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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Kiel
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 657972-2022 (ID: 2022112509451034316)
Veröffentlicht: 25.11.2022
*
DE-Kiel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 228/2022 657972
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die
GMSH
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GM.SH) AöR
E-Mail: [6]E-Vergabe-Fbdl@gmsh.de
Telefon: +49 431-599-2300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.e-vergabe-sh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/7/tenderId/121004269
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: RICHTER Architekten
Postanschrift: Esmarchstraße 64
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RICHTER Architekten
Telefon: +49 431-5796000
E-Mail: [10]bb@architekten-richter.de
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [11]http://architekten-richter.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
UKSH Verwaltung, Akademie und Parken auf dem UKSH-Campus in Kiel
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Nachdem die schleswig-holsteinische Landesregierung 2009 umfangreiche
Investitionen für die Modernisierung der baulichen Infrastruktur des
UKSH (Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) am Campus Kiel und
Lübeck beschlossen hatte, machte im Jahr 2012 der
Schleswig-Holsteinische Landtag den Weg für eine europaweite
Ausschreibung für die Bauinvestition und den Betrieb für 30 Jahre sowie
ein innovatives Finanzierungsmodell im Rahmen einer Immobilie-ÖPP frei.
Der Vertrag hierfür mit dem privaten Partner wurde 2014 geschlossen. Im
März 2016 folgte die Grundsteinlegung für das neue Klinikum der Zukunft
am Campus Kiel, das 2019 im ersten Bauteil offiziell eröffnet wurde.
Die weiteren Bauteile werden bis 2027 übergeben.
Als weiterer Baustein soll nun in einem Teilbereich des Campus in Kiel
durch den Ersatz von Bestandsgebäuden eine städtebauliche und
funktionale Neuordnung zur Schaffung weiterer neuer Räumlichkeiten
erfolgen.
Die Neuplanung umfasst
die Errichtung einer Akademie und Verwaltungseinheit mit ca. 13.100
m² BGF sowie
die Neuordnung und Neubau von ca. 560 Stellplätzen mit ca. 15.576 m²
BGF.
Zusammen 28.676 m² BGF.
Für die Maßnahme wurde ein Investitionsvolumen von ca. Brutto 65 Mio
Euro Brutto; Baupreisindex 1. Quartal 2022 ermittelt. Die
Baufeldfreimachung (Abriss der Geb. 532) soll vorlaufend ab 02/2024
erfolgen.
Die Zielkosten für die KG 300 + 400 sollen nach BKI mittlerem
Gebäudestandard, mittlerer Errichtungspreis zzgl. Baupreisindex und 3%
für EWKG Anforderungen ausgerichtet werden.
Der Wettbewerbsbearbeitung soll in zwei Stufen durchgeführt werden.
Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines funktionalen,
städtebaulichen und architektonisch qualitativ hochwertigen Entwurfs
für die Gesamtmaßnahme Neubau UKSH Akademie, Verwaltung und Parken
sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung ausreichender multifunktional
nutzbarer Freiflächen unter Berücksichtigung der zum Teil
denkmalgeschützten Umgebungsbebauung.
Die Umsetzungszeit ist von 11/2023 bis zur Fertigstellung (mindestens
der Akademie) bis 05/2028 vorgesehen. Die Akademie ist eine externe
Anmietung, die zu diesem Zeitpunkt vom Nutzer geräumt werden muss.
Das Wettbewerbsergebnis der 1. Stufe wird Grundlage für die konkrete
städtebauliche, verkehrliche und freiraumplanerische Umsetzung. Die für
die 2. Stufe ausgewählten Teilnehmer bearbeiten ihre Planung
vertiefende für die Neubebauung mit den Funktionen Verwaltung, Akademie
und Parken.
Bereits in der frühen Planungsphase sind anspruchsvolle Zielvorgaben
zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Die
Wettbewerbsaufgabe sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen sind in Teil
B der Auslobung ausführlich beschrieben.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
a) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Gesucht werden Bewerbergemeinschaften aus: Architekt/innen in
zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/innen und
Stadtplaner/in. Fachplaner/innen für Ingenieurbau, Verkehrsplanung und
TGA
sind beratend einzubinden. Die Fachplaner/innen sind erst nach dem
Losverfahren in der Teilnahmebestätigung zu benennen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der
Auslobung:
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Stadtplaner/in bzw.
Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer
in Deutschland sind; - die Berechtigung zur Führung der
Berufsbezeichnung Architekt/in, Stadtplaner/in bzw.
Landschaftsarchitekt/in und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom
EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Stadtplaner/in bzw.
Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates
berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche
ansässig ist; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,
bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen
EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der
Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe
entsprechende Planungsleistungen,
- der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte
Vertreter/in und die darin tätige Verfasserin/der darin tätige
Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche
Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer/in angestellt ist oder
in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen/deren Wettbewerbsarbeit
teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei
Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein;
dies gilt auch bei der Beteiligung freier Mitarbeiter/innen. Mitglieder
von Bewerbergemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der
Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht
zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den
Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und/oder juristische Personen die
eine Erklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der
Verordnung (EU)
2022/576 gem. Formblatt Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen
oberhalb der EU-Schwellenwerte abzugeben bereit sind.
b) Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer/innen
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb ausgelobt. Von der Ausloberin wird eine
Teilnehmerzahl von 24 angestrebt, davon werden 8 Büros gesetzt, 16
Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zu dem in der Bekanntmachung
genannten Termin ausschließlich per Email an:
[12]wbw@architekten-richter.de des betreuenden Büros RICHTER
Architekten+Stadtplaner PartGmbB, mit der Betreffzeile: "WBW UKSH
Verwaltung,Akademie und Parken - Bewerbung", möglich. Zum Nachweis der
Teilnahmeberechtigung ist ausschließlich das Bewerbungsformblatt (2
Seiten DIN A4 zuzüglich 2 Referenzblätter DIN A3) zu verwenden. Anhand
der Angaben und der Referenzblätter wird die grundsätzliche Eignung
geprüft. Sollten mehr als 16 Bewerber die Eignungskriterien erfüllen,
so werden 16 Teilnehmer/innen sowie 4 Nachrücker im anschließenden
Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertretenden der AIK SH aus den
zugelassenen Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt um
die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf
der Vergabeplattform der GMSH veröffentlicht. Die Ausloberin erteilt
den nicht berücksichtigten Bewerber*innen nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens keine Absage.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus
Architekten, Stadtplanern, Landschaftsarchitekten und den beratend
einzubindenden Fachplanern. Jeder Teilnehmer hat seine
Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine
Verfassererklärunggemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften
gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Mindestzahl: 8
Höchstzahl: 24
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Partner und Partner Architekten Berlin/Baiersbronn
Schmieder Dau Architekten Kiel
Baumschlager Eberle Hamburg/Berlin
Birk Heilmeyer und FrenzelArchitekten Stuttgart
KCAP architects Rotterdam/Zürich - angefragt
Sauerbruch Hutton Architekten Berlin - angefragt
JSWD Architekten Köln -angefragt
Hosoya Schäfer architects ag Zürich - angefragt
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten
Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der
Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Formalleistungen
Termingerechte Abgabe
Leistungs- und Programmerfüllung
Einhaltung der Grundstücksgrenzen
Städtebauliches Gesamtkonzept:
Strukturelle Leitidee
Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Anordnung und
Maßstäblichkeit der Baumassen
Qualität des Nutzungs- und Freiraumkonzeptes
Tragfähigkeit des Verkehrskonzeptes sowie Unterbringung des ruhenden
Verkehrs
Vernetzung mit der Umgebung
Silhouette, gestalterische Qualität der Übergänge zum angrenzenden
öffentlichen Räumen
Gestaltungsqualität und Funktionen:
Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes
Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen, Bauabschnitte und
Bereichsbeziehungen;
Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation);
Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima);
Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität,
Lebenszykluskosten, Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit);
Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie);
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wichtung zu
betrachten.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 05/01/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden
HOAI 2021 ermittelt. Für Preise und Anerkennungen (sowie
Bearbeitungshonorare) stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen
Gesamtbetrag in Höhe von 190.000 zur Verfügung, der sich wie folgt
zusammensetzt:
1. Stufe städtebaulicher Realisierungswettbewerb Wettbewerbssumme:
11.000
Für die Bearbeitung in der 2. Stufe werden bis zu 8 Teilnehmer der 1.
Stufe zugelassen.
2. Stufe hochbaulich/freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb
179.000
Aufteilung Wettbewerbssumme:
Aufwandsentschädigung 2. Phase Siehe IV.3.2
Preisgeld 91.000 Aufteilung gemäß. RPW 2013
1. Preis 40 % = 36.400
2. Preis 30 % = 27.300
3. Preis 20 % = 18.200
4. Preis 10 % = 9.100
Preisträgerinnen/Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen,
erhalten diese zusätzlich.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2)
eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Von der Wettbewerbssumme wird ein Betrag von 11.000 zuzügl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer, als einmalige Aufwandsentschädigung für
jeden ausgewählten Teilnehmer, der einen beurteilungsfähigen Beitrag in
der 2.Stufe einreicht, gezahlt. Damit sind alle Nebenkosten abgegolten.
