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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Magdeburg
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Marketing
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Dokument Nr...: 657213-2022 (ID: 2022112509350832677)
Veröffentlicht: 25.11.2022
*
  DE-Magdeburg: Werbe- und Marketingdienstleistungen
   2022/S 228/2022 657213
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
   Postanschrift: Lüneburger Str. 4
   Ort: Magdeburg
   NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 39106
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Justiziariat/Vergabestelle
   E-Mail: [6]katja.wartenberg@san.aok.de
   Telefon: +49 3912878-45327
   Fax: +49 3912878-845327
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://san.aok.de/
   Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.dtvp.de/Center
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA64G2/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA64G2
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: gesetzliche Krankenversicherung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Werbeagentur
   Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2022 - 0009
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines
   Rahmenvertrages über die Erbringung von Agenturleistungen für
   Werbekampagnen und regionale Markenweiterentwicklung sowie die Bereiche
   Social Media und Bewegtbild.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79342000 Marketing
   79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing,
   Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
   79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
   Hauptort der Ausführung:
   Der Ort der Leistungserbringung ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben.
   Auf Anforderung müssen Abstimmungen am Standort der Auftraggeberin in
   Magdeburg möglich sein.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des im Rahmen des Vergabeverfahrens AOK SAN 2022 - 0009 zu
   schließenden Rahmenvertrages ist die Erbringung von Agenturleistungen
   für Werbekampagnen und regionale Markenweiterentwicklung sowie die
   Bereiche Social Media und Bewegtbild.
   Die Auftraggeberin strebt dabei eine aufwandsbezogene Vergütung für
   auftragsgemäß erbrachte Leistungen nach den Maßgaben des jeweiligen
   Kostenangebots an. Die Auftraggeberin behält sich Änderungen vor.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität Erstangebot / Gewichtung: 50
   Qualitätskriterium - Name: Qualität Bieterpräsentation/Verhandlung /
   Gewichtung: 50
   Kostenkriterium - Name: Preis Erstangebot / Gewichtung: 50
   Kostenkriterium - Name: Preis Verhandlungsangebot / Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2023
   Ende: 30/06/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag um zwei weitere Jahre bis
   längstens 30.06.2027 zu verlängern.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Auftraggeberin wird die zur Abgabe eines Erstangebotes
   aufzufordernden 3 Bewerber anhand der erzielten Ergebnisse auswählen,
   die sich nach der Bewertung des jeweiligen herzureichenden Fragen- bzw.
   Eignungskatalogs und der entsprechenden Anlagen durch die
   Auftraggeberin ergeben.
   Nach Bewertung der Erstangebote aufgrund der gewichteten Kriterien
   Preis Erstangebot (50%) und Qualität Erstangebot (50%) wird die
   Auftraggeberin 2 Bieter zu Verhandlungsgesprächen einladen, deren
   wertungsfähige Angebote die beste Bewertung erhalten haben, wenn mehr
   als 2 wertungsfähige Erstangebote eingegangen sind.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Einfacher Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister (bei Ende der
   Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine
   Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen im
   Fall von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe darf für
   Personenschäden eine Mindestdeckungssumme von 5,0 Mio. EUR je
   Schadensereignis, für Sachschäden mindestens 2,5 Mio. EUR je
   Schadensereignis sowie für daraus resultierende Vermögensschäden 2,5
   Mio. EUR je Schadensereignis nicht unterschreiten.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
   Personenschäden Mindestdeckungssumme von 5,0 Mio. EUR je
   Schadensereignis, Sachschäden mindestens 2,5 Mio. EUR je
   Schadensereignis sowie für daraus resultierende Vermögensschäden 2,5
   Mio. EUR je Schadensereignis. Zur Bestätigung ist Teil 7 der
   Eigenerklärung Gesamt zu unterschreiben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Abgabe einer Erklärung, dass der Bewerber über mindestens zwei
   unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren
   (2019-2021) verfügt bzw. verfügt hat, für die der Bewerber bereits
   operativ, ggf. auch konzeptionell Aufträge ausgeführt hat, die nach
   Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag
   vergleichbar sind. Der Schwerpunkt muss dabei auf den Formaten
   Werbekampagne, Beratung Mediaplanung und Weiterentwicklung des
   Markenauftritts gelegen haben.
   Die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss im
   Referenzzeitraum 2019-2021 mindestens 1 Jahr bestanden haben.
   Darstellung von drei verschiedene Referenzprojekten, welche innerhalb
   der vergangenen 3 Jahre (2019-2021) stattfanden. Bei Referenzprojekt 1
   muss eine Werbekampagne und Referenzprojekt 2 eine Vertriebskampagne
   vorgestellt werden. Auf die Anlage TNE 1-Referenzen Werbung - wird
   verwiesen.
