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Ausschreibung: Straßenbeleuchtung - DE-Würselen
Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtungseinrichtungen
Wartung von Straßenbeleuchtungen
Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen
Stromversorgung
Elektrizität
Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Dokument Nr...: 164787-2023 (ID: 2023032009045498741)
Veröffentlicht: 20.03.2023
*
DE-Würselen: Straßenbeleuchtung
2023/S 56/2023 164787
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Würselen - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Morlaixplatz 1
Ort: Würselen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52146
Land: Deutschland
E-Mail: [6]angela.luzat@wuerselen.de
Telefon: +49 240567-1601
Fax: +49 240549939-1601
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.wuerselen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice
/CXQ1YDKY39S/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice
/CXQ1YDKY39S
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Würselen
Referenznummer der Bekanntmachung: S-WUE-ZVS-2023-0018
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34993000 Straßenbeleuchtung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Instandhaltung, Betrieb und Wartung der Straßenbeleuchtung inklusive
Stromlieferung im Stadtgebiet Würselen
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betrieb und Wartung Straßenbeleuchtung
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34928500 Straßenbeleuchtungseinrichtungen
50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen
50232110 Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:
Stadtgebiet Würselen 52146 Würselen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Betrieb und Wartung Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Würselen
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoption für die Stadt Würselen
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Alle qualifizierten Teilnehmer (vgl. III.) werden zur Abgabe eines
ersten Angebots aufgefordert.
Nach Eingang der ersten Angebote wird die Stadt Würselen den
Teilnehmerkreis für das Verhandlungsverfahren auf maximal 5 begrenzen.
Es bleibt vorbehalten, die Teilnehmerzahl für das Verhandlungsverfahren
auf 3 zu begrenzen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption für die Stadt Würselen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Stadt Würselen führt einen europaweiten Wettbewerb mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren durch. Es handelt sich um
Dienstleistungen. Er wird nach der RL 2014/24/EU und den nationalen
Gesetzen durchgeführt.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stromlieferung
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65310000 Stromversorgung
09310000 Elektrizität
09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere
Energiequellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:
Stadtgebiet Würselen 52146 Würselen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Stromversorgung - Stromeinkauf
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Verlängerungen werden im Verhandlungsverfahren festgelegt,
betreffen aber mindestens Verlängerungsoptionen für die Stadt Würselen.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Alle qualifizierten Teilnehmer (vgl. III.) werden zur Abgabe eines
ersten Angebots aufgefordert.
Nach Eingang der ersten Angebote wird die Stadt Würselen den
Teilnehmerkreis für das Verhandlungsverfahren auf maximal 5 begrenzen.
Es bleibt vorbehalten, die Teilnehmerzahl für das Verhandlungsverfahren
auf 3 zu begrenzen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption für die Stadt Würselen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Stadt Würselen führt einen europaweiten Wettbewerb mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren durch. Es
handelt sich um Dienstleistungen. Er wird nach der RL 2014/24/EU und
den nationalen Gesetzen durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Zuverlässigkeit i.S.v. §§ 123ff GWB (vgl. Art. 57 RL 2014/24/EU).
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß § 123 und § 124 GWB sowie zur
Selbstreinigung i.S.v. § 125 GWB sind im Formblatt "Eigenerklärung der
Eignung" (EEE) zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern
mindestens ein Ausschlussgrund aus den § 123 und § 124 GWB vorliegt und
keine Selbstreinigung i.S. § 125 GWB erfolgte (fakultatives
Ausschlusskriterium);
2) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern
seines Niederlassungsstaates verzeichnet; aufgelistet im Anhang XI der
RL 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedsstaaten
müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen;
(Ausschlusskriterium).
3) bestimmte Berechtigung erforderlich
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die
betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat erbringen zu können?
Soweit ja, hat diese vorzuliegen (Ausschlusskriterium).
4) Nachweise zu 1) bis 3): Eigenerklärung sowie Auszug aus dem
Berufsregister oder vergleichbares Dokument (zum Ende der
Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate); auf Nachforderung: Auszüge
aus entsprechenden Registern, Zertifikate und
Berechtigungsbestätigungen.
Sämtliche Unterlagen sind elektronisch über dieses Portal hochzuladen.
