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Ausschreibung: Bautischlerarbeiten - DE-Berlin
Bautischlerarbeiten
Dokument Nr...: 164443-2023 (ID: 2023032009031298413)
Veröffentlicht: 20.03.2023
*
  DE-Berlin: Bautischlerarbeiten
   2023/S 56/2023 164443
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof
   Projekt GmbH
   Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 12101
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@thf-berlin.de
   Telefon: +49 302000374000
   Fax: +49 302000374505
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.thf-berlin.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tower Los 15 Tischlerarbeiten - NT03 Brüstungsverkleidung,
   Wandverkleidung E6
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45421000 Bautischlerarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tower Los 15 Tischlerarbeiten für Innenausbauten und Möbel
   Los-Nr.: 15
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Die Ausschreibung umfasst im Wesentlichen folgende Tischlerarbeiten:
   Verschiebbare Ausstellungswände, Wandverkleidung Filz, Holzverkleidung
   Brüstung Tower, Leuchten mit Kragarm , Wandspiegel Nasszellen,
   Waschtisch, Theke, Garderobenschrank, Sitzbänke Duschen, Verkaufskorpus
   und Sitzmöbel.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Tagen: 130
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 33000-027_045-349.21
   Los-Nr.: 15
   Bezeichnung des Auftrags:
   NA03, NA04 (Brüstungsverkleidung, Wandverkleidung E6)
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   06/01/2022
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Nitsche GbR
   Postanschrift: Gablenzer Straße 12
   Ort: Meerane
   NUTS-Code: DED45 Zwickau
   Postleitzahl: 08393
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 179 685.05 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [9]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ver
   gabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang
   an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134
   verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
   einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
   ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in
   einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den
   Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
   Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
   des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
   soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [11]http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
   schaftsrecht/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/03/2023
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45421000 Bautischlerarbeiten
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   VE15 - Tischler, hier NT03, NA03, NA04 (Brüstungsverkleidung,
   Wandverkleidung E6)
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 3
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 9 816.78 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Tischlerei Nitsche GbR
   Postanschrift: Gablenzer Str. 12
   Ort: Meerane
   NUTS-Code: DED45 Zwickau
   Postleitzahl: 08393
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   NA03
   - Zusätzliche Leistungen
   - Lieferung und Montage des ergänzten Türelementes Zugang Sanitärbox
   Ebene 6 (Sonderanfertigungen als wandgleiche Tapetentüren)
   NA04
   - Geänderte Brüstüngsverkleidung, hier ein magnetisches System der
   Wandverkleidung
   - Stele im Tower mit Ausnehmungen für Taster zur Bedienung der TGA
   - Einbringen von zusätzlichen Ausschnitten in der Filzwandbekleidung
   Ebene 6 vor dem notwendigen Flur am Haupttreppenhaus
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Ein Wechsel des AN und eine damit verbundene neue Ausschreibung wäre
   projektschädlich: - Bei den Leistungen handelt es sich um zusätzliche
   bzw. abgeänderte, aber ergänzende Leistungen innerhalb der Leistungen
   des bereits gebundenen Auftragnehmers, die zwingend vom selben
   Unternehmer ausgeführt werden sollten. Auch ist eine Gewährleistung für
   das dann entstandene System nur aus einer Hand möglich und ist
   technisch nicht trennbar. - Bei einer Neuausschreibung würden
   zusätzliche Planungskosten und Zeitverzüge entstehen. - Bei Ansetzen
   monatlichen Verzugskosten (inkl. Vorhaltung der Baustelleneinrichtung
   und Schadensersatz) würden die o.g. erforderlichen Maßnahmen eine
   Kostenerhöhung bedeuten, was die aktuelle Nachtragssumme bei Weitem
   überschreiten würde und nicht mehr wirtschaftlich begründbar ist. -
   Schließlich wäre eine Neuausschreibung mit dem Risiko verbunden, dass
   die Angebotspreise deutlich über denen der vertraglich gebundenen Firma
   liegen könnten.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 230 054.67 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 239 871.45 EUR
References
   6. mailto:vergabe@thf-berlin.de?subject=TED
   7. http://www.thf-berlin.de/
   8. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
   9. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
  10. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
  11. http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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