Werden weniger als 8 beurteilungsfähige Wettbewerbsbeiträge
eingereicht, so wird die einmalige Aufwandsentschädigung für die
übrigen ausgewählten Teilnehmer entsprechend erhöht.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender UKSH Sachpreisrichter
Frank Eisoldt, Geschäftsführer GMSH Kiel Sachpreisrichter
Norbert Gall GMSH Kiel Projektmanager FG Hochschulbau Sachpreisrichter
Johannes Hahm, GMSH Kiel Sachpreisrichter
Stefan Waßmann UKSH Dezernat FM Sachpreisrichter
Bernd Richling, UKSH Dezernat FM ständig anwesender Vertreter
Sachpreisrichter
Gabriele Pfründer, Architektin GMSH Kiel Fachpreirichterin
Prof. Amandus Samsoe Sattler, Architekt Berlin Fachpreisrichter
Doris Grondke, Architektin Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und
Umwelt, Kiel Fachpreisrichterin
Adi Faust Landschaftsarchitekt Berlin Fachpreisrichter
Prof. Dr.-Ing. Angele Tersluisen, Darmstadt Fachpreisrichterin
Julian Weyer Architekt Aarhus Fachpreisrichter
Prof. Eike Roswag-Klinge Architekt Berlin Fachpreisrichter
Peter Gerns, Architekt Finanzministerium SH Fachpreisrichter
Stefan Redtwitz Architekt UKSH Dezernat FM Fachpreisrichter
Matthias Lange Architekt GMSH Kiel ständig anwesender Fachpreisrichter
Prof. Stephan Görtz FH Kiel ständig anwesender Fachpreisrichter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Die Leistungsfähigkeit des Teams muss durch die Bearbeitung
vergleichbarer Aufgaben wie z.B. Hochschul und Bildungsbauten sowie
Freiraumplanungen für Parkanlagen, botanische Gärten, Freiflächen im
Zusammenhang mit historischen Anlagen etc. nachgewiesen werden. An die
Stelle eines realisierten Projektes kann auch die Teilnahme an einem
entsprechenden hochbaulichen und oder freiraumplanerischen Wettbewerb
nach RPW 2013 treten. Die Fertigstellung der Projekte bzw. die
erfolgreichen Wettbewerbsteilnahmen dürfen am Tag der Bekanntmachung
des Wettbewerbs nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Stichtag ist
der 01.10.2012
Die Referenzen sind innerhalb des zur Verfügung gestellten
Bewerbungsbogens anhand des auszufüllenden Projektdatenbogens sowie
anhand von Plänen / Perspektiven / Fotos in Bilddateien darzustellen.
In den Projektdatenbögen (R.1 / R.2) für das freiraumplanerische sowie
für das hochbauliche Projekt sind folgende Angaben zu machen:
Bezeichnung des Projektes, Planungsgebiet Größe in ha, Art der
Nutzung(en), Ort, Land, Auftraggeber*in mit Ansprechpartner*in,
Projektbeginn / Tag der Auslobung, Fertigstellungszeitpunkt (Tag /
Monat / Jahr), Projekt- / Wettbewerbsbearbeiter*innen, Kurzbeschreibung
des Projektes.
b) Beizubringende Nachweise im anschl. Verhandlungsverfahren:
Weitere Eignungskriterien und Bedingungen zur Beauftragung im an den
Wettbewerb anschließenden VgV-Verfahren sind in den
Auslobungsunterlagen beschrieben.
[13]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderI
d/platformId/7/tenderId/121004269
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer im Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes
Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4640
Fax: +49 431-988-4702
Internet-Adresse:
[14]https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Nachprüfungsstelle Org.-Z. 812
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-599-1112
Fax: +49 431-599-1119
Internet-Adresse: [15]www.gmsh.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das
Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs.
2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit
eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [16]E-vergabe-Fbdl@gmsh.de
Telefon: +49 431-599-2300
Fax: +49 431-599-1510
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2022
References
6. mailto:E-Vergabe-Fbdl@gmsh.de?subject=TED
7. http://www.gmsh.de/
8. https://www.e-vergabe-sh.de/
9. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121004269
10. mailto:bb@architekten-richter.de?subject=TED
11. http://architekten-richter.de/
12. mailto:wbw@architekten-richter.de?subject=TED
13. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121004269
14. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
15. http://www.gmsh.de/
16. mailto:E-vergabe-Fbdl@gmsh.de?subject=TED
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