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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen - DE-Bad Neuenahr-Ahrweiler
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dokument Nr...: 164737-2023 (ID: 2023032009043998691)
Veröffentlicht: 20.03.2023
*
  DE-Bad Neuenahr-Ahrweiler: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
   2023/S 56/2023 164737
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad
   Neuenahr-Ahrweiler mbH
   Postanschrift: Hauptstraße 80
   Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
   NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
   Postleitzahl: 53474
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft Bad
   Neuenahr-Ahrweiler mbH
   E-Mail: [6]vergabe@ag-bnaw.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.ag-bnaw.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]www.subreport.de/E66268832
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]www.subreport.de/E66268832
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   WBW BNA_Offener 2-phasiger Realisierungswettbewerb Brückenschlag Bad
   Neuenahr-Ahrweiler
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-06-28 Brückenschlag
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Inhalt des Wettbewerbs sind im Realisierungsteil die Planung des
   Ersatzneubaus für die beim Ahrhochwasser 2021 zerstörte
   Kurgartenbrücke, und die ebenfalls zerstörte Casinobrücke. Hinzu kommen
   verschiedene angelagerte öffentliche Straßen- und Freiräume sowie
   Uferzonen im Umfeld der Brücken. Zusätzlich ist die Planung der
   Ufermauern der Ahr im Realisierungsteil Teil der Aufgabenstellung, für
   die nördlich gelegene Ahrterrasse sowie die südliche Fläche zwischen
   Kurgartenbrücke und Casinogebäude.
   .
   Das Gesamtbudget für die jeweiligen Teilbereiche des Realisierungsteils
   stellt sich wie folgt dar:
   .
   Kurgartenbrücke KG300+400 2.385.000,00 Euro netto
   Casinobrücke (inkl. Rampen) KG300+400 1.917.500,00 Euro netto
   Uferflächen (Verbau) KG300 1.865.000,00 Euro netto
   Freiflächen (inkl. Radwege) KG500 3.798.142,25 Euro netto
   Verkehrsflächen KG500 376.464,00 Euro netto
   .
   Gegenstand des Wettbewerbs sind der hochbauliche-tragwerksplanerische
   Vorentwurf für die beiden Brückenbauwerke Kurgartenbrücke sowie
   Casinobrücke, der freiraumplanerische Vorentwurf für die im
   Wettbewerbsgebiet befindlichen öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen
   sowie Uferzonen sowie der ingenieurtechnische Vorentwurf der Ufermauer
   und -befestigungen im Teilbereich des Realisierungsteils.
   .
   Die Größe des Wettbewerbsgebietes beträgt insgesamt ca. 20.488 qm zzgl.
   Brückenkorridore.
   .
   Die genaue Aufgabenstellung ist in Teil B der Auslobung beschrieben.
   .
   Das Verfahren wird als offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb
   durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in
   der aktuellen Fassung, eingeführt in Rheinland-Pfalz durch den Erlass
   des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013 sowie durch die
   Verwaltungsvorschrift vom 01. Juni 2014, zugrunde.
   .
   Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für die Ausloberin und
   Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit die
   Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Ausloberin, Teilnehmer
   sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt der Auslobung
   an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs haben der Ausschuss
   Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Rheinland-Pfalz sowie die
   Ingenieurkammer des Landes Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die
   Auslobung wurde bei der Architektenkammer unter der Nummer 1/03/23
   registriert.
   .
   Das Verfahren wird als offener, 2-phasiger Realisierungswettbewerb
   durchgeführt. In der zweiten Phase nach Beurteilung der Leistungen der
   ersten Phase, ist geplant, maximal 8 Teilnehmer zur weiteren
   Bearbeitung in der zweiten Phase aufzufordern.
   .
   Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8
   VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem
   ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Entsprechend der
   EU-weiten Bekanntmachung zum Wettbewerb wird zunächst der 1.
   Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die
   Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf
   Grundlage des Erstangebotes (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu
   vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
   .
   Nur wenn diese Verhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden,
   werden die übrigen Preisträger zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
   .
   Bieter im Verhandlungsverfahren können sowohl eine Bietergemeinschaft
   sein als auch ein Bieter mit Nachunternehmern. Die Ausloberin behält
   sich vor, einzelne Teilbereiche des Projektes separat zu vergeben.
   .
   Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen
   Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des
   WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die
   Wettbewerbssprache ist Deutsch. Das Verfahren ist anonym (RPW § 1.4).
