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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-München
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 164696-2023 (ID: 2023032009043198660)
Veröffentlicht: 20.03.2023
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DE-München: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2023/S 56/2023 164696
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ausschreibung@bahnland-bayern.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://beg.bahnland-bayern.de/de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VVT)
Ort: Innsbruck
NUTS-Code: AT33 Tirol
Land: Österreich
E-Mail: [8]vorinformation@vvt.at
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]https://www.vvt.at
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder
beteiligt sind geltendes nationales Beschaffungsrecht:
Deutschland, Österreich
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[10]https://www.subreport.de/E18732454
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.subreport.de/E18732454
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträger Schienenpersonennahverkehr
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Werdenfels 2028+
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Betriebsleistungen umfassen insgesamt ca. 4,3 Mio. Zugkilometer pro
Jahr auf den Linien RB 6 / S6 München Scharnitz, RB 60 / S7
Garmisch-Partenkirchen Pfronten-Steinach, RE 61 München Mittenwald,
RE 62 München Lermoos, RB 63 Murnau Oberammergau, RB 65 München
Weilheim, RB 66 München Kochel.
Zudem sind 2 in den Vergabeunterlagen näher spezifizierte
Eventualpositionen vorgesehen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
NUTS-Code: AT33 Tirol
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des
Regionalverkehrs im Netz Werdenfels auf den Linien RB 6 / S6 München
Scharnitz, RB 60 / S7 Garmisch-Partenkirchen Pfronten-Steinach, RE 61
München Mittenwald, RE 62 München Lermoos, RB 63 Murnau
Oberammergau, RB 65 München Weilheim, RB 66 München Kochel.
Die Leistungen sind ab Beginn des Fahrplanjahres 2028 zu erbringen. Der
Verkehrsdurchführungsvertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2039.
Die Laufzeit der Verpflichtung zur Leistungserbringung beträgt demnach
12 Jahre ab Betriebsaufnahme.
Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird detaillierte Vorgaben zur
Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen enthalten. Hinsichtlich
der jeweiligen Vertragsart (Bayern und Tirol) wird auf die
Vergabeunterlagen verwiesen.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen ist der Einsatz von
Gebrauchtfahrzeugen mit einem Baujahr ab 2011 oder von Neufahrzeugen
zugelassen. Eine Kapitaldienstgarantie zur Finanzierung von
Neufahrzeugen wird angeboten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/12/2027
Ende: 10/12/2039
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
2 Eventualpositionen mit zusätzlich zu erbringenden fahrplanmäßigen
Verkehrsleistungen;
Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der zu erbringenden
fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen;
Verringerung oder Erhöhung der zu erbringenden Platzkapazitäten;
Veränderungen der Linienführungen;
Veränderungen des Betriebskonzeptes;
Bedienung von während der Vertragslaufzeit neu eingerichteten
Haltestellen;
Verringerung oder Erhöhung des Umfangs des Einsatzes von Service- und
Sicherheitspersonal.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als
Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese
Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer
muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG
und § 192 österreichisches EisbG verfügen.
Die Bieter haben deshalb mit ihrem Angebot eine zum Zeitpunkt der
Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen
in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür,
dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine
zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung
nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG und § 195 österreichisches EisbG
vorzulegen.
Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als
Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der
Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird.
Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer
Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen
Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten
Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt
werden, das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen
Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.
Des Weiteren haben die Bieter einen aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates
vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 31.07.2023 datiert sein. Eine
Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen
Registerportal der Länder unter [12]www.handelsregister.de
heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber
anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen
wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem
hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und
Anlaufverluste aufgefangen werden können.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der
Bieter die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses
Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem
Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine
Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht,
dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel
des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung
darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht
einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem
Bieter über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten
Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der
Dritte nicht eingehen.
Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der Auftraggeber in einer
gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung
zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er
dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung
stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung
anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Mit Blick
auf die sogleich unter den Ziffern a) und b) aufgestellten
Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den
sogleich unter Ziffer a) dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und
das beim Bieter vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten
gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter Ziffer
b) der nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert
erreicht.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn
die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder
erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem
31.07.2023 datieren.
Die Bieter haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
a) einen Mindestjahresumsatz i. H. v. 75 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2022
und
b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter
Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bieters vorhandener stiller
Reserven i. H. v. mindestens 5,5 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres
2022.
Soweit im Geschäftsjahr 2022 ein Verlust des Bieters ausgewiesen wurde,
erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag dieses Verlustes,
es sei denn der Bieter weist nach, dass der Verlust durch den
Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr
ausgeglichen wurde.
Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen
erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im Geschäftsjahr
2022;
2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang,
Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das Geschäftsjahr
2022, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der
Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen
des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsjahres 2022
vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den
oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht
erreicht;
4. ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im Geschäftsjahr 2022
ausgewiesener Verlust des Bieters durch den / die Gesellschafter des
Bieters oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen
wurde.
Alternative 1:
Soweit für das Geschäftsjahr 2022 kein Jahresabschluss erstellt wird
oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen
und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen
Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bieter
eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bieter die in den oben unter Grundfall in den
Ziffern 1), 3), und 4) genannten Unterlagen soweit zutreffend
vorzulegen. Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der
Bieter eine Einnahmen-Überschussrechnung für das Geschäftsjahr 2022 mit
der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine
Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet
gem. §§ 238 bis 289a HGB;
Eigenkapital zu Buchwerten;
Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht
dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bieters über das Geschäftsjahr 2022 zum
Zeitpunkt der Abgabe des Angebots noch nicht erstellt und festgestellt,
oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung
jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen noch nicht
erstellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bieter die in den oben unter Grundfall in den Ziffern
1), 3) und 4) genannten Unterlagen soweit zutreffend vorzulegen.
Anstelle der oben in Ziffer 2) genannten Unterlage hat der Bieter
folgende Unterlagen abzugeben:
den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die
Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht soweit nach
den obigen Ausführungen vorzulegen für das Geschäftsjahr 2021;
eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse
und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis
für das Geschäftsjahr 2022 (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen)
angegeben sind, sowie
eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten)
zum Abschluss des Geschäftsjahres 2022 unter Berücksichtigung des
vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im Geschäftsjahr 2022
getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden
Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das Geschäftsjahr
2022 nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen
Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer
Eigenerklärung abzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe oben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die
zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind.
Hierzu ist es erforderlich, dass der Bieter über Personal verfügt, das
über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und
Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen
von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr verfügt. Von Erfahrung in
verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die
über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als
Eisenbahnbetriebsleiter und/oder eine vergleichbare Qualifikation
verfügen. Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots muss
mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von
Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der
einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils
erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und
Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht
erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch
eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn
die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen
Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über
Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter,
Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich.
Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
- Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der
zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die o.g.
erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und
Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen
von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr verfügen. Aus dieser Angabe muss
die jeweilige Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung
der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den o.g.
Tätigkeitsbereichen hervorgehen;
- Angabe von Referenzen über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem
Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr aus den Jahren
2020, 2021 oder 2022, in denen die vorstehend genannten Fachkräfte in
verantwortlicher Position in einem der o.g. Tätigkeitsbereiche
mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das jeweilige SPNV-Angebot,
dessen Umfang in Zugkm pro Jahr und der Tätigkeitsbereich hervorgehen,
in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position mitgewirkt
hat.
Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch
Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot
nachzuweisen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten
kein Ausschlussgrund nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 98c
Aufenthaltsgesetz, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG sowie gemäß §§ 123,
124 GWB vorliegt.
Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten
beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die
Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen
Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können.
Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
Sodann muss das Personal des Dritten, das im Angebot des Bieters
benannt worden ist und über die zum Nachweis der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit erforderliche Erfahrung in der Planung
und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots verfügt, gemäß § 47
Abs. 1 Satz 3 VgV die Planung und Organisation der hiesigen Leistungen
in verantwortlicher Position erbringen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in
der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds /
einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur
Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn
dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung
der Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen
Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem
Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied /
einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe oben.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [13]2020/S 076-179952
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/09/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/09/2023
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen
sowie zusätzliche Bewerberinformationen über seine in Ziffer I.3)
angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV
unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur
Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus
der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert
daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information
über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung
zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über
Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können nur von
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die gemäß den Rechtsvorschriften
ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung
der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i.
V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014), von
EVU, die beabsichtigen, die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen
samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur
Betriebsaufnahme zu erlangen, sowie von Unternehmen oder Personen, die
im Auftrag eines EVU tätig werden, gestellt werden. Das EVU bzw. das im
Auftrag des EVU tätige Unternehmen/die im Auftrag des EVU tätige Person
hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der
Internetadresse[14]https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer
eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver
E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der
Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den
Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über
das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine
Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Wenn und soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt,
besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme
vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB. Näheres ist den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
Oberbayern
Ort: München
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur
Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt."
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2023
References
6. mailto:ausschreibung@bahnland-bayern.de?subject=TED
7. https://beg.bahnland-bayern.de/de/
8. mailto:vorinformation@vvt.at?subject=TED
9. https://www.vvt.at/
10. https://www.subreport.de/E18732454
11. https://www.subreport.de/E18732454
12. http://www.handelsregister.de/
13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:179952-2020:TEXT:DE:HTML
14. https://subreport-elvis.de/anmeldung.html
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