(1) Searching for "2022112509300731935" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie - DE-Stuttgart
Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Dokument Nr...: 656534-2022 (ID: 2022112509300731935)
Veröffentlicht: 25.11.2022
*
DE-Stuttgart: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
2022/S 228/2022 656534
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: TransnetBW GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Osloer Str. 15-17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Umspannwerke
E-Mail: [6]eu-ausschreibung@transnetbw.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.transnetbw.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[8]https://seefx.transnetbw.de/portal-seefx/=%7Epublic/ZTk3NTY4ZTAtYjMx
NC00MDZiLTlhNmEtNDhkMWVhZTVhY2Yz?download
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Übertragungsnetzbetreiber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
RFQ STATCOM-GFM
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Leistung zur
Errichtung von 2 x STATCOM-GFM Anlagen.
Die TransnetBW GmbH fordert hiermit alle interessierten Unternehmen
dazu auf, in dem Vergabeverfahren zu STATCOM-GFM" einen
Teilnahmeantrag einzureichen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Netzentwicklungsplan 2021 sind mit dem Projekt P90 Maßnahmen zur
Blindleistungskompensation für die Regelzone der TransnetBW
beschrieben. Unter anderem ist an den Standorten Wendlingen und
Oberjettingen die Errichtung von STATCOM-GFM Anlagen (Static
Synchronous Compensator - Gridforming) zu realisieren.
Am Ende des Vergabeverfahrens soll daher mit dem Bestbieter je ein
Vertrag über die Errichtung der STATCOM-GFM Anlagen an den Standorten
Wendlingen und Oberjettingen sowie über Instandhaltungs-, Wartungs- und
Serviceleistungen betreffend der STATCOM-GFM Anlagen abgeschlossen
werden.
Genaue Angaben zu den auszuschreibenden Leistungen sind enthalten in
den Vergabeunterlagen.
Unternehmen, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen möchten, werden
aufgefordert, über den unter Ziff. I.3 hinterlegten Link die
Geheimhaltungsvereinbarung abzurufen, gegenzuzeichnen und über die o.g.
Kontaktdaten einzureichen. Nach Vorlage der unterzeichneten
Geheimhaltungsvereinbarung wird den Unternehmen sodann der
uneingeschränkte Zugang zu allen Ausschreibungsunterlagen gewährt.
Bitte beachten Sie den Schlusstermin für den Eingang der
Teilnahmeanträge gem. Nr. IV.2.2) dieser Auftragsbekanntmachung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/10/2023
Ende: 15/10/2032
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Instandhaltungsvertrag
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen sind in dem Vertrag nebst Anhängen beschrieben.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Sollte der Link unter Kommunikation Ziff. I.3 nicht funktionieren, dann
bitte folgenden Link kopieren und in die Befehlszeile des Browsers
einfügen:
[9]https://seefx.transnetbw.de/portal-seefx/~public/ZTk3NTY4ZTAtYjMxNC0
0MDZiLTlhNmEtNDhkMWVhZTVhY2Yz?download
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft: Darstellung des
Unternehmens bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten
Unternehmen (Name, Rechtsform, Unternehmensorganisation (insbesondere
Standorte innerhalb der DACH-Region Deutschland, Österreich, Schweiz),
Anschrift und Ansprechpartner) sowie:
- Auszug aus dem Handelsregister und Auszug der Mitgliedschaft einer
Ingenieurkammer soweit vorhanden
Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate vor Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist sein.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden,
haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen
abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
b) Eigenerklärung: Jeder Bewerber (soweit zutreffend: Jedes Mitglied
der Bewerbergemeinschaft) muss eine Erklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB entsprechend Formblatt
Ausschlussgründe abgeben.
Soweit zutreffend:
c) Bewerbergemeinschaftserklärung: Erklärung jedes Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur
Gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
entsprechend Formblatt Bewerbergemeinschaft.
d) Eignungsleihe: Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum
Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen will, sind diese
bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung
mit den Anforderungen der Ziffer III.1) mit den entsprechenden
Nachweisen darzulegen. Im Einzelnen sind von dem eignungsverleihenden
Unternehmen folgende Nachweise und Erklärung darzulegen:
- Auszug aus dem Handelsregister und Auszug der Mitgliedschaft einer
Ingenieurkammer soweit vorhanden.
Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate vor Ablauf der
Teilnahmeantragsfrist sein.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden,
haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen
abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,
124 GWB entsprechend Formblatt Ausschlussgründe.
- Die Nachweise über die Wirtschaftliche und finanzielle und/oder
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit soweit sich der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf diese beruft entsprechend
Formblatt "Erklärung zu Umsätzen"/"Fachkräfte"/"Referenzen".
Darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass diese benannten
Unternehmen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der
Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen (Formblatt
Verpflichtungserklärung technisch und beruflich und/oder
wirtschaftlich).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es gilt ein Mindestumsatz von 50 Mio. pro Jahr in den letzten 3
Geschäftsjahren.
Soweit vorhanden ist der Nachweis durch die Vorlage der Kennziffern aus
den Geschäftsberichten der letzten 3 Geschäftsjahre zu erbringen.
