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Ausschreibung: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse - DE-Pforzheim
Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Dokument Nr...: 656104-2022 (ID: 2022112509275831517)
Veröffentlicht: 25.11.2022
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  DE-Pforzheim: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
   2022/S 228/2022 656104
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim
   Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
   Ort: Pforzheim
   NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
   Postleitzahl: 75175
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt - Zentrale
   Vergabestelle
   E-Mail: [6]Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
   Telefon: +49 723139-2603
   Fax: +49 723139-2846
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.pforzheim.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18484a9899f-
   240ee2a0b22c4f76
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]www.vergabe24.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beratungsleistungen - Stadtverkehr
   Referenznummer der Bekanntmachung: EPVB 2022.14
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Beratungsleistungen - Stadtverkehr
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Dienstleistungsauftrag über das Projektmanagement, die Durchführung
   einer technisch-wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie, das Erstellen
   eines konkreten Elektrifizierungskonzepts sowie eines
   Umstellungskonzepts zur Einsatzmöglichkeit von Bussen mit alternativen
   Antrieben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 29/09/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eintrag im Berufs- oder Handelsregister, Erklärung über die
   Zuverlässigkeit als Bewerber, Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre), Erklärung zu Insolvenzverfahren
   und Liquidation, Erklärung zur Zahlung von Steuern
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nennung von 3 vergleichbaren Leistungen (in Tätigkeit und Umfang)
   innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, Erklärung zu den Beschäftigten
   der letzten 3 Jahre
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen
   Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
   Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
   Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/12/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/12/2022
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet,
   alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die
   Vergabeunterlagen unentgeltlich und
   uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen
   sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu
   führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre
   Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt
   Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
   Vergabeplattform [10]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
   Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn
   sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
    Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das
   Kiosk-System
    Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung
    Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch automatische
   Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen
    verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim
    verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
    Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger
   Baden-Württemberg
    Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der
   Abgabefrist eingesehen werden können.
   Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
   zur Verfügung gestellt.
   - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
   Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
   Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die
   Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
   entsprechenden
   Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer
   Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
   - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
   Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
   sind bis zum 23.12.2022, 10:00 Uhr ausschließlich elektronisch über die
   Vergabeplattform
   Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende
   Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem
   entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich.
   Spätere Fragen sind nicht
   ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche
   Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte
   im Zuge des
   Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
   ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform
   Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche
   Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher
   Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
   übermittelten Antworten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721926-4043
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [12]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
   GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
   aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
   nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur
   Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
   worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/11/2022
References
   6. mailto:Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de?subject=TED
   7. http://www.pforzheim.de/
   8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18484a9899f-240ee2a0b22c4f76
   9. http://www.vergabe24.de/
  10. http://www.vergabe24.de/
  11. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  12. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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