CO2, erarbeiten zu lassen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Berlin und Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die berlinovo beabsichtigt, durch eine strukturierte Bewertung der
Gebäudehülle und Gebäudetechnik sowie Versorgung der Gebäude, eine
Strategie für Maßnahmen und Investitionen zur Reduzierung von Primär-
und Endenergiebedarf sowie CO2, erarbeiten zu lassen.
Ziel der Leistung des AN ist es, eine multidimensionale und
ganzheitliche Strategie für die energetischen Investitionen in die
Gebäude des AG, auf Basis von verschiedenen Szenarien zu, abzuleiten.
Die Szenarien zur CO2-Reduzierung basieren auf der Anwendung von
marktüblichen Methodiken wie CRREM, Berechnung der Auswirkung von
Maßnahmen in Grad Celsius, Initiative Wohnen 2050, dem
Klimaschutzgesetz und weitere mit dem AG abzustimmende Methoden und
Grundsätze.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern
sie nicht von einer Seite spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt
wird. Eine Verlängerung ist max. zweimal zulässig. Die Vertragslaufzeit
endet demnach spätestens am 31.12.2026, ohne dass es einer Kündigung
bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen (Ziffern jeweils Bezug auf Leistungsbeschreibung):
Optional: Begehung je Einzelobjekt Wohnen (Ziffer 3.1.3)
Optional: Begehung je Einzelobjekt Gewerbe kleiner 8.000 m² (Ziffer
3.1.2)
Optional: Begehung je Einzelobjekt Gewerbe größer 8.000 m² (Ziffer
3.1.2)
Optional: Quick-Check ESG Ankaufsprüfung kleiner 50 Wohneinheiten (WE)
pro WE (Ziffer 4.3)
Optional: Quick-Check ESG Ankaufsprüfung zwischen 51-500 Wohneinheiten
(WE) pro WE (Ziffer 4.3)
Optional: Quick-Check ESG Ankaufsprüfung zwischen 501 und 5000
Wohneinheiten (WE) pro WE (Ziffer 4.3)
Optional: Quick-Check ESG Ankaufsprüfung ab 5001 Wohneinheiten (WE) pro
WE (Ziffer 4.3)
Optional: Quick-Check ESG Ankaufsprüfung Gewerbe kleiner 8.000 m²
(Ziffer 4.3)
Optional: Quick-Check ESG Ankaufsprüfung Gewerbe größer 8.000 m²
(Ziffer 4.3)
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Objektliste (Anlage 3) wird die berlinovo den Unternehmen
übergeben, die zuvor die "Einseitige Verschwiegenheitserklärung"
abgegeben haben. Ohne Abgabe der Erklärung ist eine Teilnahem an dem
Vergabeverfahren nicht erlaubt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass
er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere
Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird,
er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers
ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus
einem der in
§ 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss
aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den
Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21
des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und
beachten wird/werden.
Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete
Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die
abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die
Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch
berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der
Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der
berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu
erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht,
muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen:
Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von
Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem
Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während
eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen
bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener
Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen
wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener
Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind
auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem
EU-Ausland.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die berlinovo prüft den durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren
Dienstleistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) innerhalb der
letzten drei Geschäftsjahre 2020 bis 2022 (Ziffer 4.2.1).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die berlinovo prüft die jahresdurchschnittliche Anzahl für
vergleichbare Dienstleistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung)
eingesetzter Mitarbeiter innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2020
bis 2022 (Ziffer 4.2.2) sowie zu vergleichbaren Dienstleistungen (vgl.
Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) in den vergangenen drei
Geschäftsjahren 2020 bis 2022 (Ziffer 4.2.3).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie
die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
Beschreibung der erbrachten Leistungen
Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie
Benennung des Ansprechpartners beim AG,
Zeitraum der Leistungserbringung (Abschluss nicht vor 2020)
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu
beachten.
Der Bieter verpflichtet sich, im Auftragsfall geeignete Fachingenieure
für die Objektbegehungen und Ableitung der
Szenarien/Sanierungsstrategien einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:
berlinovo, Hallesches Ufer 74-76, 10963 Berlin
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Keine öffentliche Submission
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Von Fragen über den Stand der Auswertung des Verfahrens bitten wir
abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre
Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den
Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 07.04.2023, 10:00 Uhr, darauf
hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf
der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später
eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet.
Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf
der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden
ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber sind
verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen
auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin
zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung
des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung
der Angebote geeignete Nachweise von den
Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen
Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt,
nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der
Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es
verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den
Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe
sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e,
Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der
Richtlinie 2014/23/EU, unter
die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der
Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e
und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und
unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie
2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen,
Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren
Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen,
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch
genommen werden (Eignungsleihe).
4. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt, d er/sie den Nachweis
einer bestehenden Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung
sowie eine Umweltschadenversicherung spätestens 10 Kalendertage nach
Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der
Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen zu
erbringen (dreifach maximiert/Versicherungsjahr)
o für Personen- und Sachschäden: EUR 1,5 Mio.
o für sonstige Schäden (insb. Vermögensschäden, Umweltschäden): EUR 1,0
Mio.
und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über
die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird.
5. Der AN verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des
Auftrags mind. EUR 13,- zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
BerlAVG).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht,
wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der
eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union
bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2023
References
6. mailto:vergabe@berlinovo.de?subject=TED
7. http://www.berlinovo.de/
8. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
9. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
10. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
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