   Abgabe einer weiteren Erklärung, dass der Bewerber über mindestens zwei
   unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren
   (2019-2021) verfügt bzw. verfügt hat, für die der Bewerber bereits
   operativ, ggf. auch konzeptionell Aufträge ausgeführt hat, die nach
   Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag
   vergleichbar sind. Der Schwerpunkt muss dabei auf den Formaten
   Social-Media-Content, Bewegtbild-Produktion, Bewegtbild- Konzeption,
   Beratung zu Social-Media-Strategie und Schaltung von Ads in
   verschiedenen Formaten gelegen haben. Die Zusammenarbeit mit dem
   jeweiligen Referenzkunden muss im Referenzzeitraum 2019-2021 mindestens
   1 Jahr bestanden haben.
   Darstellung von drei verschiedene Referenzprojekten, welche innerhalb
   der vergangenen 3 Jahre (2019-2021) stattfanden. Bei Referenzprojekt 1
   muss eine ganzheitliche und bereits voll umgesetzte Social Media
   Strategie vorgestellt werden. Das 2. und 3. Referenzprojekt kann aus
   den in der in Anlage TNE 2 -Referenzen Bewegtbild - genannten Bereichen
   stammen. Auf die weiteren Ausführungen und Anforderungen an die
   Referenzprojekte wird auf die Anlage TNE 2 -Referenzen Bewegtbild-
   verwiesen.
   Der Bewerber muss mindestens drei zertifizierte Social-Media-Manager
   und zwei zertifizierte Bewegtbild-Spezialisten vorweisen.
   Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
   Näheres ist der Anlage TN 1 - Fragenkatalog zum Teilnahmeantrag zu
   entnehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Abgabe einer Erklärung, dass der Bewerber über mindestens zwei
   unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren
   (2019-2021) verfügt bzw. verfügt hat, für die der Bewerber bereits
   operativ, ggf. auch konzeptionell Aufträge ausgeführt hat, die nach
   Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag
   vergleichbar sind. Der Schwerpunkt muss dabei auf den Formaten
   Werbekampagne, Beratung Mediaplanung und Weiterentwicklung des
   Markenauftritts gelegen haben.
   Die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss im
   Referenzzeitraum 2019-2021 mindestens 1 Jahr bestanden haben.
   Darstellung von drei verschiedene Referenzprojekten, welche innerhalb
   der vergangenen 3 Jahre (2019-2021) stattfanden. Bei Referenzprojekt 1
   muss eine Werbekampagne und Referenzprojekt 2 eine Vertriebskampagne
   vorgestellt werden. Auf die Anlage TNE 1-Referenzen Werbung - wird
   verwiesen.
   Abgabe einer weiteren Erklärung, dass der Bewerber über mindestens zwei
   unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren
   (2019-2021) verfügt bzw. verfügt hat, für die der Bewerber bereits
   operativ, ggf. auch konzeptionell Aufträge ausgeführt hat, die nach
   Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag
   vergleichbar sind. Der Schwerpunkt muss dabei auf den Formaten
   Social-Media-Content, Bewegtbild-Produktion, Bewegtbild- Konzeption,
   Beratung zu Social-Media-Strategie und Schaltung von Ads in
   verschiedenen Formaten gelegen haben. Die Zusammenarbeit mit dem
   jeweiligen Referenzkunden muss im Referenzzeitraum 2019-2021 mindestens
   1 Jahr bestanden haben.
   Darstellung von drei verschiedene Referenzprojekten, welche innerhalb
   der vergangenen 3 Jahre (2019-2021) stattfanden. Bei Referenzprojekt 1
   muss eine ganzheitliche und bereits voll umgesetzte Social Media
   Strategie vorgestellt werden. Das 2. und 3. Referenzprojekt kann aus
   den in der in Anlage TNE 2 -Referenzen Bewegtbild - genannten Bereichen
   stammen. Auf die weiteren Ausführungen und Anforderungen an die
   Referenzprojekte wird auf die Anlage TNE 2 -Referenzen Bewegtbild-
   verwiesen.
   Der Bewerber muss mindestens drei zertifizierte Social-Media-Manager
   und zwei zertifizierte Bewegtbild-Spezialisten vorweisen.
   Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
   Näheres ist der Anlage TN 1 - Fragenkatalog zum Teilnahmeantrag zu
   entnehmen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
   - Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Paragraph 10 LVG
   LSA); Teil 4 der Eigenerklärung Gesamt
   - Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG; Teil 5 der
   Eigenerklärung Gesamt
   - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k
   der EU-Verordnung 2022/576 im Zusammenhang mit Sanktionen im Bereich
   der öffentlichen Aufträge und Konzessionen angesichts des
   Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine; Teil 8 der Eigenerklärung
   Gesamt
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/12/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 23/01/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse,
   vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg,
   Deutschland;
   2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal
   [11]www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRA64G2
   zum Download zur Verfügung.
   Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
   Auftrags sind von Rügen deutlich zutrennen. Fragen, Hinweise und Rügen
   sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das
   Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu
   richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
   Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf
   [12]www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch
   im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung
   gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung
   heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
   Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im
   Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung
   Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung
   einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir
   weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich
   regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen
   abzurufen.
   3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben
   mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben. Die in Ziffer III.1.1 bis III.2.2 aufgeführten
   Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen.
   Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der
   vertraglichen Pflichten;
   4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von
   Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die
   Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen
   schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2.
   VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den
   Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an
   den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine
   entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin
   nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur
   Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur
   Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall
   gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es
   wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene
   Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in
   die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen
   sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA64G2
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vk@bundeskartellamt.bund.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
   Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134
   Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz
   1 Satz 2 bleibt unberührt.
   Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer
   Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/11/2022
References
   6. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
   7. https://san.aok.de/
   8. http://www.dtvp.de/Center
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA64G2/documents
  10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA64G2
  11. http://www.dtvp.de/center
  12. http://www.dtvp.de/
  13. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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