5) Bei Einsatz von Drittunternehmen oder Dritten hat der
Wirtschaftsteilnehmer auch die Nachweise und Eigenerklärungen der
Dritten vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nicht ankreuzen, sondern ausfüllen:
1) Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten 3
Geschäftsjahren muss angegeben werden. Weiter sind die Umsätze der
letzten 3 Geschäftsjahre mit Projekten, die mit dem vorliegenden
grundsätzlich vergleichbar sind, anzugeben. Nachweis: Eigenerklärung;
auf Nachforderung: Vorlage der Geschäftsabschlüsse (ggf. mit
Prüfberichten).
2) Der Wirtschaftsteilnehmer hat sich zu verpflichten, folgende
Versicherung mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss der
Leistung vorzulegen und aufrecht zu erhalten:
Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung mit
Deckungssummen mindestens für Personenschäden in Höhe von 4.000.000,00
Euro je Schadensfall, für Sachschäden in Höhe von 2.000.000,00 Euro je
Schadensfall. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das
Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Weiter hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über alle nach
deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die
für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten
erforderlich sind. Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung:
Vorlage der Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn
der Dienstleistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden
kann.
Alle vorstehenden Versicherungen sind Ausschlusskriterium.
3) Bei Nennung von Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmern) hat der
Wirtschaftsteilnehmer möglichst nachzuweisen, dass ihm die Mittel des
Drittunternehmens für die Auftragsdurchführung auch tatsächlich zur
Verfügung stehen.
4) Sämtliche Unterlagen sind elektronisch über dieses Portal
hochzuladen.
5) Bei Einsatz von Drittunternehmen oder Dritten hat der
Wirtschaftsteilnehmer auch die Nachweise und Eigenerklärungen der
Dritten vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nicht ankreuzen, sondern ausfüllen:
1) Nennung der Referenzprojekte zu vergleichbaren Maßnahmen der letzten
5 Jahre, unter Angabe der Kosten, des Auftraggebers, der Leistungsorte,
der Leistungszeiträume sowie der Referenzen von Ansprechpartnern, nach
Sparten unterschieden
2) Der Wirtschaftsteilnehmer muss für die Ausführungen der Leistungen
über die erforderliche Fachkunde verfügen (Nachweise).
3) Angabe der Beschäftigtenanzahl mit Qualifizierungsangaben.
3.1) Nennung des planenden Personals mit Angaben zu
3.1.1) Projektleiter: Name, Aussagen zur Berufserfahrung (Lebenslauf
mit Referenzprojekten, Jahre der Berufserfahrung)
3.1.2) Stellvertretender Projektleiter: Name, Aussagen zur
Berufserfahrung (Lebenslauf mit Referenzprojekten, Jahre der
Berufserfahrung)
3.2) Nennung des bauleitenden Personals mit Angaben zu
3.2.1) Projektleiter: Name, Aussagen zur Berufserfahrung (Lebenslauf
mit Referenzprojekten, Jahre der Berufserfahrung)
3.2.2) Stellvertretender Projektleiter: Name, Aussagen zur
Berufserfahrung (Lebenslauf mit Referenzprojekten, Jahre der
Berufserfahrung)
3.3) Eine Doppelnennung von Mitarbeitern (Projektleitung/Bauleitung)
ist möglich. Ein Austausch der genannten Mitarbeiter kann im
Auftragsfall nur mit Zustimmung der Stadt Würselen erfolgen.
3.4) Sollte sich der Wirtschaftsteilnehmer für die Dienstleistung (en)
der fachspezifischen, ingenieurmäßigen Leistung eines Dritten bedienen,
hat er das Fachgebiet und das Unternehmen sowie Umfang und die Leistung
selbst, die an Dritte vergeben wird, zu benennen.
4) Angabe der ständigen Erreichbarkeit.
5) Sämtliche Unterlagen sind elektronisch über dieses Portal
hochzuladen.
6) Bei Einsatz von Drittunternehmen oder Dritten hat der
Wirtschaftsteilnehmer auch die Nachweise und Eigenerklärungen der
Dritten vorzulegen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Hinweis zu I.3 Kommunikation:
Die Auftrags-/ Wettbewerbsunterlagen werden erst im Zuge der Anfrage
zur Angebotsabgabe (Erstangebot) vollumfänglich zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDKY39S
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der
Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Stadt Würselen weist auf die besonderen Vorschriften des deutschen
Vergaberechts für die Einlegung von Rechtsbehelfen, insbesondere die
Präklusionstatbestände (§ 160 Abs. 3 GWB) hin.
Es sind anzuwenden:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
weiter:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2023
References
6. mailto:angela.luzat@wuerselen.de?subject=TED
7. http://www.wuerselen.de/
8. https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDKY39S/documents
9. https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDKY39S
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