Ansonsten ist der Umsatz zu schätzen. Es ist das Formblatt Erklärung
zu Umsätzen zu verwenden.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert
und gesamthaft betrachtet.
Umsätze von eignungsverleihenden Unternehmen werden nur dann
berücksichtigt, wenn die unter Ziff. III.1.1) d) für das
eignungsverleihende Unternehmen geforderten Erklärungen und Nachweise
vorliegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen
Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten über Anlagen
zur dynamischen Blindleistungseinspeisung mit mind. 100 MVAr
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zugelassen, das heißt zur Angebotsabgabe aufgefordert, werden
ausschließlich Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die 2 vergleichbare
Referenzprojekte nachweisen können. Ein Referenzvorhaben ist
vergleichbar, wenn alle der zwei folgenden Merkmale erfüllt sind
- die Bauleistungen liegen nicht länger als 8 Jahre zum Zeitpunkt der
Teilnahmefrist zurück und
- die Anlagen zur dynamischen Blindleistungseinspeisung weisen eine
Nennleistung von mind. 100 MVAr auf.
Hierfür sind die jeweiligen Projekte kurz zu beschreiben, insbesondere
mit folgenden Angaben:
- Bezeichnung des Referenzvorhabens,
- Name des Auftraggebers (mind. ein verantwortlicher Ansprechpartner
für eventuelle Rückfragen),
- Ort,
- Gesamtbaukosten des Projektes,
- Auftragsinhalt (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung, aus der
erkennbar wird, wo das Referenzprojekt thematisch zuzuordnen ist),
- Auftragswert,
- Gesamtbaukosten,
- Zeitdauer des Vertragsverhältnisses,
- Leistungszeitraum (Jahr),
- Jahr der Fertigstellung.
- Arbeitsunfall- und Sicherheitsstatistik (1000-Mann-Quote).
Es ist das Formblatt "Referenzen" zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/12/2022
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 09/01/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Zuschlag und die endgültige Entscheidung zugunsten der Realisierung
des Projekts steht unter Gremienvorbehalt des AG.
Schadens oder Aufwendungsersatzansprüche des Bieters wegen der
Aufhebung des Vergabeverfahrens und/oder Ansprüche auf Erstattung von
Kosten für die Teilnahme an der Ausschreibung sind ausgeschlossen.
Der AG wird die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots
auffordern.
Der AG wird die eingereichten Unterlagen und die darin enthaltenen
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 5 Sektorenverordnung
vertraulich behandeln. Insbesondere weist der AG auszugsweise auf die
getroffenen Maßnahmen rund um die Themen Schutzrechte, Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse, Datenschutz, Geheimhaltung sowie einige
Grundsätze der Verfahrensintegrität hin. Genaue Details zu diesen
Komplexen hierzu lassen sich Ziff. 1.5 der Angebotsbedingungen
entnehmen (einschließlich Anhang 5 der Angebotsbedingungen, dies
zugleich auch die Geheimhaltungsvereinbarung, deren Abschluss der AG
für den Zugang zu den Vergabeunterlagen voraussetzt siehe Link in
dieser Bekanntmachung).
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hat der Bieter deutlich als
vertraulich zu kennzeichnen. Im Hinblick auf Angebotsteile, die nicht
entsprechend gekennzeichnet sind, darf der AG davon ausgehen, dass sie
keine entsprechenden vertraulichen Informationen enthalten.
Alle im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vom AG veröffentlichten und
alle weiteren zur Verfügung gestellten Informationen sind von Bietern
und Bietergemeinschaften während und auch nach dem Abschluss des
Verfahrens grundsätzlich vertraulich zu behandeln (zu Ausnahmen siehe
Ziff. 1.5 der Angebotsbedingungen nebst Anhang 5).
Die Auswertung der Teilnahmeanträge findet intern unter Wahrung der
Vertraulichkeit statt. Informationen aus einzelnen Teilnahmeanträgen
oder andere Informationen bezüglich der Prüfung, Klärung und Auswertung
einzelner Teilnahmeanträge werden anderen Bewerbern oder jeglichen
anderen Personen, die nicht offiziell mit diesem Prozess befasst sind,
nicht offengelegt. Die Teilnahmeanträge werden erst nach Ablauf der
Teilnahmefrist geöffnet.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst auf die Einhaltung der in der
Auftragsbekanntmachung festgelegten formalen und inhaltlichen
Anforderungen geprüft. Ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge, die
nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der
Bewerber hat dies nicht zu vertreten, die nicht die geforderten oder
ggf. nachgeforderten Unterlagen enthalten, in denen Änderungen des
Bewerbers an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind und bei denen
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden
sind.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene
Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem
Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein
Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende
Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/11/2022
References
6. mailto:eu-ausschreibung@transnetbw.de?subject=TED
7. http://www.transnetbw.de/
8. https://seefx.transnetbw.de/portal-seefx/=%7Epublic/ZTk3NTY4ZTAtYjMxNC00MDZiLTlhNmEtNDhkMWVhZTVhY2Yz?download
9. https://seefx.transnetbw.de/portal-seefx/~public/ZTk3NTY4ZTAtYjMxNC00MDZiLTlhNmEtNDhkMWVhZTVhY2Yz?download
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|