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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-München
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 164696-2023 (ID: 2023032009043198660)
Veröffentlicht: 20.03.2023
*
  DE-München: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2023/S 56/2023 164696
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
   Ort: München
   NUTS-Code: DE2 Bayern
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ausschreibung@bahnland-bayern.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://beg.bahnland-bayern.de/de/
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VVT)
   Ort: Innsbruck
   NUTS-Code: AT33 Tirol
   Land: Österreich
   E-Mail: [8]vorinformation@vvt.at
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [9]https://www.vvt.at
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder
   beteiligt sind  geltendes nationales Beschaffungsrecht:
   Deutschland, Österreich
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [10]https://www.subreport.de/E18732454
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.subreport.de/E18732454
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Aufgabenträger Schienenpersonennahverkehr
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Werdenfels 2028+
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Betriebsleistungen umfassen insgesamt ca. 4,3 Mio. Zugkilometer pro
   Jahr auf den Linien RB 6 / S6 München  Scharnitz, RB 60 / S7
   Garmisch-Partenkirchen  Pfronten-Steinach, RE 61 München  Mittenwald,
   RE 62 München  Lermoos, RB 63 Murnau  Oberammergau, RB 65 München 
   Weilheim, RB 66 München  Kochel.
   Zudem sind 2 in den Vergabeunterlagen näher spezifizierte
   Eventualpositionen vorgesehen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2 Bayern
   NUTS-Code: AT33 Tirol
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des
   Regionalverkehrs im Netz Werdenfels auf den Linien RB 6 / S6 München 
   Scharnitz, RB 60 / S7 Garmisch-Partenkirchen  Pfronten-Steinach, RE 61
   München  Mittenwald, RE 62 München  Lermoos, RB 63 Murnau 
   Oberammergau, RB 65 München  Weilheim, RB 66 München  Kochel.
   Die Leistungen sind ab Beginn des Fahrplanjahres 2028 zu erbringen. Der
   Verkehrsdurchführungsvertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2039.
   Die Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach
   12 Jahre ab Betriebsaufnahme.
   Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird detaillierte Vorgaben zur
   Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen enthalten. Hinsichtlich
   der jeweiligen Vertragsart (Bayern und Tirol) wird auf die
   Vergabeunterlagen verwiesen.
   Für die Erbringung der Verkehrsleistungen ist der Einsatz von
   Gebrauchtfahrzeugen mit einem Baujahr ab 2011 oder von Neufahrzeugen
   zugelassen. Eine Kapitaldienstgarantie zur Finanzierung von
   Neufahrzeugen wird angeboten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 12/12/2027
   Ende: 10/12/2039
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   2 Eventualpositionen mit zusätzlich zu erbringenden fahrplanmäßigen
   Verkehrsleistungen;
   Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der zu erbringenden
   fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen;
   Verringerung oder Erhöhung der zu erbringenden Platzkapazitäten;
   Veränderungen der Linienführungen;
   Veränderungen des Betriebskonzeptes;
   Bedienung von während der Vertragslaufzeit neu eingerichteten
   Haltestellen;
   Verringerung oder Erhöhung des Umfangs des Einsatzes von Service- und
   Sicherheitspersonal.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als
   Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen
   Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese
   Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer
   muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG
   und § 192 österreichisches EisbG verfügen.
   Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der
   Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen
   in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür,
   dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine
   zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung
   nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG und § 195 österreichisches EisbG
   vorzulegen.
   Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als
   Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der
   Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird.
   Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer
   Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen
   Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten
   Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt
   werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen
   Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.
   Des Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder
   Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates
   vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder
   Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 31.07.2023 datiert sein. Eine
   Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen
   Registerportal der Länder unter [12]www.handelsregister.de
   heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber
   anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen
   wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden
   finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
   hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und
   Anlaufverluste aufgefangen werden können.
   Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der
   Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses
   Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem
   Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine
   Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht,
   dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel
   des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung
   darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht
   einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der
   Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem
   Bieter über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten
   Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der
   Dritte nicht eingehen.
   Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der Auftraggeber in einer
   gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung
   zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung
   gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er
   dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung
   stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung
   anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Mit Blick
   auf die sogleich unter den Ziffern a) und b) aufgestellten
   Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den
   sogleich unter Ziffer a) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und
   das beim Bieter vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten
   gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer
   b) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert
   erreicht.
   Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn
   die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder
   erfüllt werden.
   Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem
   31.07.2023 datieren.
   Die Bieter haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
   a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v. 75 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2022
   und
   b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter
   Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters vorhandener stiller
   Reserven i. H. v. mindestens 5,5 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres
   2022.
   Soweit im Geschäftsjahr 2022 ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde,
   erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlustes,
   es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den
   Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr
   ausgeglichen wurde.
   Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen
   erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
   Grundfall:
   1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im Geschäftsjahr
   2022;
   2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang,
   Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr
   2022, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der
   Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
   3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen
   des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2022
   vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den
   oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht
   erreicht;
   4. ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im Geschäftsjahr 2022
   ausgewiesener Verlust des Bieters durch den / die Gesellschafter des
   Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen
   wurde.
