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Ausschreibung: Entwicklung von Business-Intelligence-Software - DE-Münster
Entwicklung von Business-Intelligence-Software
Dokument Nr...: 658489-2022 (ID: 2022112509410433738)
Veröffentlicht: 25.11.2022
*
DE-Münster: Entwicklung von Business-Intelligence-Software
2022/S 228/2022 658489
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wald und Holz NRW
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 34
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabe@wald-und-holz.nrw.de
Telefon: +49 25191797-0
Fax: +49 25191797-100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.wald-und-holz.nrw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forstwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konzeption und Aufbau BI-System und Data Warehouse für den
Landesbetrieb Wald und Holz
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 047-111425
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72212482 Entwicklung von Business-Intelligence-Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Projektziele sind die Konzeption und der Aufbau eines flexiblen,
erweiterbaren Data Warehouse sowie die Konzeption und der Aufbau eines
BI-Systems zur Entscheidungsunterstützung und Steuerung des
Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Der Auftrag wurde
bereits EU-weit vergeben mit Bekanntmachungsnummer [8]2020/S
047-111425.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Münster
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Projektziele sind die Konzeption und der Aufbau eines flexiblen,
erweiterbaren Data Warehouse sowie die Konzeption und der Aufbau eines
BI-Systems zur Entscheidungsunterstützung und Steuerung des
Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Aus den o. g. Projektzielen ergibt sich der folgende Projektumfang:
Aufbau eines Data Warehouses mit Implementierung der entsprechenden
Ladeprozesse für die Bereitstellung der Daten aus den unterschiedlichen
Fachanwendungen auf der Basis eines ETL-Tools;
Realisierung fachspezifischer, abfrage- und analyseoptimierter
Data-Marts;
Bereitstellung von AdHoc-Analysewerkzeugen auf Basis der Data-Marts;
Bereitstellung von standardisierten Informationen zur besseren
Steuerung, Risikoanalyse und Unterstützung des Controllings für die
einzelnen Fachebenen des Landesbetriebs Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen in Form von Dashboards und Reports;
Ablösung des aktuellen Controlling-Berichtssystems;
Bereitstellung integrierter, konsolidierter Daten für die einzelnen
Fachverfahren (Export-Schnittstellen, spezifische Sichten).
Gesucht wird ein Vertragspartner, der die Softwarelösung konfiguriert.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen: Konzeption und
Aufbau eines Data Warehouse einschließlich Datenintegration und darauf
aufbauendem Business-Intelligence-System unter Verwendung der Software
Talend sowie Jaspersoft.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektkonzept / Gewichtung: 70 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung
ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den
strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
Erläuterung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die weitere Beauftragung des
Auftragnehmers, der das ursprüngliche Verfahren gewonnen hat und dem
der Auftrag erteilt wurde, mit den Leistungen weiterer Projektstufen.
Der Vertrag wird dadurch weder geändert noch neu vergeben.
Die Beauftragung in Projektstufen war von Anfang an vorgesehen. Eine
Höchstgrenze als Auftragswert war nicht angegeben. Der Auftraggeber
hatte deshalb lediglich eine Stundenzahl vorgegeben, die ausdrücklich
der Kalkulation zugrunde zu legen war, um den Eingang vergleichbarer
Angebote sicherzustellen. Diese kalkulatorische Grenze wird mit der
Beauftragung weiterer Projektstufen überschritten. Aus diesem Grund
hält der Auftraggeber eine Bekanntmachung nicht für geboten und nimmt
diese lediglich höchstvorsorglich vor.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 047-111425
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
21/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: QuinScape GmbH
Postanschrift: Wittekindstraße 30
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44139
Land: Deutschland
E-Mail: [10]verwaltung@quinscape.de
Telefon: +49 231533831-0
Fax: +49 231533831-111
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB regelt: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr.2GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt
unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1.gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2022
References
6. mailto:vergabe@wald-und-holz.nrw.de?subject=TED
7. http://www.wald-und-holz.nrw.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:111425-2020:TEXT:DE:HTML
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:111425-2020:TEXT:DE:HTML
10. mailto:verwaltung@quinscape.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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