   .
   Voraussichtliche Termine des Verfahrens:
   .
   Kolloquium: 12.04.23
   Abgabe Planunterlagen 1. Phase: 01.06.23
   Jury 1. Phase: 27.06.23
   Abgabe Unterlagen 2. Phase: 07.09.23
   Abgabe Modell 2. Phase: 21.09.23
   Jury 2. Phase: 12.10.23
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Architekten,
   Landschaftsarchitekten (Architekten und Landschaftsarchitekten gem. §75
   (1) VgV), Tragwerksplanern und beratenden Ingenieuren (Beratender
   Ingenieur gem. §75 (2) VgV). Die Berechtigung zum Führen aller
   Berufsbezeichnungen muss vom Teilnehmer bzw. der Bewerbergemeinschaft
   nachgewiesen werden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Offen
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   - Städtebauliche und freiraumplanerische Leitidee
   - Entwurfsidee und Konzeptumsetzung Brückenbauwerke
   - Umgang mit der Topographie und der Bestandsbebauung
   - Erfüllung der funktionalen Anforderungen, Hochwasserschutz
   - Konstruktion und Materialeinsatz
   - Dauerhaftigkeit und Gebrauchsfähigkeit, Barrierefreiheit
   - Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/06/2023
   Ortszeit: 16:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach § 7 Absatz 2 der RPW 2013 auf
   der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als
   Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von  240.000,- zur
   Verfügung.
   .
   Jeder Teilnehmer der zweiten Phase erhält bei rechtzeitiger Einreichung
   einer vollständigen und wertbaren Arbeit, die vom Preisgericht zur
   Beurteilung zugelassen wird, ein Bearbeitungsentgelt. Die Hälfte der
   Wettbewerbssumme wird als Bearbeitungsentgelt ausgeschüttet; jeder
   Teilnehmer der 2. Phase erhält ein anteiliges Bearbeitungshonorar.
   .
   Für die verbleibende Summe ist die Aufteilung als Preissumme wie folgt
   vorgesehen:
   Preise
   1. 48.000,- 
   2. 30.000,- 
   3. 18.000,- 
   Anerkennungen:
   Für Anerkennungen ist eine Summe von 24.000,-  vorgesehen.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht
   enthalten und wird in gesetzlich geschuldeter Höhe zusätzlich
   ausgezahlt. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen
   Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Im Falle einer
   weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte
   Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises und
   des ausgezahlten Bearbeitungsentgelts nicht erneut vergütet, wenn und
   soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert
   der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Guido Orthen, Bürgermeister BNAW (Sachpreisrichter)
   Hermann-Josef Pelgrim, GF der AuEG (Sachpreisrichter)
   Peter Diewald, Beigeordneter der Stadt BNAW (Sachpreisrichter)
   Eberhard Neumann, Vertreter der AuEG, Abteilungsleiter Grünbau
   (Sachpreisrichter)
   Richard Lindner, Ortsvorsteher BNAW (stv. Sachpreisrichter)
   Mark Diekmann, Stadt BNAW, Leitung Tiefbauplanung (stv.
   Sachpreisrichter)
   N.N. (stv. SachpreisrichterIn)
   Alfred Bach, Bauingenieur, Stadt BNAW, Leiter Planungsstab Aufbau
   (Fachpreisrichter)
   Gregor Bäumle, Architekt+Stadtplaner, Darmstadt (Fachpreisrichter)
   Prof. Matthias Pfeifer, Tragwerksplaner, Darmstadt (Fachpreisrichter)
   Jochen Schuh, Architekt, Darmstadt (Fachpreisrichter)
   Thomas Wirth, Landschaftsarchitekt, Kitzingen (Fachpreisrichter)
   Petra Bittkau, Landschaftsarchitektin, Wiesbaden (stv.
   Fachpreisrichterin)
   Prof. Kerstin Schultz, Architektin, Reichelsheim-Laudenau (stv.
   Fachpreisrichter)
   Milan Schultz-Cornelius, Tragwerksplaner, Kaiserlautern (stv.
   Fachpreisrichter)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   [Hinweis: Vollständiger Abschnitt unter Teil A 15.2 der Auslobung, hier
   nur Auszüge]
   .