   Alternative 1:
   Soweit für das Geschäftsjahr 2022 kein Jahresabschluss erstellt wird
   oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen
   und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen
   Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter
   eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
   In diesem Fall hat der Bieter die in den oben unter Grundfall in den
   Ziffern 1), 3), und 4) genannten Unterlagen  soweit zutreffend 
   vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der
   Bieter eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2022 mit
   der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine
   Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
    sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet
   gem. §§ 238 bis 289a HGB;
    Eigenkapital zu Buchwerten;
    Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht
   dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
   Alternative 2:
   Ist der Jahresabschluss des Bieters über das Geschäftsjahr 2022 zum
   Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt,
   oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung
    jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen  noch nicht
   erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
   Sodann hat der Bieter die in den oben unter Grundfall in den Ziffern
   1), 3) und 4) genannten Unterlagen  soweit zutreffend  vorzulegen.
   Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter
   folgende Unterlagen abzugeben:
    den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die
   Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht  soweit nach
   den obigen Ausführungen vorzulegen  für das Geschäftsjahr 2021;
    eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse
   und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis
   für das Geschäftsjahr 2022 (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen)
   angegeben sind, sowie
    eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten)
   zum Abschluss des Geschäftsjahres 2022 unter Berücksichtigung des
   vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2022
   getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
   Ergänzung für alle Fälle:
   Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden
   Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
   Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das Geschäftsjahr
   2022 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen
   Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer
   Eigenerklärung abzugeben.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Siehe oben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
   anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die
   zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind.
   Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das
   über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und
   Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen
   von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr verfügt. Von Erfahrung in
   verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die
   über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als
   Eisenbahnbetriebsleiter und/oder eine vergleichbare Qualifikation
   verfügen. Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots muss
   mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von
   Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der
   einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils
   erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und
   Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht
   erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch
   eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn
   die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen
   Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über
   Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter,
   Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische
   und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich.
   Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
   - Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der
   zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die o.g.
   erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und
   Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen
   von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr verfügen. Aus dieser Angabe muss
   die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung
   der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den o.g.
   Tätigkeitsbereichen hervorgehen;
   - Angabe von Referenzen über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem
   Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren
   2020, 2021 oder 2022, in denen die vorstehend genannten Fachkräfte in
   verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche
   mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das jeweilige SPNV-Angebot,
   dessen Umfang in Zugkm pro Jahr und der Tätigkeitsbereich hervorgehen,
   in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position mitgewirkt
   hat.
   Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die
   technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch
   Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot
   nachzuweisen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten
   kein Ausschlussgrund nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 98c
   Aufenthaltsgesetz, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG sowie gemäß §§ 123,
   124 GWB vorliegt.
   Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten
   beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter die für den Auftrag
   erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die
   Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen
   Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können.
   Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
   Sodann muss das Personal des Dritten, das im Angebot des Bieters
   benannt worden ist und über die zum Nachweis der technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit erforderliche Erfahrung in der Planung
   und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots verfügt, gemäß § 47
   Abs. 1 Satz 3 VgV die Planung und Organisation der hiesigen Leistungen
   in verantwortlicher Position erbringen.
   Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in
   der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die
   technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds /
   einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur
   Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn
   dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung
   der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen
   Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem
   Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied /
   einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Siehe oben.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [13]2020/S 076-179952
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/09/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/09/2023
   Ortszeit: 13:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu I.3) Kommunikation:
   Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen
   sowie zusätzliche Bewerberinformationen über seine in Ziffer I.3)
   angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV
   unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur
   Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus
   der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert
   daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information
   über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung
   zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über
   Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
   Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können nur von
   Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die gemäß den Rechtsvorschriften
   ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung
   der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i.
   V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014), von
   EVU, die beabsichtigen, die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen
   samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur
   Betriebsaufnahme zu erlangen, sowie von Unternehmen oder Personen, die
   im Auftrag eines EVU tätig werden, gestellt werden. Das EVU bzw. das im
   Auftrag des EVU tätige Unternehmen/die im Auftrag des EVU tätige Person
   hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der
   Internetadresse[14]https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer
   eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver
   E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der
   Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den
   Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über
   das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
   Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
   Wenn und soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt,
   besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme
   vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB. Näheres ist den
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
   Oberbayern
   Ort: München
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur
   Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
   Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt."
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/03/2023
References
   6. mailto:ausschreibung@bahnland-bayern.de?subject=TED
   7. https://beg.bahnland-bayern.de/de/
   8. mailto:vorinformation@vvt.at?subject=TED
   9. https://www.vvt.at/
  10. https://www.subreport.de/E18732454
  11. https://www.subreport.de/E18732454
  12. http://www.handelsregister.de/
  13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:179952-2020:TEXT:DE:HTML
  14. https://subreport-elvis.de/anmeldung.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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