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Ausschreibung: Straßentransport/-beförderung - DE-Mosbach
Straßentransport/-beförderung
Dokument Nr...: 658514-2022 (ID: 2022112509420433893)
Veröffentlicht: 25.11.2022
*
  DE-Mosbach: Straßentransport/-beförderung
   2022/S 228/2022 658514
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Neckar-Odenwald-Kliniken gGmbH
   Postanschrift: Knopfweg 1
   Ort: Mosbach
   NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
   Postleitzahl: 74821
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Technik - Leitung
   E-Mail: [6]vergabeberatung@staatsanzeiger.de
   Telefon: +49 71166601211
   Fax: +49 711-66601-84
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.neckar-odenwald-kliniken.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function
   =_Details&TenderOID=54321-Tender-18359db42f5-6f9e601e728dfde8
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]www.tender24.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Täglicher Transport der Essenswägen
   Referenznummer der Bekanntmachung: NOK-2022-0002
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60100000 Straßentransport/-beförderung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Täglicher Transport der Essenswägen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Neckar-Odenwald-Kliniken gGmbH
   Knopfweg 1
   74821 Mosbach
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Speisentransport zwischen den Standorten der NOK Kliniken Mosbach und
   Buchen und Rücklauf der Speisetransportwägen mit Geschirr.
   Pro Tag sind drei Fahrten Hin (Von Mos ausgehend) und Zurück zu
   leisten.
   Frühstück-, Mittag- und Abendessen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2023
   Ende: 31/01/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit beträgt 2 Jahre bis 31.01.2024 mit der Option der
   Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis zu maximal 5 Jahren.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die
   Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
   > Eigenerklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift,
   Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum,
   Gründungsjahr, Niederlassungen, Kommunikationsdaten) und Angabe der
   Umsatzsteueridentifikationsnummer
   >Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
   > Nachweis der Eintragung im Berufsregister,
   > Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder
   vergleichbaren berufsständischen Organisationen.
   Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
   haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
   Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache
   vorzulegen.
   Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw.
   Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben
   vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung
   vorzulegen.
   Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft zu erbringen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
   werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
   > Erklärung des Bieters zu Insolvenz, Steuer etc. Sowie Eigenerklärung
   zur Einhaltung des Mindestlohn- und Tariftreuegesetzes.
   > Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen
   Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
   Deckungssumme
   - für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR
   - für Personenschäden i.H.v. mindestens 1 Mio. EUR
   - Schlüsselverlust i.H.v. 50.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der
   Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass
   im Falle der Zuschlagserteilung ein
   entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
   Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im
   Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind.
   > Eigenerklärung über den Gesamtnettoumsatz aus den Kalenderjahren
   2019, 2020 und 2021, die Darstellung muss für jedes Jahr erfolgen.
   Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
   haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind
   als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
   Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der
   Bietergemeinschaft zu erbringen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden
   folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
   Referenzen:
    Eigenerklärung über die Erbringung von mindestens drei in Bezug auf
   Umfang und Gegenstand vergleichbaren Leistungen (konkret:
   Speisetransport) aus den letzten drei
   abgeschlossenen Kalenderjahren. Die Angaben sind in einer Referenzliste
   aufzuführen.
   In der Referenzliste sind zu benennen:
   - Leistungsumfang,
   - Auftragswert,
   - Leistungszeit,
   - Leistungsjahr,
   - Auftraggeber,
   - Versicherung, dass die Leistung mangelfrei erbracht wurde.
   Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers
   einzufordern.
   Von einer Bietergemeinschaften müssen insgesamt nur so viel Referenzen
   vorgelegt werden, wie ein Einzelbewerber vorzulegen hat. Die Eignung
   einer Bietergemeinschaften kann mit der geforderten Anzahl an
   Referenzen/Unterlagen
   nachgewiesen werden.
   Technische Ausstattung
    Eigenerklärung zur Fahrzeugart der zur
   auftragsgegenständlichen Speisebeförderung benutzbaren Fahrzeuge.
   Mitarbeiter
    Eigenerklärung zur Anzahl und Alter der Mitarbeiter, die für den
   jeweiligen auftragsgegenständliche Speisetransport eingesetzt werden.
    Die als Fahrer eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine gültige
   Fahrerlaubnis verfügen, eine Fahrerlaubnis auf Probe ist unzureichend.
   Der Führerschein darf nicht eingezogen sein.
    Eigenerklärung über die Qualifikation der als Fahrer einzusetzenden
   Mitarbeiter in Bezug auf die Einhaltung der Hygienebedingungen beim
   Speisetransport sowie im
   Krankenhausumfeld.
   Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
   haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind
   als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Aufgrund einer Änderung des LTMG BW gelten seit dem 01. Januar 2022 die
   einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge bei der Vergabe von
   Personenbeförderungen im Bereich des Freigestellten Verkehrs bis zu 9
   Personen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/12/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/12/2022
   Ortszeit: 12:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es sind mit dem Angebot einzureichen:
   Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.§§
   123, 124 GWB.
   Eigenerklärungen gemäß VHB 124 LD
   Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.
   Verordung EU 2022/522 (Russlandsanktionen)
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium, Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe
   einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der
   Vergabekammer eingereichter
   Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   § 160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht.
   2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   (3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
   nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur
   Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
   3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar
   unter:
   [10]https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/
   Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/
   Documents/15_vk_merkblatt.pdf
   wird hingewiesen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/11/2022
References
   6. mailto:vergabeberatung@staatsanzeiger.de?subject=TED
   7. https://www.neckar-odenwald-kliniken.de/
   8. https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18359db42f5-6f9e601e728df
de8
   9. http://www.tender24.de/
  10. https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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