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Ausschreibung: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse - DE-Pforzheim
Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Dokument Nr...: 656104-2022 (ID: 2022112509275831517)
Veröffentlicht: 25.11.2022
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DE-Pforzheim: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
2022/S 228/2022 656104
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt - Zentrale
Vergabestelle
E-Mail: [6]Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon: +49 723139-2603
Fax: +49 723139-2846
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.pforzheim.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18484a9899f-
240ee2a0b22c4f76
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]www.vergabe24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beratungsleistungen - Stadtverkehr
Referenznummer der Bekanntmachung: EPVB 2022.14
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beratungsleistungen - Stadtverkehr
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Dienstleistungsauftrag über das Projektmanagement, die Durchführung
einer technisch-wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie, das Erstellen
eines konkreten Elektrifizierungskonzepts sowie eines
Umstellungskonzepts zur Einsatzmöglichkeit von Bussen mit alternativen
Antrieben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 29/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintrag im Berufs- oder Handelsregister, Erklärung über die
Zuverlässigkeit als Bewerber, Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre), Erklärung zu Insolvenzverfahren
und Liquidation, Erklärung zur Zahlung von Steuern
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nennung von 3 vergleichbaren Leistungen (in Tätigkeit und Umfang)
innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, Erklärung zu den Beschäftigten
der letzten 3 Jahre
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen
Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/12/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/12/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet,
alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die
Vergabeunterlagen unentgeltlich und
uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen
sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu
führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre
Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt
Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform [10]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn
sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das
Kiosk-System
Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung
Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch automatische
Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen
verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim
verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger
Baden-Württemberg
Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der
Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die
Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer
Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
sind bis zum 23.12.2022, 10:00 Uhr ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende
Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem
entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich.
Spätere Fragen sind nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche
Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte
im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche
Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher
Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-4043
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [12]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/11/2022
References
6. mailto:Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de?subject=TED
7. http://www.pforzheim.de/
8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18484a9899f-240ee2a0b22c4f76
9. http://www.vergabe24.de/
10. http://www.vergabe24.de/
11. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
12. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
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