   Die Ausloberin wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung gem. §8
   RPW einen der Preisträger mit weiteren Leistungen im Rahmen einer
   Generalplanervergabe beauftragen. Die Beauftragung erfolgt unter
   Zugrundelegung der nachfolgenden Honorarparameter gem. HOAI.
   Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft wird als Generalplaner
   (Generalplaner mit Nachunternehmern oder Bietergemeinschaft
   gesamtschuldnerisch haftend beauftragt. Der Haftungsanteil wird bei
   einer Bietergemeinschaft auf den jeweiligen Leistungsanteil beschränkt.
   Folgende Leistungen sind Bestandteile der Generalplanervergabe auf
   Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt:
   .
   1. Objektplanung Brückenbauwerke gem. § 41 ff. HOAI
   2. Objektplanung Freianlagen gem. § 39 ff. HOAI
   3. Tragwerksplanung gem. § 51 ff. HOAI
   4. Objektplanung Ingenieurbauwerk Ufermauer gem. § 41 ff.HOAI
   .
   - Objektplanung Brückenbauwerke §41 ff. HOAI, Lph. 1-3, 4, 5, optional
   6-9. Das Honorar wird wie folgt festgelegt und gilt als Grundlage eines
   Vertragsschlusses:
   .
   o Honorarzone III Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine
   mitzuverarbeitende Bausubstanz
   o Nebenkosten werden pauschal mit 5% der Nettohonorarsumme vergütet.
   Fahrtkosten sind in den Nebenkosten inkludiert
   .
   .
   - Objektplanung Freianlagen §39 ff. HOAI, Lph. 1-3, 4, 5, optional 6-9.
   Das Honorar wird wie folgt festgelegt und gilt als Grundlage eines
   Vertragsschlusses:
   .
   o Honorarzone IV Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine
   mitzuverarbeitende Bausubstanz
   o Nebenkosten werden pauschal mit 5% der Nettohonorarsumme vergütet.
   Fahrtkosten sind in den Nebenkosten inkludiert
   .
   .
   - Tragwerksplanung für alle Teilbereiche gem. §51 ff. HOAI, Lph. 1-3,
   4, 5, optional 6-9. Das Honorar wird wie folgt festgelegt und gilt als
   Grundlage eines Vertragsschlusses:
   .
   o Honorarzone III  IV Basissatz, kein Umbauzuschlag, keine
   mitzuverarbeitende Bausubstanz
   o Nebenkosten werden pauschal mit 5% der Nettohonorarsumme vergütet.
   Fahrtkosten sind in den Nebenkosten inkludiert
   .
   .
   - Zeithonorar für zusätzliche und besondere Leistungen (Obergrenze)
   ALLE Leistungsbilder:
   .
   o Büroinhaber / Projektleiter: 100 EUR/h netto
   o Technische Mitarbeiter: 90 EUR/h netto
   o Sonstige techn. Fachkräfte: 70 EUR/h netto
   .
   Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die
   wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des
   Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird
   und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein
   Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
   .
   Im Anschluss a. d. Wettbewerbsverfahren wird nach der Eignungsprüfung
   (siehe Auslobung) gemäß §14 Abs.4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren
   ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des
   Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als
   Bietergemeinschaften auf. Entsprechend der EU-weiten Bekanntmachung zum
   Wettbewerb wird zunächst der 1. Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe
   eines Angebots aufgefordert. Nur wenn diese Verhandlungen nicht
   erfolgreich abgeschlossen werden, werden die übrigen Preisträger zur
   Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich die
   Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1.
   Preisträger zu vergeben.
   .
   Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
   .
   1. Wettbewerbsergebnis 50%
   2. Weiterentwicklung Entwurf (auf Basis der Preisgerichtsbeurteilung)
   15%
   3. Projektmanagement 15%
   a. Kostenmanagement (5%)
   b. Terminmanagement (5%)
   c. Qualitätsmanagement (5%)
   4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 20%
   .
   .
   [Fortsetzung in der Auslobung, Teil A 15.2]
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131-16-2234
   Fax: +49 6131-16-2113
   Internet-Adresse:
   [12]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
   bekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)
   Ort: siehe VI.4.1)
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der
   Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)
   Ort: siehe VI.4.1)
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/03/2023
References
   6. mailto:vergabe@ag-bnaw.de?subject=TED
   7. https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/
   8. https://www.ag-bnaw.de/
   9. http://www.subreport.de/E66268832
  10. http://www.subreport.de/E66268832
  11. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
  12. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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